Beiträge von celin91

    Lena_1977 es bezieht sich auf die Sommerferien nächstes Jahr. Die 2 Wochen Regelung ist aufgrund der Empfehlung des Verfahrenspflegers entstanden. "Ein längerer Umgang könnte problematisch werden".

    Da steht weder Urteil noch Vergleich. Da steht "Vermerk".


    Emma21 das weiß ich nicht. Bisher war er eher unkooperativ. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass er diese 3 Wochenenden überhaupt die Kleine nehmen könnte. Bis zu den Herbstferien (diese Ferien sind von diesen 3 Wochenenden betroffen) ist ja noch ein wenig hin. Und ich hoffe, dass wir das entweder so klären können oder über die Elternberatung. Ansonsten werde ich da Beschwerde einlegen müssen. Heißt das so? Oder ist das der falsche Begriff? Mal sehen was das noch gibt. X/


    Und so ganz unter uns, ich glaube nicht, dass er weiß was die Regelung in den Ferien konkret bedeutet. Das werde ich ihm Mal wieder unter die Nase reiben müssen.

    Ich habe heute bei meinem RA festgestellt, dass die gerichtliche Umgangsregelung in den Ferien Blödsinn ist. Kind darf 2 Wochen in den Sommerferien zu KV, sowie in anderen Ferien immer die erste Woche. Fällt sein Umgangswochenende auf das Wochenende vor dem ersten Ferientag, holt er sie Freitag, und bringt sie eine Woche später Sonntag zurück. So, bin ich der Meinung, wurde es nicht vor Gericht besprochen, sondern dass er sie Freitag zurück bringen soll. Also Freitag-Freitag. Wenn das Wochenende auf das Wochenende in den Ferien fällt, holt er sie Montags am ersten Ferientag und bringt sie Sonntag (nach seinem Wochenende) zurück. Das ist so korrekt.


    Nun ist ein Zusatz dabei: Von den jeweiligen Ferienumgängen bleibt der Umgangsrhythmus des Kindsvaters alle 14 Tage unberührt.


    Das würde laut Vereinbarung folgendes bedeuten: wie oben beschrieben: Fällt sein Umgangswochenende auf das Wochenende vor dem ersten Ferientag, holt er sie Freitag, und bringt sie eine Woche später Sonntag zurück. Das heißt er hat 2 Wochenenden hintereinander, eins seins, eins nicht seins, sondern Ferienumgang. Da die 14 tägige Regelung ja bestehen bleibt ist das folgende Wochenende auch seins. Also hat er 3 (!) Wochenenden hintereinander. Und ich habe keine Chance 1 Woche mit ihr wegfahren zu können. Das wiederspricht sich damit, dass mir eine Woche Ferien zusteht! (Anmerkung: Diese verworrenheit betrifft erstmal nur 2-wöchige Ferien an denen sein Wochenende das vor dem ersten Ferientag ist)


    Das kann doch nicht wahr sein oder?

    Kann mir jemand helfen? Mein RA sagte das sei nun halt so. Ich will das aber nicht hinnehmen!


    Achso und in den Sommerferien soll es auch so sein, Kind ist 14 Tage bei Vater und danach läuft die 14 tägige Regelung weiter, so dass wir als Familie ihn fragen müssen ob wir denn 12 (oder mehr Tage) wegdürfen, weil mindestens eins seiner Wochenenden betroffen sein würde. Das ist doch komplett ungerecht??!! Ich dachte, dass es normalerweise so gehandhabt wird, dass theoretisch 3 Wochen dem Vater und 3 Wochen der Mutter gehören. In unserem Fall bin ich von 2 Wochen KV und 4 Wochen wir ausgegangen. Da ich mir unsicher war hatte ich nochmal Kontakt zu meinem Anwalt aufgenommen.

    tanimami73 so kann man es natürlich auch sehen... Das Einzige was uns (insbesondere ihm) auferlegt wurde ist, dass wir uns gegenseitig benachrichtigen, sollte es zu irgendeiner Verspätung zu den Bring- und Abholzeiten kommen.

    Was passiert denn, wenn KV nicht an einem Gespräch mit einer Beratungsstelle teilnimmt? Vom Richter her ist das nicht verpflichtend, bzw nicht vollstreckbar. Oder es sich dann so darstellt, dass kein vernünftiges Gespräch möglich ist bei der Beratung?


    Es kann ja wohl nicht sein, dass nur weil er aggressiv und ablehnend ist, es keine Kommunikation gibt.

    Da bin ich auch gespannt. Aber, ich habe das Gefühl, jetzt ist die Schwelle zum Gericht überwunden und nun werden wir alles über Gericht klären...

    KV wurde entsprechend darauf hingewiesen, seine Umgänge wahrnehmen zu müssen, weil er sich in der Vergangenheit nicht gekümmert hat. (Von wegen ich vereitele Umgänge...!) Auch hat der Richter gesagt, er kann keine Beeinflussung meinerseits erkennen, das Kind spricht offen und positiv über den Vater. Außerdem ist sie, als sie ihn gesehen hat, direkt zu ihm gegangen und hat ihn begrüßt. Da sagte sein RA er habe da schon andere Fälle gehabt, wo der BET das Kind nicht gelassen hat usw ...

    Für mich ist es selbstverständlich und ich lasse mich auch nicht vor dem Kind aus über KV.


    Dennoch ist es mir ein Dorn im Auge, dass KV nicht mit mir sprechen musste während des Termins. Das zeigt, dass er sich überhaupt nicht mit mir auseinander setzen kann und will. Und auch die Elterngespräche sind nicht verpflichtend. Also bedeutet das im Umkehrschluss, für einen geregelten Umgang, brauchen Eltern nicht miteinander zu kommunizieren....


    übrigens: Er kommt erst ein paar Mal in unsere Stadt und unternimmt was mit ihr, dann holt er sie 1 Nacht übers Wochenende und im November soll wieder der alte Rhythmus von alle 14 Tage/ 2 nächte beginnen. Ferien sind so gut wie hälftig aufgeteilt, im Sommer hat er nur nach 2 Wochen gefragt, keine Ahnung warum.


    Letztendlich hoffe ich, dass er sich an die Spielregeln hält, für mich ist das jedenfalls kein Problem :)

    Termin ist endlich durch, wir haben eine gute Lösung gefunden. Streitereien o.ä. dürfen wir bei einer Beratungsstelle austragen, an diesem Termin wurde nicht auf irgendwas in die Richtung eingegangen.


    Ich habe mir das irgendwie schlimmer vorgestellt. Übrigens habe ich irgendwie überwiegend mit dem RA von Ex gesprochen, Ex hat nur wenige Worte mit mir gewechselt... Mein RA hat glaube ich gar nichts gesagt. Und ich hab gesagt, wenn wir denn schon hier sind, dann können wir das ja alles ganz genau aufschreiben. Gesagt getan...


    Ich finde es nicht toll, dass es übers Gericht nun ablief, aber letztendlich wird sich zeigen ob er sich daran hält. Der Richter ließ wirklich gut mit sich reden. Ich dachte da wird was einem übergestülpt und das ist dann so und es gibt kein murren und zurren.


    Naja, ich bin zufrieden, außer eben, dass er es übers Gericht machen musste. Hätte auch ohne geklappt und es wäre wohl ein ähnliches Ergebnis herausgekommen.

    Nein, er wurde nun abermals verschoben. Also nun zum 3. Mal verschoben. Das erste Mal konnte der VB nicht, das 2. Mal war es mein Wunsch (mein Anwalt konnte nicht und Mausi hatte Geburtstag) und das 3. Mal wieder der VB...

    Ich will das endlich geklärt haben... :rolleyes:

    Der Verfahrensbeistand hat Falsches in die Stellungnahme geschrieben, so habe ich das jedenfalls nicht gesagt. Kommt sowas öfters vor, dass der VB Falschinformationen einbringt?


    Der Termin ist verschoben, zum Glück. Und der KV macht natürlich einen auf nett und akzeptiert plötzlich das, um was ich vor einem Jahr gebeten habe... Warum braucht er dazu das Gericht? :/ Es geschehen Wunder und Zeichen.


    Kann ein Gericht Elterngespräche anordnen, wenn ich das als nötig empfinde? Oder woran bemisst das der Richter, dass Eltern in eine Beratung sollen? Ich sehe bislang noch nicht, dass dem KV die Bedürfnisse des Kindes wichtig sind.

    Naja knapp vor dem Termin, als "Geburtstagsüberraschung", das wollte ich definitiv nicht meinem Kind antun... Ich versteh es einfach nicht, wie man ausgerechnet am Geburtstag des Kindes strittige Eltern inklusive Kind lädt.... Ich könnte mir den Gedanken nicht verkneifen, dass KV da seine Finger im Spiel hat, für mich ist er so oder so daran schuld, dass Kind vor Gericht muss. Ich wollte eine Einigung übers JA, er hat's nicht geschafft sachlich und ruhig zu bleiben und getönt "mit der muss ich nicht reden"....


    Wut hin oder her, am Ende soll das Kind wieder Umgang haben. Immerhin haben wir das selbe Ziel vor Gericht.

    Ich hoffe doch, dass er verschoben wird. Kind geht noch nicht zur Schule, und der Tag ist ein Brückentag...

    In meinen Augen ist das nicht Kindeswohlförderlich, zumal wir als Eltern seit fast einem Jahr kein Wort gewechselt haben, bis auf ein zwei SMS. Und jetzt steht das Kind zwischen beiden Fronten. Und ohne Anwalt und Jugendamt gehe ich mit einem sehr unwohlen Gefühl in die Anhörung. Das wird die Kleine sicherlich spüren. Er wird bestimmt mit Anwalt auflaufen und ich befürchte dass ich von ihm fertig gemacht werde. Immerhin kenne ich den Richter (aus einer ganz anderen positiven familiären Angelegenheit)


    Der Vater hat in seiner Stellungnahme durch den RA nur unwahres geschrieben, was ich alles widerlegen kann. Alles. Er greift mich in dem Schreiben massiv an, und beantragt eine Umgangsvereinbarung nach dem Projekt Elternkonsens. Das muss man sich erstmal trauen.


    Eine große Feier wird es nicht geben aufgrund der aktuellen Gegebenheiten. Dennoch hat sie jetzt schon gesagt, dass sie nicht zum Gericht hin will - bisher war sie dem nicht so negativ gegenüber gestellt. Habe ihr gesagt, dass soll sie dem Verfahrenspfleger sagen.

    Aber muss dass denn am Geburtstag des Kindes sein? Mir wäre es Wurst, wenn es mein Geburtstag wäre. Aber ihrer? Ich hoffe dass dem nicht so ist und es wann anders stattfinden kann.

    Ja, er hat mir den neuen Termin mitgeteilt, er meinte er würde beim Gericht anfragen, ob eine Terminverschiebung erneut möglich wäre. Warum es die erste Verschiebung gab weiß ich nicht. Mein Anwalt hat an diesem Tag auch gar keine Zeit. Und die Jugendamtsmitarbeiterin bestimmt auch nicht...

    Hallo, meine Tochter soll zur gerichtlichen Anhörung zwecks Umgangsrecht. Das wird vermutlich auf ihren Geburtstag fallen, da der ursprüngliche Termin verschoben wurde. Wie sind eure Meinungen dazu? Warum soll dem Kind (7) der Geburtstag komplett vermiest werden? Es freut sich Wochen auf diesen und wird genau am Geburtstag vor Gericht geladen und spürt natürlich die negative Aufregung...


    Antrag kam vom Vater, es besteht seit einem Jahr kein Kontakt, da dieser bei einem Jugendamtsgespräch komplett ausgerastet ist. Da es keine neue Umgangsvereinbarung gab, gab es eben auch keinen Umgang. Ich bin und war bereit eine Regelung zu treffen, was ich ihm auch deutlich geschrieben habe. Er musste ja jetzt unbedingt das Gericht bemühen. Ist ja auch sein Recht, aber Jugendamt hätte vielleicht auch gereicht...