Beiträge von newbegin

    Ich kann dich total gut verstehen, ähnlich sah es bei mir damals aus nach der Geburt des zweiten Kindes. Das große war aber damals auch gerade einmal erst 16 Monate alt. Ich war total durch und suchte mir Hilfe beim Jugendamt, damit ich einen Kitaplatz für die Große bekomme. Ich hatte auch sehr viel mit mir zu tun, da ich zu dem Zeitpunkt viele Sorgen hatte, gerade auch in finanzieller Hinsicht sowie mit dem Kindesvater. Ich kann auch nur sagen: "Sehe es positiv!" Versuche, nicht hysterisch zu sein und rede nicht zu viel (rechtfertigen). Sage der Mitarbeiterin: "Sie sehen ja... ...DAS ist mein Alltag. Beantragte Hilfen wurden abgelehnt. Auf Ihre Kompetenz bauend, möchte ich über SIE noch einmal erwirken, dass ich durch eine Haushaltshilfe oder ähnliches Unterstützung erfahren." Lächle sie oder ihn an und bleibe beherrscht!! Das ist ganz wichtig! Wie gesagt, REDE NICHT ZU VIEL! Stelle lieber Fragen!!! (Wer fragt, der führt!) Sei nett, begrüße sie lächelnd, nicht mit ängstlicher Miene!!! Vielleicht kannt du ja auch, wenn es dazu kommt, dass der Große irgendetwas anstellt und du den Kleinen auf dem Arm hast, die Jugendamtsmitarbeiterin spontan bitten, das Baby mal kurz zu halten. Dann begreift sie deine Situation eher. ABER GANZ WICHTIG: BLEIBE BEHERRSCHT!!! Werde nicht laut vor den Kindern! Die nehmen dir deine Kinder nicht weg! Blödsinn! Noch ein Tipp: Gehe auf die Nachbarn zu und suche dir Hilfe bei Ihnen! Klingle doch mal bei dem einen oder anderen und frage, ob sie mal kurz den Großen nehmen könnten, da du in Ruhe stillen möchtest. Dann wirst schon sehen, wie sie gucken. Bleibe aber da immer ruhig und lächle. Wenn sie es ablehne, bedanke dich dennoch und du gehst. Die rufen NIE wieder das JA an, weil sie damit sich selbst auch belasten würden (weil sie dir nicht geholfen haben!)

    Nach dem FamFG ist eigentlich angedacht, dass das Jugendamt im gerichtlichen Verfahren (mündlich) berichtet, der sogenannte frühe 1. Termin. Viele Jugendämter haben dies noch nicht so richtig für sich realisiert und gehen noch nach dem alten Verfahren (schriftlichen Bericht und nicht erscheinen) vor.


    Es gab auch keinen schriftlichen Bericht zum Verfahren, somit gänzlich gar keine Aussage zum Sachverhalt seitens des JA. Dazu hätten ja Gespräche mit den Elternteilen im Vorfeld geführt werden müssen. Dies ist aber nicht geschehen.

    Hallo, mich interessiert, welche Aufgaben ein Jugendamt hat. Desweiteren möchte ich gerne wissen, was es genau bedeutet (Definition), wenn das Jugendamt in einer Verfahrenssache beteiligt wird. Im Protokoll der mündlichen Anhörung stehen aufgelistet die "Beteiligten" (1. Kindesvater, 2. Kindesmutter, 3. Jugendamt). Als nächster Punkt stehen die Personen, die nach Aufruf erschienen sind: 1. KV mit RA, 2. KM mit RA, 3. Jugendamt niemand.
    Heute fragte ich beim Jugendamt nach und mir wurde mitgeteilt, dass das Jugendamt schon dann beteiligt ist, wenn es von dem Termin vor Gericht Kenntnis erlangt und dem Gericht aber mitteilt, dass es aus Zeitgründen dort nicht teilnehmen kann. Dann ist lt. Jugendamt schon eine Beteiligung erfolgt.
    Ist das tatsächlich so oder wurde hier ein Verfahrensfehler begangen. Sie meinte auch, dass es wohl zukünftig so laufen soll, dass, wenn das Jugendamt nicht dabei sein kann, der Gerichtstermin verschoben werden soll. Hat sie mit dieser Aussage nicht einen Verfahrensfehler seitens des Gerichtes zugegeben?

    Es kann nur der schriftliche Beschluss gelten. Nicht die Erinnerung der Prozessbeteiligten an die sicherlich ausführliche Entscheidung des Gerichts. Vor allem nicht die speziellen Einzelheiten.


    Gibt es dafür Paragraphen? Kann mir das nicht im Nachhinein angelastet werden?
    Das Schlimme ist daran, dass ich immer FÜR den Umgang war! Er hat sich seit September letzten Jahres nicht mehr gekümmert, vielmehr Äußerungen getätigt, die beleidigenden Charakter haben und mich fertigmachen sollen. Ich bin nie in Resonanz dazu gegangen, auch nicht, als er mir andichtete, dass der von mir vorgeschlagende Umgangsbegleiter sich an mir penetrieren würde. Diesen lehnte er nunmehr vor Gericht ab. Ich blieb immer auf der Elternebene und hielt am Umgang fest. Vor Gericht habe ich bitterlich geweint, weil die Termine für den begleiteten Umgang über meinen Kopf hinweg entschieden wurden. Er wurde immer gefragt, ob er dann könnte, ich nicht ansatzweise! Wie ist das mit der Beteiligung des Jugendamtes? Hätte dies auch schon zur mündlichen Anhörung mit einbezogen werden müssen? Ist eine mündliche Verhandlung ein Verfahren im rechtlichen Sinne?


    Was ist damit? ...Eine Entscheidung im Wege der einstweiligen Anordnung ist nicht anfechtbar. Wenn sie ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, kann man beim entscheidenden Gericht eine mündliche Verhandlung beantragen, in der man seine Argumente vortragen kann...

    Ist das wirklich so, auch bei einer mündlichen Anhörung? Da gibt es noch keinen Verfahrensbeistand für meine Kleine. Der Richter äußerte sich so, dass er dann in diesem Falle zu mir nach Hause oder in die Kiga käme, um sich ein Bild von der Kleinen zu machen. Jetzt sollen drei Samstage hintereinander begleiteter Umgang stattfinden und dann soll sich am 01.08. wiedergetroffen werden vor Gericht. Nur das Jugendamt hat niemanden für die Wochenendbegleitung. Was soll ich nur tun? Ich habe so unendlich viel Respekt und auch Angst vor diesem Beschluss! Ich darf mir den Richter nicht als Gegner machen! Ich habe so viel Angst um meine Tochter, da der Vater eine narzistische Persönlichkeitsstörung hat. Er will an MICH ran, weil er glaubt, dass wir zusammen gehören! Er ist ein Könner im Artikulieren und sich verkaufen! Ich habe mir nun folgendes überlegt: Wenn er morgen mit der Frau erscheint, werde ich von ihr die Legitimation vom Jugendamt einfordern. Diese hat sie natürlich nicht. Mein Vater wird auch hier sein und mir helfen. ICH hingegen werde IHM dann anbieten, in meinem Beisein mit der Kleinen im Hinterhof spielen zu können. Habe ich eigentlich die Möglichkeit, zum Jugendamt zu gehen und dort anzubieten, dass ICH den Umgang begleite? Letztes Jahr war das noch so und das hat ihm gefallen, sich mit mir zu zeigen etc. Das ist es nämlich, was er will: Heile Welt, Vorzeigefamilie. Ich würde für meine Tochter auch den Pakt mit dem Teufel eingehen!

    Hallo! Benötige dringend Hilfe und Antworten:


    Muss zu einer mündlichen Anhörung das Jugendamt mit einbezogen somit angehört werden?


    Beschluss mdl. Anhörung lautet: begleiteter Umgang ab 30.06. (morgen). Kindesvater behauptete in mdl. Anhörung, dass das Jugendamt fürs Wochenende einen Umgangsbegleiter stellt. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass das nicht stimmt. Jugendamt war erzürnt darüber, dass Richter den Beschluss festlegte, dass das Jugendamt drei Samstage hintereinander den Umgang zu begleiten hat, da dies Privatzeit wäre. Aussage Jugendamt letzte Woche: "...können Sie davon ausgehen, dass am 30.06. definitiv niemand bei Ihnen vor der Tür stehen wird. Begleiteter Umgang läuft über die Familienberatungsstelle und aufgrund Urlaub etc. wird es maximal im Juli EINEN begleiteten Umgang geben."
    Kindesvater wurde in mdl. Anhörung aufgefordert, mir bis zum 27.06. dem Umgangsbegleiter zu benennen, damit ich mit diesem Kontakt aufnehmen und eine Annäherung/Vertrauensverhältnis zwischen Kind und ihm hergestellt werden kann. Dann letzte Wochen Telefonat mit Fam.beratungsstelle und Termine für den 3.7. und 5.7. gemacht. Heute erfuhr ich durch Zufall, dass der Kindesvater morgen mit einer Frau (die nicht dem Zuständigkeitsbereich hier zugehörig ist) hier bei mir erscheinen will. Ein Anruf beim Jugendamt ergab, dass dies nicht sein darf und sie auch nichts von dieser Dame wisse. Aber geholfen haben sie mir auch nicht, was ich nun morgen tun soll. Das Protokoll liegt auch noch nicht vor, da die Bearbeiterin im Urlaub ist. Was soll ich nun tun morgen, wenn er hier erscheint? Er hat sich 10 Monate nicht um die Kleine gekümmert. Sie ist 3 1/2 und hat eine Sprach- und Entwicklungsverzögerung (Logopädisches Gutachten liegt vor).