Beiträge von Yogi

    Seine Anwältin wollte es nicht näher erläutern, welche Nachteile sie für ihren Mandaten befürchtet.


    Für mich wären Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in so fern von Nachteil, als das die Rentenpunkte einen geringeren Wert haben als die Pension (so habe ich zumindest meine Anwältin verstanden)


    Zudem kann es doch auch sein, dass, wenn meine Pension zu hoch ist, die Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird. Oder passiert das beim Versorgungsausgleich nicht?

    Natürlich haben Rentenpunkte einen geringeren Wert als eine Pension. Aber, genau das ist ja der Sinn des Versorgungsausgleichs, dass der, der mehr (wertmäßig) mehr hat, was abgibt. Das müsste also nach Wert saldiert werden. Ob das zulässig ist, entzieht sich meiner Kenntnis.


    “Wenn die Pension zu hoch ist kann die Rente gekürzt werden.“ Das ist sicher nicht richtig (die Pension wird gekürzt, aber nur dann, wenn Rente + Pension höher sind als die Pension, die man erreicht hätte, wenn man nur Beamte/r ohne Rentenanspruch wäre) und das ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung.


    https://www.dgbrechtsschutz.de…f7d364382a6e08f8&type=999


    Die Antwort wäre ja hier, steht das zu befürchten? Wenn doch vorab die Pension sowieso um die (u.U. erheblichen) Ansprüche des Ex-Ehegatten verringert wird?


    So habe ich es als Laie verstanden.


    Von der Logik her macht das für mich - von seiner Seite aus - nur Sinn, wenn man auf eine mögliche Erhöhung der Pensionen spekulieren möchte.


    Für mich macht es daher Sinn, wie es Deine Anwältin sieht.


    Bleibt dann noch das Problem der Quantifizierung. 1 Rentenpunkt ist als Bezugsgröße ja fixiert. Der zukünftige EUR Gegenwert der Pension eher nicht, deswegen müsste man hier den %-satz der ruhegehaltfähigen Bezüge entsprechend der Dauer der Ehe einsetzen und keinen fixen Geldbetrag.


    Zur Berechnung habe ich hier unter Punkt IV interessante Information gefunden. Da wird es auch genau so beschrieben.


    http://www.lebenslage-scheidun…usgleich-bei-beamten.html


    Punkt VII beschreibt den Weg der Ablöse durch Zahlung des Betrages an den Dienstherren.


    LG

    Das ist wohl der Normalfall. Kind weg und ggf. noch dazu Unterhalt zahlen? Da gibt es wenige, die sich auf sowas einlassen.


    Ich würde hier öffentlich keine Strategie mehr diskutieren.


    LG

    Hallo,

    “Für mich hätte es, wie ja oben schon geschrieben, Nachteile wenn ich Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung habe.“


    Verstehe ich nicht. Wieso? Welche Nachteile sind das genau?


    Ich denke, das Problem bei dieser Thematik liegt in dem Fakt, dass die Versorgungsbezüge erst beim Eintritt in den Ruhestand berechnet werden und die Rente bzw. die erreichten Punkte nach den tatsächlich gezahlten Beiträgen beteits fixiert wurde.


    Näheres wird hier erläutert.


    http://www.beamtenversorgungsr…versorgungsrecht_2013_k_7


    LG

    Man sagte mir, dass der begleitete Umgang nur 3 mal stattfindet und dann wäre es das und er dürfte das Kind mitnehmen. Das kennt ihn quasi nicht. Weil ich dann über SR und Umgrecht nachdenke. Daher habe ich es bisher so laufen lassen. Jetzt will er es doch nicht beenden. Für mich als Frau ist das kein Zustand. Aber es geht mir nur ums Kind.

    Gibt es hier einige, die im nachhinein die Bez auch lieber hätten laufen lassen, weil das was danach kam viel schlimmer war?

    Wir wohnen GsD nicht zusammen.

    Also so eine “normale“ Trennung ist jetzt nicht ganz einfach (das hat aber andere Gründe als bei euch weil ihr weder verheiratet seid, noch zusammen wohnt noch derzeit beide Eltern seid), aber mir persönlich stellt sich grad die Frage, ob ihr eine Paarbeziehung habt die man zu einer Elternbeziehung umbauen könnte.


    Theoretisch könntest Du oder auch er sagen diese “Beziehung“ ist hiermit beendet und das war es. Es ändert ja nichts für alle Beteiligten.


    Dann müsste er aktiv werden.


    Meine Erfahrung lehrt mich aber, dass meistens dann doch irgendwann auffällt, dass ja der Unterhalt fehlt und daher zumindest eine Feststellung der Vaterschaft im Raum steht. Die gibt es aber nicht, ohne gleichzeitig dem dann festgestellten Vater zumindest theoretisch Umgang zu ermöglichen (das ist ja vorrangig auch ein Recht des Kindes).


    LG

    Nein er hat es nicht abgelehnt. Es war kein Thema. Unser gemeinsames Kind ist ein Baby, das Ältere im Vorschulalter.

    Anwalt und JA sagen nicht an Vaterschaft rütteln. Kein SR herausfordern.

    Wir waren 3 Jahre zusammen. Getrennte Wohnungen.

    GSR wird völlig überschätzt. Fehlender Unterhalt ist doch m.E. nach das größere Problem meist. Mir ist nicht ganz klar, wie hier die Finanzierung erfolgt?


    Zahlt das alles das Amt ohne überhaupt mal nachzufragen, wer der Vater ist? Das kenne ich eigentlich anders ...


    LG


    So sieht es wohl aus. ;)
    Denke die nehmen das kurz vor Ablauf auf Wiedervorlage.


    F4tH3R F16URE
    Hab übrigens vorgestern den Bescheid vom Gericht bekommen, wo genau das drin steht was ich geschrieben habe. Oktober 2020 wär dann bei mir Ende.


    LG

    Ui, das hatte ich nur noch halb auf dem Schirm, es gibt was zu feiern :), darauf ein kühles Blondes. Darf nun nicht vergessen, den Dauerauftrag zu löschen.


    Meine Ex-Frau ist ja auch bereits wieder jemandes Ehefrau und somit ist das Kapitel Ehe nach > 7 Jahren für mich nun auch finanziell abgeschlossen.


    LG

    Na ja, „teuer“ ist eine Trennung immer.

    Ein BET der unter Umständen nur in TZ arbeiten kann, wird dadurch ja auch nicht reicher. Von Rentenpunkten rede ich lieber erst gar nicht...

    Wäre mir als Alternative zu alle 14 Tage Spaßonkel und trotzdem pleite aber jede Summe ich die aufbringen kann wert.


    lg von overtherainbow

    Ja, stimme ich uneingeschränkt zu, insb. dem letzten Satz, aber das war ja weniger die Frage.


    Als “Spaßonkel“ ist man eh am A*sch, zumindest wenn man unter Vater sein mehr als nur Unterhalt zahlen verstehen möchte. Schreibe ja aus eigener leidvoller Erfahrung.


    LG

    :/ also wäre, wenn Jens nicht darauf angewiesen ist, eine räumliche Trennung der Eltern mit Verbleib der Tochter beim Vater, also auch dort gemeldet, für die Mutter unter Umständen rechnerisch „günstiger“, weil kein oder weniger Trennungsunterhalt durch sie zu leisten wäre?


    lg von overtherainbow

    Anfangs ja. Allerdings ist ja KUH i.d.R. wesentlich länger zu zahlen als TUH. Und beschränkt sich nicht notwendigerweise auf den Tabellenunterhalt :/


    LG

    Hier läuft es jetzt so. Ich zahle den Unterhalt voll weiter und KM gibt meinen Anteil an Kind. Den schenke ich ihr. Weil sie wegen Corona EDV anschaffen musste und von ihrem eigenen Ersparten bezahlt hatte.


    Natürlich hat ihre Mutter wieder so getan, als wüsste sie von nichts, als ich sie deswegen angesprochen habe.


    LG

    “Edit: Oder doch nicht, anscheinend bekommt man gleich ein A3-Gehalt auch schon in der "AGA". Ich rufe morgen die Tante beim Karrierecenter an. Hab noch keine Hilfehotline für Eltern gefunden.“


    Ja als Zeitsoldat bekommt man natürlich von Beginn an ein Gehalt von dem nur Lohnsteuer abgeht lt. Bundesbesoldungsordnung A und natürlich kein Kindergeld mehr. Die “Ausbildung“ bei der Bundeswehr ist auch keine im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes ;). Soldat ist nämlich kein anerkannter Beruf.


    Während der Grundausbildung herrscht Kasernenpflicht daher ist Unterkunft kostenlos. Die Verpflegung zahlt man aus dem netto.


    Ich habe das noch mal nachgelesen. Meine eigene Dienstzeit ist schon 25 Jahre her ;)


    LG

    Hallo.

    Also ich finde das eine schwierige, fast unlösbare Situation.


    Ich kenne jetzt nicht alle Details, aber...


    Aus der Sicht des Vaters z.B:

    Er soll für den Unterhalt von Mutter und Kind sorgen, neben der Erwerbstätigkeit (?) ein Haus umbauen und aber auch noch Partnerin/Kindesmutter unterstützen und ein Baby groß ziehen?!


    Diese drei Projekte gleichzeitig ohne Absprache welches Projekt Priorität hat?


    Wie soll das funktionieren, der wird ja irgendwann zusammenbrechen oder wenn er Glück hat, selbst die Reißleine ziehen und abhauen, bevor er selbst depressiv wird.


    Also ich finde das schwierig, wenn ein Mensch in einer Beziehung so überfrachtet wird. Meiner Meinung nach ist das eine Anspruchshaltung, die nur ein Übermensch erfüllen könnte.


    LG

    Ja so war das hier auch. Ich habe die Hälfte bezahlt (natürlich on top zu 2 mal KUH) aber als es um die Rückerstattung ging meinte KM nur es gab nichts zurück von der Krankenkasse.


    :/Sollte ich mal nachfragen...


    LG

    Diese Regel sagt aber, dass die Eltern das Geld teilen. Egal ob sich gekümmert wird oder nicht. Das heißt, ein UET, das nur zalt, sich aber nicht kümmert kann trotzdem die Hälfte für sich beanspruchen. Obwohl das Geld beim UET gar nicht beim Kind ankommt. Im Gegenteil hat das Kind so nur die Hälfte des Geldes, weil der BET ja nur weniger Unterhalt bekommt.. Das kann doch nicht wirklich für dich gut so sein.

    Ich Rabenvater, der nicht sklavisch der KM quer durch die Republik hinterherzieht, wie es ihr gerade passt ...


    BET bejommt ja nicht mal wirklich weniger Unterhalt für das Kind, sondern soll die Hälfte des Bonus, den es ausdrücklich als Geldspritze gibt, um die Konjunktur anzukurbeln, erhalten. Das ist auch keine Anerkennung für AE, sondern für Eltern.


    “Rückenwind für den Familienbonus gibt es durch den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU): „Wir müssen die Binnennachfrage stärken, um den schwächeren Export teilweise auszugleichen“, sagte der er der „Welt am Sonntag“. Ein Familienbonus sei sinnvoll, so Söder.“


    https://oeffentlicher-dienst-news.de/corona-familienbonus/


    BET kriegt 400 KUH + 300 Bonus und gibt UET 150. Also haben beide Eltern je 150 und Kind stehen 400 KUH - genau wie immer - zur Verfügung. Wo ist jetzt das Problem?!


    Die 150 verblase ich demnächst eh wieder auf der Autobahn, weil KM es trotz vorhandenem PKW und und monatelanger Freizeit durch Corona von Anfang der Schulschließungen an wieder mal nicht “hin bekommt“, wenigstens mal die 1/2 Strecke zu fahren.


    Das hatte ja jetzt ungefähr 1 (in Worten EIN) mal geklappt, in all den Jahren seit 2012 ...


    LG

    “Das Problem jetzt und Baustelle Nummer 6 ist dieser Scheiß-Titel und wir nicht wissen, wie man am besten aus der Nummer rauskommt ab September, weil man davon ausgehen kann, das die Mutter das aussitzt und gar aus diesem vollstrecken wird.“


    Bin kein Experte,

    aber Ich denke mal, wenn die KM nicht mitspielt, den Titel beim JA quasi freiwillig abzuändern, muss der KV wohl auf Abänderung klagen.


    LG

    Ich habe kürzlich gelesen, dass man sich den Freibetrag übertragen lassen kann, wenn der andere Elternteil weniger als 10% der Betreuung übernimmt. Also 36 Tage pro Jahr oder weniger, wenn ich es richtig habe.


    Finde ich persönlich einen absoluten Witz,

    Nun, bei der “klassischen“ Regelung leistet ein Elternteil Barunterhalt, das andere Naturalunterhalt (auch in Form von Betreuung).


    Der Freibetrag kann aber übertragen werden, wenn weniger als 75% des Mindestunterhalts geleistet werden.


    LG

    Ihr habt nicht wirklich bei der Personalabteilung des Betriebes angerufen wegen dem Vertrag?

    Wieso nicht?! Wenn anders nicht an diese Info zu kommen ist? Mal was anderes: Ist das “Kind“ eigentlich noch minderjährig?


    Ist bei GSR nicht zumindest mal beiden Sorgeberechtigten der Vertrag zur Unterschrift vorzulegen?


    Auch bei Minderjährigen ist doch eigenes Einkommen zur Hälfte anzurechnen, bei Volljährigen gänzlich wie kann es sein, dass so ein Titel keinen Verweis darauf enthält?! Das ist doch eigentlich Rechtsbeugung?


    Das mit dem Titel sehe ich ähnlich. Nicht freiwillig. Und schon gar nicht unbefristet.


    LG


    Ach und das “Kind“ würde ich mal dezent darauf hinweisen, wie sich das anfühlt, wenn man als Elternteil vom eigenen Kind hinters Licht geführt wird. Geht gar nicht, so was.


    Hier wurde der Ausbildungsvertrag (des volljährigen Kindes) von diesem von sich aus vorgelegt. So gehört sich das auch und alles andere hätte ich seltsam gefunden.

    ...nun wohne ich seit 10 Jahren mit Sohnemann in einer 2,5 Zimmerwohnung. Das Umfeld wird immer unschöner, das Zimmer vom Sohnemann ist sehr klein und es gibt auch keine Tauschmöglichkeit. Zudem wächst der dringliche Wunsch nach einem Balkon oder ähnlichem immer mehr.

    Mit meinem Halbtagsjob kommen wir so ganz gut klar, aber deutlich mehr Miete ist nicht drinnen. Ich miete derzeit recht günstig, 440 Euro WARM. Selbst wenn ich 400 Euro KALTmiete bei Suchmaschinen eingebe, wird mir kaum was ausgespuckt. :(
    Könnte ich theoretisch Wohngeld beantragen? Aber praktisch? Wird das nicht beantragt für eine bestehende Wohnung und nicht für eine neue? Kann ja nicht ne teurere Wohnung mieten und dann erst gucken, ob/wieviel Wohngeld ich bekommen würde...

    Kennt sich jemand damit aus? Hat sonst noch jemand Tips? Geförderte Wohnungen, Wohnberechtigungsschein...bringt das alles was? Für 50 Euro mehr krieg ich och nix. ;(


    Danke schonmal für Tips.

    Ist natürlich abhängig von der Gegend. Für 440 kriegt man hier aktuell mit Glück ein WG-Zimmer, oft nicht mal das. Alles auf dem freien Markt wohlgemerkt.


    Es ist leider seit der Finanzkrise Unmengen an Geld gedruckt worden was angelegt werden will, das erklärt den nominalen Höhenflug fast aller Sachwerte (auch Immobilien).


    Ansonsten im Bekanntenkreis umhören.

    Wohngeld wäre wohl auch eine Option.


    Arbeitsstelle wechseln? Dadurch verfügbares Einkommen erhöhen?


    Viel Glück,

    LG

    Deshalb suche ich nach einer Möglichkeit um den Versorgungsausgleich herum zu kommen. Kennt jemand hier zufällig einen Weg, wie ich meine erarbeiteten Pensionsansprüche behalten kann?

    LG

    Außer lügen (im Klartext: Ansprüche gegen eine Versicherung verschweigen) kenne ich da keinen. Es ist ja gerade der Sinn dieses, einen Ausgleich zwischen den Ex-Ehepartnern herbeizuführen. Wie ihr das während der Ehe geregelt hattet, ist weitestgehend eure Sache gewesen.


    Dass bei einer Scheidung der mit den höheren Anwartschaften das meist als ungerecht empfindet, tut der Sache keinen Abbruch.


    LG