Beiträge von newbegin

    Dank dir! Das beruhigt mich doch etwas! Denn meine Vorgeschichte möchte ich eben nur zum Teil in das Leben meiner Kinder mit einfließen lassen, indem ich sie stark mache und aufkläre. Sie wissen natürlich nichts von meiner speziellen Vergangenheit, auch, wenn das die Entstehungsgeschichte einer meiner Töchter ist! Aber das mache ich mit mir aus!


    Bezüglich der Anfrage in der Schule, es war seine Mutter, die meine Tochter fragte, nicht er. Von daher hätte ich mir gewünscht, dass sie erst mich anspricht und wir dann unseren Kindern den Vorschlag machen. So sollte es normalerweise laufen, finde ich!

    Hallo,


    das Thema kenne ich nur zu gut! Ich habe mir diesbezüglich auch Hilfe geholt, da mich mein schlechtes Gewissen auch geplagt hat. Nun bin ich sortierter denn jeh und kann dir folgendes mitteilen:


    Punkt 1) Das Briefgeheimnis als solches wird aufgehoben, da DU das Sorgerecht hast und verpflichtet bist, auf dein Kind zu achten! Würde ein Fremder deiner Tochter Post schicken, würdest du diese sicherlich auch öffnen! Also, es ist nicht nur dein Recht, sondern deine Pflicht, in Sorge zu deinem Kind zu gehen und diese Post zu öffnen! Hätte ich dies nicht getan, hätte meine Tochter eine Todesanzeige von ihrer Oma väterlicherseits in den Händen gehalten, die er ihr geschickt hat. Da verheerende daran, diese "Oma" lehnte das Kind immer ab, somit hätte meine Süße eine Todesanzeige von einer Fremden bekommen.


    Punkt 2) Sammle das Ganze. Das ist legitim und schützt dein Kind! Im Gespräch mit Behörden und Kinderpsychologen wurde mir das dringenst empfohlen, um a) mein Kind zu schützen (Jedes Kind hat ein grundlegendes Recht auf Fürsorge, das ein möglichst konstantes familiäres Umfeld sowie kontinuierliche Erziehung sicherstellen soll.) Zudem ist im § 1631 BGB das Wohl des Kindes gesetzlich geregelt!
    DU musst Stärke zeigen und dich vor deinem Kind positionieren. Das fiel mir auch jahrelang schwer, ich wollte es immer nur gut meinen und wollte immer, dass mein Kind Kontakt hat und ein sie liebenden Papa. Ich bin aufgewacht! Sie hat keinen Papa! Jahrelang sprachen wir (wenn es thematisiert wurde von Vater), mittlerweile ist es nur noch der Vorname, der geblieben ist, da diese Person auch kein Vater ist! Dafür übernehme ich die volle Verantwortung, denn, wenn ihre Schwester (haben nicht den gleichen Vater) fragte, hieß es bislang immer: "...(Name meines Kindes)... Vater." Diese Bezeichnung jedoch suggerierte stets dem Kind, dass es Schuld sei. Das ist sie aber nicht! Nunmehr wird von beiden Kindesvätern inform ihrer Vornamen gesprochen. Das vermittelt nicht den Kindern: "Hey, du hast einen Vater, aber irgendwie doch keinen." Es gibt somit zwei Personen, die dich haben entstehen lassen, jedoch übernimmt nur eine die Verantwortung dafür.


    Denn was lernen denn die Mäuse sonst: "Ok, um jemanden zu lieben bzw. geliebt zu werden, bedarf es keiner Verantwortung, keiner Nähe und auch keine Fürsorge." Liebe wird für sie ein Paradoxum, dass sich mit ihren Gefühlen nicht deckt!


    KV schreibt Karten mit: "Ich liebe dich..." und ist überhaupt nicht greifbar und Mama sagt auch: "Ich liebe dich." Was davon stimmt denn nun nicht, fragt sich das Kind. Es gibt Werte, die wir ihnen beibringen und dazu gehört auch, dass ein Ich-Liebe-Dich nicht nur dahingesagt werden darf! Sie straucheln sonst in ihren späteren partnerschaftlichen Beziehungen!


    Achja, und so einen Vorschlag, dass du ihr zusätzlich ein Buch oder anderes kaufst, damit sie glücklich ist... ...das vergiss mal lieber schnell! Eines Tages macht sie dir Vorwürfe, dass du das getan hast! Du verfälscht ein Bild, dass DU versuchst, aufrecht zu erhalten, welches es aber nicht gibt!!! ER ist verantwortlich! DU kommst jeden Tag 24 Stunden lang deiner Verantwortung nach! Du musst nichts geradebiegen, was er nicht in der Lage ist, zu tun! Blödsinn! Habe ich auch alles gemacht und ihn stets in Schutz genommen, selbst, als er sie verletzt hat und das mehrmals! Lass ab davon! Er ist erwachsen (offensichtlich ja nicht) und muss sein Handeln und Tun selbst verantworten!



    Also, mach dich stark vor deinem Kind und schütze es! Hebe alles auf, pack es in eine Kiste! Denn zum Vaterseinn gehört mehr als nur eine Karte mit einem Ich liebe dich...!!! Und was diese Worte bedeuten, zeigst du ihr jeden Tag! Hab keine Angst!

    Hallo, meine achteinhalbjährige Tochter, hat seit Kiga-Zeit einen Freund. Diese Freundschaft wird auf der Basis aufrechterhalten, dass sie sich zu Festivitäten Geschenke machen, Karten schreiben und sich gegenseitig zum Geburtstag einladen. Diese beinhalten z.B. eine Herzdose mit Foto von ihm drin oder Schmuck für sie und sie gestaltet ihre Geschenke ebenfalls liebevoll mit Blumen und Herzen.


    Seine Mutter und ich verstehen uns gut, sie ist Lehrerin an der Schule, wo beide lernen.


    Dennoch geht unser Verhältnis nur soweit, dass wir uns schätzen und mögen (bei Begrüßung eine Umarmung), sie mir Tipps für meine Große gibt bzw. auch mal so "unter der Hand" mitteilt, wie die letzte Arbeit war, auch, wenn diese noch nicht ausgeteilt wurde. Sie mag meine Große sehr (eigentlich alle Lehrer). Jedoch wissen wir gegenseitig nichts von unseren Wohnverhältnissen. Wenn, dann habe ich meine Große zum Geburtstag dorthin gebracht und dann waren schon alle draußen.


    Zu dem Vater habe ich kaum Kontakt und kann ihn auch nicht einschätzen. Irgendwie finde ich ihn etwas komisch, habe aber nie wirklich intensiver darüber nachgedacht.


    Nun kam die Anfrage, ob meine Große bei Ihnen (also ihrem Freund) übernachten dürfte.


    Was mir nicht so gut gefiel ist der Umstand, dass meine Große zuerst in der Schule von ihr gefragt wurde und nicht erst ich, was ich für den besseren Weg halte.


    Sie versuchte mich bereits zu kontaktieren und schrieb mir nunmehr eine Nachricht.


    Ich stehe dem Ganzen mit gemischten Gefühlen gebenüber, fühle mich nicht wirklich wohl dabei! Hintergrund ist der, dass ich vorgeprägt und dadurch schwer vorbelastet bin. Darauf möchte ich aber nicht näher eingehen. Nun weiß ich nicht, ob ich aufgrund meiner eigenen Erfahrungen zu ängstlich bin und meine Große ruhig dort schlafen lassen sollte.


    Wie seht ihr das? Vielleicht sind ja auch Pädagogen oder Kinderpsychologen hier, die das aus einem ganz anderen Blickwinkel betrachten!

    Das JA hier vor Ort ist wenig bis gar nicht hilfreich, weder wenn es um Unterhalt geht noch um Umgang. Letztes Jahr wollte ich eine Beistandsschaft einrichten. Dies wurde abgelehnt. Mit dem Hinweis darauf, dass ich das Recht dazu haben würde, begründeten sie die Ablehnung damit, dass der KV Unterhalt zahlen würde und es somit keine Begründung für eine Einkommensüberprüfung geschweige denn eine Titulierung gäbe (habe ich schriftlich). Meine Beschwerde beim hiesigen Vorgesetzten der entsprechenden Sachbearbeiterin sieht die Kompetenz seiner Mitarbeiter nicht im Zweifel und legitimiert die Handlungsweise der Sachbearbeiterin. Ich bin kein Einzelfall, was diese Handhabe angeht. Das JA hier hat den Ruf, sich von Arbeit "freischaufeln" zu wollen. Dienstaufsichtsbeschwerden anderer Mütter verliefen im Sande, wurden von der nächst höheren Stelle ebenso abgeschmettert, so dass ich diesen Kraftaufwand für Energieverschwendung hielt.


    Ja, der KV (nicht mein EX, wir waren nie zusammen, aber das ist eine andere Geschichte) hat ein höheres Einkommen als das, was er selbst als Grundlage für den zu leistenden Unterhalt sieht. Es fand NIE eine Unterhaltsberechnung statt! Er sagt, er habe so und so viel im Monat und zahlt dann dementsprechend seinen Anteil. Damit war er durch. Was er jedoch nicht mit in das Einkommen eingerechnet hat, war seine Steuerrückerstattung in Höhe von ca. 7000,00 Euro. Somit kommt er in eine höhere Einkommensklasse und muss dementsprechend mehr Unterhalt zahlen. Auch einen Titel lehnt er wehement ab! Nun aber geht das Ganze vor das Familiengericht und es bleibt abzuwarten, wie weiter verfahren wird, denn den Anspruch auf einen Titel hat die Kleine auf jeden Fall! Es ist ihre Sicherheitsleistung für zukünftig zu zahlenden Unterhalt und nicht, wie er angibt, für bereits geleisteten Unterhalt. Denn niemand kann voraussehen, ob er weiterhin zahlt. Da ist es auch nicht relevant, dass er seinen Unterhaltspflichten in der Vergangenheit nachgekommen ist.

    Vielen Dank für Deine Antwort! Bzgl. einer ggf. Rückzahlung bin ich erst nach dem Termin bei meinem RA gestoßen. Habe aber jetzt auch gelesen, dass die Kostenhilfe einer vierjährigen Überprüfung beginnend ab Gerichtsverfahren unterliegt. Soll heißen, wenn sich mein Einkommen in den nächsten vier Jahren dahingehend verbessert, kann eine Rückzahlung per Raten verlangt werden. Davon ist jedoch momentan nicht auszugehen, da ich trotz Berufstätigkeit aufgrund versagten Unterhaltes der Jüngeren aufstockende Leistungen beziehen muss.
    Bzgl. des Antrages auf Titulierung geht mein RA davon aus, dass der KV dem nachkommen muss, unabhängig von laufenden Unterhaltszahlungen.


    Eine erneute Stellungnahme vom KV einzuholen, sehe ich (ok, ich bin kein Rechtspfleger) nicht als notwendig, da in dem Schreiben von seinem Anwalt die Ablehnung incl. Begründung formuliert wurde.
    Und dieses Schriftstück ist ca. 1 1/2 Wochen alt, so dass sich an einer Begründung seinerseits nichts anderes auftun würde.


    Was dauert denn Wochen und Monate daran? Ich würde das gern näher wissen. Also, der Antrag geht bei Gericht ein. Wann erhält der KV davon Kenntnis? Zeitnah oder auch Wochen nach dem Antragseingang?
    Kann ein Richter auch bei Klarheit sofort ein Urteil fällen? Da es sich ja um die Festlegung der Unterhaltshöhe auch handelt und Einkommensnachweise unvollständig waren, fordert der Richter dies zusätzlich ein?


    Werde ich noch mal dazu befragt werden müssen?

    Hallo, ich habe folgende zwei Anliegen:


    1) KV wurde von mir schriftlich um Einkommensbelege und um Titulierung des Unterhaltes gebeten. Bei Letzterem wies ich ihn auf die kostenlose Möglichkeit beim JA hin. Antwort erhielt ich über seinen Anwalt. Einkommensbelege, wenn auch unvollständig, wurden zugesandt, Titulierung wird ausdrücklich zurückgewiesen mit der Begründung, dass KV regelmäßig Unterhalt zahlen würde.


    Habe mir nun auch einen Anwalt nehmen müssen, da das Kind einen gesetzlichen Anspruch auf diesen Titel hat und es ja nicht um vergangenen, sondern zukünftig zu leistenden Unterhalt geht. Mein Anwalt hat über das Amtsgericht eine Verurteilung des KV beantragt (Leistung des höheren Unterhaltes (KV zahlt nicht einkommensentsprechend) und zur Titulierun).


    Nun meine Frage: Was passiert jetzt? Schriftstück geht an Amtsgericht und dann? Wie lange dauert das Ganze? Trotz aktueller Ablehnung eines Titels wird KV dennoch um Stellungnahme seitens des Gerichtes gebeten, obwohl er die Titulierung strikt ablehnt und somit eine weitere Stellungnahme m.E. doch nicht mehr erforderlich ist!?


    2) Ich musste Verfahrenskostenhilfe beantragen. Ist diese auch zurückzuzahlen, obwohl ich nicht der Verursacher bin und beim Familiengericht Anwaltpflicht besteht?


    Vielen lieben Dank für eure kompetenten Antworten!

    Zitat

    was er damit tun will, ist vermutlich das, was auch Grosseltern tun würden :D
    Angeben, und so tun, als hätte er Kontakt zu Kind :brille eventuell auch einfach hin und wieder weinen, was er verpasst :(
    geht uns ja eigentlich nix an :frag
    er soll seinen Teil tun, Du tust Deinen... ist immer blöd, sich da auf eine Stufe zu stellen ;-)


    Du beschreibst genau das, was ich auch vermute! Vor allem dieses sich selbst Bemitleiden wird an der Tagesordnung sein.


    Er kommt seiner Umgangspflicht nicht nach, aber Schuld daran sind natürlich alle anderen, besonders ich, weil ich ihn nicht
    heiraten wollte.


    Vor dem Gerichtstermin 2012 wurde ich über seinen Anwalt sowie auch bei Gericht aufs massivste beleidigt, würde Kinder schlagen
    und missbrauchen, wäre schikanös mit psychopathischen Grundzügen etc. etc. - als ich per Gerichtsbeschluss genötigt wurde, persönlichen Kontakt
    mit ihm zu haben (für Umgang wurde seitens Jugendamt bis Dato Begleitung durch meine Mutter angeregt), war er glücklich und zufrieden und
    nur vier Wochen nach all diesen Lügen und ehrkränkenden Äußerungen bei Gericht bekam ich eine Geburtstagskarte mit u.a. folgendem Inhalt:


    "An dem Tag deiner Geburt ist der Erde neues wertvolles Leben geschenkt und beiden Kindern bist du heute eine wundervolle Mutter - Freude!!"
    (Anmerkung: Was bitte hat er mit meinem ersten Kind aus einer früheren Beziehung zu tun!?)


    Also, ich bin ja kein Psychologe, aber ich erlaube mir die Bemerkung, dass das doch psychisch krank ist, oder? Erst zutiefst beleidigenden Charakter und dann die prima Mutter seines Kindes.


    Naja, aber auch wie du schreibt, ich stelle mich schon lange nicht mehr auf eine Stufe mit ihm, sondern lebe mein Leben mit meinen beiden Kindern und investiere die Zeit und Energie lieber in sie!
    Früher wurde ich extrem wütend, ging in Resonanz, ärgerte mich, weinte viel, schlief schlecht und wurde sehr krank dadurch (mit OP). Das ließ mich umdenken! ICH weiß, was ich leiste und das ich unumwunden für meine beiden kleinen Kinder da bin! Sie sind höflich, respektvoll, gut in der Schule! Das erfüllt mich mittlerweile auch mit Stolz! Früher habe ich nur an mir gezweifelt, da war es leicht für ihn, auf mich "draufzuhauen". Heute machen mich solche Schreiben nur noch stärker und das Band zwischen meinen Kindern und mir wird dadurch immer enger und fester (sie wissen mittlerweile um die Situation). Sie sind so stark zusammen, da hat keiner eine Chance! Wunderbare Kinder!

    Hallo, kann mir jemand dabei helfen, wie ich die Auskünfte formuliere? KV hat kein Sorgerecht, somit eingeschränktes Auskunftsrecht.


    2012 wurde vor Gericht ein Beschluss gefasst, dem er aber nur für die im Beschluss festgelegten Umgangstermine nachgekommen ist.
    Seit Dezember 2012 kein Umgang, keinerlei Kontakt mehr. Nun will er Auskunft. Das ist die Retourekutsche, da ich ihn um Auskunft zur Neuberechnung des Unterhaltes gebeten habe und um Titulierung des Unterhaltes. Das lehnte er schon immer wehement ab.
    Geht nun vor Gericht am Montag. Das vorab zur Situation.


    Reicht es, wenn ich schreibe, dass es dem Kind derzeit gesundheitlich gut geht, es Spaß am Lernen in der Schule hat und sich das auch in seinem Interesse, dem Lesen, wiederspiegelt?
    Was müsste noch rein? Was sind persönliche Lebensumstände? Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen!? Oder soll ich gar nichts schreiben? Ich traue ihm nicht ansatzweise und frage mich natürlich, was er mit den Daten und Fotos, die er einfordert, tun will. Im Schriftstück kein Wort von Umgangswünschen. Auch kommuniziert er grundsätzlich über seinen Anwalt mit mir.


    Vielen Dank für eure Hilfe im voraus!

    Hallo, vielen Dank für deine Antwort!


    Ich arbeite 5 Tage in der Woche. Ist es demnach wirklich so, dass man nur für den vollen Monat Urlaubsanspruch erwirbt?


    Vorher war ich in der gleichen Firma, nur anderer Bereich, tätig. Dort habe ich nach Beendigung per 07.09. dann für September auch keinen Urlaub erhalten. Ergo habe ich, obwohl gearbeitet, für September keinen Urlaubsanspruch?

    Hallo, ich hoffe, mir kann jemand helfen!


    Ich bin seit 08.09.2014 in einer Festanstellung. Lt. Vertrag stehen mir im Kalenderjahr 30 Tage Urlaub zu.


    Wie berechnet sich mein Urlaubsanspruch für dieses Jahr? Zählt der September anteilmäßig oder ganz?


    Hoffe, kompetente Antworten zu bekommen! Vielen Dank vorab dafür!

    Guten Morgen,


    ich hatte meinen Fall schon in einem andere Tread geschildert.


    Hatte KV angeschrieben bzgl. Einkommensnachweise. Wurde seitens seines RA abgelehnt, da letztes Jahr diese bereits eingefrodert wurden.
    Diese liegen mir unvollständig aus dem Jahr 2012 vor. KV ist jedoch Mitte 2012 verzogen, so dass davon auszugehen ist, dass sich sein Einkommen im Jahr 2013 bis jetzt erhöht hat. Zudem hat er eine neue Stelle und seit Mitte 2013 einen Doktortitel.


    Das JA ist der Auffassung, dass KEINE neuen Nachweise einzufordern wären. Die Kommunikation mit der zuständigen Sachbearbeitern ist unheimlich schwer, respektlos und es gab auch schon ein Gespräch mit ihr und ihrem Chef. Aber ich komme nicht weiter. Sie betitelt ihren Chef als "süß", von daher weiß ich nicht, wie kompetent mein Fall bearbeitet wird.


    Jedenfalls geht diese davon aus, dass KV noch sein "altes" Einkommen hat und weiterhin seiner ehemaligen Beschäftigung nachgeht. Ich teilte ihr mit, dass dem nicht so wäre und verwies sie auf den Absatz 2 des § 1605 BGB. Das interessiert sie nicht. Ich weiß nunmehr nicht weiter!!!!


    Fragen:


    1. Gibt es ein Gesetz, dass den KV dazu verpflichtet, jegliche Änderungen in seinen Einkommensverhältnissen mitzuteilen und anzugeben, auch, wenn die Zweijahresfrist der Einkommensaufforderung noch nicht verstrichen ist und ich es NICHT schriftlich einfordere (Es hat noch nie eine Berechnung nach seinem Einkommen stattgefunden. Ich erhielt damals die unvollständigen Unterlagen, das wars.)?


    2. Wie ist das mit dem Unterhaltstitel? Ich würde ihn jetzt anschreiben oder muss ich seinen Anwalt anschreiben (er hat alles ihm übertragen) mit der Bitte, einen Titel beim Jugendamt zu unterzeichnen. Er selbst, also KV, lehnt es ja ab, da er der Auffassung ist, dass er ja den regelmäßigen Unterhalt zahle und somit müsse er keinen Titel unterzeichnen.


    Selbst, wenn ich keine neue Einkommensauskunft verlangen kann, wird dann nicht bei der Titulierung eine Einkommensauskunft benötigt, um den Unterhalt festzusetzen? Alles irgendwie verzwickt, da das Jugendamt nicht hilft.

    Hallo, bleib da standhaft. Ich habe das gleiche durch und mein Ex hat sogar versucht, dies übers Gericht zu erwirken. Dies hat dem insofern stattgegeben, dass er bis zu meiner Haustür durfte (was ich schon als sehr belastend empfand!). Ihm gings auch nur um mich, nie um die Kleine! Selbige Vorwürfe, bei mir würden die Männer ein- und ausgehen, bis hin zu Androhungen, dass er mir beide Kinder (zur Info: die Ältere ist garnicht von ihm!) wegnehmen lassen würde! Seit fast zwei Jahren kümmert er sich gar nicht mehr um seine Tochter, weil ich nicht "mitspiele"! Er schrieb eine Karte zum Geburtstag mit den Worten, dass die Umstände es nicht zulassen würden, um sie zu besuchen. Die möge er mir oder auch ihr mal erklären! Ohne Worte! Aktuell hat er Kontakt zum verantwortungslosen KV meiner älteren aufgenommen. Gemeinsam waschen sie jetzt dreckige Wäsche gegen mich und bauchpinseln sich womöglich in ihren gegenseitigen Unfähigkeiten, die Verantwortung zu übernehmen, indem sie in mir die Schuldige gesucht und gefunden haben! Naja, Einstein sagte es auch schon, dass die Dummheit der Menschen unendlich groß ist! Da bin ich wohl auf zwei außerordentliche Exemplare gestoßen!


    Also, lass ab und führe eine Kommunikation nur auf Elternebene, kein Zugang zur Wohnung, notfalls gerichtliche Festsetzung zum geregelten Umgang! Du hast DEIN Leben, er sollte SEINS haben! Was du wann mit wem und wo tust, geht ihm nichts an, insofern es keine kindeswohlgefährdenden Aspekte sind (täglich ein anderer oder so). Aber mit einem kleinen Kind hat man weiß Gott ganz andere Sorgen!


    Ich habe damals ein Umgangsbegleitheft angeregt sowie feste Zeiten für die Übergabe auf neutralem Gebiet bzw. über eine Drittperson des Vertrauens (kann die Oma sein z.B.). Des Weiteren habe ich ihn auch zu 14tägigem Umgang "verdonnert". Gehe davon aus, dass er irgendwann keine Lust mehr darauf hat!


    Bleib stark und gehe nicht in Resonanz zu den Vorwürfen und Beleidigungen! Bleibe wirklich immer auf der Elternebene!

    Guten Abend, nunmehr eine erneute Frage bzgl. des Unterhaltes für meine ältere Tochter:


    Sie ist acht Jahre alt und der KV hat noch nie Unterhalt gezahlt. Es liegt ein Unterhaltstitel gegen ihn vor.
    Aufgrund dessen, dass ich über das ALGII unser Einkommen aufstocken muss, liegt der Titel bei der ARGE, die wohl lt. Mitarbeiterin der ARGE seit knapp sieben Jahren dabei ist, bei ihm Unterhalt zu pfänden.
    Sie sagte neulich in einem Telefonat, dass er nicht "auffindbar" ist. Er ist jedoch bei Facebook angemeldet und selbst für die Öffentlichkeit sind diverse Informationen sichtbar, so z.B., dass er in diesem August eine erneute Ausbildung (mittlerweile die dritte abgeschlossene Ausbildung) abgeschlossen hat. Er hat somit drei verschiedene Berufe, in denen er tätig sein kann.


    Ich habe das der ARGE mitgeteilt, die selbst noch nie auf die Idee gekommen ist, sich das Internet zu Nutze zu machen. Jetzt tun sie es, nach sieben Jahren!!! Das macht mich wütend!


    Da bereits ein Titel vorliegt, kann ich nicht einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen, meiner Tochter zu helfen, damit ihr Vater ihren Unterhalt leistet. Ich würde keine Beratungshilfe erhalten, denke ich.


    Wie kann es sein, dass ein KV sich sieben Jahre lang seinen Verpflichtungen entziehen kann? Welche Möglichkeiten habe ich als KM, dem Anspruch meines Kindes gerecht zu werden? Wie gesagt, er hat drei verschiedene Berufsausbildungen!


    Ich bin sehr verärgert, denn wenn er Unterhalt zahlen würde, hätte ich das Aufstocken nicht mehr! Die jahrelangen Demütigungen des Jobcenter inclusive! Zudem, was die Bürokratie an Zeit auffrisst, ist der Wahnsinn!


    Was also kann ich tun, damit er endlich zahlt!?


    Vielen Dank für kompetente Antworten!

    Bin auch im ÖD, erhalte nur bei Änderungen eine Abrechnung.


    Wenn Du die Dezemberabrechnung hast, hast Du auch das Jahreseinkommen.


    Zum Steuerbescheid -
    kennst Du die Erstattung?
    Wird beim Unterhalt auch noch obendraufgerechnet...(theoretisch).


    Das Einkommen lag im Dezember um 20 % höher als in den Vormonaten, somit ist von einer Einkommenssteigerung im Jahr 2013/2014 auszugehen. Der Steuerbescheid war unvollständig, von daher der Erstattungsbetrag nur ein Teil, da ja lt. Steuerbescheid das erste Halbjahr nicht berücksichtigt wurde.

    Was meinst du denn, wo das Kind dann leben wird, wenn dir etwas passiert? Soll er sich den Unterhalt selber zahlen?


    ...ich weiß, ist einfach nur nüchtern betrachtet und ohne Emotion...so schreib ich halt


    Jedenfalls nicht bei ihm, da er erstens nicht das Sorgerecht hat und zweitens überhaupt kein Bezug zu ihm besteht, da er sich nicht um sie kümmert bzw. in den paar wenigen Umgängen kindeswohlgefährdende Situationen geschaffen hat. Darüber hinaus ist er schwer krank, was eine Sehbeeinträchtigung bis hin zur Blindheit sowie Sensibilitätsstörungen zur Folge hat. Ein Gericht hat vor zwei Jahren begleiteten Umgang angeordnet. Den hat er nicht wahrgenommen.


    Es zählt in erster Linie, wer da ist, das ist richtig. Jedoch ganz massiv spielt das soziale Umfeld eine Rolle. Das Kind hat Angst vor ihm, erinnert sich nur an die schlimmen Dinge, die ihr passiert sind mit ihm. Zudem ist sie behindert. Das macht das Ganze noch schwieriger. Nach Umgängen nässte sie tagelang tagsüber ein und hatte ca. 15 Wutanfälle pro Tag. Diese ließ sie an mir aus. Hinter uns liegt eine schlimme Zeit! Frühförderliche Maßnahmen wurden von ihr nur noch boykottiert und sie richtete ihre Wut oft gegen mich, da er stets im Umgang zu mir sagte: "Du hast die Familie zerstört. Du hast mir mein Kind weggenommen" etc.


    Ich fing sie stets auf in ihren Emotionen. Wir lagen oft stundenlang aneinander. Sie hatte immer Angst, dass auch ich gehen könnte. Das ist bis heute so geblieben. Es gab Momente, wo wir uns weinend im Arm lagen, alle drei (ich habe noch ein Kind, dass sehr darunter litt, da er glaubte, ihr Papa zu sein. Er ist es aber nicht. Sie stammt aus einer früheren Beziehung mit einem anderen Mann.) Auch, wenn es sich etwas einfach anhört, aber er ist krank! Er benötigt dringend therapeutische Hilfe. Aber das ist seine Baustelle, nicht (mehr) meine!

    Denn rechtlich hat er keine Auskunft erteilt, wenn seine Unterlagen unvollständig waren und selbst dann, wenn er sie nicht in richtiger Form vorgelegt hat. Die OLG verlangen da eine absolut genaue und nachvollziehbare Auflistung und nicht nur den Gehaltszettel oder den Einkommensteuerbescheid.


    Ich habe noch einmal in die Unterlagen geschaut:


    Mir liegen die Bezügemitteilungen der Monate Januar, Mai, August und Dezember vor. Aufgrund den öffentlichen Dienstes erhalten Beamte immer nur eine Bezügemitteilung, wenn sich das Einkommen ändert. Somit gilt Einkommensnachweis von Januar wohl bis April. So teilte es mir jedenfalls sein Anwalt mit.


    Auf dem Steuerbescheid steht unten drunter: "Über eine etwaige Verrechnung des Restguthabens mit Gegenansprüchen erhalten Sie eine besondere Mitteilung." sowie auf der anderen Seite: "Teilen Sie dem Finanzamt bitte innerhalb von 4 Wochen mit, ob Sie vom 01.01. - 31.07. beruflich tätig waren bzw. welceh Einkünfte Sie in dieser Zeit erzielt haben. Sind Sie noch selbstständig tätig?"


    Ich habe auch nur die Seiten 1 und 2 des Steuerbescheides vorliegen, Seite 3 habe ich nicht bekommen.

    Hallo,


    ich benötige erneut Unterstützung und Hilfe:


    Folgendes: Ich schrieb den KV an mit der Bitte um Beibringung der Einkommensnachweise sowie letzten Steuerbescheid. Sein Anwalt schreibt mir, dass dies nur alle zwei Jahre möglich sei. Richtig ist, dass ich im vergangenen Jahr um seine Einkommensnachweise bat und diese, wenn auch unvollständig, erhielt. Mein Anwalt riet mir jedoch von einer Anpassung ab, da es unerheblich zu dem sei, was er zahlte.


    Nunmehr ist jedoch belegbar, dass sein Einkommen im Jahr 2013 und 2014 um mehr als 20 % zum Jahr 2012 gestiegen ist. Demzufolge muss eine Unterhaltsberechnung (die im übrigen noch nie stattgefunden hat; den Unterhalt legte er damals fest) vorgenommen werden, damit dem Kind der Anspruch nicht verloren geht. Das Jugendamt hob erst die Hände und meinte, dass er Recht hätte und dies alle zwei Jahre nur möglich sei. Ich berief mich auf den Absatz 2 des § 1605 BGB.


    Zudem möchte ich für meine Tochter einen Unterhaltstitel erwirken. Mein Bitten beim KV stieß bislang auf taube Ohren. Er lehnt das ab.
    Das Jugendamt meinte dazu, dass sie es fordern werden, per Gericht evtl. und meinten, dass dem KV jedoch die Möglichkeit gegeben wird, eine Stellungnahme bzw. Erklärungen abzugeben, dass dies nicht festgesetzt wird. Hinzu meinte die JA-Mitarbeiterin, dass allerdings die so wortwörtlich: "...Rechtspfleger nicht so ausgebildet sind, um dies richtig zu entscheiden, welche Erklärungen anerkannt werden und welche nicht."
    Das ist mir, offen gesagt, etwas zu hoch! Sie meinte, dass, wenn er Gegenargumente dazu liefern würde und Aufwendungen gegenrechnen würde, er keinen Titel unterzeichnen muss.


    Kann mir da jemand helfen und mich mal aufklären? Der Titel ist doch der Rechtsanspruch des Kindes!? Und selbst gegen einen zahlungsunfähigen Vater kann ein Titel ausgesprochen werden! Welche Möglichkeiten gibt es, dass meinen Kind gerecht wird?


    Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

    Guten Abend, ich habe eine Festanstellung ab Oktober bekommen mit 30 h/Woche.


    Da ich seit der Geburt meiner Kinder nicht mehr in Festanstellung war, fühle ich mich etwas überfordert bei all den Fragen mit Steuerklasse, Vergünstigungen etc.:


    Meine Fragen:
    1. definitiv Steuerklasse 2 bei Alleinerziehung und Kind?
    2. beinhaltet die Steuerklasse 2 schon die Freibeträge?
    3. Wie mache ich Fahrtkosten geltend oder sind die auch schon abgegolten?
    4. Was sind Werbungskosten und wo fließen diese ein oder sind diese auch mit Angabe der Steuerklasse 2 abgegolten?
    5. Wie ist das mit den Wohngeld?
    6. Muss der KV auch eine Art Unterhalt an mich zahlen (Frage deshalb, weil Kind ist lernbehindert und ich muss in der Woche drei Termine wahrnehmen zur pädagogischen Frühförderung. Somit kann ich nur in Teilzeit arbeiten. Habe zwei Kinder).
    7. Wenn ich kein ALGII mehr bekomme, bekomme ich Hilfen zum Mittagessen der Kinder (aufgrund Wohngeldantrag)?
    8. Gibt es noch anderes Dinge zu berücksichtigen bzw. andere Hilfen und Unterstützungen?
    9. Darf ich die Tafel weiter nutzen (weniger Einkommen im Monat)
    10. Bekomme für mein zweites Kind keinen Unterhalt (UVG von 6 Jahren ist abgegolten). Wer hilft?


    Das wären erst einmal die für mich wichtigsten Fragen.


    Kurz noch zur Info: Mein Netto wird um ca. 50 Euro geringer sein als mein HarzIV-Satz. Ich will aber definitiv nicht mehr zum Jobcenter!!!


    Wie gesagt, fühle mich etwas überfordert, da diese Situation Neuland für mich ist. Habe bislang nur gejobbt bzw. 1 1/2 einen Bundesfreiwilligendienst ausgeübt. Da kamen diese Fragen nicht auf.


    Vielen lieben Dank für hilfreiche Antworten!

    Zitat


    Und ich bin wie jetzt schon mehrfach erwähnt davon ausgegangen, dass das Kind zuhause oder bei Verwandten in den Ferien ist.


    Dem ist doch aber nicht so! Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern, habe keine Unterstützung. KV lebt 800 km weit weg, Familie nicht vor Ort. Ich stehe mit allem allein da, gehe 25 Stunden arbeiten. Mehr geht leider nicht, da die Jüngere behindert ist.
    Ich finanziere das Mittagessen nun und schränke alles andere dafür mehr ein (wird halt die Butter dünner geschmiert oder kommt eben kein Fleisch in den Eintopf) Im Osten war das Jägerschnitzel seither eine panierte Jagdwurstscheibe und der Tee wird statt mit drei Teebeuteln mit zwei aufgegossen.
    Aber bevor ich meine Große vorführe vor allen, nehme ich diese Einschränkungen in Kauf. Die Kinder merken es zudem zu Hause nicht.


    Dennoch finde ich es beschämend und wieder einen Schlag ins Gesicht, wenn man arbeiten geht und arbeiten will!!!!