Beiträge von iffigenie

    Zitat

    Original von teddybaer


    ausserdem ist es nicht so das es komplett angerechnet wird sondern nur zur hälfte...


    Hab' ich da etwa was verpaßt? Mir wird der UV komplett auf Alg II (als Einkommen beim jeweiligen Kind) angerechnet. Hast Du da evtl. eine Gesetzesstelle??


    @ Isabell123


    Nornalerweise MUSST Du UV beantragen, da UV vor Alg II vorrangig ist. D. h., dass Du erst alle anderen Einkommenquellen ausschöpfen musst, bevor Du Alg II erhältst. UV wird sich das JA von KV wiederholen, sofern er leistungsfähig ist. Würdest Du statt UV Alg II bekommen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die ARGE (oder Jobcenter etc.) den "UV" von Dir wieder bekäme, geringer. Ich kenne mich mit den Fall nicht aus, wo der KV ein Ausländer ist. Ich denke jedoch, dass Du trotz allem einen Antrag auf UVG stellen musst, um - im Falle einer Ablehnung - diesen Bescheid der ARGE vorlegen kannst. Danach hättest Du auch kein Einkommensverlust.


    LG Conny

    Ja, ich hatte anfangs das alleinige Sorgerecht, obwohl die Kids schon bei ihm lebten. Und trotzdem interessierte es das JA nicht, als die Kinder in eine Tagespflegestelle (oder wie sich das schimpft) kamen! Ich bekam keine Auskunft, wo sie untergebracht waren. Weiß der Teufel, was der KV dem JA über mich erzählte, dass sich mich komplett ignorierten!


    Und von tlw. gemeinsamen Sorgerecht jetzt habe ich auch ncihts. Oder wie könnt ihr Euch erklären, dass der KV die Kinder in der Schule anmelden kann, ohne dass ich meinen Senf dazu gebe?


    Ich habe über Jahre aus der Ferne versucht, mein Recht durchzusetzen, bin aber bei JA, Kindergarten und Schule gegen eine Mauer gerannt. Und jeden einzelnen zu verklagen, hätte mich machen können. Aber ich war nach Jahren der Lügen, Intrigen, des Ignorierens völlig am Ende meiner Kräfte.


    Aber wie ich weiter oben schon schrieb: Eine solche Geschichte läßt sich nicht in wenigen Sätzen verständlich wiedergeben.

    coca & Flocke


    Ich versuch' halt nur, es verständlich rüberzubringen. Bei mehreren Jahren ist das gar nicht möglich, deshalb der Edit.


    Wieso ich an der einen Stunde nichts ändere??


    Weil


    - ich es mir, vor allem bei den Preisexplosionen in allen Lebensbereichen, mit Alg II nicht leisten kann, mit 2 Kindern einmal im Monat von Wittenberg an die Nordsee zu reisen (incl. Übernachtung)


    - Ruhe eingekehrt ist: Der KV hat alles Denkbare und Undenkbare unternommen, um mich fertig zu machen...


    - mein Sohn derart entfremdet ist, dass ich ihn nicht mehr beim Spitznamen nennen darf, er mich nicht als seine Mutter akzeptiert (sondern die neue Frau seines Vaters)


    - ich ganz, ganz tief unten war und eine Entscheidung treffen mußte. Ich traf die, leben zu wollen!

    Was da sonst noch mitgespielt hat? Auf den Punkt gebracht: gekränkte männliche Eitelkeit. Ich bin gegangen, habe IHN verlassen! (Wurde mir mit der gekränkten Eitelkeit leider erst viel, viel später bewußt :( ) )


    Da spielen massive Entfremdung, keine Kommunikation zw. Eltern, Lügen, Intrigen, Beeinflussung von Behörden & Instiutionen und mehrere Umzüge über 450 km mit rein...


    Da werden gerade alten Zeiten hervorgekramt... Wo doch die Trennung vom KV meiner beiden Kleinen erst ein Dreiviertel Jahr her ist und in diese Beziehung u.a. ein Schwerstpflegefall hineinspielte.

    Geht nicht? Ins Auto und ab, oder so ähnlich!??


    Mal im Ernst, mir ist nichts untergekommen, dass er das so nicht hätte machen dürfen. Die Kinder lebten ja schon bei ihm, die Trennung war zu diesem Zeitpunkt längere Zeit (mehrere Jahre) zurück liegend.


    Das FG hat dann letztlich den Umgang auf eine Stunde festgelegt.

    Hallo,


    kann Dir da leider nichts raten. :(


    Meiner macht sich dann z.B. einen Spass daraus, mit der Nasenspitze an die Knöpfchen am Herd zu gehen, aber gaaanz dicht ran! (Muss erwähnen, dass diese Knöpfchen ein Paradies für Kinder und die Hölle für alleinerziehende Mütter sind: Um die eigentlichen Schalter verlaufen Leuchtringe. Diese leuchten von knallrot bis blassrot, je nachdem, ob die Platten hoch oder niedrig eingestellt sind.)


    Da hilft wohl nur eine Portion gute Nerven...


    Gruß Conny

    @ Flocke & coca


    Während des Umgangsverfahrens an meinem Wohnort ist der KV mit beiden Kiddies wieder an die Nordsee (ca. 450 km von mir entfernt) verzogen. Da ich damals Ausbildung war und jetzt Alg II beziehe, hatte ich nie wirklich das Geld, um mind. einmal im Monat dorthin zu fahren.


    Ich sagte meiner RAin und der Verfahrenspflegerin also, dass er es geschafft hätte, den Kontakt zu unterbinden. Beide meinten jedoch, einmal im Jahr seit gut, um meinen Kindern zu zeigen, dass es mich gibt. Naja, ich hab' zwar die eine Stunde per Urteil, aber wenn's finanziell nicht paßt...


    Gruß Conny

    Da die Frage zum Kinderzuschlag hier noch nicht beantwortet wurde, möchte ich dies mal tun:


    Es gibt mütterliches und/oder väterliches Einkommen, welches für den Lebensunterhalt von Mutter und/oder Vater ausreichend ist, jedoch nicht für den des Kindes. Um kein Alg II beantragen zu müssen, wird der Kinderzuschlag gewährt.

    Hallo julijule,


    dein Einkommen hat sich nicht gemindert, heißt folgendes: Angenommen, Du wärst bis zur Entbindung Hausfrau ohne Einkommen gewesen. Durch die Geburt & die anschl. Betreuung hast du keine Minderung des Einkommens, da du ja vorher keines hattest. Wenn ich die Begründung des Bescheides richtig verstanden habe, gibt's nur 13. / 14. Elterngeld, wenn sich das Einkommen durch die Betreuung des Kindes verringert hat. Das wäre in meinem Bsp. nicht der Fall, also auch kein weitere 2 Monate Erziehungsgeld. :(


    Gruß Conny

    @ alle
    Dankeschön!


    @ Flocke & nadine30
    Och, hab' keine Probleme, darüber zu reden (schreiben). Nach der Trennung vom KV hat er den Kontakt zu meinen Kindern durch Lügen, Intrigen und Umzüge erfolgreich kaputt gemacht. Nach einem Urteil darf ich sie 1 Stunde im Jahr sehen, muss dafür allerdings ca. 900 km fahren...


    Gruße Conny

    Hallo,


    bin zwar schon länger registriert, möchte mich denn doch mal vorstellen:


    Ich heiße Conny, bin 34 Jahre alt und lebe seit Nov. 2007 (Dezember 2007) mit meinen beiden Kleinen Sohn (2) & Tochter (7 Monate) allein. Sohn (12) & Tochter (9) leben, ohne Kontakt zu mir, beim KV (nicht KV der Kleinen).

    Zitat

    Original von Schmetterli
    Wenn er absagt wäre es schön, wenn er mal nen Termin vorschlägt - ersatzweise -. und du entscheidest dann ob es dir passt.. wenn nicht? pech gehabt. der mann muss mal lernen, sich an regeln zu halten. finde ich zumindest.


    Schön wär's, fällt aber wohl bei so manchen KV ins Reich der Utopie.



    @ Mamaherz


    Ich habe die Gespräche, Telefonate & Besuche soweit reduziert, dass ich keinen Stress mehr empfinde. Seit dem komme ich mit der Trennung und dem ganzen drum herum besser klar.

    Hallo,


    ich bin ein Scheidungskind, war damals 10 Monate alt. Kontakt hatte er nicht zu mir. Im Tennie-Alter versuchte ich, Kontakt zu finden, doch er blockte ab. Sprach mich mit "Sie" an...


    Ich habe immer etwas vermißt, vielleicht, weil das Leben meiner Mutter und mir kein Zuckerschlecken war oder deshalb, weil ich ähnliche Interesse habe wie er. Jetzt, nach der Trennung vom KV meiner beiden Kleinen überlege ich manchmal, ob ich's nochmal versuche...


    Es muss aber nicht so sein wie bei mir. Zum Glück!

    Hallo cath,


    ohne Hintergrundwissen liest es sich für mich, dass du noch in der Phase der Verarbeitung dessen, was Du mit diesem Mann, seinem Verhalten und seiner Familie erlebt hast, steckst. Hier wiederholt sich dass Unrecht, was Dir angetan wurde / werden sollte. Geht es Dir wirklich ums Baby oder stehen da nicht doch die eigenen Erfahrungen & Erlebnisse im Vordergrund?


    So derartig verletzt zu werden, ruft auch immer das Gefühl von Rache auf den Plan.


    Natürlich ist es von K. nicht ok, wenn sie auf Unterhalt von ihm verzichtet & somit auf Unterhaltsvorschuss angewiesen ist. Doch Unterhalt kann erst eingefordert werden, wenn die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde. Bei ersterem weigert er sich doch und letzteres wird wohl (vorerst) nicht erfolgen (oder hab' ich da was überlesen?).


    Dass das Kind mit "Vater unbekannt" auf der Geburtsurkunde aufwachsen wird, ist traurig. Ob sie's ihrem KInd sagt oder nicht, ist doch ihre Sache!! Mehr als Hinweise / Ratschläge geben geht nicht.


    Ich glaube ganz fest, dass Du die Sache mit dem Baby gelassener siehst, wenn Du besser mit dem eigenen Erlebten umgehen kannst.


    Liebe Grüße

    Zitat

    Original von kira11


    Nach einer offziellen Vaterschaftsanerkennung, wird die Geburtsurkunde automatisch aktualisiert? Ich meine, wird das Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung automatisch an das Standesamt leiten, ohne daß ich etwas machen muss?


    Vater - Geburtsurkunde?? Wo steht denn, dass er eine möchte??


    Ja, das Jugendamt schickt die Vaterschaftsanerkennung zum Standesamt, wo die Geburtsurkunde dann aktualisiert wird.