Beiträge von tweety86

    Zitat

    Original von susan78


    Jedes noch so kleine Kind spürt soetwas, die haben gute Antennen für soetwas.


    Ja, aber die haben auch das Gefühl in sich, was sich "Liebe zu beiden Elternteilen" nennt, die Sehnsucht danach. Und sie lieben (vorerst) diesen Teil, der ja ein Teil von ihnen selbst ist.
    Sie wünschen sich den Umgang mit dem anderen ET, und sie verstehen den Krieg noch nicht wirklich.
    Sollten sie sich dann tatsächlich nicht wohl fühlen beim anderen ET, werden sie es selbst erkennen und den Umgang nicht mehr wünschen mit der Zeit.
    Dabei haben sie dann die Gewissheit, dass nicht über ihre Köpfe hinweg entschieden wurde, sondern sie selbst konnten sich entscheiden.


    Das ist ein riesiger Unterschied. Und auch in dieser Richtung sollte man die Antennen der Kinder nicht unterschätzen.
    Und trotzdem werden fast alle Kinder beide Elternteile ihr Leben lang lieben, mal mehr, mal weniger, weil es eben die Eltern sind.

    @ Lovrel


    Das könnte auffallen, wenn z.B. Montag ein Brief im Kasten ist für ein Vorstellungsgespräch oder einen Termin am Mittwoch ... :hm... Die Amtstermine sind (bei uns) immer sehr knapp.



    Der Sinn, dass man sich erst 1-2 Wochen vorher "abmelden" soll/darf/kann ist ja, falls es ein Angebot für Arbeit, Weiterbildung oder einen Ein-Euro-Job gibt. So steht es auch in der Eingliederungsvereinbarung. Und wenn man dann einen gebuchten Urlaub antreten will, kann es sein, du kriegst so etwas angeboten ... und die Regeln für die Urlaubstage dann (2 pro Monat) lassen nichts anderes zu.

    Nur muß man auch mal raus, um nicht vollkommen deprimiert zu werden ... :schiel

    :wink


    Hier gibt es, so wie ich gelesen habe, doch viele ALG IIer. Hat denn keiner einen Tipp, was Urlaub / Buchung betrifft, wie ihr das macht usw., ich denke, die wenigsten bekommen 1-2 Wochen vor dem Urlaubsantritt noch `ne Unterkunft. Aber vorher buchen ist riskant (dafür erstmal billiger).
    Es geht ja nicht um eine Luxusreise, sondern paar Tage raus ...
    Ich meine natürlich allgemein, nicht nur auf EEJobber beschränkt.

    @ sandra71


    Es ist ja nicht so, dass das über Nacht passiert.
    Normalerweise lernt man einen netten Menschen kennen, der sich anfangs zusammenreißen kann und das auch tut. Man verliebt sich, setzt die [Blockierte Grafik: http://www.mysmilie.de/smilies/lieb/4/91.gif] auf, erlebt eine schöne Zeit und freut sich darüber .... bis die ersten Dinge passieren, die einen zum nachdenken bringen. Da steckt man aber schon mitten drin und gibt das alles nicht mehr so einfach auf, denkt, man kann was ändern, dreht und wendet, zeigt Verständnis, hinterfragt, zweifelt an sich selbst und merkt vieles am Anfang gar nicht so wie ein Unbeteiligter ... oder wie man es im Nachhinein begreift und sich fragt, wie dumm man doch war und blind :kopf .... Soweit meine Erfahrung.
    Die Außenstehenden sagen natürlich "trenn dich " , aber so leicht ist das dann nicht mehr.

    Laut Ratgeber für ALG II Empfänger sind drei Wochen Abwesenheit vom Wohnort (mit Genehmigung) zwecks Urlaub, ehrenamtl. Tätigkeit u.ä. erlaubt.
    Ich habe voriges Jahr auch brav so beantragt und es wurde notiert, damit ich die Zeit nicht überschreite.


    Außerdem habe ich vor mir eine Vereinbarung liegen (hatte schon mal etwas ausgehändigt bekommen) wg. Infos zu EEJ, und da steht: ".... der Teilnehmer (der Arbeitsgelegenheit) erhält, entsprechend Bundesurlaubsgesetz, 2 Tage je voll gearbeiteten Monat Urlaubsanspruch. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist nicht gestattet...... "


    Also ich denke, das ist schon irgendwie bundeseinheitlich geregelt. :frag

    Ich habe mal eine Frage und hoffe, sie paßt hier hinein.


    Als ALG II - Empfänger hat man doch 21 Tage Urlaub im Jahr, Montag -Samstag. Diese kann man nehmen, wie man will, wenn keine Eingliederungsmaßnahme, Weiterbildung etc. ... ansteht.
    Man reicht ihn ein bis zwei Wochen vor Antritt ein und bekommt ihn in der Regel auch genehmigt.
    U.a. führt das dazu, ist man wg. Kind(ern) auf Ferienzeiten angewiesen, dass man nur superkurzfristige Buchungen vornehmen kann und Ziele ansteuern muß, die noch ein Bett frei haben. Nicht unbedingt die, die man sich wünscht. Oder man bekommt gar nichts mehr.
    Ansonsten kann man ja nicht von einer gebuchten Reise ohne Kosten zurücktreten ...


    Nun bekommt man angenommen ab Juni einen Ein-Euro-Job. Urlaub hat man bis dahin noch keinen verbraucht, wollte ihn aufheben für Sommer und Herbst.
    Beim EEJ darf man sich ja monatlich zwei Tage Urlaub "erarbeiten", d.h., nach drei Monaten könnte man dann endlich für eine Woche verreisen (Mo.-Sa. = 6 Tage).
    Somit Fereinreise komplett gestrichen, und eigentlich hat man dann nach 6 Monaten lediglich 12 Tage Urlaub, wenn der EEJ Ende November ausläuft.
    Dann muß man gezwungenermaßen seine restlichen Tage (die einem "normal" zustehen) im Dezember verplempern, wenn die Kinder in der Schule sind ... oder wie sieht das aus?


    Kann mir dazu jemand was sagen? Wie löst ihr die Urlaubsproblematik, wenn man doch mal paar Tage raus will?