Was die Kriterien für Wohnungsgröße und NKM & BK bei Alg II anbetrifft, ist das Sache der ARGE oder Kommunen, wenn diese ausschl. allein Alg II durchführen. Was die Größe angeht, gibt's - soweit ich das gelesen habe - keine allzu großen Unterschiede. Die Miete richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Hier (Landkreis Wittenberg) ist allerdings nicht die Kaltmiete ausschlaggebend, sondern die Miete ohne Heizkosten, d. h., hohe Kaltmiete und geringe BK gehen ebenso wie umgekehrt. Heizung wird noch dazu gerechnet. Allerdings muss ich erwähnen, dass die Höchstgrenzen für die Heizkosten nach der Versorgung (Fernwärme, Gas etc.) verschieden sind.
Die ARGE in Wittenberg ist total kleinlich. Ich begann mit der Wohnungssuche ca. 4 - 5 Monate vor dem errechneten Geburtstermin aufgrund Trennung. Ein Wohnungsangebot nach dem anderen wurde abgelehnt. Beim letzten, 0,67 qm (!!) zuviel für 2 Personen war ich drauf und dran, ohne Zustimmung, 2 Monate vorm Termin, zu unterschreiben. Schließlich wollte ich den Umzug vor der Entbindung über die Bühne bringen. (Da kam auch nicht mal die Frage, ob ich für 2 Monate für 0,67 qm die Miete selber tragen würde...)
Widerspruch hätte zu lange gedauert, also (wieder mal) mit SB telefoniert. Und siehe da, ich durfte den Mietvertrag unterschreiben ... und die Kosten der Mehr-qm selber tragen.
(Und seitdem meine Tochter da ist, wird mir immer noch nicht die gesamte Miete angerechnet. Und das, obwohl wir zu dritt auf 60,67 qm wohnen und uns nach Alg II max. 75 qm zustünden!!)