Ich habe gestern noch kurzfristig einen Termin beim JA zur Vorsprache erhalten um mich zu Informieren was anstehen könnte wenn KV nun von seinem guten Recht gebraucht macht Umgangskosten zu erwirken.
Folgende Information habe ich erhalten.
Erstens muss Unterhalt vom Umgang getrennt voneinander behandelt werden.
Da KV vom JA aufgefordert wurde für die zukünftigen Monate den Unterhalt um die 7,00€ anzupassen, also voll und ständig zu zahlen muss er dem Nachkommen.
Auf die Rückforderung für die vergangenen Monate wo die 7,00€ fehlen muss er auch reagieren.
Ihm bleibt offen wie er begleichen will.Will er alles auf einmal zahlen, oder will er es in Raten begleichen.
Jedenfalls muss er jetzt Aktiv werden.
Zu den Umgangskosten.
Er hat das Recht Umgangskosten geltend zu machen.
Ob und wie und von wem nachher kosten getragen werden entscheidet die Gesamtsituation.
Als erstes muss der KV seinen Bedarf an Umgangskosten beim JA anmelden.
Dann wird geprüft.
Ist Umgang überhaupt regelmäßig möglich?Heisst so wie sich JA und diverse Gerichte regelmäßigen Umgang vorstellen, alle 14 Tage Wochenende und zusätzlich einen Nachmittag unter der Woche.
Dann wird geschaut wie reist der KV an, reisen die Kinder zum Vater bei der bei uns relevanten Entfernung.
Gibt es da Möglichkeiten statt mit dem Auto Beispielsweise mit der Bahn zu fahren.
Falls es erforderlich ist das KV eine Übernachtung benötigt wird auch geschaut wo kann er unterkommen.
Muss er zwangsläufig in ein Hotel, oder kann er bei der KM für eine Nacht unterkommen.
Das ist laut JA und Gericht dem KV zumutbar.
Letztendlich wird geschaut wie es Finanziell bei beiden Parteien aussieht.
In meinem Fall ist es so das ich kein Einkommen habe.Ergo, ich falle von vornherein raus.
Beim KV wird geschaut ob ihm, neben seiner Unterhaltszahlung, Selbstbehalt etc. doch noch Umgangskosten die er selbst zu tragen hat zugemutet werden kann.Unter Berücksichtigung der ersten Prüfstellen.
Und dann wird entschieden.
Beispiel:
Es gäbe 100€ Umgangskosten.
KM hat kein Einkommen.
KV hat Einkommen und zahlt Unterhalt und hat noch immer bissel Luft.
KV kann nur mit dem Auto anreisen, den gleichen Tag aber nicht zurück, kann aber bei KM nächtigen.
JA sagt wir übernehmen weil KM kein Einkommen hat, quasi ihren Anteil und KV zahlt den Rest weil er noch Luft hat.
JA zahlt 80,00€-KV zahlt 20,00€.
Jetzt noch ganz unabhaengig vom Thema.
Es ist nicht zwangslauefig derjenige fuer die Umgangskosten zustaendig der die Entfernung geschaffen hat.
Das ist laut Auskunft vom JA leider ein weitlaeufiges Geruecht.
So, und nun koennt ihr diese Info genauso zerpfluecken und hineininterpretieren.Feuer frei!...