Ich hab mal ne Frage, die mich beschäftigt:
Also Kindlein hat von seiner Uroma (Oma des KV) einen größeren Betrag Geld bekommen.
Das Geld hat die Uroma dem KV gegeben.
Dieser hat das Geld dann in sein Auto gesteckt.
Jetzt ist KV bereits seit fast zwei Jahren arbeitslos (ein Jahr Krankengeldbezug, dann Arbeitslosengeld I).
Ich frage mich, ob Kindlein das Geld von der Uroma jemals wieder zu Gesicht bekommt...KVs Arbeitssuche gestaltet sich schwierig...und ich vermute, dass er bald Arbeitslosengeld II beantragen muss.
KV hat eine abbezahlte, selbstbewohnte Eigentumswohnung und eben das Auto, in das er sein und Kindleins Geld gesteckt hat.
Ich bin alleinsorgeberechtigt und frage mich, ob ich irgendwas tun kann/muss, damit Kindlein das Geld der Uroma doch noch bekommt-schließlich obliegt mir auch die Vermögenssorge - und die Uroma wollte natürlich, dass das Geld für Kindlein ist und nicht vom KV verbraten wird.
Was ist z.B., wenn KV das Auto verkaufen muss, falls es noch zu viel wert ist - kann ich dann Kindleins Geld irgendwie einfordern?
Ich vermute, seine Wohnung müsste er nicht verkaufen, oder?
Wenn KV Arbeitslosengeld II erhält - kann er mir ja auch keinen Unterhalt mehr bezahlen - und ich müsste dann Unterhaltsvorschuss beantragen...würde dann also auch die Beistandschaft einrichten - würden die sich dann auch um das Vermögen von Kindlein kümmern - oder geht es dabei nur rein um den Unterhalt?
Vielleicht kennt sich ja jemand mit diesen Fragen aus...ich würde mich freuen, Danke!