Beiträge von Yogi

    Sorry Volleybap , ich kann wirklich nicht verstehen wie Du hier "starke Argumente" mit auf den Weg geben kannst.

    Deine Kompetenz in solchen Dingen in allen Ehren, aber hier finde ich die Anregungen der meisten anderen doch angebrachter.

    Naja, ich verstehe das eher als Beschreibung der Situation, wie sie sich nun mal darstellt. Dass die Situation nach dem Umzug v.a. für den Umgang nicht förderlich sein dürfte, steht ja außer Frage. Aber das muss die TE mit sich ausmachen und ich glaube, da sind die Würfel wohl bereits gefallen.


    Auf erfreute Kooperation des KV in Hinblick auf den auch noch anstehenden BUH würde ich dann aber wohl nicht allzu viel Hoffnungen setzen.


    LG

    Falls es dich tröstet: Das ist noch nicht gar so lange Rechtsstand.

    Gut, dann ist das wieder nur “mein Gefühl“ mit dem Anwalt und das beruhigt mich dann jetzt doch etwas.


    Ach was, trösten. Das - das finanzielle Desaster - ist doch Schnee von gestern.


    Lebbe geht weiter :) Nur die harten kommen in den Garten.

    Und ich habe mich ja da zum Großteil alleine durchgekämpft, auch wenn es schwer war.


    Momentan bewohne ich ein halbes Haus (mit Möbeln, einige davon gehören sogar mir^^) und hab mehr Platz, als ich sinnvoll nutzen kann.


    Das ändert ja aber nichts daran, dass man sich mal erinnert, wie dreckig es einem gehen kann, durch so eine Trennung. Das war damals eine richtig harte Zeit für mich und wenn dem TE geholfen werden kann, dies zu vermeiden, oder abzumildern ist es doch ok. Oder wenn er auch nur Denkanstöße bekommt, Einschätzungen.


    Aber nun back to topic. Ist ja nicht mein Thema hier.


    LG

    Stichtag denke ich ist Zeitpunkt der Trennung. Mal davon ab gilt für die Schuldenaufnahme beim Ehegattenunterhalt / nach der Trennung folgendes:


    “können Schulden bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit nur abgezogen werden, wenn sie notwendig sind, z. B. für unvermeidbare Anschaffungen wie z. B. neue Wohnungseinrichtung nach der Trennung oder die Kosten einer Berufsausbildung. Ausnahme: Jeder Ehegatte kann zusätzlich zur gesetzlichen Altersvorsorge (bzw. der Pension) noch bis zu 4 % seines monatlichen Bruttoeinkommens als zusätzliche Altersvorsorge ausgeben. Dabei kann es sich auch um Vermögensbildung handeln.“


    Das hätte ich damals bei der Trennung wissen sollen. Denn ich bin ja so gut wie mit nichts damals ausgezogen und konnte mir auch nichts kaufen, da ich ja neben 2 x KUH auch noch Trennungs-Unterhalt oben drauf zahlen musste ^^


    Die 240 ? EuR pro Monat hätte ich auch gut in Möbe für michl anlegen können.


    Tolle Beratung durch meinen Anwalt 8o


    LG

    Spielt es denn keine Rolle wofür die Kredite aufgenommen wurden?


    Es macht doch sicher einen Unterschied ob für ein dekadentes Auto der Mutter oder für die Kinderzimmereinrichtung.

    Nö, wieso? Probleme könnte es evtl. geben, wenn der Partner auf Sozialleistungen angewiesen wäre, was ja aber hier nicht der Fall zu sein scheint.


    Eine Tilgung von 650 und mehrjährige Laufzeit weist auf eine Kreditsumme von mindestens 15-20 tsd Euronen hin. Fein, sich auf die Art und Weise die Einrichtung der Wohnung auf Kosten des Noch-Partners zu “leisten“. Sollte mal ein Kerl sich erlauben, da wäre aber was los. Das ist schon übel.


    Wie macht ihr es denn mit der Einrichtung. Wird die geteilt?


    LG

    Ich habe hier gerade das Thema Zahnspange. Den Versichertenanteil, von dem es 20% zurück gibt, trage ich allein, weil die 20% dann ja eben auch zu mir zurück kommen.

    Die zusätzlichen, privat zu tragenden Kosten, teile ich mit dem KV. Nur dafür hab ich überhaupt einen Kostenvoranschlag der Zahnärztin bekommen und das sind insgesamt über 2000 Euro.

    Der Versichertenanteil wird quartalsweise abgerechnet und dafür gab es keine Angabe von den Kosten bisher. Da wir gerade erst anfangen, weiß ich also noch nicht, wieviel das ist. Mal schnell gegoogelt, also diese 20% sind wohl üblicherweise 400 bis 700 Euro.

    Ob das jetzt Kleinigkeiten sind, musst Du selbst einschätzen.

    Hallo danke, ja das wird wohl in etwa hinkommen. Ist halt schwierig einzuschätzen, wenn die Info sich auf “KO, dein Anteil ist Summe x / Monat beschränkt“ ...


    Dazu muss ich sagen, dass bis vor Kurzem das Kind bei mir familienversichert war. Die KM hatte ja zeitweise gar keinen Job bzw. nur Tz.


    Ob das sich das iwie auswirkt, weiß ich auch nicht.


    LG

    Zu dem Thema Zähne mal eine Frage. Habe eine nicht unerhebliche Zeit jeden Monat 1/2 der Kosten - lt Aussage KM, einen Kostenplan habe ich natürlich nie gesehen - bezahlt. Als ich dann mal angesprochen habe, dass es doch von der KK nach Abschluss der Behandlung etwas zurück gibt (das kannte ich ja noch vom großen Kind) kam dann nur die Aussage “Ja aber das sind nur Kleinigkeiten“.


    Schwierig zu prüfen diese Aussage von hier aus. Ich hab's für mich unter “weitere Verluste“ verbucht, wie alles andere auch.


    LG

    Kleine Anmerkung, das o.g. bezieht sich wohl eher darauf, dass der gesetzliche Vater automatisch eingetragen worden ist und aber gar nicht der biologische Vater ist. Zum Beispiel bei noch verheirateten Paaren, wo der Ehefrau mal ein "Missgeschick" passiert ist. Der gesetzliche Vater (nicht der biologische) kann die Vaterschaft nur 2 Jahre anfechten, wenn der Vater quasi "unbekannt" ist, kann der biologische Vater immer kommen, da gibt es m.W. nach keine Fristen.


    Ob der biologische Vater dann für die entgangenen, bzw. vom Staat erbrachten Unterhaltsleistungen aus der Vergangenheit in Regress genommen wird, entzieht sich wiederum meiner Kenntnis. ich tippe aber mal auf nein.


    LG

    Nun, da steht, daß Kind nicht zum Umgang gehen soll, was aber, wenn Kind beim Umgang ist und da in Quarantäne? Siedelt das Kind dann zum UET über?


    Wie gesagt, ich hab ein Urteil, wo drinne steht, Corona ist kein Grund, Kind nicht wieder zurück zur Mama zu bringen.


    Was gilt denn da jetzt?

    Da steht folgendes:


    “3. Was bedeutet die amtlich angeordnete Quarantäne für Umgänge in diesem Zeitraum?

    Wird für das Kind Quarantäne angeordnet, kann Umgang in Form persönlicher Begegnungen nicht stattfinden. Telefonate und Videofonie bleiben aber möglich.

    Steht allein der betreuende Elternteil unter Quarantäne, kommt es auf den Grund für die Anordnung an: Wurde die Quarantäne angeordnet, weil der betreuende Elternteil an COVID-19 erkrankt ist und ergeht deshalb auch eine Quarantäneanordnung für das Kind als Kontaktperson 1. Grades, kann Umgang nicht stattfinden. Wurde die Quarantäne angeordnet, weil der betreuende Elternteil Kontakt zu einer weiteren Person hatte, die an COVID-19 erkrankt ist und ergeht deshalb keine Quarantäneanordnung für das Kind als Kontaktperson 2. Grades, kann Umgang grundsätzlich stattfinden.“


    Dann müsste der Logik folgend der Umgang um die Dauer der Quarantäne verlängert werden, wenn das Kind Kontaktperson 1. Grades des Umgangselternteils wäre. :/


    Denn das Kind hat zwei Familien und wenn temporär das Umgangsrecht ausgesetzt wird kann temporär die Rückkehr zum Betreuungselternteil ebenso ausgesetzt werden.


    Soweit ich informiert bin, gibt es dazu noch keine Rechtsprechung und es werden aktuell unterschiedliche Sichtweisen von verschiedenen Gerichten vertreten.


    LG

    Ich würde sagen der Haushalt von Betreuer und Kind ist 1. Haushalt

    wenn Kind beim Umgangselternteil ist inkl. Übernachtung und Ferien 2.Haushalt

    Man kann ja als Umgangselternteil wenn man Hartz4 bekommt auch Kosten fürs Kind geltend machen.


    Schön das Ihr alle Euch so gut versteht, ist aber glaube ich wirklich eine Seltenheit das das so gut funktioniert.

    Das sind doch völlig unterschiedliche Sachverhalte, natürlich wird lt. SGB und z.B. auch (glaube mit Einschränkung GSR) lt. Wohngeldgesetz §5 das Umgangskind mit zum Haushalt gezählt. Es hat ja dann - viel wichtiger - lt. BVerfG auch 2 Familien statt 1 Familie wenn die Eltern nicht getrennt sind, hier ein Zitat aus einem Urteil des BVerwG mit Verweis darauf:


    "Der umgangsberechtigte Elternteil, der nicht mit seinem Kind zusammenlebt, bildet mit diesem zwar eine Familie, die vom Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG erfasst ist. Denn Familie im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG ist die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen Kindern und Eltern, die für diese Verantwortung tragen. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, bilden sie gemeinsam eine Familie. Ist dies - wie bei den Töchtern des Klägers im streitgegenständlichen Zeitraum - nicht der Fall, tragen aber beide Eltern tatsächlich Verantwortung für das Kind, hat das Kind zwei Familien, die von Art. 6 Abs. 1 GG geschützt sind, nämlich die mit der Mutter und die mit dem Vater (BVerfG, Beschluss vom 9. April 2003 - 1 BvR 1493/96, 1 BvR 1724/01 - BVerfGE 108, 82 <112> m.w.N.)."


    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/687812/


    Was das Verhältnis betrifft, man kann das auch ich sage mal "professionell" halten, Dann bleibt man auch nach der Trennung Eltern. Hier z.B. ist das so, dass ich mir weiß Gott schöneres vorstellen kann, als Kontakt zu meiner Ex und deswegen beschränkt sich der auf die Dinge, die sein müssen. Das hat aber was mit uns beiden - ihr und mir und der Art, wie manche Dinge gelaufen sind- zu tun, die Kinder können ja da nichts dafür. Das fällt sicher nicht vom Himmel und man muss daran arbeiten und mag sicher manchmal schwierig bis unmöglich sein. Das kommt eben sehr auf die handelnden Personen an.


    LG

    Es wird genau tageweise ausgerechnet...wenn er die Kinder dann "kurz" hält, hat er einen Microgewinn - Fahrgeld kann er wohl auch beantragen

    Das Fahrgeld kann er m.W. auch so beantragen, dazu ist kein WM und keine Betreuung über den normalen Umgang hinaus nötig.


    Das mit dem “Microgewinn“ finde ich jetzt nicht richtig, das hier als Argument zu bringen. Es beruht allein auf der Unterstellung, der KV würde sich persönlich bereichern und das Kind hungern lassen. Das unterstellt man rauchenden und saufenden Eltern in Sozialleistunggsbezug ja auch nicht, deren Kinder nachweislich ohne Essen sich selbst überlassen bleiben.


    https://www.deutschlandfunkkul…ml?dram:article_id=380600


    LG

    Hallo Vollbio,

    das mit den großen Töchtern, ohne Kontakt tut mir echt leid. Das ist bitter, ich jammere hier schon weil mein Großer sich kaum meldet. Aber immerhin das macht er und ab und an sehen wir uns auch.


    Also, verstehe ich das richtig, ihr - Du und die KM der zwei Kleinen wohnt aktuell noch zusammen? Oder verbringt deine Frau die Umgänge bei euch? Oder ist die KM eine andere Frau?:/


    LG

    Mein Ex hat mir erklärt, dass er und die Kinder als ein Haushalt zählen und daher können auch seine Eltern kommen und sind erst der 2. Haushalt und nicht der 3.

    Und damit liegt er wohl richtig. Jedenfalls interpretiere ich das u.s. so. Von Haushalten ist dort nicht die Rede, aber von Kernfamilie.


    “Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, bezieht sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben. Kinder sollen selbstverständlich auch weiterhin sozialen Kontakt zum anderen Elternteil behalten. “


    https://www.bmjv.de/DE/Themen/…na_Umgangsrecht_node.html


    Ergänzung: Hier noch die Regeln der Bundesländer.


    https://www.rtl.de/cms/corona-…shalte-regel-4536694.html


    Hier ist teilweise sogar explizit niedergelegt, dass zu betreuende Kinder bzw. Verwandte in gerader Linie eben nicht unter die “2- Haushalte-Regelung“ fallen. z.B. in Baden-Württemberg und NRW oder es gilt die Regel familiärer Bezugskreis bis 10/5 Personen statt dessen.


    LG

    Hallo,

    wie alt ist denn das Kind? Habt Ihr ein Wechselmodell vereinbart, wahrscheinlich (noch) nicht?

    Grundsätzlich ist er bei H4-Bezug im Moment erst mal nicht leistungsfähig für Unterhalt. Steht hier zu erwarten, dass sich das bald mal ändert?

    Eine 1-Zimmer Wohnung ist erst mal kein Hinderungsgrund für Umgang, es gibt halt Gegenden in D, da kann man sich kostentechnisch

    einfach nicht mehr leisten …


    LG

    Also ich möchte das Haus nicht und er könnte es halten denke ich. Ich würde ihm da auch irgendwie entgegen kommen sofern ich Geld hätte zum Leben also um mir Möbel zu holen ect.


    Die Kinder sollten zu mir da er in 3 Schichten arbeitet und wie soll er das dann machen? Ich arbeite auch in 3 Schichten kann aber in den Tag Dienst wechseln von 8 bis 16 Uhr so das ich mit den Kindern keine Probleme hatte. Ich möchte am liebsten ohne Stress auseinander gehen aber weiss halt nicht wie es ablaufen wird er ist sehr aufbrausend und ich weiss sein vater wird mit mischen das wird nicht einfach werden. Dabei möchte ich nur ruhe und das beste für die Kinder.

    Hallo. Ja so eine Trennung/Scheidung mischt die finanziellen Verhältnisse aber extrem neu durch. Er behält ja dann nicht sein ganzes jetziges Einkommen für sich, sondern muss erhebliche Unterhaltsleistungen erbringen, diese zusätzlich zu der Tatsache, dass er steuerlich nach dem Trennungsjahr wie ein Single behandelt wird.


    Das ist - für ihn - perspektivisch eine ganz üble Kiste zumal die Kinder dann auch quasi “weg“ sind und aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass der Weg vom Familienvater zum quasi pleite Single mit Kinderbesuch jedes 2. WE ein ganz harter und steiniger sein kann.


    Da ist dann auch fraglich, ob er dann alleine das Haus halten kann und auch noch Wohnwert oben drauf ausgleichen kann.,,,


    Also aber ich möchte hier keine Angst machen, oder wenn die Lage so ist, wie sie beschrieben wird, ist eine Trennung sicher auch eine Option.


    Das ist schwierig von extern zu beurteilen, hier wirst Du um einen Gang zu einer Beratungsstelle oder Anwalt nicht umhin kommen.

    Eine Erstberatung kostet so 200 EUR.


    Ohne konkrete Angaben kann man hier schwer was sagen.


    Richtig ist sicherlich, dass keiner von euch beiden ohne Zustimmung mit Kindern ausziehen darf. Das ergibt sich aus dem gSR.


    LG

    Da kann ich dich gut verstehen. Du solltest vielleicht mal mit deiner neuen Partnerin sprechen und ehrlich zu ihr sein, dass du gar keinen Bock mehr auf Heiraten hast. Woher soll sie es denn auch wissen? Man kann doch auch ohne Trauschein glücklich miteinander sein. Ich selber weiss auch nicht, ob ich jemals wieder heiraten wollen würde... einerseits ja, um Hochzeit zu haben, die man sich selbst wünscht, und zum anderen dann wieder nicht, aus Angst, dass irgendwann doch wieder eine Scheidung ins Haus steht und es erneut schwierig wird vor Gericht für mich mit dem Verstehen aufgrund meiner Hörschädigung usw. Aber das ist ja ein eigenes Thema. Darum von mir Schluss mit OT.

    o.T.

    Woher Sie das wissen soll? Ich habe es ihr natürlich gesagt ;)

    Letztens kam das mal wieder zur Sprache, wir haben ja auch einen Bekanntenkreis und sehen dieses und jenes. In der Konsequenz wäre dann wohl iwie Trennung angesagt, wenn ich den Antrag ablehnen würde. Auch nicht schön, wenn es dann so erzwungen wird, muss man aber in der Konsequenz damit leben.


    Das ist das Problem, wenn man da kindische romantische Vorstellungen von der Traumhochzeit rein versenkt, die mit der Realität einer Ehe überhaupt nichts zu tun haben. Denn eine romantische Paarbeziehung kann man auch wunderbar ohne Heirat führen. Und die Ehe kann Hölle sein, trotz Traumhochzeit.


    Ein Ehevertrag kann durchaus Sinn machen wenn einer z.B. jahrzehntelang vor der Ehe Unternehmer mit eigener Firma ist. Das ist aber meistens gar nicht der Fall. Hier bei uns zum Bsp. nicht.


    Naja, vielleicht diskutiere ich das mal in einem eigenen Faden.


    LG


    Nichts unterschreiben :thumbdown:.


    Habe ich persönlich ganz schlechte Erfahrungen gemacht. Habe die Kündigung der ehem. Ehewohnung unterschrieben, weil ich dachte, die ziehen in eine größere/bessere hier am Ort und 2 Wochen danach wurde mir *stolz wie Bolle* verkündet, dass man nun mal eben knapp 500 km weg ziehen würde.


    Montag sofort zum Anwalt gehen. Mehr kannst Du jetzt und hier nicht machen.


    Und mache dich darauf gefasst, ab jetzt alles streitig/vor Gericht auszutragen. Dein Konzept steht hoffentlich :)


    Drücke die Daumen.


    LG

    Was wären deine Nachteile, wenn du neben deiner Pension auch Rentenpunkte hättest?


    Über Ehevertraege lässt sich sicherlich streiten. Aber wenn es darum geht, in der Ehe erworbene Renten- und Pensionsanwartschaften nicht zu teilen und im Extremfall den einen gut rauskommen zu lassen und den anderen von Sozialgeldern leben zu lassen, wird das spätestens schwierig.

    Hallo, der konkrete Nachteil wäre dieser:


    “Vor allem kann ein Nachteil sein, dass er in Höhe seines Ausgleichswertes auch seine Dienstunfähigkeitsabsicherung verliert, während er seinerseits aus den ihm übertragenen Anrechten vielfach keine entsprechende Invaliditätsabsicherung beziehen kann. Denn erhält der Beamte von dem anderen Ehegatten z.B. ein Anrecht der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen, kann der Beamte daraus eine Invaliditätsversorgung nur unter besonderen Voraussetzungen erlangen, die Beamte regelmäßig nicht erfüllen. Denn nach § 43 SGB VI ist erforderlich, dass 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung geleistet wurden.“


    Ansonsten bleibt der allgemeine Verlust an EUR Wert, aber das ist ja genau SO offensichtlich vom Gesetzgeber gewollt um einen “Ausgleich“ herbeizuführen. Sagt ja schon der Name. Der, der mehr hat soll dem anderen etwas ausgleichen.


    Statt einen Ehevertrag zu schließen, der bei Krankheit oder Gebrechlichkeit oder Ausbildung sofort vom Jobcenter oder Sozialamt zerpflückt wird, bleibt wohl tatsächlich nur ledig zu sein.


    Ich habe das Thema hier mit meiner neuen Partnerin auch, die möchte gerne heiraten =O bisher konnte ich mich damit raus reden, dass immer noch PKH zurück zahle. Wenn ich ehrlich bin, habe ich darauf so gar keinen Bock mehr.


    Aber das ist ein eigenes Thema.


    LG

    1.Absatz. Würde ich so sehen ja, aber das ist meine Sicht als Laie.


    2. Absatz. Sehe ich nicht so, da er persönlich darauf keinen Einfluss hat, dass die Pensionen anders geregelt und finanziell viel besser gestellt sind als die GRV.


    Es ist schon so, dass ihm rechtmäßig ein Ausgleich zusteht.


    Im Prinzip ist es nicht anders, wenn beide Arbeitnehmer sind und relativ unterschiedlich verdienen. Ich habe quasi 1/2 meiner Punkte abgegeben und dafür fast nichts bekommen (Ex hat nur 7,50 EUR Tariflohn pro Std bei 30 Std/ Woche verdient) 🙄.

    Meine bAV wurde auch noch geteilt, dafür gab es gar 0,0 als Ausgleich.


    So sind wir beide jetzt nicht ganz arm dran auch wenn das im Vergleich zu einer Pension nur Peanuts sind.


    Aber darauf lässt man sich halt mit der Heirat ein. Wenn das alle vorher wüssten, würde wohl gar niemand mehr heiraten :D


    LG