Hallo liebes Forum,
da ich ab nächsten Monat vom Elterngeld leben muss, werde ich zusätzlich Wohngeld beantragen. Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern, für Kind 1 bekomme ich UV. Für Kind 2 ist bisher keine Vaterschaft anerkannt worden. Ich werde dies so bald wie möglich in die Wege leiten, weiß aber nicht wie der KV da mitzieht oder ob er evtl. doch die Vaterschaft anzweifelt und wir das ganze erst per Test klären müssen. Meines Wissen kann ich ja so lange keiner die Vaterschaft anerkannt hat, keinen UV beantragen, was ich aber eigentlich auch noch nicht möchte, sondern erst wenn der UV für Kind 1 ausgelaufen ist.
Bei einem Wohngeldantrag in der Elternzeit bei Kind 1 war es so, dass die da erst was gezahlt haben, als ich den UV nachgewiesen habe. Allerdings war damals die Vaterschaft geregelt.
Nun ist meine Frage, wie ist das jetzt wo die Vaterschaft noch nicht geklärt ist. Wird dann die Wohngeldstelle darauf bestehen, das ich die Vaterschaft erst kläre und anschließend den Unterhalt bevor die was zahlen oder rechnen die da erstmal fiktiv den UV mit als Einkommen und es erfolgt eine Überprüfung, wenn der tatsächliche Unterhalt geregelt ist.
Danke für Antworten.
LG monika