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theoretisch JA - praktisch eher NEIN...
nichts ist unmöglich...
auch ein schlechtes Pferd springt nicht höher als es muss
OK - wie lange wart ihr verheiratet?
15 Jahre
Wie sah euer Ehemeodell aus - warst du immer Alleinverdiener und sie war daheim bei den Kindern?
In den letzten 10 Jahren - ja
Wie alt sind eure Kinder?
Tochter 16, Sohn 10
Wer steht im GB und wer hat die Kreditverträge unterschrieben?
Beide
Gibt es TU für KM? - Wer hat den wie ausgerechnet?
Natürlich nicht! Ich bleche ja die kompletten Raten für das Haus, dass sind ungefähr 100% mehr als der eigentliche TU
Warum bist du nicht im Haus verblieben?
Weil vor einem Jahr beide Kids bei der Mutter bleiben wollten, dies hat sich aber überlebt, die Tochter wollte ab Januar zu mir. Außerdem könnte ich das Haus dann auch nicht unterhalten, da ich dann ja Zahlungen an die Ex und den Sohn leisten muss.
Hast du eine Besitandschaft beim JA eingerichtet - ggf. kannst du noch UHV beantragen kommt halt drauf an wie alt Kind is...
Keine Ahnung was Du meinst
Wer hat den KU für das andere Kind ausgerechnet und besteht hierzu ein Titel?
Der Anwalt meiner Ex - das ist OK so
Beiträge von enrico4711
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Was für ein Quark hier!
Machspielchen mit den Kindern zu veranstalten ist ja wohl das Letzte!
Wenn der Vater vernünftig mit den Kindern umgeht und die Kids vielleicht beim Umzug vom Papa mithelfen wollen, dann braucht es keine Adresse!
An die kommst Du schon irgendwie ran, nur lass die Kinder zum Vater, wenn sie es wollen.Herrje, immer diese gekränkten Eitelkeiten!
Gruß
Enrico -
Hallo ihr Lieben,
meine (noch-) Ehefrau verweigert jedwede Kooperation in Wirtshaftsangelegenheiten.
Wir leben seit einem Jahr getrennt und die Scheidung ist eingereicht, nur:- sie bewohnt weiterhin das gemeinsame (leider) Haus und ich trage die vollen Raten für die Bank
- sie sucht sich keine adäquate Arbeit und bekommt sogar noch Wohngeld, obwohl sie ja umsonst wohnt
- sie bezahlt keinen Unterhalt für die Tochter die mit mir lebt
- ich bezahle Unterhalt für den Sohn der mit ihr lebt
Gestützt wird das Ganze selbstverständlich von ihrem Anwalt.
Jetzt meine Fragen:
Nach dem Trennungsjahr muss sie doch arbeiten, oder? Kann sie dazu nicht gezwungen werden?
Kann es sein, dass sie sich weiterhin weigert das gemeinsame Hausgrundstück zu verkaufen und ich weiterhin die kompletten Raten übernehmen muss?
Hat jemand Erfahrungen mit dem Jugendamt? Können die nicht Druck ausüben, damit sie Unterhalt für die Tochter bezahlt?Bin gespannt auf die Resonanz
Enrico -
hallo beisammen,
dann reihe ich mich mal bei den gefrusteten vätern ein :winken:
ich lebe seit 02/2011 von meiner ehefrau getrennt und die scheidung ist eingereicht :party leider ist meine ehefrau in keinster weise kooperativ. sie zahlt keinen unterhalt an die tochter die bei mir lebt und sie ist offenbar auch nicht mehr arbeitsfähig :kotz dafür bewohnt sie fleißig weiter das gemeinsamme haus und ich komme komplett für die raten auf :kotz ich zahle unterhalt an meinen sohn der bei der ehefrau lebt. an absprachen bzgl. wirtschaftlicher dinge hält sie sich einfach nicht und wird dabei noch von ihrem anwalt unterstützt :kotz
noch irgendwelche fragen?
viele grüße
enrico