Alles anzeigen"Ja, das geht. Ich kenn das. Ich rate dir folgendes:
zu 1: zu den Spanienplaenen wuerde ich erst was sagen, wenn es aktuell wird. Eigentlich kann es ihm voellig egal sein, ob du in D oder in Spanien sitzt. Er ist eh in einem ganz anderen Land dann und die Entfernung zu beiden Laendern ist so unterschiedlich nicht. Bemueh dich irgendwie um ein gutes Verhaeltnis, dann wird er das auch genehmigen. Falls Eifersucht noch ein Thema ist, wuerde ich vielleicht nicht unbedingt argumentieren, dass du wegen deinem Freund da runterziehen musst mit eurem Kind. Spanische Rechtslage gilt fuer euch eher nicht. Das wuerde nur alles verkomplizieren. Er kann ja dann auch darauf pochen, dass britische Rechtslage ploetzlich gilt (nehme an er ist UK citizen und euer Kind hat moeglicherweise auch einen britischen Pass?). Macht es nicht komplizierter als es ist, regelt das ueber Deutschland. Deutschland hat ja Abkommen mit den anderen europaeischen Laendern, soweit ich weiss. Ist aber vorrangig erstmal nicht das Problem. Einigt euch da irgendwie friedvoll, wuensch ihm alles Gute in der UK, zeig viel Verstaendnis fuer seinen Rueckzug in die Heimat und dann kommt er dir evt. auch entgegen.
zu 2. das alleinige Sorgerecht brauchst du nicht. Lass dir von ihm was schriftlich geben (dazu muss er bereit sein, wenn er ins Ausland geht), dass du medizinische und schulische Entscheidungen allein faellen kannst (mach es ihm an der Dringlichkeit klar, wenn euer Kind ein Unfall hat... er ist dann einfach nicht schnell genug greifbar fuer eine moeglicherweise notwendige Unterschrift im Krankenhaus). Das Ganze vom Friedensrichter (justice of peace) unterschrieben und auf englisch (das kann man dann in Deutschland vorlegen und in Spanien). Wenn er dazu nicht bereit ist, kannst du ggf. eine ruhende (stille) Elternschaft fuer ihn einrichten. Das geht, wenn der andere Elternteil nicht im eigenen Land lebt. Erkundige dich mal beim JA.
zu 3: ja klar, bei irgendwem muss das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegen. Ein Wechselmodell klappt ja schlecht ueber die Distanz ;).
Wir sind auf einer ebenfalls recht grossen Distanz gemeinsam sorgeberechtigt. Macht bei uns auch ueberhaupt keinen Sinn, aber ich muss sagen, dass es fuer den Alltag dann doch relativ egal ist. Ich hab meine Vollmacht und bisher hat das gereicht."
hi,
vielen Dank für die ausführliche Antwort
Beiträge von guaranamate
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"Da ihr GSR habt, müsst ihr euch über den Wohnort eures Kindes gemeinsam einigen. Könnt ihr dies nicht, müsst ihr diese Entscheidung in die Hände Dritter geben, einem Richter in D.
Einfach ohne Zustimmung umziehen, halte ich für einen schlechten Rat. Ich gehe zwar davon aus, dass kein Richter deswegen das Kind zurück holt, bzw dem KV das ABR zuspricht. Ausgeschlossen ist es aber auch nicht. Da hier aber keinerlei Umgang stattfindet, ist es ehr unwahrscheinlich. Allerdings kann es dir passieren, dass der Gerichtsstand, wenn KV den Aufstand probt in Deutschland sein wird. Wenn du dann in Spanien hockst ist das nicht lustig. Was weiterhin passieren könnte, ist, dass durch deinen Umzug ohne Einwilligung höhere Kosten entsehen, sollte er sein Umgangsrecht wahrnehmen. Wenn er zB argumentiert, dass er in D vor Ort bei einem Freund übernachten könnte, in Spanien aber niemanden kennt und ein Hotel braucht, oder die Anreise zum neuen Ort teurer ist als zum jetzigen, kann es die passieren, dass du diese Mehrkosten zu tragen hättest.
Versuch ihm den Umzug schwackhaft zu machen. In Spanien dürften die Unterhaltssätze für das Kind niedriger ausfallen. Solltest du bis dato UHV bekommen, so fällt der ja auch mit dem Umzug weg parallel dazu wird er nicht mehr vom deutschen JA genervt. Der KU in Spanien steigt auch nicht mit Kindesalter und kennt auch keinen Sonder- oder Mehrbedarf.
Sollten in UK Umgangskosten steuerlich absetztbar sein (weiss ich nicht), und er lieber in Spanien Urlaub macht als in D könnte auch das ein Anreiß sein.
Hilft das alles nichts, gehe zu Gericht und beantrage das ABR. So wird das eine saubere Sache.
Das GSR sollte (noch) nicht zu Disposition stehen. Aber darauf wurdest du ja schon mehrfach hingewiesen."
also, er selbst sagt, dass er es sich nicht leisten können wird, nach Deutschland zu kommen. Er hat hier, sowie in England noch Schulden und ist sowieso komplett Geldlos. Öfter als 1-2 mal/Jahr wird da also kein Umgang stattfinden. und selbst das ist nur eine sehr optimistische Prognose...
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Also KANN ich nach Spanien ziehen? Normalerweise (wenn er in Deutschland bleiben würde, wo er sein Umgangsrecht ausführen kann), ginge das ja nicht ohne seine Zustimmung. Aber wie ist das dann, wenn er selbst ja ins ausland ist, so dass er keinen Umgang mehr hat?
naja, um ehrlich zu sein, finde ich es an sich schon ziemlich krass, dass er, obwohl er NICHTS mehr mit dem Kind zu tun hat, sie nie sieht, nichts regelt usw., ich trotzdem von seiner Unterschrift abhängig bin...
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"Du hast erst Möglichkeiten, wenn nichts passiert, wenn es keine Vollmacht gibt
und es dann zu Schwierigkeiten kommt wg. fehlender Kommunikation.
Fiktiv kann man nix regeln!"also heißt das, dass ich gar nicht erst versuchen brauche, Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen? Also sorry, aber ich kann im Falle einer OP etc. nicht "abwarten" ob nichts passiert. Außerdem wird er die Kleine sehr lange nicht sehen, da er sich das nicht leisten kann und ich ebenso wenig. da kann man dann doch nicht mehr von elterlicher Sorge sprechen?
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"Das sind ja keine Gedanken, die Du Dir jetzt machen musst."
naja, müssen nicht. Aber mich würde es einfach sehr interessieren, nachdem ich mit ihm schon so viele Probleme in meinem Leben hatte..."Du solltest Dir doch vielmehr Gedanken darüber machen, wie das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt werden kann, wenn er wegzieht.
Du kannst ihn z.B. darauf ansprechen, ob er Dir eine Vollmacht unterschreibt. Z.B. für Narkose und Operationseinwilligungen, für den Schulbesuch etc."wird er nicht machen. Er sagte wortwörtlich "das geht ja auch per Telefonanruf"... der unterschreibt mir pauschal schon mal gar nichts. er ist einfach....nun ja...extrem unkooperativ. Er konnte mir nicht mal sagen, was er davon hat, wenn er das Sorgerecht behält. mich hier zwar mit den Schulden und allem sitzen lassen, aber hauptsache, mir nichts erleichtern...
"Das sind doch die ersten Überlegungen. Wenn der Vater nicht unterschreibt, wirst Du abwarten müssen, wie die Kommunikation dennoch funktionier, oder auch nicht.
Schließlich gibt es gute Kommunikationswege (Telefon, Skype, eMail), so dass man jederzeit auch kurzfristig Kontakt für wichtige Entscheidungen herstellen kann."wie ich den kenne, wird das eh nicht funktionieren. Aber ich würde gerne wissen, welche Möglichkeiten ich habe. Deswegen meine Fragen. Und die Antworten darauf würden mich ehrlichgesagt interessieren...
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Hallo,
ich bin Tochter einer 4-jährigen Tochter. Von ihrem Vater bin ich bereits getrennt, seit sie 1 1/2 Jahre alt ist. Verheiratet waren wir nie. Wir haben gemeinsames Sorgerecht.
Noch dieses Jahr wird er zurück nach England gehen. Sein Sorgerecht will er aber nicht abgeben, weil die Jugendamttrulla ihm gesagt hat, FALLS er JEMALS wieder nach Deutschland käme, hätte er dann wieder Mitspracherecht quasi. (klar, SIE hat ja auch nicht die Korrespondenz und alles, wenn was ist :rolleyes2: )Jetzt habe ich dazu mehrere fragen:
1. die für mich wichtigste, wenn ICH jetzt mit meiner Tochter ebenfalls ins Ausland ziehen möchte (Spanien), kann er mir das aufgrund des geteilten Sorgerechts trotzdem verbieten?
2. wie groß sind meine Chancen, das alleinige Sorgerecht zugesprochen zu bekommen? Macht es hierbei Sinn, sich einen Anwalt zu nehmen?
3. Wie groß sind die Chancen, dass wenn es mit dem Sorgerecht nicht klappt, wenigstens das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen?Vielen Dank
Liebe Grüße