Beiträge von babbedeckel

    Hi,


    Da EX verpflichtet ist ...also erhöhte Erwerbsobliegenheit ... hat,
    Unterhalt leisten zu können, würde ich ihr die Hölle heiß machen,
    und sie "zwingen" zu lassen arbeiten zu gehen, um den KU zu ermöglichen.
    Wehrt sie sich, dann muss dein RA durchsetzen das sie ein fiktives Gehalt
    aufgebrummt bekommt.
    Du beantragst gleichzeitig VKH, und rechnest den KU mit ein, wenn es (und das wird es)
    es zur Verhandlung kommt.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,

    Naja, als Mangelfall unterliegt er da einer besondern Prüfung, da sollte sein Netto nicht sinken bzw. er sich dann ggfls. einen Nebenjob suchen.

    wenn du mir jetzt noch erklärst, wie ein LKW-Fahrer im Fernverkehr noch einen Nebenjob ausüben könnte, so wäre das sicher hilfreich.
    Bzw. ich wäre dankbar für ein Urteil.


    Und klar, ein LKW-Fahrer kann auch einen anderen Job ausüben, um auf 2500 zu kommen, um dann einen Nebenjob ausüben zu können.
    *sarkasmussoff*


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,

    Da sind dann bei mir auch die Tränen geflossen.

    mir standen sie eben in den Augen. Toll, das du die Nerven hattest. Glückwunsch ! :)

    Da sagte die Dame mir nur: "na, einmal geht das, aber beim zweiten mal nicht mehr"!!

    War bei mir auch so. Den habe ich richtig rund gemacht, hat aber trotzdem nix geholfen. ;-)

    Da sagte sie nur, "Der Vater könne ja das Finazielle übernehmen, und bei ihr hätte die Kleine dann wen zum anlehnen"

    Tja, manche Frauen sehen einen als Unterhalter :brille


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    4 % vom Brutto für Altersvorsorge könnte er noch abziehen.


    Sie hat einen Wohnvorteil, der aber in dem Trennungsjahr so gerechnet wird, als wäre es eine kleine Wohnung,
    das für sie und den Jungen ausreicht. Nach Scheidung wird der ortsübliche Mietpreis angesetzt.
    Also auch für die Wohnung/Haus darf er noch abziehen. Round about 500 oder so, in dem Trennungsjahr.
    Die 5% sind pauschal, wenn er´s darlegen kann, dann können da noch mehr draus werden.
    Die Rücklagenbildung, für etwaige Reparaturen, könnte sie dagegen rechnen.
    Bei KG bin ich unsicher, aber ich denke das wird nicht in den Topf geworfen.
    Hat er denn auch was in die Hütte gesteckt ? Dann wäre es bißchen unfair, aber er könnte nix machen.


    Zugewinnausgleich ist teuer, wenn´s vor Gericht geht. Aber das ist ja ne andere Baustelle.


    Ach so, rechnen kannst du jetzt weiter :D


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    Nele mache dir keine Gedanken, aber das wird dir ja nun langsam klar sein ;-)
    Deshalb hat auch der Beistand keine Bauchschmerzen.
    baps Hinweis, wegen dem Vergleich etc. ...da solltest du wissen, das gegen ein Vergleich sehr schwer vorzugehen ist, aber gegen ein Urteil nicht.



    Es klingt so harmlos, kann aber enorme Folgen haben.


    Also ... hier aufpassen !


    Gruß
    babbedeckel



    Hi,
    Ich habe letztlich über grünen Tee gelesen, der soll Unterstützung für Stoffwechsel, dadurch Fettabbau,
    und andere positive Dinge abgeben. Wow ....
    Da ich eh nur Tee in der Fastenzeit trinke, werde ich den wohl vermehrt trinken.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    @binehh für mich klingt es so, wenn du bspw. Dich mit deiner Schwester unterhältst, so kann einem auch was rausrutschen und Sohnemann hört mit. das meinte ich.


    @silent, naja wenn man mehrmals im Thread von binehh liest das sie mit ihren Freundinnen weg möchte etc.,
    hatte ich schon den Eindruck das es auch um "ich habe auch ein Leben" und deshalb auf den Vater sauer ist, weil er eben (vordergründig) bequemer besser oder sonstwas führt.
    Ansonsten gebe ich dir vollumfänglich recht !


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,

    Als Lappalie würde ich es nicht abtun, wenn ein Vater sich kaum kümmert und die Kinder hier Rotz und Wasser heulen weil er nicht kommt.

    das hast du Recht ! Ok ... bei sowas tut mir das Herz weh !
    Tschuldige, wegen der lappalie !


    Ich kann das sehr wohl nachvollziehen, weil auch erlebt. Du kannst nur deinen Kindern den Rücken stärken, und
    ich verspreche dir, der KV weiß noch gar nicht, wie die Kids später reagieren können. :nawarte:


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,

    Das darf ein AG meines Erachtens nach gar nicht. Und riecht schon sehr nach Ausrede.

    pff was ein AG darf, interessiert so manchen nicht. Ich habe schon eine IT-Umstellung bis morgens um 3 gemacht, und war
    6 Stunden später im Büro, da ich in einem Projekt involviert war.
    Das Lebbe is hart.


    Ich wil damit sagen, du vertraust nicht, aber auch da kann man sich täuschen.


    Naja und Freunde können auch was erzählen...meistens geben die auch die "besten" Tipps :pfeif


    Ändern kannst du es nicht. Nimm es hin....feddisch. Lebe dein Leben, und hänge dich nicht an Lappalien auf. ;-)


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,

    Ich habe nämlich auch Bedürfnisse, auch wenn das als aussenstehender vielleicht nicht nachvollzogen werden kann.

    hä, natürlich. Nur an erster Stelle steht doch das Kind und dann

    Ich geh jetzt trotzdem mit meinen Freundinnen weg, meine Schwester passt zum 1000 mal auf

    paßt ja deine Schwester noch auf. Ist doch alles gut.
    Wäre ich der Vater, würde ich sagen,
    "komm´ dann mach ich das, und du hast deine Freiheit und kannst Kind sooft sehen wie du möchtest." :D


    Mal von dem ab, es kann auch noch schlimmer sein. Kein/kaum Kontakt etc.
    Meine EX konnte die Kleine noch nichtmal im Urlaub nehmen. Umgang fand alle paar Monate statt. Oder auch mal
    sporadisch zwischendurch.
    Und weißte was, ich war trotzdem froh, und habe Tochter gebracht und geholt UND das auf Abruf.
    Aber so Beschwerden, wie "ich habe auch ein Leben ..." etc. bringen nix. Man sollte vielleicht gucken, wie man was organisiert,
    auch wenn man Vollzeit arbeiten muß, das es einem besser (finanziell) geht.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    hinzuzufügen von Hucky.

    denn angeblich müsse er spontan auch am we für seinen AG arbeiten. Klar, der denkt ich sei doof! :rolleyes2:

    Öhm....das kommt bei mir auch mal vor. Bist du dir sicher das dem nicht so ist ?

    Außerdem hätte ich auch gerne mal kindfrei. Das zb die Ferienbetreuung ein Problem ist, muss ich euch wohl nicht sagen.

    Tja, das Los eines BET. :frag Ich habe es so gelöst, wie viele hier, dies über Netzwerke zu staffen.
    Ein unverläßlicher ET änder man -meist- nicht.

    könnte mir vorstellen, dass er sich nicht trauen würde zb einer gerichtlichen Regelung zu widersprechen.

    Mache einen Umgangsvorschlag der alles abdeckt, da soll er Stellung nehmen. Kopie an´s JA und an deinen RA.


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,
    wie pinky1980 schon sagt, DAS kommt nicht vom Gesetzgeber, wie du´s meinst.
    Du mußt dich aber im Kontakte bemühen, da es um das Kind geht, und nicht um irgendwelche Befindlichkeiten, seitens des Vaters oder von dir.
    Neidisch auf das Leben anderer zu sein, trägt nicht gerade dazu bei, selbst zufrieden zu sein.Sie es mal so, wärst du glücklich, wenn (theoretisch) Sohnemann beim Vater aufwachsen würde ?
    Und wieso konntest du deinen Geburtstag nicht feiern ? ...weil Sohn dabei war ? Oder verstehe ich da was falsch ?
    Ich hatte damals kein Problem, Tochter (damals 10) überallhin mitzunehmen, oder zuhause zu feiern :frag (Vorher natürlich auch, wie meine EX und ich noch zusammen waren).


    Gruß
    babbedeckel

    Hi,


    es gibt keine Umgangsverpflichtung, hatte der BGH auch mal ausgeurteilt.
    Begründung nach dem Motto: der umgangsberechtigte ET könne nicht gezwungen werden.



    Moralisch unter aller S.., aber was machen ?
    Wenn es nach mir ginge ... Geldstrafe und davon 50 % an der BET :devil:
    Ich glaube da könnten einige hier Urlaub machen ;-)


    Gruß
    babbedeckel