Halli Hallo,Mein Name ist Hidir
Ich Lebe seit ca:7 Jahren hier in der Türkei und habe hier meine Freundin die deutsche ist,auf der arbeit kennengelernt.
nach 3 Monaten musste meine Freundin wieder zurück nach deutschland und da stellte es sich herraus das sie schwanger war.
Auf grund dessen das es riskant war das sie bei der schwangerschaft nochmal fliegt blieb sie mit Absprache in Deutschland.
wärend der Schwangerschaft war sie nochmal mit meiner zukünftigen Schwiegermutter hier in der Türkei alles war toll und mann wollte das ich nach deutschland komme.
Meine Schwiegermutter besorgte uns einen anwalt der sich Darummkümmert das ich wieder nach deutschland komme weil ich davor aus jugend fehlern abgeschoben worden bin. ich habe meine einreise sperre beheben können und meine rest strafe von 1,5 jahren wird in bewährung umgesetzt.
Unsere wunderschöne tochter Mia ist nun auf der welt nur ich habe nichts von ihr.Meine freundin Hatte eine Einladung beim Amt und Dort sagte sie das sie sich uneinig sei ob sie heiraten wolle.Und mein Antrag Auf ein Visum wurde Abgelehnt.Begründung :Ihre Verlobte hat gegenüber der Ausländerbehöde erklärt das sie an der eingehung der ehe mit ihnen nicht mer Intressiert sei.
Die gesamte Familie und ich waren schokiert. Jetzt will sie mich nicht mer und ich habe angst das ich die kleine nicht mer sehe.ich könnte sie sehen und das wenn sie mal yu urlaub kommen ansonsten nur über skype.ich will zu meiner tochter ich will sie sehen.es habe viele freunde zu mir gesagt das ich einen asyll antrag stellen kann um bei der tochter sein zu können doch brauche ich dafür nicht das gemeinsahme sorgerecht.
Ich würde das gern meinen Anwalt fragen doch der ist für einem Monat in urlaub und diese frage und das problem frisst mich innerlich auf.
19. Mai 2013 ist ein neues gesetz erschienen für uneheliche Väter:
Der Bundestag hat am 19. Januar 2013 eine Gesetzesreform zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern beschlossen. Am 19. Mai 2013 ist diese Reform des Sorgerechts nun in Kraft getreten.
Vorausgegangen war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Dezember 2009, nach der die Sorgerechtsregelung in Deutschland mit ihrer deutlichen Bevorzugung unverheirateter Mütter einen Verstoß gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot, sowie gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens darstellt.
Durch dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sah sich dann auch das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 veranlasst, die Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter in Deutschland für verfassungswidrig zu erklären. Dies verstoße gegen das grundgesetzlich geschützte Elternrecht des Vaters.
Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung aus § 1626a BGB bekam bei nicht verheirateten Eltern nur die Mutter das Sorgerecht für ein Kind. Der Vater konnte das Sorgerecht nur dann auch erhalten, wenn die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung abgaben. Dabei war der Vater auf die Zustimmung der Mutter angewiesen. Gegen den Willen der Mutter konnte der Vater also das Sorgerecht für sein Kind nicht erhalten. Dies führte dazu, dass vielfach Väter vom Sorgerecht für ihre Kinder ausgegrenzt waren.
Nach der neuen Sorgerechtsregelung erhält die Mutter zunächst auch alleine das Sorgerecht. Geben die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung ab, so erhält der Vater wie zuvor ebenfalls das Sorgerecht. Ist die Mutter nicht mit einer gemeinsamen Sorge einverstanden, so kann der Vater nun aber, im Gegensatz zu früher, dennoch das Sorgerecht erhalten, wenn dies dem Kindeswohl entspricht - auch gegen den Willen der Mutter. Dazu muss die Vaterschaft feststehen und der Vater muss einen Antrag beim Familiengericht stellen. Die Mutter hat dann eine Frist von 6 Wochen, um dem Antrag des Vaters zu widersprechen und Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht zu benennen.
Gibt die Mutter keine Stellungnahme ab, entscheidet das Familiengericht in einem vereinfachten, schriftlichen Verfahren. Hier wird angenommen, dass das gemeinsame Sorgerecht i. Allg. dem Kindeswohl dient. Widerspricht die Mutter der gemeinsamen Sorge, so entscheidet das Familiengericht anhand der vorgebrachten Gründe nach Anhörung der Eltern, ob der Vater das Sorgerecht erhält.
Es ist mein kind Auf der geburtsuhrkunde Bin ich der Vater. Kann ich als nicht in deutschland lebender Vater auch von diesem gesetz gebrauch nehmen?????
Und Wie hoch stehen die Chanzen das ich meine Kleine Mia in meinen Armen halten kann.Tut mir leid für die rechtschreibfehler