Beiträge von Hidir

    Wenn du die Vaterschaft anerkannt hast, hast du damit das Umgangsrecht.
    Darf ich fragen, was du dir vom gemeinsamen Sorgerecht erhoffst?

    eigendlich ist mir das sorgerecht föllig egal mir geht es darumm ın kontackt mıt meıner tochter bleiben zukönnen ,ıch wıll das ıhr dıe möglıchkeıt entzogen wırd das kınd mır vorenthalten zu können,meınem kınd keıne negatıven eınflüsse ausgeübt werden können und ıch da durch schlecht gemacht werde.das das kınd ın den fehrıen ıch jeder zeıt beı mır haben kann ohne das dıe mutter staendıg mıtt hıer her muss ıch alleın zeıt mıt meıner tochter verbrıngen kann ohne staendıg unter ıhrer kontrolle das kınd für dıe zeıt dıe sıe beı mır ıst für mıch habe.es dıe möglıch keıt gıbt das kınd auch wenn es noch nıcht ın dıe schule geht es ab und zu sehen kann.momentahn sehe ıch sıe zweımal dıe woche nur beı skype und das dıe woche 20 mın. ımmer wırd mır gesagt wenn dır dıe zeıt nıcht ausreıchen würde können wır den kontackt komplett abrechen und du kannst sıe sehen wenn sıe ırgendwann volljaehrıg bıst.das kann es nıcht seın.das ıch als vater unseres gemeınsahmes kındes als so eın dreck schweın behandelt werde ob wohl ıch mır keınerleı meıner fehler ıhr als auch dem kınde bewusst bın.manschal kommt es mır so vor als haette sıe das geplant eın kınd auf dıe weld zu brıngen und es für sıch haben zu wollen ohne vater.denn so ıst sıe auch aufgewachsen.und so wıll sıe es auch.was für rechte habe ıch mıt dem umgansrecht habe ıch dıese rechte als vater dıe ıch hıer wıe bereıts oben aufgelıstet habe???
    :thanks:

    Halli hallo
    İch binn Vater eines Uneheliches Kindes und suche İnformationen darüber was ıch oder wıe ıch vorgehen kann das ıch das gemeınsahme sorgerecht bekomen kann auch wenn ıch hıer ın der türkeı bınn.Ich wurde damals abgechoben weil ıch ın meıner Jugend krimminel sachen verübt habe.Es sind jahre vergangen ıch habe meıne Zeıt ın JVA Tegel abgesessen und wurde Abgeschoben.Mitlerweıle lebe ıch hıer seıt eınıgen Jahren Ca:7 Jahren.
    Ich habe hıer eıne Frau kennen gelernt mıt der ıch jetzt eın Gemeınsahmes Kınd bekomen habe.Wir wollten Heıraten damıt mır der zugang noch deutschland erlaubt und ıch mıt meıner frau und unsere gemeınsahmes kınd zu sammen seın kann. Nur ıst es so das sıe sıch gegen dıe Heırat enschloßen hat und ıch verzweıfelt nach meınen Rechten suche.Ich darf wıeder eınreısen doch ıst das problem nur zur urlaub doch ich würde gerne nıcht nur dreı monate ım jahr sondern gerne langfristig meıne Tochter sehen wollen.Momentahn sehe ıch sıe nur 2x ın der woche nur über skype.Und wıe es aussıeht wıll sıe sıch eın neues leben aufbauen und warscheınlıch werde ıch daaurch meın kınd nıe wıeder sehen können.Was aber auch dazu führen würde das sıe nıcht wıssen würde das es mıch über haubt gıbt. Wass kann ıch als Unehelıcher Vater hıer ın der türkeı dagegen machen.welsches recht habe ıch.(In der Geburtsuhkunde des Kindes bınn ıch als Vater eıngetragen )

    Halli Hallo,Mein Name ist Hidir
    Ich Lebe seit ca:7 Jahren hier in der Türkei und habe hier meine Freundin die deutsche ist,auf der arbeit kennengelernt.
    nach 3 Monaten musste meine Freundin wieder zurück nach deutschland und da stellte es sich herraus das sie schwanger war.
    Auf grund dessen das es riskant war das sie bei der schwangerschaft nochmal fliegt blieb sie mit Absprache in Deutschland.
    wärend der Schwangerschaft war sie nochmal mit meiner zukünftigen Schwiegermutter hier in der Türkei alles war toll und mann wollte das ich nach deutschland komme.
    Meine Schwiegermutter besorgte uns einen anwalt der sich Darummkümmert das ich wieder nach deutschland komme weil ich davor aus jugend fehlern abgeschoben worden bin. ich habe meine einreise sperre beheben können und meine rest strafe von 1,5 jahren wird in bewährung umgesetzt.
    Unsere wunderschöne tochter Mia ist nun auf der welt nur ich habe nichts von ihr.Meine freundin Hatte eine Einladung beim Amt und Dort sagte sie das sie sich uneinig sei ob sie heiraten wolle.Und mein Antrag Auf ein Visum wurde Abgelehnt.Begründung :Ihre Verlobte hat gegenüber der Ausländerbehöde erklärt das sie an der eingehung der ehe mit ihnen nicht mer Intressiert sei.
    Die gesamte Familie und ich waren schokiert. Jetzt will sie mich nicht mer und ich habe angst das ich die kleine nicht mer sehe.ich könnte sie sehen und das wenn sie mal yu urlaub kommen ansonsten nur über skype.ich will zu meiner tochter ich will sie sehen.es habe viele freunde zu mir gesagt das ich einen asyll antrag stellen kann um bei der tochter sein zu können doch brauche ich dafür nicht das gemeinsahme sorgerecht.
    Ich würde das gern meinen Anwalt fragen doch der ist für einem Monat in urlaub und diese frage und das problem frisst mich innerlich auf.
    19. Mai 2013 ist ein neues gesetz erschienen für uneheliche Väter:


    Der Bundestag hat am 19. Januar 2013 eine Gesetzesreform zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern beschlossen. Am 19. Mai 2013 ist diese Reform des Sorgerechts nun in Kraft getreten.
    Vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Dezember 2009, nach der die Sorgerechtsregelung in Deutschland mit ihrer deutlichen Bevorzugung unverheirateter Mütter einen Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot, sowie gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens darstellt.
    Durch dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sah sich dann auch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 veranlasst, die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter in Deutschland für verfassungswidrig zu erklären. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters.
    Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung aus § 1626a BGB bekam bei nicht verheirateten Eltern nur die Mutter das Sorgerecht für ein Kind. Der Vater konnte das Sorgerecht nur dann auch erhalten, wenn die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgaben. Dabei war der Vater auf die Zustimmung der Mutter angewiesen. Gegen den Willen der Mutter konnte der Vater also das Sorgerecht für sein Kind nicht erhalten. Dies führte dazu, dass vielfach Väter vom Sorgerecht für ihre Kinder ausgegrenzt waren.


    Nach der neuen Sorgerechtsregelung erhält die Mutter zunächst auch alleine das Sorgerecht. Geben die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung ab, so erhält der Vater wie zuvor ebenfalls das Sorgerecht. Ist die Mutter nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden, so kann der Vater nun aber, im Gegensatz zu früher, dennoch das Sorgerecht erhalten, wenn dies dem Kindeswohl entspricht - auch gegen den Willen der Mutter. Dazu muss die Vaterschaft feststehen und der Vater muss einen Antrag beim Familiengericht stellen. Die Mutter hat dann eine Frist von 6 Wochen, um dem Antrag des Vaters zu widersprechen und Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht zu benennen.
    Gibt die Mutter keine Stellungnahme ab, entscheidet das Familiengericht in einem vereinfachten, schriftlichen Verfahren. Hier wird angenommen, dass das gemeinsame Sorgerecht i. Allg. dem Kindeswohl dient. Widerspricht die Mutter der gemeinsamen Sorge, so entscheidet das Familiengericht anhand der vorgebrachten Gründe nach Anhörung der Eltern, ob der Vater das Sorgerecht erhält.



    Es ist mein kind Auf der geburtsuhrkunde Bin ich der Vater. Kann ich als nicht in deutschland lebender Vater auch von diesem gesetz gebrauch nehmen?????
    Und Wie hoch stehen die Chanzen das ich meine Kleine Mia in meinen Armen halten kann.Tut mir leid für die rechtschreibfehler