ZitatOriginal von teddybaer
ausserdem ist es nicht so das es komplett angerechnet wird sondern nur zur hälfte...
Hab' ich da etwa was verpaßt? Mir wird der UV komplett auf Alg II (als Einkommen beim jeweiligen Kind) angerechnet. Hast Du da evtl. eine Gesetzesstelle??
@ Isabell123
Nornalerweise MUSST Du UV beantragen, da UV vor Alg II vorrangig ist. D. h., dass Du erst alle anderen Einkommenquellen ausschöpfen musst, bevor Du Alg II erhältst. UV wird sich das JA von KV wiederholen, sofern er leistungsfähig ist. Würdest Du statt UV Alg II bekommen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die ARGE (oder Jobcenter etc.) den "UV" von Dir wieder bekäme, geringer. Ich kenne mich mit den Fall nicht aus, wo der KV ein Ausländer ist. Ich denke jedoch, dass Du trotz allem einen Antrag auf UVG stellen musst, um - im Falle einer Ablehnung - diesen Bescheid der ARGE vorlegen kannst. Danach hättest Du auch kein Einkommensverlust.
LG Conny