Beiträge von Angela7

    Ich habe den Eindruck dass hier auch einige JC Mitarbeiter schreiben. Versuchen die Leute von dort als Heiligen darzustellen!
    Die Realität sieht anders leider aus.




    Ich empfehle Videos von der Inge Hannemann sich anzuschauen - die Dame hat beim JC gearbeitet - erklärt wie was dort passiert und warum. Von angeblichen "Helfen" oder Armutsstatistik usw. ist selten der Fall. Eher in irgendwelchen sinnlosen Maßnahmen und 1 € Jobs reinstecken… usw. sie erklärt das alles viel besser als ich es je können werde.



    Ich werde demnächst auch eine FAxnummer haben - das Gerät habe ich schon lange :)




    Dann komm zu mir, sieh dir unser JC an!
    Hochschwanger über 3 Stunden an der Schlange gestanden, ohnmächtig geworden, und das mehrmals, es hat die nicht interessiert. Es ist eine Horror Bude! Mitarbeiter die dafür anscheinend trainiert werden wie Tyrannen sich zu verhalten. Nur einer war nett - der ging aber auch weg.



    :blume



    Danke NemesisLady,


    ich behalte mir meine Rechte als Mensch und Mutter.


    Schikanieren sollen sie sich selbst. ( bereits erwähnt warum Schikane usw - falls einer wieder hier darauf hackt )


    Ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung! Punkt aus!


    Ich habe auch KEINE Verpflichtungen denen gegenüber weil ich in Elternzeit bin! Die einzige Verpflichtung ist WENN ICH IRGENDWO JETZT ARBEITEN GEHE dann sollte ich das dem JC mitteilen!!


    Und zur Sanktion : Bevor jemand Sanktioniert werden kann käme erst nach § 24 SGB X eine schriftliche Anhörung vom Jobcenter.



    :blume

    sozialneid liegt mir fern, aber das find ich schon eine erstaunliche aussage. vollkommen okay, dass man die rechtlich gegebenen möglichkeiten in anspruch nimmt, schön, dass man sich auf sein kind konzentrieren will. aber sich nichtmal mit der zukunft beschäftigen? wenn man bedenkt, wie der lebensunterhalt grade finanziert wird - nee, das find ich anmaßend, grade wenn man bedenkt, dass viele andere leute sich auch gerne auf ihr kind konzentrieren würden, andererseits so zukunftsorientiert handeln, dass sie es sich nicht solange rausnehmen können und neben der konzentration auf den nachwuchs für ihre zukunft und lebensunterhalt sorgen...




    denkeschoen,


    ich habe zig Gründe warum ich zurzeit es nicht nur nicht möchte sondern auch nicht kann.


    Danke für dein Verständnis.




    Nicht alle sind gleich!


    Ich will mir keine Gedanken darüber MOMENTAN nicht machen!
    Weil ich mich auf mein Kind mich konzertieren will!




    Unterhalt für Mutter und Kind
    Unterhalt für die Mutter
    Wenn die Mutter des Kindes nicht mit dem Kindesvater verheiratet ist und aufgrund der Schwangerschaft und der Geburt kein ausreichendes Einkommen hat, kann sie von ihm auch Unterhalt für sich einfordern, und zwar unabhängig davon, ob sie alleinstehend oder mit einem anderen Mann verheiratet ist. Voraussetzung ist, dass die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde (siehe Kapitel „Vaterschaft“). Wenn die Vaterschaft gerichtlich und daher verspätet festgestellt werden musste, ist der Unterhalt auch rückwirkend zu zahlen.


    Dieser Unterhalt für die Kindesmutter ist nicht mit dem Kindesunterhalt zu verwechseln, denn auf diesen hat das Kind immer einen Anspruch. Ob die Mutter einen Anspruch auf Unterhalt durch den Kindesvater hat, ist von ihrer eigenen finanziellen Situation abhängig.



    https://www.vorabtreibung.net/content/unterhalt-für-mutter-und-kind-1



    Nein Angst nicht.
    Werde es nicht noch mal schreiben - ist unnötig, weil ich es bereits erwähnt habe, warum weshalb.


    Ich sollte innerhalb 24 Stunden mir darüber Gedanken machen und mit der SB darüber diskutieren?!


    Klar sind die nicht alle dort böse - die haben mich nur in der Schwangerschaft und danach schikaniert und Monatelang abgewimmelt.


    Am Telefon Behördensachen würde ich nie im Leben abklären! Wo ist dann der Beweis falls was dann komm? Willst du dann sagen "ja aber ich habe angerufen und der einen Damen gesagt dass ich nicht komme!" ?


    Nein, alles schriftlich und mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben und oder Email.



    Wenn der KV so viel verdient dann wird dieser natürlich Unterhalt für die Mutter als auch fürs Kind zahlen müssen! 3 Jahre für die Mutter - falls diese nicht arbeiten geht!


    Natürlich wenn die Vaterschaft anerkannt ist - falls nicht wird er dies tun MÜSSEN wenn die KM ihn als KV angegeben hat!

    Ich glaube, das nicht- erscheinen zu einem Termin ist kein persönlicher Grund.


    Glaub es ruhig!


    Ausserdem hast DU geschrieben "Gerade dann wäre ich hingegangen. Wenn die gute Frau jetzt bissig wird, ist sie wohl auch
    bereit Sanktionen durchzusetzen."


    Warum ? soll die NEUTRAL sein und nicht rumbrüllen! Das ist ihre Arbeit!


    Und nur weil ich Leistungen bekomme heißt es nicht dass sie mich zum Teufel und zurück schicken darf oder sonst was - und schon gar nicht wenn ich in Elternzeit bin!


    Menschenwürde wird bei denen bewusst ausgeblendet!

    Gerade dann wäre ich hingegangen. Wenn die gute Frau jetzt bissig wird, ist sie wohl auch
    bereit Sanktionen durchzusetzen.



    Die persönliche Meinung der SB interessiert niemandem!


    Keiner darf aus persönlichen Gründen sanktionieren.


    Wird sie mir eine Sanktion schicken - dann bin ich 100% beim Anwalt.

    Wenn ich das Elterngeld aufteilen würde, komme ich noch weniger über die Runden als so... Ich werde mich mal beim Jobcenter erkundigen wie es aussieht, denn 2015 kommt der große in die Schule und das ungeborene ja frühestens nach den Sommerferien in die Kita und mindestens bis dahin muss ich zuhause bleiben



    Was verdient der Kindesvater? muss du nicht angeben - will nur damit sagen, wenn der Kindesvater selbstständig ist z.B, dann muss er dir und dem Kind Unterhalt leisten die ersten 3 Jahren.


    Wenn er es nicht kann, dann darfst du 3 Jahre zu Hause bei deinem Kind bleiben.


    Wenn er gar keinen Unterhalt zahlen kann dem Kind, dann sollst du zum Jugendamt. Dort Antrag stellen.


    Zu aller erst aber muss das aber natürlich überprüft werden, was und ob der Kindesvater was verdient.

    Mir hat man 2009 und 2012 mitgeteilt, dass ich so lange Zuhause bleiben kann wie ich möchte, aber nur 10 Monate Elterngeld bekomme, danach sollten wir dann vom Geld meines Mannes leben oder von Reserven. Haben also die Oma beauftragt und ich bin zum 1.Geburtstag wieder arbeiten gegangen.
    Nun bin ich alleinerziehend und schwanger, daher würde ich gerne wissen, ob mir nach dem Jahr Elterngeld Unterstützung vom Amt zusteht bis ich einen kiga-Platz habe


    Wenn du alleinerziehend bist dann ja. 3 Jahre.


    wenn du Mann,, Partner in der Bedarfsgemeinschaft hast der arbeitet dann eher nicht.

    bei so heiklen themen wäre ich ja sehr vorsichtig, auf welche quellen ich mich verlasse.


    und ja, ich habe wenig verständnis dafür, dass man nicht bereit ist, für die leistung da mal zu erscheinen. (und ich weiß, wovon ich rede - mein kind konnte zwischenzeitlich davon ausgehen, dass wir unseren wohnsitz in 's amt für ausbildungsförderung verlegt hätten. wir haben da nicht nur einen termin gehabt. aber ich will geld von denen - dann können die auch zeit von mir wollen. auch wenn ich rechtlich nicht dazu verpflichtet bin - ich sehe kein problem darin, mich kooperativ zu zeigen. aber die "hand-hinhalt"-mentalität ist auch nicht so meins...)



    Bin deiner Meinung und sehe es genau so! Bin wirklich sehr dankbar für die Leistungen - Menschen die mich kennen wissen über meine Einstellung.
    ich bin als schwangere monatelang von JB abgewimmelt wurden.. sie wollten nicht zahlen usw. es war ein richtiger Kampf…


    jetzt ist es nur so dass ich diese SB 4-5 Tage bevor das Schreiben kam, kennen lernen dürfte, weil ich als Beistand und Übersetzung und Zeuge für jemandem hingegangen bin.. und diese SB hat mir uns ne Predigt gehalten, uns beleidigt als Ausländer uvm. sie ist persönlich geworden. Ich habe mich mit der gestritten. am Ende wollte sie dass die Person die EGV unterschreibt - ich aber sagte, nein, wir haben das Recht die EGV nicht zu unterschreiben sondern diese nach Hause mitzunehmen und uns beraten zu lassen.


    das war zu viel dann für ihr Ego…
    und ich bekam dann die Einladung, ohne § Begründung als Alleinerziehende in Elternzeit ca 24 Stunden vor dem Termin!

    Mal eine kleine Frage am Rande... Seid ihr alle arbeitslos/suchend gewesen und in ElternZeit und habt in dieser Zeit dann ALG 2 bezogen oderwar auch jemand in einer Anstellung und hat dann ALG 2 in der Zeit nach dem Elterngeld bekommen weil er/sie noch nicht wieder arbeiten gegangen ist?
    Hoffe ihr versteht, was ich meine...


    leider versteh ich es nicht, entschuldige,


    ich bin alleinerziehend von Anfang an, vor der SS habe ich studiert und als teilzeit gearbeitet. mit der Kündigung bzw Chef lief viel schief ab und deshalb habe ich von dort nichts bekommen können sondern musste ALG II beantragen.


    Soll das heißen man kann Maßnahmen bzw Jobs auch verweigern, wenn das Kind bereits früher als mit 3 Jahren halbtags in die Kita geht?


    Mein Kind geht nicht in den KiTa. Ist bei mir.


    Solange ein Kind sich IM Haushalt befindet …..



    z.B Link :http://unrechtssystem-nein.for…-harald-thome-im-link#587



    - Kinderbetreuung, Kinder unter 3 Jahren:
    Solange sich ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt befindet, kann sich ein Elternteil auf die Betreuung desselben berufen und jeden Job sowie jede Maßnahme zur Eingliederung folgenlos verweigern. Die Betreuung durch Dritte ist hierbei nicht vorrangig. Welcher Elternteil sich darauf beruft, ist alleinige Entscheidung der Eltern.
    Siehe auch Weisung der BA zu § 10 SGB II ab Rz 10.11

    Eine alleinerziehende Mutter mit einem 19 Monate jungem Kind braucht den Einladungstermin zum Jobcenter nicht Folgen nach § 10 SGB II und steht dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung.


    Ist bei dem Einladungsschreiben nach § 59 SGB II i.v.m. § 309 SGB III auch eine Rechtsfolgenbelehrung dabei?


    Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen


    In § 10 Abs. 1 und 2 SGB II sind die Kriterien festgelegt, wann man einen Job annehmen muss, und wann nicht. Diese Kriterien gelten gemäß § 10 Abs. 3 SGB II auch für alle Maßnahmen zur Eingliederung, also u.a. sog. 1€ Jobs.


    - Kinderbetreuung, Kinder unter 3 Jahren:


    Solange sich ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt befindet, kann sich ein Elternteil auf die Betreuung desselben berufen und jeden Job sowie jede Maßnahme zur Eingliederung folgenlos verweigern. Die Betreuung durch Dritte ist hierbei nicht vorrangig. Welcher Elternteil sich darauf beruft, ist alleinige Entscheidung der Eltern.



    @ Janias so viel dazu zu der Meldepflicht!


    Und schon gar nicht wenn KEINE EGV unterschrieben worden ist.