Beiträge von Callie29

    Danke für eure Antworten!


    @Druide: Ich hoffe sehr, dass wir eines Tages eine vernünftige Gesprächsebene erreichen, momentan sieht es damit eher schlecht aus :( Es war auch ganz sicher nicht meine erste Idee, zum JA zu rennen und den KV mit amtlichen Schreiben zu konfrontieren. Da er aber leider jedes Gespräch bezgl. Vaterschaftsanerkennung und Unterhalt verweigert und auch sonst nichts unternommen hat, blieb mir am Ende nichts anderes übrig :frag


    Dass das JA den gezahlten Vorschuss zurückfordert, ist mir klar. Wie ich dich verstehe, kommen die also auf den KV zu? Mich interessiert auch wirklich, ob er denn die Differenz zwischen den 133€ UV und den 225€ Mindestunterhalt rückwirkend an mich zahlen muss :hae: Das wäre ja ne Menge Geld und eigentlich hätte er den Mindestunterhalt (ich gehe davon aus, dass er leistungsfähig aber nicht leistungswillig ist) ja ab dem Zeitpunkt der Geburt zahlen müssen, was er nun nicht hat.


    LG, Callie

    Der KV war/ist erwerbstätig und höchstwahrscheinlich auch leistungsfähig (seine Unterlagen zur genauen Berechnung liegen dem JA noch nicht vor). Ich gehe davon aus, dass er den Mindestunterhalt zahlen kann, bzw. dies im Bezugszeitraum gekonnt hätte.

    Hallo,


    ich hätte da mal ein paar Fragen bezüglich des Kindesunterhalts, vielleicht kann mir da Jemand weiterhelfen :thanks: schonmal!


    Der Vater meiner Tochter verweigerte nach der Geburt die Vaterschaftsanerkennung und lehnte auch einen privaten Test ab, so dass ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wurde (habe in weiser Voraussicht schon vor der Geburt eine Beistandschaft beim JA eingerichtet). Quasi seit der Geburt läuft nun also dass Fesrstellungsverfahren und ich bekomme seither Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Nun wüsste ich gerne, was passiert wenn das Testergebnis da ist? Ich denke, der KV wird vom JA aufgefordert, sich dort zu melden und die Vaterschaftsanerkennung vorzunehmen?


    Wie geht es mit dem Unterhalt weiter? Muss der KV den Vorschuss, den ich seit der Geburt beziehe, an das Amt zurückzahlen oder kommen die dann auf mich zu, da ich ja das Geld bezogen habe? Wie ist es mit der Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt? Ist der KV (ich denke, er ist in der Lage den mindestsatz zu zahlen) verpflichtet, mir die Differenz nach zu zahlen?


    Herzliche Grüße von Callie!

    Vielen lieben Dank für eure Antworten!


    Jetzt bin ich wieder etwas schlauer :thanks:
    Den Tipp, die ganze Angelegenheit über eine Beistandsschaft laufen zu lassen, habe ich nun beherzigt: Beistandsschaft ist eingerichtet, Vater wird in den kommenden Tagen erstmal ein Schreiben erhalten, in dem er aufgefordert wird, die Vaterschaft anzuerkennen. Ich befürchte, dass das auch erstmal eine enorm stressige Angelegenheit wird, er hat mir schon angekündigt, dass er die Vaterschaft nicht anerkennen wird und wenn dann nur mit Test... Zu dem ich gerne bereit bin- ich weiß ja, dass er der Vater ist! Hoffe nur, dass sich das Ganze dann nicht zu lange hinzieht :rolleyes2:
    Wenn die Anerkennung dann durch ist, geht's um den Unterhalt: Habe beim Einrichten der Beistandsschaft gleich mal gefragt, wie das in unserem Fall so aussieht, die Antwort von dem wirklich (!) sehr freundlichen und kompetenten Herrn vom Jugendamt:


    Die Sachlage ist nicht ganz eindeutig: Es gab Gerichtsurteile, in denen der Selbstbehalt in voller Höhe erhalten blieb, obwohl keine tatsächlichen Wohnkosten bestanden. Es gab auch schon Fälle, in denen der Selbstbehalt gemindert wurde, weil der Mindestunterhalt eben nicht gezahlt werden konnte.
    Hilfreicher Hinweis des SB: Wenn der KV sich mal eben schnell von seinen Eltern einen Mietvertrag ausstellen lässt, sieht es im Fall der Fälle schlecht aus mit Unterhaltsforderungen :angry


    Yogi: Dein Tipp, mich erstmal persönlich etwas rauszunehmen, war Gold wert. Der KV empfindet im Moment JEDE Reaktion von mir als absolute Kampfansage. Ich setze jetzt darauf, dass es vielleicht ( :frag ) hilft, wenn ihm Dritte beipulen, was hier Sache ist und dass KEINEN Unterhalt zu zahlen KEINE Option darstellt :-) Er wird wahrscheinlich erstmal Toben, wenn er ein Schreiben vom JA erhält, aber dann kann er ja den Beistand anrufen und da rumpöbeln :kopf
    Das Ganze übers Amt laufen zu lassen wirkt auf Dauer aber vielleicht besser und schont meine Nerven, denn, da hast du auch Recht: Es ist wirklich endlos nervtötend...


    Herzliche Grüße, Callie

    Hallo liebe Forennutzer und Nutzerinnen!




    Bisher war ich nur stille Mitleserin, möchte mich nun aber doch einmal mit einer Frage an euch wenden. Vielen Dank im Voraus für eure Beiträge!




    Kurz zu meiner Situation: Ich bin noch schwanger, unser Kind wird sehr bald zur Welt kommen, vom KV bin ich seit 4 Monaten getrennt. Unser Verhältnis könnte man als angespannt bezeichnen, wobei das wahrscheinlich noch ein sehr beschönigender Ausdruck ist, vielleicht trifft es zerrüttet besser :(




    Normale Gespräche sind nur schwer möglich, fast jeder Kommunkationsversuch endet in furchtbaren Streits, in denen es in letzter Zeit (unter anderem) immer wieder darum ging, dass der KV es überhaupt nicht einsieht, für sein Kind Unterhalt zu zahlen. Wir leben nicht zusammen und es ist geklärt, dass unser Kind bei mir leben wird, dass heißt, ich werde BET und der KV UET sein. Nachdem ich mich jetzt beim Jugendamt und im Netz mal schlau gemacht und darüber informiert habe, wie das im Normalfall mit dem KU so funktioniert, ist mir klar, dass seine Gründe, für sein Kind keinen KU zahlen zu wollen, Schwachsinn sind: Ich als Mutter würde ja wohl genug Geld verdienen, er könne nicht zahlen, weil das bedeuten würde, dass er eventuell kein Geld mehr für seine Hobbys hat (mir kommen gleich die Tränen...!) etc. pp. :rolleyes2: Naja.




    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Die ganz genauen Einkommensverhältnisse des KV kenne ich nicht, ich gehe aber davon aus, dass unser Kind ungefähr den Mindestunterhalt bekommen würde, eventuell nicht den vollen Mindestunterhalt, falls der KV nicht genügend Einkommen hat. Ihm steht ja ein Selbstbehalt von 1000 € zu (korrigiert mich bitte, wenn ich hier falsch liege!)


    Wie verhält es sich den nun, wenn der KV noch bei seinen Eltern lebt? Ist das ein Grund dafür, dass der Selbstbehalt gemindert werden kann, so dass er den Mindestunterhalt für unser Kind zahlen müsste? Er zahlt keine Miete, kein Kostgeld, nichts.




    Viele liebe Grüße,




    Callie