Hi,
Da EX verpflichtet ist ...also erhöhte Erwerbsobliegenheit ... hat,
Unterhalt leisten zu können, würde ich ihr die Hölle heiß machen,
und sie "zwingen" zu lassen arbeiten zu gehen, um den KU zu ermöglichen.
Wehrt sie sich, dann muss dein RA durchsetzen das sie ein fiktives Gehalt
aufgebrummt bekommt.
Du beantragst gleichzeitig VKH, und rechnest den KU mit ein, wenn es (und das wird es)
es zur Verhandlung kommt.
Gruß
babbedeckel