Wie schon gesagt, es ist nur ein Aufgeführtes Beispiel zu dem Thema Umganskosten.Da können noch ganz andere Zusammensetzungen entstehen.
Es werden wenn Kosten für Umgang auf weite Entfernungen für den KV/KM untragbar sind noch lange keine 5* Hotels vom JA uebernommen, (wenn dort Übernahme von Umgangskosten anerkannt und zugesprochen werden) weil der KV ein Problem damit hat günstiger, Pension von Privat, oder eben auch bei der KM zu übernachten.
Genauso sagt JA auch, wenn Kosten übernommen werden, KV muss nicht mit seinem Auto fahren, er kann günstiger mit der Bahn kommen. Das dann egal ob er Bock auf Bahn hat.
Ich hab dann die Bringpflicht meine Kinder zum Bahnhof zu bekommen.Fertig!
Und Unterhalt/Umgangskosten sind GETRENNT!! Von einander zu bearbeiten.
Das schnurzpiepegal wieviel Unterhalt er bezahlt, ob er bezahlt oder,oder.Hat mit dem Thema Umgangskosten NICHTS! Zu tun.
Zumindest wird es ersteinmal GETRENNT von einander betrachtet.
Demzufolge hat er die 7,00€ mehr zu zahlen, Unterhaltstitel liegt ja genauso inkl. der 7,00€ vor.
Genauso muss er Nachzahlen.
Das scheissegal ob es nur fair waere ihm das zu erlassen weil er ja die Umgangskosten alleine trägt.
Das spielt überhaupt keine Rolle.
UND dann erst geht es um die Umgangskosten.Und wenn ich dann da mit in Pflicht genommen werde die Umgangskosten mitzutragen und sich dann dadurch der Unterhalt meinetwegen auch um mehr als die Hälfte verringert, dann ist das völlig OK!!
Und auch wenn man mir das jetzt nicht glauben mag, weil ich idiotischer weise verkündet habe ich habe kein Einkommen bla, bla...mir geht es hier um Rechtigkeit und Richtigkeit.Und wenn es so wäre das ich Einkommen hätte und ich jetzt den KV auf die Idee gebracht habe mit den 7,00€, die Umgangskosten gelten zu machen und ich hatte dick zu zahlen, wäre aber mit den 7,00€ letztentlich besser gefahren-meint ihr ich wurde mich darüber aergern?...
NEIN!! ich wurde mich nicht Aergern-weil es so RICHTIG! Wäre.
Wenn ihr einen