Beiträge von monika19

    Hallo liebes Forum,


    da ich ab nächsten Monat vom Elterngeld leben muss, werde ich zusätzlich Wohngeld beantragen. Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern, für Kind 1 bekomme ich UV. Für Kind 2 ist bisher keine Vaterschaft anerkannt worden. Ich werde dies so bald wie möglich in die Wege leiten, weiß aber nicht wie der KV da mitzieht oder ob er evtl. doch die Vaterschaft anzweifelt und wir das ganze erst per Test klären müssen. Meines Wissen kann ich ja so lange keiner die Vaterschaft anerkannt hat, keinen UV beantragen, was ich aber eigentlich auch noch nicht möchte, sondern erst wenn der UV für Kind 1 ausgelaufen ist.


    Bei einem Wohngeldantrag in der Elternzeit bei Kind 1 war es so, dass die da erst was gezahlt haben, als ich den UV nachgewiesen habe. Allerdings war damals die Vaterschaft geregelt.
    Nun ist meine Frage, wie ist das jetzt wo die Vaterschaft noch nicht geklärt ist. Wird dann die Wohngeldstelle darauf bestehen, das ich die Vaterschaft erst kläre und anschließend den Unterhalt bevor die was zahlen oder rechnen die da erstmal fiktiv den UV mit als Einkommen und es erfolgt eine Überprüfung, wenn der tatsächliche Unterhalt geregelt ist.


    Danke für Antworten.


    LG monika

    @istso


    also dieser Brief vom Jugendamt ist mir bestimmt deswegen geschickt wurden, weil die wohl irgendwoher mitbekommen haben, dass es keinen Vater in der Geburtsurkunde gibt, das ist aber ein ganz normales formelles Schreiben mit dem Verweis auf einen Paragraphen, was dann bestimmt alle bekommen, wo es keinen Vater gibt, also ist nichts was jetzt was mit meinem persönlichen Fall zu tun hat

    Hallo liebes Forum,


    also meine Frage steht ja schon im Titel. Dabei ist es weniger eine Frage sondern eher die Suche nach Erfahrungen bzw. anderen Sichtweisen.


    Zum Verständnis kurz was zur aktuellen Situation:
    Ich habe im Mai ein Kind bekommen. Trennung vom KV während der Schwangerschaft. In der Schwangerschaft gab es ein paar Mal Kontakt. Ich habe ihn über die Geburt informiert, doch von ihm ist seither nichts gekommen. Nun ist es so, dass wir weder eine Vaterschaftsanerkennung noch sonst irgendwas gemacht haben, d. h. er steht auch nicht in der Geburtsurkunde. Da ich aber den Unterhalt klären muss, um Wohngeld zu bekommen, auf welches ich leider angewiesen bin, überleg ich jetzt, ob ich das ganze übers JA und Beistandsschaft laufen lasse oder ob ich mich da selber kümmern muss. Ich frage mich eben, wie das JA es findet, wenn ich es selbst noch nicht versucht habe, die Angelegenheit mit dem KV persönlich zu klären. Wollen die evtl. sogar Nachweise das ich es selbst schon versucht habe? Beim Unterhalt ist es so, dass er lediglich einen kleinen Betrag zahlen kann und wird und der Rest UV. Den möchte ich aber erst in Anspruch nehmen, wenn der UV von meinem anderen Kind, welches nicht von ihm ist, ausgelaufen ist.


    Also wie seht ihr das Eigeninitiave oder das Ganze einfach mal ans Amt abtreten. Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass ich direkt vom JA angeschrieben wurde und mir Unterstützung angeboten wurde.


    LG monika

    Hallo liebes Forum,


    ich hab da mal eine Frage und hoffe sie ist hier richtig gestellt.


    Also soweit ich informiert bin, kann der UET, wenn er selbst Hartz IV empfängt einen zusätzlichen Bedarf geltend machen für die Tage an denen sein Kind bei ihm ist. Stimmt das denn so, oder ist das schon mein erster falscher Gedanke.
    Falls die Möglichkeit besteht, dieses Geld zu beantragen würde mich mal interessieren, auf welcher Grundlage wird das denn berechnet. Muss der UET die Tage, wo Kind bei ihm ist, in irgendeiner Form nachweisen? Braucht es da eine Bestätigung des BET? Für welche Tage kann man diesen Geld beantragen, nur wenn es Übernachtung gibt oder auch an Tagen, wo das Kind mehrere Stunden anwesend ist?


    Falls ich mich nicht deutlich genug ausdrücke bitte einfach nachfragen.


    Ich hoffe auf zahlreiche Antworten.


    LG monika

    Wie ich anhand eurer Antworten erkennen kann, hab ich mich bei meiner Frage wohl unglücklich ausgedrückt. Natürlich möcht ich dieses Sparbuch, falls es das gibt nicht verwalten, sondern würd mich für meine Kleine freuen, wenn zur Volljährigkeit unerwartet Geld auf sie zu kommt. Mir geht es eher darum, dass ich gerne wissen würde, ob es dieses Sparbuch und die evtl. größeren Geldgeschenke wirklich gibt. Und ich muss leider gestehen, dass ich dem KV für den Fall, dass er Betrag X für unsere Tochter bekommt, durchaus zutraue, dieses Geld für sich mit auszugeben. Aber da wir keinen Kontakt haben, finde ich natürlich den Weg es über einen Anruf zu erfahren nicht so günstig, denn sonst könnte es ja so aussehen, als ob ich nur an dem Geld interessiert bin. Ich wollt eben einfach wissen, wie offen in anderen Familien solche Themen bzw. Geschenke angesprochen werden.

    Hallo liebe Forengemeinde,


    ich habe mal eine Frage rein aus dem Interesse heraus. Wie ist es bei euch mit Geldgeschenken, die die Großeltern des UET machen? Bekommt ihr die in die Hände oder verwaltet die der UET. Ich muss dazu sagen, bei uns besteht seit der Trennung kein Kontakt zwischen mir und den Ex-Schwiegereltern, sie sehen ihr Enkelkind aber ab und zu, wenn der KV sie mit ihr gemeinsam besucht. Jetzt ist es so, dass der KV Weihnachten behauptet hat, sie hätten für unsere Tochter ein Sparbuch, mit einem größeren Betrag angelegt, welches zum 18. Geburtstag fällig wird und aktuell soll es zum Geburtstag über 100 Euro gegeben haben. Das Sparbuch braucht mich ja logischerweise im Moment nicht zu beschäftigen, aber da ich bei GSR keine Unterschrift dafür geleistet habe, läuft es ja eh auf einen anderen Namen. Aber bei größeren Barbeträgen bin ich schon der Ansicht, dass ich diese gerne verwalten würde, da ich ja auch hauptsächlich für die größeren Ausgaben verantwortlich bin. Also wie ist das bei euch? Bekommt ihr das Geld, fragt ihr nach bei den Großeltern oder?


    LG monika

    Hallo liebe Forengemeinde,


    meine Frage steht ja eigentlich schon im Titel. Also wir hatten ein Gerichtsverfahren zum Umgang und es wurde von Anfang an ein Verfahrenspfleger bestellt. Dies ist in meinen Augen völlig übertrieben gewesen, da es bei uns regelmäßigen Umgang gab und der KV lediglich mal zeigen wollte wo der Hammer hängt. Ich muss die ganze Sache auch noch selber bezahlen. Ich bin jetzt etwas verwundert gewesen, als ich von der Justizkasse eine Rechnung über knapp 600 Euro erhalten habe, die ich hälftig bzahlen muss. Die Kosten sind einerseits die Bezahlung für den Verfahrenspfleger und ein kleiner Anteil für die getroffenen Vereinbarung. Nun bin ich aber beim Googeln immer wieder darauf gestoßen, dass der Verfahrenspfleger aus der Staatskasse bezahlt wird. Also bin ich jetzt etwas verunsichert.


    Also werd hat damit Erfahrung oder kennt sich in diesem Kostendschungel aus. Bin sehr dankbar für Hilfe.


    LG monika

    Hallo,


    ich hab mal eine Frage zum Wohngeld in Verbindung mit Unterhaltsvorschuss. Also ich werde in Kürze mein 2. Kind bekommen. Das heißt dann ich lebe von Elterngeld + Kindergeld + Unterhaltsvorschuss für das große Kind. Auch für Kind Nr. werde ich vom Vater nicht den vollen Unterhalt bekommen, so dass ich auch da irgendwann Unterhaltsvorschuss beantragen muss bzw. werde. Da ich bei meiner 1. Elternzeit auch Wohngeld bekommen habe ist mir bekannt, dass die den UV mit einberechnen. Mein Plan ist aber jetzt für Kind 2 den UV erst zu beantragen, wenn der UV für Kind 1 ausgelaufen ist. Jetzt ist meine Frage, ob mich die Wohngeldstelle zwingen kann, den UV schon während der Zeit des Bezuges von Wohngeld zu beantragen. Ich werde auf jeden Fall Wohngeld bekommen, egal ob mit oder ohne UV, ich bin auch bereit zu akzeptieren, dass die den UV als Einkommen anrechnen, obwohl ich ihn tatsächlich nicht beziehe. Ich möchte einfach versuchen, den UV auf längere Zeit auszudehnen um da länger was davon zu haben, denn ich werde wohl nie von einem der Väter ausreichend Unterhalt bekommen.


    Also besteht ein Zwang zur Beantragung UV oder kann ich einfach sagen, rechnet ihn an und gut ist.

    Hallo,


    mich würde mal interessieren, wie es rein kostentechnisch ist, wenn man sich bei gemeinsamen Sorgerecht nicht einigen kann und es daher zu einer ersatzweisen Unterschrift durch das Gericht kommt. Zahlt dann jeder selber seine Kosten? Wie hoch sind die denn in etwa? Braucht man für so einen Schritt einen Anwalt?


    Grüße Monika

    Hallo liebes Forum,


    ich hab da mal eine Frage bezüglich des Umgangs an Ostern.


    Unsere Tochter ist 2 Jahre alt. Wir sind gerade dabei die 14-tägige Übernachtung einzuführen. Beginnen mit einer Übernachtung. Das Osterwochenende ist dieses Jahr ein reguläres Umgangswochenende, d. h. Papa hat die Kleine von Sa früh bis So abend. Wenn ich jetzt davon ausgehe, dass die geltende Regelung einen Feiertag an Ostern für den UET vorsieht, ist dieser dann da mit einbezogen oder kann er sie dann zusätzlich noch Karfreitag oder Ostermontag sehen wollen. Ostern komplett beim Papa zu verbringen ist dieses Jahr noch zu früh, da wir ja gerade eine Übernachtung einführen. Langfristig ist der Wechsel zwischen Ostern und Pfingsten für mich vorstellbar.


    Hoffe auf viele Erfahrungen


    LG