Beiträge von Phinchen05


    Ha das ist ja fast wie bei uns. Vom KV gab es dieses Jahr EINE Hörspiel-CD für 2 Kinder. Wenn ich jetzt wüsste, dass er am Hungertuch nagen würde, würde ich es ja vlt. noch verstehen, aber der Herr fährt mit Next 3 x im Jahr in Urlaub. :nawarte:


    Sorry fürs OT. :blume


    Ich würde das Geschenk allerdings auch nicht schön reden. Ihre Idee des Weiterschenkens ist da doch gar nicht so schlecht.

    So wie Sabine es schreibt, kenn ich es auch. Mein Ex war ja vor mir schon mal verheiratet und er musste nach 2 Jahren die PKH zurück zahlen, weil er mehr verdiente. Aber da kam eben vom Gericht eine Aufforderung, seine Vermögensverhältnisse nachzuweisen. Aber da es nun schon so lange her ist, kann ich mich halt nicht mehr so genau erinnern.


    @Luchsi, laut Beschluss muss ich nichts zurückzahlen, habe also auch keinen Rückzahlungsplan.


    Wie ich es sehe, werde ich wohl abwarten, ob die sich melden. :frag

    Hallo Ihr,


    nachdem Exilein mir nun meinen Anteil am Haus ausbezahlt hat, muss (und will) ich die mir gewährte PKH ja zurück zahlen. In meinen Unterlagen finde ich aber nichts darüber, ob ich nun selber tätig werden muss oder ob ich mich erst einmal ganz entspannt zurücklehnen kann und abwarte, ob das Gericht auf mich zukommt.


    Könnte ihr mir weiterhelfen?


    :thanks:

    Link bitte


    http://www.bka.de/profil/faq/faq-vermisste.pdf


    Ich zitiere mal einen Absatz von Seite 3/4.


    "Personen im Alter bis zu 18 Jahren (Minderjährige) dürfen ihren Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen. Bei ihnen wird grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen. Sie gelten für die Polizei bereits als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt nicht bekannt ist. (weiteres dazu unter Ziffer 5)."


    Nach dem Satz gehe ich davon aus, dass die Polizei SOFORT eine Suchaktion auslöst, wenn Kind früh zur Schule geht und dort nicht ankommt!


    Nöö - laut dem papa einer guten freundin meiner Tochter( ist bei der Polizei ) wird zwar im Kleinkindalter teils von der regel abgegangen- aber nicht bei älteren Kindern - Kinder am Gymi sind in der regel mindestens 10. Vermisstenanzeige wird erst nach einige Std aufgenommen....auch bei Kindern..... Wenn da um halb 9 jmd von der Schule anruft passier gar nix... es sei denn es gibt konkrete Hinweise auf eine Straftat oder ähnliches. dann muss dei Polizie immer sofort handeln...


    Übrigens: bei Erwachsenen wird erst nach 48 Std eine Vermisstenanzeige aufgenommen....


    :tuedelue:rolleyes:

    Aber doch nicht bei Kindern Laetita, vorallem keine Grundschüler!


    Bei uns muss man auch bis 8 anrufen, danach werden von der Schule aus die Eltern angerufen, was los ist. Für den Fall mussten wir eine Telefonnummer hinterlassen, auf der wir tagsüber erreichbar sind. Ich finds schon sinnvoll, gerade wenn die Kids mit den Öffentlichen zur Schule müssen. Kann ja auch mal was passiert sein.


    Bei uns ( Grundschule) muss man aber unabhängig von der Länge der Fehlzeit nie ein Attest vom Arzt beifügen. Die Entschuldigung der Erziehungsberechtigten reicht.


    Das hatte ich in der ersten Klasse auch gedacht. Hab die Entschuldigung für Sohnemann selber geschrieben und wurde prompt darauf hingewiesen, dass ohne ärztliches Attest gar nix geht. :rolleyes2:

    Wie ist es denn üblich, einigt ihr euch mit dem KV über die Wochenenden und Ferien, so dass dies bei der Scheidung keine Rolle mehr spielt, oder ist es sicherer bei der Scheidung den regelmäßigen Umgangsturnus festzuhalten?


    Kann Dir nur von mir sagen, dass ioch bei der Scheidung davon ausgegangen war, dass die bis dahin gültige Umgangsregelung weiterhin Bestand hat und habe gerichtlich nichts niederschreiben lassen. War ziemlich blauäugig von mir, denn kaum waren wir geschieden, meinte er, er nimmt sie nur noch 2 Tage im Monat statt bisher aller 14 Tage von Fr - So. Meine Meinung, lieber vom Gericht festschreiben lassen.


    Der kleine soll im Frühjahr zum Kindergarten gehen, da wird sich natürlich jetzt schon lustig drüber gemacht das ich jeden zweiten Tag da antanzen muss weil er dies und das getan hat :rolleyes2: mal abwarten vieleicht kommt alles ganz anders.


    Ich denke nicht, dass Du Dir diesen Schuh anziehen solltest. Glaube nicht, dass Du ständig antanzen musst.


    Bei meiner Kurzen ist ein Junge in der Gruppe, wer mit seinen 4 1/2 Jahren schon soviel durchmachen musste. Lebt jetzt getrennt von seinen Geschwistern bei den 6. Pflegeeltern. Als er in die Grupper kam, hat er gebissen, gehauen, ständig gebrüllt, wenn ihm was nicht passte und und und Jetzt, 2 Jahre später ist er ein ausgeglichenes Kind, was seinen Platz in der Gruppe gefunden hat.


    Will damit sagen, dass Du erst einmal abwarten solltest, ob sich das Ganze nicht im Kiga gibt.


    Kinderpschologe ist aber sicher auch nicht verkehrt.

    So gings mir bis vor einigen Jahren auch. Egal wie dreckig es mir ging, ich bin auf Arbeit. Einmal war ich mit Nierenentzündung krank geschrieben, konnte vor Schmerzen kaum nochgerade aus gucken und bin trotzdem noch schnell auf Arbeit, weil ich was fertig machen musste/wollte. Das Ganze hätte max. 1 Std. gedauert. Ende vom Lied war, "Kannste mal schnell noch dies und jenes tun" und so war ich 6 Std. auf Arbeit. Nach meiner Rückkehr hab ich ne Abmahnung bekommen, weil ich die Ablage nicht gemacht hatte. :ohnmacht:


    Seit dem sehe ich das ganze etwas entspannter, da es einem sowieso keiner dankt und wenn ich krank bin, bleib ich zu Hause. Die Firma wirds überleben.