Du kannst anstatt Unterhalt eine einmalige Abfindung nehmen, das geht. Hat aber nichts mit Zugewinnausgleich/Versorgungsausgleich zu tun. Beim Versorgungsausgleich geht es sich um erworbene Rentenansprüche während der Ehezeit (Sozialversicherung, Pensionsansprüche, Rentenansprüche aus privaten Versicherungen). Beim Zugewinnausgleich geht es sich um den während der Ehe erwirtschaften Zugewinn, sprich was ihr in dieser Zeit an Vermögen erwirtschaftet habt.
Der Zugewinn wird durch einmalige Barabfindung oder durch Übertragung von Vermögenswerten abgewickelt.
Der Versorgungsausgleich wird i.d.R. durch Abtretung der Rentenansprüche ausgeglichen. Eine entsprechende Barabfindung wäre sehr teuer. Ich hab's jetzt nicht genau im Kopf, aber z.B. bei mir sind's in der Rentenvers. ca. 8 Punkte, die ich während der Ehezeit erworben habe, wonach ich knapp 4 Punkte dann abgeben muss was an Bargeld ung. einen Kapitalwert von 25.000€ oder 110€ Rente entspricht. Da ich 2,5 Rentenpunkte beim Versorgungsausgleich abgeben werden muss (sind nach momentanen Stand ca. 70 Euro Rente pro Monat ) währen das ca. 15500€ als einmalige Zahlung. Da verzichtet man dann lieber auf die Rentenanteile.
Was durch den Ehevertag bei Euch noch in Frage kommt oder anders abläuft, kann ich natülich nicht beurteilen.
Die Kinder könnt ihr versichern, wo ihr wollt, können also auch über deinen Ex weiter versichert bleiben.