Hallo,
es wurde ja schon alles wichtige geschrieben.
Da Mindestunterhalt i.H.v. 394 EUR bis vor kurzem bezahlt wurde, geht es eigentlich um Peanuts (so das bereinigte Einkommen des KV nicht um etliche hundert Euro über 1900 liegt (die Unterhaltstufen springen alle 400 EUR netto , dann gibt es jeweils ca. 20 EUR mehr Unterhalt). Bzw. steht jetzt der nicht gezahlte Unterhalt für mehrere Monate zur Debatte, das summiert sich dann doch.
Ich würde vielleicht mal ein Gespräch zwischen den Beteiligten suchen, so das möglich ist? Der KV kann nicht einfach den Unterhalt einstellen, das geht nicht. Aber:
Vielleicht ist bei denen ja auch Einkommen weg gefallen?!
Und dann greift man nach jedem Strohhalm, der sich bietet. Das ist jetzt Spekulation, aber warum sollte sonst ein zuverlässig leistender Unterhaltsschuldner Knall auf Fall die Zahlung einstellen?!
Dass der Junge seine Situation nun einzig dem KV anlastet, finde ich nicht in Ordnung. Aber das muss er mit sich selbst ausmachen.
Ich würde mich ja als Vater bedanken, wenn das dann so ausartet und der Frust auf mich als quasi unschuldige Person projeziert wird, so als Sündenbock für alles.
Ich hatte hier eine ähnliche Situation in 2019, die sich zum Glück aller Beteiligten dann noch gut aufgelöst hat. Allerdings war mein Sohn schon ü18, als er entgegen der ausdrücklichen Absprache vorher die Schule ohne was zu sagen "geschmissen" und dann ein unbezahltes Praktikum in einem Betrieb statt dessen gemacht hat. Ich habe auch den Unterhalt weiterbezahlt, denn es gab ja von nirgendswo Geld. Ich hatte aber auch keine finanziellen Probleme wie KUG durch Corona oder ähnliches.
In der Situation habe ich aber ganz klar zu verstehen gegeben, nach dem Praktikum dann einfach nichts machen, geht aber mal gar nicht. Das mache ich nicht mit.
Dann kann man sich nämlich auch als gerade erst 18-jähriger eine Vollzeit-Festanstellung zum Mindestlohn suchen. Dazu bedarf es keinerlei formaler Voraussetzungen und diese Jobs gibt es auch in Stuttgart zuhauf, trotz Corona. Allerdings gibt's dann eben auch keinen Unterhalt mehr. Was ja auch verständlich ist denn bei 2 Kindern hat jemand der sein ganzes Einkommen für sich hat, eventuell am Ende sogar mehr übrig als der Unterhaltsschuldner.
Und als Unterhaltspflichtiger sollte man da schon drauf achten, wenn man es selbst nicht tut, macht es nämlich niemand. Und überzahlter Unterhalt gilt ja regelmäßig als verbraucht.
Und es ist auch nicht so, dass alle Unterhaltszahler gegen Schule oder Bildung sind. Es gibt ja heute auch Duales Studium oder ö.D. wo man während des Studiums bereits bezahlt wird. Darüber kann man ja wenigstens mal sprechen, als Option.
LG
ps einen Titel zu erwirken, nur weil man es kann, also ohne konkreten Anlass, halte ich immer noch für falsch. Ja es ist ein Recht, aber mehr auch nicht. Ich wage mal vorsichtig zu bezweifeln, dass es z.B. hier auch nur 1 Cent mehr Unterhalt gegeben hätte, wären meine reellen Wohnkosten und die Reisekosten für die Umgänge, die zu 99% auf meine Kosten gingen, sauber gegengerechnet worden. Zu pfänden gibt es doch meistens eher wenig. So hat die KM verlässlich die vereinbarte Summe erhalten.
Eigentlich Win/win