Beiträge von Estragon

    Früher war es so, dass du zustimmen musstest, damit er das gemeinsame Sorgerecht bekommt.
    Heute ist das immer noch so, aber er hat auch die Möglichkeit es einzuklagen. Er wird es aber nur bekommen, wenn es dem Kindswohl dient.


    Nur mal so als Einwurf: meines Erachtens sagt die aktuelle Rechtsprechung, das es lediglich nicht dem Kindeswohl entgegenstehen darf. Das ist ein deutlicher Unterschied, da die Beweislast umgekehrt wurde.


    Letztlich ist es m.E. das gute Recht eines jeden Kindes von beiden Eltern umsorgt zu werden.


    LG ich

    hallo estragon,
    ja es hat ein urteil gegeben mit titel und so, ich habe den unterhalt vor einigen monaten, nachdem mein kind 12 geworden ist, auch mal anpassen lassen. das hat der KV dann auch gemacht, ist ja auch soweit in ordnung. (er war allerdings total schnell, als wollte er weieres nachfragen verhindern :-) ) ich habe das nun ans jugendamt weitergegeben, wobei ich eigentlich nicht wirklich glaube, dass wirklich etwas dabei herauskommt, weil der ex wieder geheiratet hat


    Hallo aranya,


    zu einer Neuberechnung gehören aktuelle Gehaltszahlen. Wenn das vor ein paar Monaten erst war, dann solltest du doch über sein Einkommen Bescheid wissen und kannst selber nachrechnen, ob es korrekt ist. Außerdem kannst du regulär nur alle 2 Jahre erneute Auskunft zum Einkommen verlangen. Du müsstest dich also noch ein wenig gedulden bis dahin.


    Aber wenn ich das richtig verstehe, hast du das jetzt eh ans Jugendamt (Beistandschaft?) abgegeben. Die sollten sich doch um alles weitere kümmern ...


    Meine Empfehlung an dich wäre, erstmal auf das Ergebnis des JA warten und derweil nicht mehr so sehr an den Wohlstand des EX denken. Neid und Wut sind schlechte Berater ;)


    LG ich

    Zur KK-Karte kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass es tatsächlich kein Problem ist. Meine KK hab ich damals angerufen und die Auskunft erhalten, dass UET, besonders Väter, gerne mal die Karte vergessen und dann ein Anruf bei denen genügt, damit die dem Arzt alle benötigten Daten umgehend zufaxen. Seitdem belaste ich mich auch nicht mehr damit. ;)


    Dem KV sollte aber vielleicht nochmal klar gemacht werden, das auch ein Arzt nicht beißt und er sich zum Wohl des Kindes evtl. mal dahin begeben muß. M.E. gehört eine Liste der wichtigsten Notfallnummern (Kinder-, Zahn-, Augenarzt, Kinderklinik, ...) sowieso ins Handy gespeichert.


    LG ich

    Hallo zusammen,


    auch ich bin neu hier und möchte mich mal kurz vorstellen. Aber bevor ich dazu komme noch ein Wort zu meinem Nick: ich war zwischen kochen und surfen einfach wenig kreativ und hab das erste Wort aus dem Rezept gewählt. Das Essen war schon mal sehr lecker und ich freu mich darauf, bald das selbe über das Forum sagen zu können. ;)


    Nun komme ich aber doch mal zu mir. Ich bin UET für drei wunderbare Mädels und seit einem halben Jahr auch offiziell geschieden. Wir alle leben in Hessen und die drei Mädels sind bei der KM gut untergebracht. Bis dato gibt es keine Probleme bei Umgang oder Unterhalt.


    Und damit das so bleibt, möchte ich gerne die Sorgen und Nöte der "anderen Seite" verstehen, hier konkret also der BET. Meine Hoffnung ist, das ich hier entsprechend lernen kann und Impuls für weiterhin konstruktives Zusammenspiel erfahre.


    Ja, dann mal Prost auf entspanntes Miteinander und fruchtbare Diskussionen.


    LG ich

    hallo communitiy!
    hab das folegnde anliegen: 2003 wurde nach Scheidung der Kindesunterhalt bestimmt. Ich habe das seitdem nie überprüfen bzw. neu berechnen lassen, da eine menge ärger usw. usf. [...] er zahlt im moment nach stufe vier, was aber sicherlich nicht seinem einkommen entspricht.


    Hallo aranya,


    Mich würde interessieren, ob es damals ein Urteil oder einen Vergleich gab und was genau zu Anpassungen des KU bestimmt wurde. Insbesondere, wenn du angibst, dass "derzeit" nach Stufe 4 geleistet wird, höre ich da raus, dass es bereits Anpassungen gab. Wenn ja, wann war die Letzte und auf welcher Basis ist diese erfolgt?


    LG ich