Beiträge von Ehrenfeld

    Nun lass den Kopf mal nicht hägen.


    Was spricht gegen das gemeinsame Sorgerecht ? In 1-2 Monaten ist das neue Sorgerecht in Kraft und dann musst Du erhebliche Gründe vorbringen was gegen das gemeinsame Sorgerecht spricht.


    Also ich würde mir da selbst keine Steine in den Weg legen, zahlt Er den wenigstens immer pünktlich den Kindesunterhalt ? Das wäre so ein Grund...zb....oder Gewalt ect.


    Das wird schon alles gut werden...toitoitoi :winken:

    Wieso ist eine Grundsteinlegung für eine Lüge???? Also ich bin auch mit meinem nicht biologischen Vater aufgewachsen und nach meinem Verständnis nach, ist derjenige mein Papa gewesen, der sich um mich gekümmert hat. Mein biologischer Vater war auch mein Papa. Aber den Mann von meiner Mutter würde ich niemals sagen, er ist nicht mein Vater. Denn er war da, wenn in der Schule Elternsprechtage waren, er war da, wenn ich krank war, er war da, wenn ich Geburtstag hatte und einen Geburtstagstorte für mich gebacken. (meine Mutter kann sowas nicht so gut).


    Also er war und ist durchaus mein Vater. Ich würde sie richtig aufklären, wenn sie danach fragt. Sie wird wohl mit etwas mehr als 2 nicht unbedingt so bei ihren Fragen ins Detaill gehen. Für mein Verständnis muß nicht nur unbedingt der Erzeuger DER VATER sein. Und sage das jetzt nicht, weil ich alleinerziehend bin, sondern weil ich selber ein Scheidungskind bin und das so erlebt habe.

    Also ich war auch mal in der Situation...Friede Freude Eierkuchenwelt.


    Als der Junge erfahren hat wer sein Papa ist und es wieder zur Anbahnung zwischen Vater und Sohn gekommen ist. Musste ich mir schon so einiges gefallen lassen. Worte wie Du bist nicht mein Papa, Du hast mir garnichts zu sagen, waren an der Tagesordnung.
    Und meine bessere hälfte ist mir dann auch noch in den Rücken gefallen...Das Kind hat ja Recht


    Und das Verhältnis zwischen Vater und Sohn entwickelte sich prächtig...so gut das die Kids beim Leiblichen Vater Wohnen wollten.

    Kind hat es schwer meiner Meinung nach und es ist.die Grundsteinlegung für eine lüge. wenn man nicht ehrlich mit sich ist, dann...ich wäre für klare Fronten. Vater ist man ewig, die neue Beziehung kann auch schnell vorbei sein.

    genau meine Meinung...ich kenne das von einer Bekannnten...die hat es geschafft 14 Jahre lang dem Kind zu sagen das ist dein Papa und so kannten ihn auch alle seine Freunde. Bis der Tag X kam und der Biologische Vater vor der Tür stand und das ganze Lügengerüst der Mutter zusammen gebrochen ist.


    Der Junge hat ab diesen Tag nicht nur die Mutter gehasst sondern auch seinen angeblichen Papa...der ER ja nie war.


    Also ich würde die Fronten sofort klären...und Klar stellen das ist dein Vater und das ist Mamas neuer Freund aber nicht der Papa

    Also nach meiner Meinung verdrehst Du da jetzt was gewaltig.


    Das Kind hat nur einen Biologischen Vater also ist das der Papa und dein neuer Freund wird beim Vornamen genannt.


    So wie Du es jetzt machst bringst Du das Kind nur in einen Gewissenkonflikt...einfach unverantwortlich.


    Was ist denn wenn die Beziehung zwischen Dir und deinem Aktuellen Freund in die Hose geht ? Dann denkt das Kind Papa hat uns verlassen...


    Also lieber Butter bei die Fische und in den sauren Apfel beissen, so belügst Du dich nur selbst und dein Kind.

    Ja, ich habe einen zweiten Beschluss vom OLG Köln.


    Die KM ist einfach unberechenbar...und mir als Kindsvater bleibt eben nur der gerichtliche Weg.


    Das erste Ordnungsgeld waren 600 Euro und jetzt sind wir schon bei über 2000 Euro angelangt.


    Wenn die KM denkt es gibt nur ein Ordnunsgeld dann ist sie auf der falschen Bahn unterwegs. Das Gericht hat ihr angedroht ihr bei nochmaliger Missachtung teilbereiche des Sorgerechts zu entziehen.

    hiermal ein Auszug aus dem Beschluss.


    Die Antragsgegnerin beruft sich darauf Ihr sei die Durchführung des Umgangstermins nicht möglich gewesen weil berufliche und familiäre Gründe entgegengestanden hätten.
    Diese Aussage der Antragsgegnerin überzeugt den Senat nicht, die Antragsgegnerin hat wiederholt die Umgangsvereinbarung des OLG missachtet.


    Die Antragsgegnerin war gehalten, ihre familiären und beruflichen Verhältnisse so einzurichten, dass sie Ihrer Verpflichtung zur Regelung des Umgangsrechts nachkommen konnte.


    Nach der letzten Entscheidung des OLG vom 16.11.2012 scheint sich die Auffassung der Antragsgegnerin nicht geändert zu haben.


    Der hierin liegende Verstoß ist so schwerwiegend das die Höhe des Ordnungsgeldes von XXXX,00 vom Familiengericht nicht beanstandet werden kann.


    Dem Antrag auf Prozesskostenhilfe der Antragsgegnerin kann nicht entsprochen werden und wird abgelehnt.Sie hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

    Na Ihr Lieben,


    Also meine EX kämpft gegen Windmühlen.


    Nachdem das Amtsgericht ein Ordnungsgeld in 4 stelliger Höhe erlassen hat wegen Umangsvereitelung hat sie natürlich sofort Beschwerde beim OLG eingelegt.


    Ich glaube der heutige Tag dürfte für sie gelaufen sein...Sie bekommt keine Verfahrenkostenhilfe und die Beschwerde wurde vom OLG abgewiesen.


    Es wurde zum wiederholten mal klargestellt das der Elternteil der Umgang gewähren muss alle seine privaten und auch beruflichen Verpflichtungen hinten anstellen muss.


    Auf dieser Grundlage gibt es keine Ausreden mehr...vielleicht versteht das meine EX jetzt endlich.


    Das OlG hat die Kindsmutter nochmal darauf aufmerksam gemacht, Ihr bei einem erneuten Verstoss gegen die Umgangsregelung ihr teilbereiche des Sorgerechts zu entziehen.


    Also hab ich alles richtig gemacht...dann stimmt der Spruch doch..alles kommt zu dem der warten kann.




    Heuter ist ein schöner Tag :strahlen

    Hallo,


    Das mit dem Kontaktverbot kenne ich auch. Der Richter hat unverblümt verlauten lassen das die KM mit solch einer Handlung sich ins eigene Fleisch schneidet.
    Das Du beste Chancen hast das ASR zu bekommen sollte Dir bewusst sein. Aber ich denke das ist Richter oder Familiengericht abhängig ? Ich hab zum Glück einen Richter erwischt der die KM in die Schranken verweist.


    Viel Glück :-)

    Sofort ein Ordnungsgeld gegen die KM beantragen.
    Die spiele hat meine EX auch mit mir gemacht. Doch nach 2 erlassenen Ordnungsgeldanträgen gegen die KM fluppt es auf einmal.
    Sie wird es nicht mehr wagen einen Umgang zu vereiteln sonst droht Ihr der Sorgerechtsentzug.


    Viel Glück

    Umgangsrecht


    Langsam dürfte die Luft für die Kindsmutter ziemlich dünn werden.
    Der Beschluss vom AG liegt mir vor.


    Das AG hat ein Ordnungsgeld von 800,00 Euro gegen die Kindsmutter erlassen, ersatzweise Ordnungshaft.


    Da es schon das 2 Ordnungsgeldverfahren in 3 Monaten sind und der Richter wohl ziemlich
    genervt ist hat er mir und meiner Rechtsanwältin geraten.


    Soweit Umgangsprobleme bestehen oder Informationspflichten gegen über dem Antragsteller nicht erfüllt werden was das Kindeswohl betrifft, wäre gegebenfalls ein gesondertes Verfahren zu führen wo das Sorgerecht des Elternteils, der den Umgang vereitelt einzuschränken oder zu entziehen ist.
    Dem Sorgeberechtigten Elternteil der den Umgang vereitelt, soll damit deutlich vor Augen geführt werden das die Rechte des Kindes vereitelt werden und damit grundsätzlich nicht im Interesse des Kindes gehandelt wird.


    So schaut es aus und ich denke mal das meine Chancen mehr als gut sind, bei einer erneuten Umgangsvereitelung kein Ordnungsgeldantrag zu stellen, sondern mit Hilfe des Jugendamtes und der Verfahrenpflegerin teilbereiche des Sorgerechts zu entziehen.
    Da ich ja nicht den Umgang vereitel sondern die Kindsmutter, könnte es auch sein das ich das Sorgerecht vom Familiengericht zu gesprochen bekomme und der Kindsmutter ein Umgangsrecht eingeräumt wird.
    So schnell wendet sich das Blatt.

    Hallo,


    Nach Rücksprache mit meiner Anwältin ist das Schreiben vom Rechtsanwalt der Kindsmutter ein gefundenes Fressen für den Richter
    Meine Anwältin wurde gebeten das Schreiben dem zuständigen Richter zukommen zu lassen
    Wöchentliche Kontaktaufnahmen zum Kind sind mehr als erwünscht das teilte uns auch die Umgangspflegerin mit das es zum Wohl des Kindes ist.
    Es hätte mich jetzt auch stark gewundert das ich als Vater keinen Kontakt zu meinem Sohn aufnehmen darf.
    Die Umgangspflegerin hat mich dazu auch im gesunden Maße verpflichtet um den Kontakt aufrecht zu erhalten.


    Fakt ist aber das ich seit 26.01 nichts über den Gesundheitszustand von meinem Sohn von der Kindsmutter erfahren habe.
    Meine schriftlichen Nachfragen blieben unbeantwortet.


    Das Schreiben des Rechtsanwaltes der Kindsmutter ist ein glattes Eigentor und ist mehr oder weniger die Bestätigung, das die Kindsmutter mit aller Macht versucht den angeordneten Umgang zu verhindern und keinen Kontakt zum Kindsvater zu fördern.


    Noch so ein Klops von der Kindsmutter und wir denken wirklich über einen Antrag über den Teilweisen Entzug des Sorgerechts der Kindsmutter nach.


    Traurig aber wahr :(

    Ich halte mich doch an die Spielregeln.
    Das OLG hat den Umgang angeordnet.


    Aber ist es nicht auch meine Pflicht den Umgang betreffend, wenn mein Kind Krank ist mich bei der Mutter über den Gesundheitszustand zu erkundigen ?
    Ich denke es gehören Telefonate oder Briefverkehr in angemessenen maße dazu.
    Jetzt hab ich schon seit dem 26.01 nichts mehr gehört und die Nachfragen bei der KM blieben unbeantwortet.


    Das mir jetzt der Rechtsanwalt der KM eine Unterlassung androht kann doch nicht zum Wohl des Kindes sein.


    Ich fühle mich genötigt.

    Kann man das schon als Nötigung deuten ?
    Wie soll ich denn einen Kontakt zu meinem Kind aufbauen wenn ich mich nicht mal mehr Tel oder per Mail bei meinem Kind melden darf.
    Da mein Kind ja erst 4 Jahre ist...bleibt mir ja nurdie KM als Ansprechpartner.
    Ich fühle mich ziemlich in die Ecke gedrängt, was soll ich jetzt machen ?
    Hier das Schreiben von dem Anwalt der KM.


    Sehr geehrter Herr X



    Meine Mandantin teilt mir mit, dass Sie bisher trotz wiederholter Aufforderungen meiner Mandantin, dies zu unterlassen, ständig mit ihr Kontakt aufnehmen beziehungsweise dies versuchen.
    Meine Mandantin wünscht aus Gründen die hier keiner Erörterung bedürfen, keinerlei Kontakt mit Ihnen, sei es unmittelbar persönlich, mündlich oder über Telekommunikationsmittel jeglicher Art.
    Ich erteile Ihnen im Auftrag von meiner Mandantin ein Unterlassungsverbot mit Ihr Kontakt auf zu nehmen.
    Bei einem Verstoß gegen das Unterlassungsverbot würde ich meiner Mandantin anraten müssen gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
    Meine Mandantin verkennt nicht, dass Sie Anspruch auf Umgang mit ihrem gemeinschaftlichen Kind haben. Der Umgang ist gerichtlich geregelt und sämtliche Angelegenheiten den Umgang betreffend sind über die bestellte Umgangspflegerin abzustimmen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Rechtsanwalt X

    War heute bei meiner Anwältin.


    Da keine Reaktion von der KM kam bezüglich des Gesundheitszustandes von meinem Sohn oder ein Attest vorgelegen hat ist heute Antrag Nr.2 auf Erlass eines Ordnungsgeldes ersatzweise Ordnungshaft gegen die KM beim Familiengericht gestellt worden.
    Es wird auch von der KM ein aussagekräftiges ärztliches Attest verlangt welches den Umgang ausgeschlossen hat.


    Da ich selber nichts machen will was mir später als Nachteil ausgelegt wird, habe ich auch heute das Jugendamt aufgesucht und die werden der KM einen Besuch abstatten um sich ein Bild zu machen um dann den Bericht ans Familiengericht zu schicken.


    Traurig Traurig das die KM nicht zur Vernunft kommt.... :(

    Am 25.01 hat sich "angeblich" mein Sohnemann das Bein gebrochen so die Aussage der KM


    Es war ein Termin für den 02.02 oder 09.02 angesetzt gewesen,das ist jetzt natürlich hinfällig.


    Die Umgangspflegerin forderte darauf hin von der KM ein Attest vor zu legen, bis Dato ist das nicht geschehen.


    Auf meine Nachfragen per Mail über den Gesundheitszustand von unserem Sohn bekomme ich keine Reaktion von der KM.


    Frage: Habe ich ein Anrecht drauf zu erfahren wie es meinem Sohn geht und wann ich Ihn wieder sehen kann ?


    Ich will nicht wieder einen Anwalt einschalten, denn der meint die KM hat gegen die Wohlverhaltenklausel verstossen und versucht das Kind wieder zu entfremden.


    Kann ich ein umpfangreiches Attest von der KM fordern wo der Arzt bescheinigt das kein Umgang statt finden kann ?


    Oder soll ich jetzt einfach still halten und Woche für Woche hoffen ?


    Ich weiss nicht was ich machen soll. :(

    wofür willst du denn, ohne zustimmung der mutter, "volle verantwortung" übernehmen? :hä ?( :frag


    Wenn Morgen der KM was passiert...steht meine Sohnemann ganz alleine da....das meine ich damit...viele Frauen machen sich darüber keine Gedanken was ist wenn ?

    Da stimme ich dir voll und ganz zu @MelB86...meine hat das gemacht.
    Um so mehr freue ich mich jetzt das ich Endlich volle Verantwortung nehmen kann und darf auch ohne Zustimmung der KM

    So sehe ich das auch...wie gesagt es wird im laufe der Zeit noch Nachbesserungen geben...aber das wesentliche ist Beschlossene Sache.
    Endlich hat mein kleiner Sohnemann nicht nur einen Papa der Umgangsrecht hat...sondern auch das geteilte Sorgerecht.
    Die Vorstellung war für mich einfach Grausam...wenn der KM was passiert muss ich um das Sorgerecht von meinem eigenen Sohn Kämpfen.