Ich habe heute bei meinem RA festgestellt, dass die gerichtliche Umgangsregelung in den Ferien Blödsinn ist. Kind darf 2 Wochen in den Sommerferien zu KV, sowie in anderen Ferien immer die erste Woche. Fällt sein Umgangswochenende auf das Wochenende vor dem ersten Ferientag, holt er sie Freitag, und bringt sie eine Woche später Sonntag zurück. So, bin ich der Meinung, wurde es nicht vor Gericht besprochen, sondern dass er sie Freitag zurück bringen soll. Also Freitag-Freitag. Wenn das Wochenende auf das Wochenende in den Ferien fällt, holt er sie Montags am ersten Ferientag und bringt sie Sonntag (nach seinem Wochenende) zurück. Das ist so korrekt.
Nun ist ein Zusatz dabei: Von den jeweiligen Ferienumgängen bleibt der Umgangsrhythmus des Kindsvaters alle 14 Tage unberührt.
Das würde laut Vereinbarung folgendes bedeuten: wie oben beschrieben: Fällt sein Umgangswochenende auf das Wochenende vor dem ersten Ferientag, holt er sie Freitag, und bringt sie eine Woche später Sonntag zurück. Das heißt er hat 2 Wochenenden hintereinander, eins seins, eins nicht seins, sondern Ferienumgang. Da die 14 tägige Regelung ja bestehen bleibt ist das folgende Wochenende auch seins. Also hat er 3 (!) Wochenenden hintereinander. Und ich habe keine Chance 1 Woche mit ihr wegfahren zu können. Das wiederspricht sich damit, dass mir eine Woche Ferien zusteht! (Anmerkung: Diese verworrenheit betrifft erstmal nur 2-wöchige Ferien an denen sein Wochenende das vor dem ersten Ferientag ist)
Das kann doch nicht wahr sein oder?
Kann mir jemand helfen? Mein RA sagte das sei nun halt so. Ich will das aber nicht hinnehmen!
Achso und in den Sommerferien soll es auch so sein, Kind ist 14 Tage bei Vater und danach läuft die 14 tägige Regelung weiter, so dass wir als Familie ihn fragen müssen ob wir denn 12 (oder mehr Tage) wegdürfen, weil mindestens eins seiner Wochenenden betroffen sein würde. Das ist doch komplett ungerecht??!! Ich dachte, dass es normalerweise so gehandhabt wird, dass theoretisch 3 Wochen dem Vater und 3 Wochen der Mutter gehören. In unserem Fall bin ich von 2 Wochen KV und 4 Wochen wir ausgegangen. Da ich mir unsicher war hatte ich nochmal Kontakt zu meinem Anwalt aufgenommen.