Beiträge von muckel84

    Hallo :-)
    ich wollte nur mal eine Rückmeldung geben. KV war tatsächlich da und es wird ein Test angeordnet. Da bin ich mal gespannt schätze mal bis zum Ergebnis dauert es nochmal 6-8 Wochen bis es rechtskräftig ist nochmals 4 Wochen. Bis Jugendamt dann auffordert die Unterlagen einzureichen wieder 3-4 Wochen....hmmm die vom Jugendamt meinte zwar immer " jaaaa sie bekommen ja alles rückwirkend" *hüstel* na klar rein theoretisch aber ich weiß das er nichts zur Seite gelegt hat und somit nicht alles zurückzahlen kann also beruhigt mich das keinesfalls...

    Egal wie bescheuert oder hirnrissig man die Aktionen von Camper auch finden mag... Dieses ins Lächerliche ziehen find ich tierisch daneben und hat hier meiner Meinung nach nix zu suchen!



    Netiquette:

    Das Geplänkel hier geht echt gar nicht... Über die Dinge diskutieren ist das Eine, aber einen Menschen und seine Gefühle so ins Lächerliche ziehen hat doch echt das Niveau einer schlechten amerikanischen Teenie-Highschool-Soap!






    "" kate7


    hmmm ich lese eigentlich das alles nur mit und hab ehrlich versucht mich zurück zuhalten...ABER ich kann nicht mehr....Netiquette klar man sollte andere nicht beleidigen und verletzten und jetzt mal ganz abgesehen von den ganzen Prozesssachen(Sinn etc), macht mich jetzt ehrlich am meisten wütend, was er da im Prozess als "Ausrede seinen Kindern gegenüber sagt. Das nenn ich mal lächerlich und wie aus einer schlechten Soap:


    Ein Mehrbedarf für orthopädische Schuhe ist allenfalls in geringfügigem Umfang zuzubilligen. Falls der Angeklagte nicht ohnehin zwei mal jährlich solche Schuhe auf Rezept bekommt, sind ihm diese zweimal jährlich zuzubilligen. Unter Berücksichtigung von ersparten Aufwendungen für dann nicht benötigte normale Schuhe sind allenfalls 400 € jährlich bzw. 33 € monatlich anzuerkennen.
    Was den geltend gemachten Urlaub angeht, sieht die Kammer hier keinen unterhaltsrechtlich anzuerkennenden Mehrbedarf. Die diesbezügliche Einstellung des Angeklagten wird aus der ihm vorgehaltenen Postkarte deutlich, die der Angeklagte der Unterhaltsberechtigten – in nach Aufassung der Kammer allerdings nicht verfahrensrelevanter Zeit – mit süffisantem Hinweis auf seine 6-wöchige Urlaubsreise übersandt hat. Wenn der Angeklagte eine Persönlichkeitsstörung oder sonstige psychiatrische Erkrankung hat, ist ihm zuzumuten, sich zur Abwendung akuter Exazerbationen einer dafür vorgehsehenen prophylaktischen psychopharmakologischen Behandlung zu unterziehen, anstatt sich berechtigten Unterhaltsansprüchen unter Verweis auf Urlaubsbedürftigkeit zu entziehen.
    Dass die Verteidigung auch noch meinte, der Tochter des Angeklagten seinen im Hinblick auf ein „Gegenseitigkeitsprinzip“, Unterhaltsansprüche zu versagen, weil sie es an Fleiß und Durchhaltevermögen lassen, in der schulischen Ausbildung versagt und eine Lehre abgebrochen habe, war für die Kammer – gelinde gesagt – eine Zumutung. Wer sich über Jahre hinweg seiner Unterhaltspflicht durch die verschiedensten Maschen unterzieht, sollte äußerste Zurückhaltung dabei üben, einem minderjährigen Kind Versagen und unbotmäßiges Verhalten vorzuwerfen, das ein Schuljahr zur Notenverbesserung und in der Hoffnung auf einen höherwertigen Schulabschluss wiederholt und eine Lehre nach kurzer Zeit abbricht, weil diese nicht das Richtige im Hinblick auf eine lange berufliche Zukunft ist.


    Auszug;http://www.trennungsfaq.de/for…ex.php/thread-3980-1.html



    @Camper Beitrag editiert wegen Verstosses gegen das Urheberrecht.Czeltik. wenn das deine Meinung ist!?!?! Was machst du denn noch hier???Und was mich jetzt auch interessiert nachdem ich das alles gelesen habe...hast du nach den Aussagen vor Gericht denn immernoch Kontakt mit der kleinsten????




    [ -> ]Beitrag editiert wegen Verstosses gegen das Urheberrecht.Czeltik.


    nee sorry Verständnis ist ausverkauft....

    Hallo ihr lieben,


    ich bin noch neu hier und hab mal eine Frage.
    Meine Tochter ist ein Jahr alt und nun geht es endlich los. Wir haben einen Termin beim Familiengericht bezüglich der Vaterschaftsfeststellung Ende Januar. Es wird wohl noch auf einen Test hinauslaufen. Ich bekomme zurzeit Unterhaltsvorschuss von 133 Euro. Wie lange dauert es dann circa bis ich Unterhallt von dem KV bekomme? Berechnung, Fristen etc... Ich selbe möchte keinen BU da ich wieder arbeite. Ich finde dazu nichts im Internet.....Ich hätte nur mal gerne die ungefähre Zeitspanne 1 Monat? 1Jahr? Ich bin schon verärgert das es bis zum Gerichtstermin so lange gedauert hat. Das JA hat beim KV 3 mal angefragt und jeweils 4 Wochen Zeit gelassen bis er antworten muss etc... Das dauert...... :rolleyes2:


    Vielen Dank an euch!