Beiträge von Mit-mir-nicht

    Es kommt vor allem drauf an, wie fit der Kleine ist! Es gibt Kinder, die liegen schon mit 38 Grad flach und wollen nichts mehr wissen und genauso gibt es Kinder, die mit 40 Grad hohem Fieber noch durch die Kante toben!


    Also wenn der Kleine total flach liegt, dann würde aus meiner Sicht ein Umgang keinen Sinn machen, weil ja keiner was von hat! Umgang soll ja in erster Linie auch Spaß machen.


    Dem Vater hier Unfähigkeit zu unterstellen, habe ich an keiner Stelle raus gelesen! Und da der Wurm noch so klein ist, schätze ich, fühlt er sich auch zu Hause am wohlsten!


    Dennoch möchte ich noch einmal drauf hinweisen, dass 39 Grad nur mäßiges Fieber ist und man spricht ab 39,5 Grad erst von höherem und ab 40 Grad von hohem Fieber. Wenn keine Fieberkrämpfe oder sonstiges schon vorgefallen sind, dann sehe ich prinzipiell kein Problem, den Kleinen zum Vater zu geben - voraus gesetzt er ist trotz Erkältung und Fieber fit! Sicherlich kann der Kinderarzt hierzu näher Auskunft geben, weil er das Kind abhört und den Grad der Verschleimung der Bronchien hört! Und auch bei Bronchitis ist ein Spaziergang im Buggy immer gut, da die Frische Luft die Atemwege entspannt und auch für die Kids oftmals angenehmer ist, als nur zu Hause zu sitzen.


    Aber wie gesagt, wenn DU denkst, es ist nichts, dann biete dem Vater im Zweifel an, einen Krankenbesuch zu machen und wenn der Zwerg wieder gesund ist, dann kann er ihn eben wieder holen und hat noch einen weiteren Termin gut! Doch man kann den Kleinen im Allgemeinen schon einiges zutrauen, ohne dass sie gleich todkrank werden. Wenn ich auch Deine Sorge durchaus nachvollziehen kann.


    Ein anderes Argument könnte natürlich auch sein, dass der Große sich anstecken könnte! Aber wie hier die Wohnverhältnisse gelagert sind, vermag ich aus diesem Thread nicht zu beurteilen. Redet noch einmal miteinander, damit IHR eine Lösung findet. Und versuch dem KV nochmals klar zu machen, dass Du nicht an seinen Fähigkeiten zweifelst, sondern ihm unter Umständen ein knatschiges Kind ersparst!

    Die Situation ist natürlich erst einmal dramatisch für Dich. Und auch Deine Gefühle kann ich durchaus nachvollziehen. Aber glaube mir, Du bist keine Versagerin!


    Jungs orientieren sich nun einmal so etwa mit einem Alter von 10 oder 11 Jahren mehr an den Vätern, das ist von Mutter Natur so gewollt, denn schließlich tragen Männer seit Jahrmillionen die Verantwortung für die Familie! Ich weiß, dass Dir das gerade nur begrenzt hilft.


    Alles was Du tun kannst, um auch selbst mit der Situation klar zu kommen, sei da für ihn. Pflege Kontakt, macht Euch während der Umgänge eine schöne Zeit!


    Dein Sohn ist eben in der Vorpubertät und da passieren auch in ihm Dinge, die er lieber dann mit seinem Vater bespricht. Neue Partner, noch dazu welche, die sich für den Elternteil stark machen, haben es schwer! Aber .... wenn das auch jetzt bedeutet, dass der Sohn beim Vater wohnt, so bleibst Du dennoch seine Mutter und je mehr Du ihn dabei unterstützt und ihm das Gefühl gibst, dass es Dich freut, dass er sich auf diese Art besser entwickeln kann, um so besser wird Euer Verhältnis sein.


    Die Eifersucht, dass Mädels IMMER bevorzugt werden .... nun ja, das haben mir meine Jungs auch unterstellt. Allerdings waren es bei mir 3 Jungs, von denen sich der Älteste immer beklagte! Vermutlich weil auf dem Ältesten automatisch irgendwie viel größere Erwartungen und Mitverantwortlichkeiten liegen, als auf den anderen. Und das Nesthäkchen wird immer beneidet und dieser Neid kann schon enorm sein! Aber auch hier müssen wir Mütter uns eingestehen, dass das Jüngste oftmals in vielen Dingen viel nachsichtiger behandelt wird, weil man manche Dinge ein zweites oder drittes Mal erlebt!


    Wie auch immer .... versuche Deinen Sohn zu stärken und Du wirst sehen, dass Euer Verhältnis besser wird. Das Verhältnis zur Schwester wird auch wieder besser! Dein Sohn ist grade auch in einem Alter wo Mädels total doof sind und Schwestern einfach nur doofe Mädels sind! Aber auch das vergeht! Wie gesagt, das ist auch entwicklungsbedingt, dieses Verhalten, diese Abneigung! Die gibt sich - wir haben das schon hinter uns!


    Mach Dich nicht selbst fertig! Versuche positiv in Zukunft zu schauen und genieße einfach die Zeit mit Deinem Sohn, wenn Ihr Euch seht!


    Was den Unterhalt angeht, so läuft der auf eine Mangelfallberechnung raus, da Du eine Tochter hast, die noch unter 12 Jahre alt ist, kann niemand von Dir erwarten, dass Du in Vollzeit arbeiten gehst! Mein Exmann, der keine Kinder bei sich wohnen hat, muss auch nicht in Vollzeit arbeiten gehen, zahlt 120 Euro Unterhalt für unsere Tochter ..... Arbeitet übrigens auch nur an 4 Tagen in der Woche auf Steuerkarte und bei Bekannten für Bargeld ..... das nirgendwo angegeben ist .... Darum Mangelfallberechnung, weil Euch etwa ich glaube 1350 + Kindergeld zur Verfügung stehen müssen! Lass Dich da nicht ins Boxhorn jagen!


    Ich wünsche Euch alles Gute!

    Ja wo denn? Schreib halt was du denkst und nicht nur so undurchsichtige Antworten...



    Ich schätze einfach, dass das Problem noch etwas anders gelagert ist!


    Du schreibst von Deinem Kind und alle anderen schreiben hier von EUREM Kind .....


    Bemerkst DU DEINEN Denkfehler?


    Es ist tatsächlich Euer Kind und solange Du innerlich den erweiterten Umgang ablehnst, wird Euer Kind keine vernünftige Bindung zum Vater aufbauen können.


    Ich würde, anstatt hier jetzt alle möglichen und unmöglichen Szenarien an die Wand zu teufeln, abwarten, was in der Zeit passiert!


    Wenn Euer Kind partout nicht mehr beim Vater bleiben mag, sondern unbedingt nach Hause will, dann kann er doch kurz Bescheid geben und sagen, dass er das Kind nun doch etwas früher bringt, weil es nun echt nach Hause gehen mag. Ich schätze auf Zwang diese Verlängerung zu unterbinden bringt nichts als Ärger für Dich. Außerdem steht in der Umgangsregelung klar drin, dass Ostermontag von 9 - 19 Uhr Umgang für Vater ist!


    Mit dem Vater könntest Du so verbleiben, dass er sich einfach meldet, wenn es überhaupt keinen Sinn mehr macht, das Kind weiterhin zum Bleiben zu zwingen. Er erreicht mehr, wenn er seinem Kind die Sicherheit gibt, dass er Euer Kind sicher nach Hause begleitet und vielleicht eher noch eine halbe Stunde oder Stunde mit dem Zwerg im Kinderzimmer verbringt. Aber ich schätze, dass das in der Form gar nicht möglich ist, wenn das Kind immer an Dir hängt!


    Diese Loslösung, diese Sicherheit, dass Du noch immer da bist, wenn das Kind auch mal woanders hingeht, die muss eben erst entstehen. Allerdings, wenn Ihr schon von Anfang an solch ein Drama um alles macht, dann kann das Kind nicht frei von Sorge Umgänge wahr nehmen lernen!


    Ich denke, der Vater kann durchaus erkennen, wann der Umgang keinen Sinn mehr macht und könnte doch dann diesen erwähnten Anruf tätigen, dass er den Umgang um des Kindes Willen, etwas verkürzt! Und hier läge meiner Meinung nach auch der Kompromiss, der Erkennen lässt, dass Du einer Ausweitung des Umgangs nicht abgeneigt bist! Und auf die Art haben Vater und Kind eine reelle Chance eine Bindung aufzubauen!

    Außerdem, im Falle eines tragischen Unfalls, oder Krankheit und daraus einem Sterben der KM steht im Gesetzbuch, dass das Kind beim Alltagselternteil bleiben darf, auch wenn der andere Alltagselternteil nicht biologischer ET ist! Als Begründung nennt das Gesetz, das Kindeswohl!


    Sprich, wenn meinem Freund etwas passieren würde und die Kleine sagt, sie wolle bei mir bleiben, dann müsste sie nicht zu ihrer Mutter ziehen, sondern alles würde bleiben wie es ist, nämlich alle 3 Wochen und alle Ferien zur Hälfte bei Mama! So hat es das Gesetz geregelt, um ein verlassen des gewohnten und sicheren Umfeldes zu verhindern!


    Also zieht auch dieses Argument überhaupt nicht!


    Wie gesagt, ein Richter MUSS sich an die Fakten halten. Und gesetzt den Falles, dass die zwei Damen die Wahrheit sagen, ist das natürlich für sie blöd gelaufen! Aber wie schon Frau Rausteiger anführte, es würde die genetische Abstammung aushebeln und das wäre doch wirklich fatal!


    Auch im Falle Rosenimo muss ich noch eins anführen:


    Gesetzt den Falles, dass eine Pille versagt, was wirklich auch mal passieren kann .... dann bespreche ich mit meinem Partner weiteres Vorgehen! Aber dieser Fall ist wirklich einzig darauf ausgelegt, eine Schwangerschaft zu provozieren - Ziel erreicht und tschüss!


    Im Normalfall, und entschuldige Maunzelberta, bespricht man den Kinderwunsch mit seinem Partner und plant gemeinsam! Aber ich finde es nach wie vor verwerflich, für mich allein zu entscheiden, dass ich jetzt ein Kind haben möchte und zwinge einen Mann in eine Vaterschaft, die dieser nicht möchte! Anders empfinde ich, wenn ich schon für mich allein entscheide, wenn ich das dann allein und in aller Konsequenz durchziehe! Sprich ich verzichte auf das Erklagen von Unterhalt und zwinge keine Person zu Dingen, zu denen sie nicht bereit ist, warum auch immer! Dennoch so wirklich richtig ist es trotzdem nicht! Aber ... wenn eine Frau keine Beziehung eingehen möchte, die dann einfach schwanger wird, da habe ich dann etwas Verständnis.


    Und ich fürchte kein Urteil dieser Welt, wird dies verhindern können!


    Und noch einmal, das Urteil, in dieser Form, war sehr wichtig, denn wir wissen NICHT ob die Damen die Wahrheit gesagt haben und auch Frau Rausteiger hat es erwähnt, gibt es das Recht des Kindes auf Information seiner genetischen Wurzeln - und das ist doch auch etwas, das nicht weniger wert sein darf, als das Recht eines Vaters auf Vaterschaft, wenn sein Kind adoptiert werden soll, wenn er doch bekannt ist!


    Ich weiß, das ist hier ein Widerspruch! Aber wenn ein Vater einfach unbekannt ist, weil ich mich nicht mehr erinnere, oder erinnern will, dann schätze ich wird wohl zwischenzeitlich abgewartet, bis ein Kind selbst alt genug ist und einer Adoption zustimmen kann!


    Ich meine schließlich funktioniert eine Namenserteilung auch nicht mehr ganz so ohne weiteres! Hier muss ein ET entweder zustimmen, oder aber das Kind muss in einem Alter sein, wo es diese Entscheidung treffen kann! Zumindest war das bei meinem ältesten Sohn so gewesen. Als ich noch klein war, da fragte kein Hahn, ob das in meinem Sinne sein könnte, ich muss einen Haufen Geld bezahlen, damit ich meinen Geburtsnamen tragen darf, um endlich den lästigen Namen meines Stiefvaters los zu werden!


    Es hat sich im Familienrecht einiges zum Wohle der Familien verändert. Aber ich empfinde es als schwierig, das Adoptionsrecht zu vereinfach, weil ein eingreifen in Familienbiographien für mich eine Beschneidung nicht nur des Grundrechts "Schutz der Familie" durch den Staat (Artikel 6) darstellt, sondern einfach auch schon eventuellem Betrug meines Erachtens Tür und Tor aufsperrt! Bedenkt doch bitte, wie es teilweise zu Zeiten vor dem Mauerfall lief:


    Kinder wurden aus ihren "parteifeindlichen" Familen entrissen und "ZWANGSADOPTIERT" - das kann niemals richtig sein! Der Staat und sein Vertreter darf nicht einfach in Treu und Glauben handeln, er hat sich an Fakten zu halten! Das ist gut und richtig!

    Nein, er war mit ihr zusammen. Dachte er, bis sie schwanger war und ihn abgeschossen hat.
    Die Pille lag im Bad, die sie lediglich ins Waschbecken beförderte.


    Aber ein ONS würde ausreichen.



    Entschuldige, aber das ist in meinen Augen Samenraub und zwar vorsätzlich! Das geht ja gar nicht! Was für eine Schl*** ist denn das, dass sie so etwas hinkriegt! Rücksichtsloser und egoistischer geht es ja wohl nicht!


    Das ist Betrug allerschönster Garde! Vortäuschen falscher Tatsachen, einen anderen schädigen (denn hier entsteht ja auch ein Unterhaltsanspruch im Raum). Ganz ehrlich, ich verstehe Männer, dass sie oftmals eine so miserable Meinung von Frauen haben!


    Und nun sagt mir nochmals, dass dieses Urteil rechtswidrig ist und nur Schikane! Wenn ich sowas lese, krieg ich echt nen Hals! So viel kann ich gar nicht essen, wie ich da kotzen möchte!

    Wie auch schon vorangegangen in meinem Beitrag, und Monsterkrümel hat es auf den Punkt gebracht, es mag wohl in diesem einen Fall tatsächlich alles mit rechten Dingen zugegangen sein, dennoch öffnet es Tür und Tor für Betrügereien!


    Und hier wird in den meisten Beiträgen nur die Sicht der Eltern dar gelegt, was aber ist mit dem Kind? Hat ein Kind, weil es in einer homosexuellen Partnerschaft groß gezogen wird, kein Anrecht auf seine Herkunft?


    Diese Fragen werfen sich irgendwann auf! Ich zum Beispiel habe das im Fall meines Freundes erlebt, dessen zweite Tochter bis vor einem 3/4 Jahr noch nicht einmal wusste, dass der Kerl, bei dem ihre Schwester abgeholt wird, auch ihr Vater ist. Die Kleine wurde pausenlos angelogen, was ihre Herkunft anging. Während wir der Kleinen, die bei meinem Freund lebt, nie angelogen haben, was ihre Schwester angeht und dass ihr Vater auch der Vater der Schwester ist, hat die Mutter eben dies nicht getan. Wohl wissend, dass sie damit eine riesige Lüge lebt! Bis zum Zeitpunkt, als sie erfahren hat, wer ihr leiblicher Vater ist, hat sie zum jeweiligen Lebensgefährten Papa gesagt und nun nicht mehr.


    Kinder wollen über ihre Herkunft bescheid wissen!


    Und wenn der Spender bekannt ist, dann kann der das doch zugeben und der Adoption zustimmen! Wo also liegt denn das Problem. Wenn der Spender weiß, dass er zur Spende herangezogen wurde, dann ist doch das eigentlich der offizielle Weg, der eben beschritten werden kann! Und mit der Adoption ist er noch nicht einmal Unterhaltspflichtig und somit doch finanziell auf alle Fälle aus dem Schneider!


    Es geht einfach auch darum, mögliche Vaterschaften eben nicht zu verwirken! Und woher soll das Gericht WISSEN, nicht glauben, dass die Damen die Wahrheit sagen? Weil vor Gericht nie gelogen wird? Der Richter hat auch keine Kristallkugel in der er die Wahrheit findet! Er kann sich nur an die Fakten halten. Und Fakt ist, dass es einen bekannten Samenspender gibt, der doch bitte seine Willenserklärung auf Verzicht von Vaterschaft angeben möchte, damit die Damen diese Adoption durchkriegen!


    Stellt Euch mal vor, der Kerl weiß nichts von seinem Glück! Dann wäre das auch ganz klar eine Form von Betrug!


    Das ist hier wieder so ne Frauenlogik, die sich mir einfach nicht erschließen will! Dabei ist das rechtlich doch recht einfach und bietet tatsächlich auch einen relativen Schutz für Väter, die Vater sein wollen! Das Argument, dass sich ein Vater erst mal nicht gekümmert hat und dann aber nach ein paar Jahren doch möchte .... auch das zieht bei mir nicht wirklich! Denn es gibt so viele Kriterien, warum Männer erst einmal denn Kontakt komplett abbrechen, dass ich unmöglich allen Männern den Schwarzen Peter an die Backe heften möchte!


    Ich bleibe dabei, das Urteil ist für mich rechtens, denn der Vater/ Erzeuger (denn er will ja nicht Vater sein) kann diese Willenserklärung ohne dass ihm ein Schaden entsteht, vor Gericht machen und alle sind glücklich! So ist zumindest der Vater/ Erzeuger sowie alle anderen Väter geschützt! Weil mit diesem Urteil dem Betrug die Tore verschlossen bleiben!


    Da kann aber nicht davon ausgegangen werden , dass das Kind gar nicht vom Partner ist.
    Bei zwei Frauen oder zwei Männern ist wohl klar, dass einer nicht biologisch verwandt ist.



    Nun ja, dass eine Mutter nicht anonym bleiben kann, mag wohl in der Natur der Sache liegen - "Sie bringt das Kind zur Welt" und dann wird es standesamtlich registriert. Zwischenzeitlich ist es tatsächlich so, dass wir so kontrolliert und bürokratisch verwaltet werden, dass eine anonyme Geburt nicht wirklich funktioniert. Denn für alle Anträge braucht man Geburtsurkunden. Elterngeld, Kindergeld ... dafür gibt es die Verwaltungsbescheinigungen für soziale Zwecke.


    Und auch bei homosexuellen Paaren liegt es ganz klar auf der Hand, dass einer nicht der leibliche ET ist.


    Die Frage, aus rechtlicher Sicht, beantwortet sich doch schon eingangs in der Themeneröffnung. Hier wird erwähnt, dass eine nicht anonyme Samenspende nicht automatisch zur Folge hat, dass der andere ET der Partnerschaft das nicht leibliche Kind adoptieren darf! Das hat mehrere Gründe:


    1. steht das Recht des Kindes auf Information über seine Herkunft im Vordergrund! Jedes Kind hat ein Anrecht darauf, zu wissen, wer seine leiblichen Eltern sind!


    2. vielleicht entwickelt der "Samenspender" im Verlauf der Schwangerschaft väterliche Gefühle und möchte doch seinen väterlichen Pflichten nachkommen?


    Entschuldigt bitte, aber wenn einem Vater dieses Recht verwehrt wird, aus anderen Gründen, dann geht Ihr hier auf die Barrikaden. Aber wenn ein Vater/ Erzeuger nach einer Samenspende ein Kind gezeugt hat, dann steht ihm dieses Recht auf einmal nicht mehr zu? Das Gericht sichert sichert sich nur ab! Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Vater ausgeschlossen wird!


    Im umgekehrten Falle, also bei einer männlichen homosexuellen Partnerschaft, liegt wohl klar auf der Hand, dass keiner der beiden der Erzeuger des Kindes ist. Hier kann es nur mittels Leihmutterschaft oder eben Adoption funktionieren, dass die beiden zu einem Kind kommen! Und im Falle einer anonymen Spende, hat man vermutlich einen Nachweis aus der Kinderwunschklinik, die eine Invitro-Befruchtung nach Samenspende im Mutterpass stehen hat! Warum??? Weil Invitros viel gefährdeter sind, als spontane Schwangerschaften! Hier wird mittels Hormontherapie manipuliert, es werden Eizellen entnommen, was ein enormer Stress für den Körper ist! Und ich weiß, dass die Rate der funktionierenden Invitros bei zwischen 15 und 50 % liegt, je jünger die Frau, desto erfolgreicher die Invitro!


    Also ich finde das einen Schritt voran zum Schutz der Männer!


    Außerdem können ja auch alleinstehende Frauen einfach schwanger werden und später heiraten wollen. Hier wird auch nachgefragt, wer der Vater des Kindes ist. Man ist als Frau nicht gezwungen, den Vater anzugeben, aber man nimmt dem Kind sein Recht auf Information! Und schließlich will jeder im Verlauf seines Lebens wissen, woher er kommt. Zumal wenn man in dem Wissen groß wird, dass man mit einem Stieferlternteil aufgewachsen ist, dann möchte man früher oder später wissen, wer der leibliche Elternteil ist/ war!


    Sorry, aber ich finde die Entscheidung gut!

    Wir hatten früher Hunde und die hatten auch oft an den Herbstgrasmilben zu leiden und knabberten sich oftmals die Füße blutig, bis man das bemerkte.


    Am besten hilft wirklich, die Kinder in die Wanne zu stecken, mit einem Hautberuhigungsbad. Am besten hilft da Balneum Hermal Plus! Und anschließend wirklich die Hautstellen mit Fenistil eincremen. Wenn der Juckreiz zuuuu stark wird, dann kann man auch mal Fenistilsaft oder Tropfen geben.


    Im Sommer, wenn es richtig heiß ist, sind die normalerweise wieder weniger. Diese Grasmilben sitzen eher gerne auf den feuchten Grashalmen, die eher weniger Sonne bekommen.


    Wenn die Kleine das aus dem Kindi hat, dann muss der Kindergarten dafür sorgen, dass das Gras immer ganz kurz geschnitten ist, da andere Kinder ja auch solche Hautreaktionen bekommen können.


    Aber dieses Ölbad hilft Wunder ... denn ich erinnere mich noch, dass es bei uns auch einen Sommer lang furchtbar schlimm war und meine Kinder ALLE 4 darunter zu leiden hatten!



    Das liegt immer im Auge des Betrachters!
    Jugendämter sind Mitarbeiter, die genauso Fehler machen, wie andere Mitarbeiter auch! Das mal vorweg ...


    Leider kenne ich so einen Fall selbst nur ganz genau!
    Mein Ex hat auch so eine Meldung gemacht und mein Sohn hat damals jede Meldung bestätigt, in der Hoffnung, ER dürfe dann zu Papa!


    Dass dann alle meine Kinder aus den Klassen an der jeweiligen Schule gepflückt wurde, war der Übereifrigkeit der Mitarbeiterin des JA zu danken!
    Meine Kinder wurden 4 Monate lang in Obhut genommen, weil ich arbeiten musste, damit ich den Kindern die notwendigen Dinge finanzieren konnte. Dass mein Ex keinen Unterhalt zahlte, blieb unberücksichtigt. Ich wäre auch gerne lieber zu Hause bei meinen Kindern geblieben, um für sie da zu sein. Aber ich hatte Miete und Lebenshaltungskosten zu bestreiten und nur 666 Euro Kindergeld damals.


    Mein Ex erzählte auch, dass meine Kids ständig bei Oma abgestellt würden, weil ich von einer Party zur nächsten hüpfen würde. Tatsächlich aber habe ich an den Wochenende manchmal Sonderschichten gearbeitet im Veranstaltungsschutz!


    Das JA verlangte dann von mir, dass ich mir einen 8-16 Uhr - Job suche .... also habe ich meinen Ausbilderschein gemacht, bin nach dem Vollzeitunterricht in die Einrichtung gefahren, um meine Kids zu sehen und danach habe ich gelernt, damit ich die Prüfung schaffe und nachts noch Nachtwachen in der Schleyerhalle, bzw. Porschearena geschoben, damit ich Geld im Haus hatte.


    Und während ich 24/7 beschäftigt war, hat es mein Ex hingekriegt, alle Möbel zu stehlen, zu verhökern und dann Sprüche zu reißen, von wegen, die Kinder hätten nichts bei mir und würden nie etwas bekommen!


    Ich musste unser kleines Ferienhaus (in das wir nach der Trennung gezogen waren) verlassen, weil mein Ex dafür sorgte, dass wir dort nicht länger wohnen dürfen (die Mitarbeiterin vom JA gab die "Bedenken" meines Exmannes weiter, dass es gefährlich wäre für die Kids, mit der angrenzenden Pferdekoppel und unseren eigenen Pferden, zu wohnen.) Also suchte ich einen Vermieter der mir eine ausreichend große Wohnung zur Verfügung stellte, für den Fall, dass ich die Gerichtsverhandlung gewinnen würde. Wenn nicht, dass ich dann für die Wohnung keinen Mietausfall zahlen müsste, weil ich allein ja keine 5 Zimmer-Wohnung bräuchte!


    Ich bekam vom Richter (im Nachhinein Gott sei Dank) eine Familienhelferin verordnet, welche oft genug beweisen konnte, dass mein Exmann nur Mist verzapfte!


    Ich rate Dir, mach Dir bewusst, dass dies ein Scheidungskrieg ist und Dein Ex alle aufgelaufenen offenen Rechnungen (und ich meine vor allem die emotionalen) begleichen möchte! Auch wenn das auf dem Buckel der Kinder geht! Hole Dir Hilfe, beantrage Familienhelferin und nutze diese als Schutz für Dich und Deine Kinder! Dann bist auf der sichereren Seite! Dokumentiere ALLES!!!!!! Du wirst es im Ernstfall brauchen! Sei auf der Hut und mach Dir bewusst, dass der EX denselben Status hat, wie damals die Stasi ... nicht auf Dein Wohl oder das Wohl Deiner Kinder aus ist, sondern nur um sein eigenes Wohlergehen besorgt ist! Und momentan scheint es ihm gut zu gehen, wenn es Dir nicht gut geht!


    Und aus diesem Spiel musst Du aussteigen und dafür brauchst Du eben diese Hilfe .... auch wenn Du eigentlich Dein eigenes Leben gut im Griff hast .... aber die Familienhelferin ist Dein persönliches Schutzschild für Deine Familie!

    Da ein Praktikum eine Schulische Maßnahme ist, sind die Kids normalerweise über die Schule versichert. Man unterscheidet zwischen schulisch angeordneten Praktikas (weil das im Bildungsplan vorgesehen ist) und freiwilligen Praktikas, weshalb das eine eine schulische Bildungsmaßnahme bleibt und das andere eine freiwillige Maßnahme, die im Zweifel über das Jobcenter U25 genehmigt werden muss und das Kind dann über das Land versichert ist. War bei meiner Tochter ähnlich. Schulische Praktikumszeit im Altersheim, da waäre die Haftpflicht der Schule in Anspruch zu nehmen, im Versicherungsfall und beim freiwilligen Praktikum, jeden Samstagmorgen ein Jahr lang, da brauchten wir die Genehmigung des Jobcenters U25 (weil die bei uns für die Schulabgänger zuständig sind).


    Außerdem MÜSSEN die Arbeitgeber eine Betriebshaftpflicht haben, da dies Vorschrift der GewO ist!


    In jedem Fall sind Kinder über Schule und Praktikumstelle versichert! Es sei denn, ein Betrieb ist KEIN Ausbildungsbetrieb, weshalb der auch keine Praktikas anbieten dürfte, bzw. Praktikanten gar nicht aufnehmen dürfte!


    Im Fall der Werkzeugkiste: Lasst den ungeschickten AZUBI über die Kiste fallen, dann gibt es ne neue auf Betriebskosten ..... because of Betriebshaftpflicht und gestelltes Arbeitsgerät! Anders bei Berufsbekleidung! Die muss der AZUBI selbständig kaufen, wofür ja auch die Ausbildungsvergütung da ist, um Kosten für Berufsbekleidung, Fahrten zu und von der Arbeitsstelle und Berufschule und schulische Hilfsmittel gedacht ist! Alle anderen Geräte muss der Arbeitgeber zur Verfügung stellen, damit der AZUBI seine Ausbildung vernünftig machen kann, bzw. die Arbeiter ihre Arbeit korrekt leisten können. Ich kenne keinen Staplerfahrer, der seinen Stapler selbst mitbringen muss! Und AZUBIS im Bereich Lagerlogistik machen ihren Staplerschein im Rahmen der Ausbildung, weil dies im Ausbildungsrahmenplan ausdrücklich steht!

    Ich würde um ein Gespräch mit dem Lehrer bitten und wenn dieses erfolgt ist, dann im Beisein des Lehrers die Abmahnung unterzeichnen.


    Aber nicht vorab!!!!!


    Denn die Gespräche Eltern/Lehrkraft muss dokumentiert werden und somit zeigst Du zum einen Interesse an der Klärung des Vorfalls und kannst zum anderen eben auch Situationen, die dem allem voraus ging schildern.

    Entschuldigt bitte, aber für mcih sah es zuerst so aus, dass die KM einfach nur fürchtet ihr Kind zu verlieren und nicht ihre Mittel!


    Rosenimo tut mir leid, das wusste ich alles gar nicht! Wenn das so ist, wäre es wohl für Euch alle wirklich das beste, Deine Ex kann das Ordnungsgeld nicht bezahlen.


    Aber was ich nicht verstehe, warum Du nie das Sorgerecht für Deine Tochter hattest? Die Frau kann Dir doch nicht einfach ein Kind andrehen und dann verschwinden, um vom Kindergeld und Unterhalt zu leben!


    Unter solchen Umständen kannst Du dann auch das Sorgerecht beantragen und den Ausschluss der Elterlichen Sorge des anderen ET's bewirken.


    Auch das wurde im letzten Juli vereinfacht! Aber das Gesetz dafür hab ich grade nicht im Kopf!


    Und dennoch denke ich, wird es der Mutter nicht über ihre Angst hinweg helfen, indem man sie zu einem so hohen Ordnungsgeld verdonnert, das sie dann absitzen muss, weil sie dieses nicht bezahlen kann! Natürlich ist Umgangsentzug, Umgangsboykott nicht okay - das sage ich doch auch nicht! Ich denke nur, dass das Problem an anderer Stelle liegt und dieses Ordnungsgeld nicht gerade eine Vertrauenbildende Maßnahme ist! Ich wünschte mir, Frau Raussteiger würde etwas sagen .... weil hier meiner Meinung nach, den Eltern geholfen werden muss, damit das Kind Umgang zum Vater haben kann, ohne dass die Mutter sich in ihrer Eigenschaft als Mutter bedroht sieht!



    Das hatte ich heute Mittag geschrieben .... und nun ist von Eifersucht/ also Angst die Rede .... da lag ich dann doch gar nicht sooooooo falsch!

    Das habe ich mit keiner Silbe gesagt!


    Im Gegenteil, ich hatte sowas schon eingangs vermutet, wenn Du meinen ersten Beitrag lesen möchtest .... Ich hatte angedeutet, dass das Problem wohl eher ein anderes ist, nämlich die Angst davor, dass es dem Kind beim UET besser gefallen könnte und darum, vermeidet man vorsorglich den Umgang. Das ist keineswegs in Ordnung, aber durchaus nachvollziehbar!


    Und von daher hätten Umgänge von Anfang an anders gestaltet werden sollen, damit auch die Mutter die Sicherheit bekommt, ihr Kind loszulassen und sorgenfrei zum Papa geben kann! Aber ein Ordnungsgeld wird ihr diese Angst nicht nehmen! Eher im Gegenteil .....


    Vor allem die emotionale Quittung zahlt das Kind!!!!!! Darum wäre es wichtig gewesen die Umgänge so zu gestalten, dass die Mutter ihre Angst abbauen kann und dem UET vertrauen lernt! Das tut sie nicht, auch nicht wenn es mittels eines Ordnungsgeldes ERZWUNGEN wird! Entschuldige .... aber ich finde da sind zu viele offene Rechnungen zwischen den Parteien als Partner, dass die Elternebene einfach gestört ist! Und so lange die alten Streitereien nicht beigelegt sind, so lange können die beiden als Eltern auch nicht funktionieren!

    Also unter die Informationspflicht fallen schulische Themen, gesundheitliche und Erziehungsthemen, wenn also Ergotherapie oder Psychtherapie/ Verhaltensauffälligkeiten bestehen!


    Finanzielles, privates ist nicht Pflicht mitzuteilen! Das obligt alleinig der Sorge des BET und ist auch im BGB geregelt, so dass der ET der das Kind im Alltag betreut alleiniges Entscheidungsrecht hat und vorab informieren kann/ hinterher soll, aber nicht MUSS!

    Bei uns gestaltete sich das ähnlich! Unser Papa machte mit mir Termine aus, die er dann kurz vor knapp platzen ließ! Meine Kinder, die den ganzen Tag wie aufgezogen durch die Gegend flitzten, waren dann urplötzlich total niedergeschlagen, weil Papa sie wieder einmal enttäuscht hatte. Ich habe dann den Fehler gemacht, den Papa zu entschuldigen. So war er geschäftlich verhindert, krank, das Auto kaputt .... ect. pp.


    Meine Familienhelferin hat mir dann gesagt, dass ich die anstehenden Umgänge auch als Überraschung verpacken könnte. Sprich KV und Kinder treffen sich irgendwo .... wo ich sie hinbringe und wenn KV nicht da ist, dann hätten wir einen kleinen Ausflug gemacht. Und so habe ich dann vereinbart, dass wir uns bei McD. treffen, bzw. ich die Kinder dort hin bringe, wo sie sich offiziell ein Happy Meal kaufen dürfen und wenn Papa da ist, dann hockt der da in Sichtweite und die Kids fragen, ob sie mit ihm nach Hause fahren dürfen und wenn er nicht da ist, dann hatten die Kids ihr geliebtes Happy Meal.


    Das nahm bei uns viel Brisanz raus und der Frust wurde kleiner.


    Von daher mach einfach einen Ausflug mit Sohnemann und wenn Papa kann/ will, dann erscheint er da und dort und wenn nicht, dann war es ein netter Ausflug für Sohni und Dich!


    Das mit dem Pieseln kann bei Jungs wirklich passieren, weil sie im Spiel vergessen, oder ignorieren auf die Toilette zu gehen, weil das Spiel wichtiger oder schöner ist! Das vergeht wieder. Und den Frust kannst Du ihm nehmen, in dem Du ihn vor diesen Enttäuschungen schützt!


    Schau, die Kleine von meinem Freund hatte in dem alter auch nur sporadisch Kontakt zur Mutter, weil diese zu sehr mit anderen Dingen beschäftigt war. Und wenn sie dann mal zu Besuch kam, dann hat sie Papa in Beschlag genommen und ihren Beziehungsmüll bei ihm abgeladen. So richtige Interaktion mit dem Kind gab es nicht. Aber die Kleine hatte uns! Mit uns gab es Interaktion, Spaß und Unternehmungen, so dass Mama gar nicht so sehr ins Gewicht fiel. Es war nie schlimm, wenn sie sich mal ein halbes Jahr nicht meldete, weil keiner das kommuniziert hat.


    Von daher kann ich alle Vorschläge meiner Vorredner/schreiber nur unterstreichen und befürworten! Eine bessere Lösung, andere Lösung wird es für Deinen Sohn nicht geben.

    1. das Kind wird nicht mit ins Gefängnis gehen - und ausserdem ist ja der Vater da, um das Kind zu betreuen


    2. ich zieh den Hut vor dem Richter oder der Richterin....es wird immer nur "dududu" gemacht und der Umgangsboykott geht weiter


    3. Mutter soll arbeiten gehen


    Zu 1: Irgendwie hinterlässt das einen bitteren Nachgeschmack bei mir! Nicht dass ich dem Vater nicht zutrauen würde, das Kind nicht betreuen zu können, im Gegenteil. Dennoch macht es bei mir den Eindruck, als hätte er jetzt das Kind für sich allein, wenn KM das Ordnungsgeld nicht aufbringen kann! Und sie wird es mit Sicherheit nicht können, because of Harz4!!!!!!


    Zu 2: Prinzipiell stimme ich Dir schon zu. Auch wenn ich auf Grund des Threads vom November/Dezember letzten Jahres einfach zwei Parteien sehe, die jede ihre Sichtweise haben und unfähig sind auch nur einen Millimeter davon abzuweichen. Dies kann dem Kindeswohl auf keinen Fall zuträglich sein! Mutig ist es das zweifelsohne vom Richter/von der Richterin .... Dennoch finde ich es etwas grenzwertig, gleich so auf die Kacke zu hauen! So ist mit Sicherheit gewährleistet, dass die Parteien sich auf Gedeih und Verderb auf immer spinnefeind bleiben werden! Halte ich auch für ungut!


    3. Ich kenne den Bildungs-/Ausbildungsstatus der KM nicht, weshalb ich urteilen könnte, ob sie arbeiten gehen könnte/ wollte oder nicht! Da habt Ihr wohl mehr Informationen als ich. Aber manchmal (und da bin ich ganz ehrlich, weil ich so ganz viel Zeit mit meinen Kindern versäumt habe) sollte man den Kosten/Nutzen-Faktor klar abwägen. Einen mies bezahlten Job gegen die Zeit mit meinem Kind zu tauschen .... dabei noch den ganzen Stress mit Betreuung, die vielleicht nicht so gewährleistet ist, wie man sich das wünscht ... würde ich auch zu Hause bleiben. Vor allem brauchen Trennungskinder erst einmal einen Elternteil rund um die Uhr ....


    Und das erste halbe Jahr nach der Trennung habe ich eben auch kleinere Brötchen gebacken, damit ich für meine Kinder da sein konnte. Und nach dem was mein Ex alles abgezogen hat, habe ich sogar ein halbes Jahr lang gar nicht gearbeitet und danach erst mal nur als Mini - und später als TZ - Job. Erst ein Jahr später bin ich voll eingestiegen und diese Zeit .... Und dennoch finde ich, haben wir viel Zeit verloren, in der wir manches hätten gemeinsam bewältigen können, wo die Kids allein durch mussten, weil ich nicht da war, weil ich arbeiten ging. Und meine Tochter war damals auch in der 4. Klasse! Das ist schwer für Kinder - extrem schwer und darum maße ich mir nicht an, einer KM vorzuschreiben, dass sie arbeiten gehen soll!


    Sorry, ich bin also noch immer nicht so richtig überzeugt, wenn ich auch verstehen kann, dass man diese Sichtweise haben kann.

    Hallo


    Letzten Woche kam endlich der Beschluss. Für 8 ausgefallene Umgänge muss sie 4000€ , ersatzweise Haft a 300€ pro Hafttag.
    Kennt jemand Fälle wo dies umgesetzt wurde?
    Spricht ja nichts dagegen in der Zeit wo die Tochter dann in den Ferien bei uns ist zum Beispiel .


    Danke


    Also ich gehöre nun auch nicht zu den Befürwortern von Umgangsverweigerung! Allerdings finde ich die Tatsache, dass Du Deine Ex deshalb einsperren lassen möchtest schon enorm dreist! Hier muss es ganz klar andere Lösungen geben! Zumal eine Erzwingungshaft nicht wahlweise buchbar ist wie ein Urlaub! Im schlimmsten Fall bedeutet das, dass Deine Tochter mit inhaftiert wird - keine Ahnung, wie sie das in der Schule rechtfertigen mag/ soll / kann!!!!!!


    Was die Tagessätze die in Haft angerechnet werden angehen, so sind das nicht 300 Euro pro Tag, sondern (zumindest Stand 2008) 12 Euro pro Tag .... Aber hey, das ist Deine Entscheidung, wie Du das regeln möchtest!


    Sinnvoller wäre doch gewesen, der Mutter vielleicht ihre eigenen Ängste vor Entfremdung zu nehmen und vielleicht klein anzufangen, mit gemeinsamen Umgängen!


    Ich habe keine Ahnung, wie Dein zwischenzeitlicher Beziehungsstatus ist, was bei Euch zur Trennung führte .... aber jemandem ein Ordnungsgeld aufdrücken zu lassen, der eh schon finanziell besch***en da steht, das finde ich auf einen am Boden liegenden noch eingetreten!


    Sorry, dass ich das so sehe!


    Anstatt nach einer richtigen Lösung zu suchen, wird nach Möglichkeiten gesucht, dem/der Ex noch eins reinzudrücken! Finde ich dem Kindeswohl auch nicht wirklich zuträglich! Aber das ist nur meine Meinung!

    Ihr bestätigt meine Vermutung. Es gibt halt keine Umgangsverpflichtung.


    Ich habe hier vor Ort keine Familie aber ich werde Freunde fragen.


    Wie sieht es mit den Kosten des privaten Anschlussfluges aus, falls ich diesen nicht wahrnehmen kann? Muss er sich daran beteiligen?


    Das wäre ein zivilrechtlicher Anspruch, der sich, wenn Du nur mündliche Absprache getroffen hast, nicht beweisen lässt!


    Zum anderen wäre es auch kontraproduktiv, diesen wirklich durchzusetzen!


    Was die Umgangsverpflichtung angeht, so hat die natürlich jeder ET !!!!! Aber auch hier hilft es nichts, den Hund zum jagen zu tragen! Sprich, wenn ein ET den Umgang nicht wahrnehmen kann oder will, dann kannst ihn nicht zwingen! Schau, wir haben jahrelang die KM der Tochter meines Freundes bezahlt, dass sie ihr Kind besucht! Kam sie deswegen regelmäßiger? Nein, weil die eigenen Egoismen immer stärker im Vordergrund stehen.


    Aus dieser Geschichte musst Du versuchen auszubrechen, um für Dein Leben allein die Verantwortung zu tragen und wenn der KV dann glücklicher Weise einmal mitspielt, dann hast Du nur Bonus, aber bist nicht mehr drauf angewiesen! Da solltest Du drauf hin arbeiten! Dann bist Du auch unabhängiger!