Die Frage, ob ich die Kleine nicht einfach abholen kann habe ich mir auch gestellt.
Erstens, ich habe die Adresse nicht und bekomme die wahrscheinlich nur bei der Polizei.
Zweitens: Dafür benötige ich aber eben eine vollstreckbare Ausfertigung, die in Frankreich gültig ist.
Ehrlich gesagt, habe ich auch etwas den Überblick verloren.
Nach der Haager Konvention muß dennoch ein französisches Gericht entscheiden, dass die Kinder zurückgeführt werden.
Also zwei Aufenthaltsorte, zwei verschiedene Gerichte wegen der örtlichen Zuständigkeit.
Ich will auch gar nicht darüber nachdenken, was passiert, wenn ich den entsprechenden Beschluss habe und das Kind dann nach Südfrankreich geschafft würde.
Nach dem Strafrechtsverfahren kann ich den Herausgabebeschluss des deutschen Gerichtes " übersetzen " lassen.
Also wieder zwei Gerichte, da örtliche Zuständigkeiten.
Da ich beide Verfahren parallel führe, wobei ich keinen Überblick und / oder keine Einschätzung habe, welches schneller greift, sind es insgesamt vier Verfahren in Frankreich, evtl. mit Anhörung etc...
Also hoffe ich derzeit, dass die Mediation doch funktionieren könnte, dass die Kinder zumindest wieder in Deutschland sind und dann ein System aufgebaut werden könnte. Aber ich glaube nicht, dass die Mutter dazu bereit wäre, die Kinder freiwillig abzugeben.
Wobei, wenn die Kinder erst einmal in Deutschland wären, könnte ich um einiges leichter Vollstrecken.
Da bleibt dann die moralische Frage, ob es sinnvoll ist, die Mutter durch die Mediation nach Deutschland zu bewegen und dann die Vollstreckung durchzuführen.
Schlieslich muß ich mit ihr ja noch die nächsten Jahre irgendwie auskommen.
ledameblanche
So wie ich es gehört und gelesen habe, ist es eine 12 Monatsfrist nach dem Haager Abkommen.
Fiocca
Die Puste geht mir nicht aus, aber es ist wirklich zermürbend.
Ich war heute bei der Kripo in Deutschland, dort wo mein Fall behandelt wird und habe mal nachgefragt, warum ich auf meine Mails keine Antwort mehr bekomme.
Ich kann es nicht zitieren, aber ungefähr so :
ER : Die Sachbearbeiterin ist erkrankt. Seit Ende letzter Woche.
Ich: Ich habe Anfang der letzten Woche eine Erinnerungsmail geschrieben auf meine Informationen vom 21.03. Warum keine Antwort?
ER: International ist das ja nur ein klitzekleiner Fall, da dauert es schon ein wenig Zeit bis eine Rückmeldung kommt.
Ich: Aber drei Wochen ?
Er: Das wäre sehr schnell. Und ausserdem, seien die Kinder jetzt ja gefunden und damit die Sache erledigt. Die Polizei würde da ja auch nichts mehr unternehmen.
Und: Den Kindern gehe es ja offensichtlich gut, sie seien ja bei der Mutter.
Ich : Nur eines, das andere 700 km entfernt, und woher er das schließe?
Er: Schweigen... Wegen des Schreibens vom Jugendamt Frankreich.
Ich : Fassungslos ...............
Ich: Aber wenn die Sachbearbeiterin erkrankt ist, dann kann doch zumindest die Vertretung mal antworten, oder zumindest jemand schreiben, dass da jemand erkrankt ist.
ER: Schweigen....
Da flog mir echt die Hutschnur hoch.
Zumindest sind wir in unserer Gesellschaft weit entfernt von Gleichberechtigung.
Er hätte nie gesagt, es gehe den Kindern gut, denn sie sind ja beim Vater.
Ich hatte echt die absolute Hasskappe auf.
Es nervt und macht wirklich wütend, nicht nur auf die Mutter, sondern vor allem auch auf die deutschen Behörden.
Sankofa
Die Anwältin arbeitet sich gerade in den Fall ein. Sie hat ja einiges zu lesen. Am Donnerstag treffen wir uns zur Besprechung. Mal sehen.