Beiträge von newbegin

    Nein nein alles gut! Natürlich durfte VB das Kind sehen. Soe lag im Bettchen und es war gar nichts mit ihr los. Völlig akut gekommen.


    Sie hatte 39,5 Fieber und eine nun diagnostizierte Influenza Typ B. Damit wäre selbst ich nicht imstande, Gespräche zu führen.
    Bis heute ist Mäuschen krank (hat Emesis, mag nichts Essen, trinken geht gerade noch). Ständig Fieber bis 41,4 letzte Nacht.


    Ein neuer Termin wurde sogleich besprochen am Tag als VB hier war und wird vom Gesundheitszustand des Kindes abhängig gemacht.
    VB zeigte sich sehr verständnisvoll!


    Habe dem VB heute auch eine E-Mail gesandt mit der Diagnostik und dem Verlauf der Krankheit.
    Und mitgeteilt, dass aufgrund dessen das nächste Woche noch nicht gehen wird.


    Ich bin, entgegen anderer Darstellungen, complient!
    Halte mich immer an Regelungen, was mir sogar schon mal zum Vorwurf gemacht wurde. Egal.


    Auf deine drei Punkte angesprochen, das waren bei mir a) dass ich stets halbjährlich meiner Auskunftspflicht nachgekommen bin und zwar schriftlich und dass KV über JA die Möglichkeit bekam, sich mit verschiedenen Ärzten und Institutionen in Verbindung zu setzen (was er bis heute nicht genutzt hat), b) ich dem Antrag nicht folgen kann, da er auf einem Lügenkonstrukt aufgebaut wurde (Nachweise vorhanden, dass es z.B. keinerlei Kommunikationsbasis zwischen uns gibt, c) das, entgegen seinen Darstellungen, begleiteter Umgang per Gericht angeordnet war, er das jedoch durchbrach.


    VB erzählte mir vom Termin mit KV, also, wann dieser anvisiert ist.


    Achja, KV wohnt im übrigen 700 km weit entfernt von uns.
    Es gab nie Regelmässigkeiten für die Kleine!

    Liebe ist nicht einfach da, Liebe entsteht und entwickelt sich aufgrund von Verhaltensweisen von in Beziehung stehenden Menschen.
    Wenn ein KV sich fast zehn Jahre nicht um sein Kind gekümmert hat und darüber hinaus es seit über fünf Jahren keinen persönlichen Kontakt zwischen beiden gab, wie bitte soll dieser Grundpfeiler dann aufgebaut werden, wie gestützt!?
    Einer der Resilienzfaktoren entschied sich zeitnah gegen Fürsorge und Verantwortung zum gezeugten Kind! Eine Bindungsintoleranz, wie vorgegeben, wird mit Sicherheit nicht von mir fokussiert, sondern entstand aufgrund der Entscheidung des KV.


    Dieses Kind hat keinerlei Bezug zum anderen ET. Wie auch?


    Die Kommunikation zwischen uns geht von meiner Seite grundsätzlich in die Sachebene und Elternebene und wird seinerseits vom Anwalt beantwortet oder auf Paar- bzw. Freundschaftsebene.
    Sämtliche Verpflichtungen seinerseits werden abgelehnt und müssen durch mich in Klageverfahren erwirkt werden (z.B. Unterhaltstitel sowie Unterhalt aktuell).
    Zudem setzt er zugesagten Unterhalt seit einem Jahr aus.


    Und ich die Boykottierende, na klar!

    Das mag so sein. Er hat die Aufgabe, das subjektive wie objektive Kindeswohl zu bewerten, wenn es darum geht, über das Sorgerecht zu entscheiden.
    Dazu ist es auf jeden Fall von Belang, das Verhalten der Kindeseltern im Bezug auf das Kindeswohl zu hinterfragen. Wenn KV z.B. erst Zusicherungen gegenüber KM tätigt und diese dann nach Bezifferung derer revidiert und dadurch das Vermögen des Kindes sowie deren Entwicklung gefährdet, kann die Übertragung des SG auf diesen Elternteil in objektiver Sicht nicht dem Kindeswohl entsprechen.


    Dabei geht es nicht um gut oder böse, sondern sachliche auf das Kind bezogene sorgerechtsrelevante Verhaltensweisen, hier in negativer Art ausgehend vom KV.


    Dazu versucht der Verfahrensbeistand schon zu erfahren, wie die Eltern jeweils ticken und wie sie ggfls. versuchen, das Kind zu beeinflussen oder ob die Eltern Vorbehalte gegeneinander haben. Keinesfalls soll sich der Verfahrensbeistand auf die Seite eines Elternteils schlagen. Tut er dies, wird das Gericht die Meinung des Verfahrensbeistandes nicht berücksichtigen.
    Dringend solltest du darauf drängen, dass ein Termin Verfahrensbeistand - Kind stattfindet.


    Vielen Dank Volleybap für deine Ausführungen!


    Die Vorbehalte gegeneinander begründen sich aus dem Verhalten des KV. Massivste Beleidigungen in Wort und Schrift werden seinerseits geleugnet. Meinerseits blieb ich stets auf Elternebene und bot Lösungen zum Umgang an. Dies ist nachweislich!


    Es ist auch erkennbar, dass der KV mehrfach billigend in Kauf genommen hat, aufgrund von Unregelmäßigkeiten in der Wahrnehmung seiner Umgangspflicht die Bindung vom Kind zu ihm gar nicht erst aufbauen zu können. So setzte er einmal 7 Monate den Umgang komplett aus als sie 2 1/2 war, dann weitere zehn Monate als sie 3 1/2 - 4 Jahre alt war. Zuvor war der Umgang mehr als unregelmäßig. Ein Gericht ordnete dann Begleiteten Umgang an. Auch dieser wurde von ihm durchbrochen, soll heißen, er kam dem Beschluss nachweislich nicht nach. So fand der Umgang eher auf Abruf statt als regelmäßig.


    Als ich das einforderte von ihm, teilte er mir mit, 700 km weit wegziehen zu wollen, was er nach ca. 2 Wochen auch tat. Umgang wurde abgesagt, nicht eingehalten etc. (alles dokumentiert). Dann kam er eines Tages gar nicht mehr und meldete sich auch nicht mehr.


    Auf einmal eine Karte, nach über einem Jahr. Das Ganze ist jetzt über fünf Jahre her und er behauptet, mit den Karten die emotionale Bindung zum Kind aufrecht gehalten zu haben.


    Sorry, aber wenn das ausreicht, um einem Kind emotinale Nähe zu geben, dann mache ich mir ernsthaft Gedanken um die Zukunft der Menschheit! Was mit Kindern passiert, die keinerlei Kontakt haben, sondern nur "versorgt" werden, wurde ja leider in einigen Versuchen ausgetestet! Leider jedoch findet das auch oft genug in Familien statt!


    Dann frage ich mich natürlich, weshalb Erzieher drei Jahre lernen müssen, um diesen Beruf ausüben zu können!? Nein, Fürsorge ist weitaus mehr als nur mal ein Päckchen schicken!


    Und nun wird seinerseits das Ganze auf Boykott meinerseits gebaut! Das ist nicht wahr und ich hoffe, dass das der VB und auch Richter erkennen zu vermag!

    So, der Termin mit dem VB ist erfolgt.
    Da Mäuschen genau an DEM Tag erkrankte, konnte ein Gespräch zwischen beiden nicht erfolgen.


    Ich hatte mich gut vorbereitet, doch irgendwie kam alles anders. Der VB stellte mir Fragen, die ich zwar beantworten konnte, doch, auf die ich nicht vorbereitet war. Zudem hatte ich nicht mit diesen Fragen gerechnet. Es interessierte ihn, welchen Beruf ich gelernt hätte und notierte sich alles ganz genau.
    Er stellte Fragen zum Kennenlernen des KV (wie und wo) und wie unsere Beziehung aussah. Irgendwann war mir das alles zu viel und ich brachte dies auch zum Ausdruck ("irgendwie geht es in all den Fragen nur um mich. Doch das tut es nicht. Es geht um das Kind...") und so übernahm ich die Gesprächsführung ind äusserte mich diesbezüglich über das Verhältnis zwischen KV und Kind.
    Als ich bemerkte, dass er bereits die 13. Person sei, die sich um eine Vermittlung bemüht, schaute er recht entsetzt und ich musste alle aufzählen.


    In manchen Dingen ging er mit mir mit, was das Verhalten des KV betraf und wollte wissen, in welcher Art die Beleidigungen seitens des KV mir gegenüber aussahen. Denn KV behauptet aktuell, NIE (!) beleidigend gegenüber der KM, also mir gegenüber, geworden zu sein.


    Als ich die schriftlichen Ausführungen des KV hierzu verlas, wollte VB auch noch mal lesen. Ich bot ihm die Mitnahme des kompletten Ordners an. Darüber war er erstaunt wie zufrieden.


    Auch erhielt er die Schweigepflichtsentbindung zu den Institutionen wie Ärzten, die das Kind jahrelang gefördert und betreut haben und die gegen einen Umgang und das Einmischen des KV sind, da prognostisch zu erwarten ist, dass das Kind Rückschritte in seiner sozio-emotionalen Entwicklung erfahren würde.


    Nun hoffe ich, dass der VB das alles anerkennt und sich in seiner Stllgn. gegen ein gemeinsames Sorgerecht ausspricht, zumal KV seit über fünf Jahren keinen persönlichen Kontakt zum Kind gesucht hat, sondern lediglich mittels seiner zugesandten Karten (ca. 15 Stück in über fünf Jahren) die Aufrechterhalting seiner Liebe und emotionalen Bindung zum Kind begründet.



    Darüber hinaus hat er von mir übers JA die Möglichkeit bekommen, sich mit den Ärzten in Verbindung zu setzen. Er sollte Termine machen, mir diese mitteilen, so dass ich ihm die Schweigepflichtsentbindungen zukommen lassen kann (er lebt über 600 km) weit weg.
    Das ist bis heute nicht geschehen. Er hat keinen von den benannten Instituten kontaktiert!


    Das bedeutet im Klartext: Er informiert sich nicht über das Kind, will aber unbedingt das Sorgerecht. Unklar für mich! Er hat auch nie auf meine halbjährlichen Auskunftsschreiben reagiert! Diese benutzt er jetzt dafür, zu behaupten, zwischen mir und ihm bestünde eine Kommunikationsbasis. Schwachsinn!!!!


    Die einzige Kommunikation, die besteht, heißt: Ich schreibe KV an (bzgl. Unterhaltstitel bsp.weise) und KV antwortet über Anwalt. Wurde im übrigen abgelehnt seinerseits, musste ich für Mäuschen einklagen und habe es dann acht Monate später für sie vom Gericht zugesprochen bekommen.


    Sein Anwalt melkt ihn wie eine Kuh und er merkt das nicht!


    Anstatt sich vernünftig auf Elternebene zu begegnen, wird alles dem Anwalt überreicht. Ok, sein gutes Recht, doch dann Sorgerecht haben wollen!!!???? Etwas fern jeglicher Realität für mich!

    Danke Luchsie!


    Sehr hilfreich deine Antwort!


    Mit dem Putzen, das habe ich mir auch, so wie du es beschreibst, auf die Fahne geschrieben. Ich hatte gleich am nächsten Tag, als das Schreiben kam, ihn angerufen. Das fand er gut und bedankte sich mehrfach, da er hätte meinen RA anrufen und um meine Tel.Nr. bzw. Adresse bitten müssen.


    Er war sehr nett am Telefon und meinte auf meine Frage nach dem Ablauf, dass er das Kind definitiv nicht zwingen werde und ständig nachhakt: "Nun sag doch mal, willst du zu Papa oder nicht." Er sagte das genau so!


    Auch fragte er mich, ob der Termin für mich schaffbar wäre mit Job und Abholung Kind.


    Ich bat auch darum, ob man nicht bis zur Anhörung noch weitere Termine vereinbaren können, damit das Kind ihn besser kennenlernen kann, um dann auch bereit wäre, zum Richter mitzugehen. Mäuschen will das nicht, zum Richter. Äusserte Angst.


    Vorbereitet habe ich es so, wie es mir der VB am Telefon empfohlen hat (ich bat ihn um einen Tipp zur Kommunikation mit Mäuschen).


    Somit sagte ich: "Mama hat dir doch erzählt, dass dein Vater mit entscheiden möchte, in welche Schule du z.B. gehst oder ob du Musikschule machst...
    Mama sagt dazu "nein". Da dein Vater und ich uns nicht einigen können, muss das ein Richter entscheiden. Deshalb kommt am ... Nachmittag ein Mann, der mit Mama darüber reden will. Es ist möglich, dass er auch mit dir reden möchte. Das macht ihr dann allein."
    Mäuschen fragte daraufhin, was sie sagen soll.
    Daraufhin ich: "Das kannst du selbst entscheiden. Wenn du deinen Vater sehen und kennenlernen möchtest, dann sagst du ihm das und wenn nicht dann nicht, sollte er dich das fragen."


    Auch sagte ich ihr, dass, egal, welchen Weg sie gehen möchte, ich auf jeden Fall für sie da bin und den Weg mitgehe.


    Da sie etwas ängstlich schaute, munterte ich sie auf und meinte, dass sie ihm ja ihre Kuscheltiere zeigen könnte. Dann umarmten wir uns und es ging ihr besser.

    Rein vorsorglich möchte ich diese Frage hier stellen:


    Was darf ein VB und was darf er nicht?


    Er kommt ja zu uns nach Haus. Wir reden dann miteinander und er dann aller Wahrscheinlichkeit mit dem Kind, allein.


    Darf er mich bitten, sich die anderen Räume der Wohnung (Bad, Schlafzimmer, Küche anzusehen? Bitten womöglich schon, doch muss/sollte ich ihm das gewähren?
    Es kann ja auch ein Test sein, wieviel Privatsphäre lasse ich bei einem Fremden zu.
    Und, bietet man ihm ein Glas Wasser an? Ich bin ein gastfreundlicher Mensch und normalerweise denke ich über so etwas nicht nach, doch hier fühle ich mich verunsichert! Es könnte als falsche Freundlichkeit gewertet werden. Soll es aber nicht!


    Kann sein, dass ich mir viel zu sehr einen Kopf mache darüber, doch, wie gesagt, fühle ich mich verunsichert!

    Nach Antragstellung erfolgten die jeweiligen Stellungnahmen.
    Seit Antragstellung sind fünf Monate vergangen. Termin ist im April.


    Wie gesagt, im Beschluss zur Anhörung steht lediglich, dass dem JA der Termin zur Anhörung mitgeteilt wird. Der VB hat den Auftrag, mit dem Kind, den Eltern, Bezugspersonen zu sprechen.


    Wäre eine Stellungnahme seitens des JA nicht erforderlich (Verfahrensregularien)? Müsste dieses dann nicht nicht auch die Eltern und das Kind befragen?



    Ich bin eine Mutter, die FÜR y
    Umgang ist! Jahrelang habe ich dafür alles getan, habe mich engagiert, bin hinterhergefahren etc.


    Nochmal zum Verständnis: ER hat sich dieser Verantwortung entzogen! ER ist keine engagierter Vater, sondern ein Narzisst, der das Kind für seine Anerkennung missbrauchte und das auch zukünftig tun will! Es geht ihm nicht ansatzweise um das Kind, sondern nur um die Darstellung seiner Person!


    Er hat sich sämtliches Umgangsrecht verwirkt, da er jahrelang seiner Pflicht nicht nachgekommen ist! Ein Kind ist kein Jojospiel!

    [quote='newbegin','index.php?page=Thread&postID=2093626#post2093626']
    Das Kind hat grundsätzlich ein Recht darauf, mit beiden Eltern eine gute Beziehung haben zu dürfen. Ich halte es für keine gute Idee, ihn auszugrenzen. Wenn Du aktiv verhinderst, dass der KV Kontakt zu seinem Kind haben kann, dann ist es für mich verständlich, wenn er das eben auf anderem Wege versucht. Du musst ihn ja deshalb nicht mögen, aber das Naheliegende wäre doch, eine Kontaktanbahnung zu ermöglichen.


    Was hat er denn der Tochter angetan, dass Du solche Ängste um sie hast?


    Zum Einen, ich habe das alleinige Sorgerecht! Zum Anderen, das Kind hat auch ein Recht auf eine gesunde Entwicklung! Zudem möchte sie keinen Kontakt zu ihm (und NEIN, das wurde NICHT von mir initiiert!). Was er treibt ist psychische Gewalt!
    Ein Umgangsbegehren hat unter Mithilfe von Fachleuten und unter Berücksichtigung aller Aspekte zu erfolgen! Ich kann es nicht leiden, wenn einer Mutter, nur weil sie Alleinerziehende ist, ein grundsätzlicher Boykott oder Ähnliches zum Umgang unterstellt wird!


    Vor jedem Menschen, der (m)einem Kinde ein Leid beabsichtigt, anzutun, bin ich verpflichtet, mein Kind davor zu schützen. Doch vor dem narzisstischen Vater, der ihr nur schadet... ...da soll ich sie hinschicken und erneut zusehen, wie sie emotional kapputt geht? Nein, das lasse ich nie wieder zu!!!

    Hallo,


    wie ich ja schon schrieb, äusserte sich der KV in einem Schreiben darüber, dass er sich: "...freuen würde, wenn wieder ein Kontakt wäre." Das Ganze wurde nicht konkretisiert! Eine Antwort diesbezüglich erhielt er von mir noch nicht. Nunmehr schrieb er erneut. In diesem SchriftstÜck äussert er dich darüber, dass er es schade findet, dass ich seine Frau noch nicht kennen würde und über weitere private Dinge seinerseits. Im letzten Abschnitt informiert er mich darüber, sich an der Schule der Kleinen bewerben zu wollen. Dann könnte er sie dort unterstützen und fördern etc.


    Zum Verständnis: KV war bis 2012 nur sporadisch am Umgang interessiert. Es gab keine Regelmäsigkeit trotz Anordnung. Von 2012 bis heute gab es keinerlei persönlichen Kontakt, weder zwischen KV und Kind noch KV und mir. Sämtliche Schriftstucke meinerseits wurden stets durch seinen Anwalt beantwortet.
    Ind nun will KV auf eine doch für mich perfide Art und Weise Kontakt zum Kind erzeingen, in dem KV sich genau an DER Schule bewerben will (es gab wohl schon ein Telefonat lt. Sekretärin), wo die Kleine sich endlich wohl fühlt!?
    Ich sehe hier arg das Kindeswohl gefährdet, da ab nächster Woche eine Psychotherapie beginnt, die mir für die Kleine angeraten wurde, da aufgrund einer aktuellen Diagnostik festgestellt wurde, dass dieses Thema die Kleine belastet und ihre Wutanfälle und autoaggressiven Verhaltensweisen hauptsächlich daraus resultieren.


    Er fragt nicht nach dem Gesundheitszustand des Kindes, nicht danach, was SIE möchte, aber er will Kontakt und der letzte Satz war, ob er mich und die Kinder (das andere Kind ist nicht von ihm und es wurde ihm damals schon mehrfach untersagt, Rechte an ihr erwirken zu wollen!) zeitnah besuchen könne!


    Er ist, wie gesagt, ein Narzist und ich brauche dringend Rat, was ich tun kann!

    Das heisst also, dass ich einen Mehrbedarf beim Jobcenter beantragen müsste? Die Kleine ist nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft, da ihr Bedarf durch den Unterhalt gedeckt ist. Dennoch werden mir und meinem zweiten Kind der Unterhalt sowie das Kindergeld als Überschuss angerechnet.


    Was soll ich denn nun im konkreten Fall tun? Antrag beim Jobcenter stellen?
    Der Anwalt des KV hat mich bereits angeschrieben. :S

    [quote='Ratte','index.php?page=Thread&postID=2092089#post2092089']Nur so aus Interesse, wenn das Kind anerkannt behindert ist, warum musst Du dann Arztkosten, Therapien und den Transport zur Schule finanzieren?


    Diese Kosten stellen einen Mehrbedarf da. Ich bin aufgrund der Alleinerziehung Aufstockerin. Das bedeutet, dass ich einen Teil unseres Einkommens aus dem ALG 2 beziehen muss.
    Da das Kind "nur" einen Grad der Behinderung von 40 anerkannt bekommen hat, fällt es raus aus der Bewilligung durch andere Institutionen, so das hiesige Jobcenter. Fahrtkosten z.B. werden nur bis zur regulären Schule getragen und übernommen.


    Ich habe über acht Jahre alles allein gestemmt. Schon aus Schutz zum Kind (sie erhielt damals, als sie drei war, Vorwürfe, als er ihr ein Fahrrad kaufte, sie es jedoch verschmähte. Der Grund war, weil sie es nicht konnte. Sie lernte erst mit sieben Jahren Fahrrad fahren. Sie benötigt eben für alles mehr Zeit! Und diese bekommt sie auch von mir!). Die Umgänge damals und sein Verhalten danach haben seelische Spuren bei ihr hinterlassen. Sie wird zudem lt. Ärzten aller Voraussicht nach nie den Realschulabschluss schaffen. Für sie ist wichtig, in der neuen Schule anzukommen und von Mustern der alten Schule ("Du musst schneller machen...!") wegzukommen.
    Jegliche Stresssituationem bringen sie durcheinander und führen zu Jähzornausbrüchen mit autoagressivem Verhalten. Alles nicht einfach!

    Ein Umgang war letztmalig 2012. KV ist bis heute unbegründet einfach nicht mehr erschienen.


    Kind ist acht Jahre alt, jedoch entwicklungsverzögert, somit auf einen Stand von ca. sechs Jahren. Sie ist anerkannt behindert und alle Unruhe bringt sie durcheinander! Sie benötigt Stetigkeit und Regelmäßigkeit. Zudem hat der KV wohl eine neue Beziehung mit weiterem Kind. Zumindest lässt seine Grußformel darauf schließen. In dieser unterschrieb er mit dem Namen einer Frau, seinem Vornamen und dem Namen eines womöglichen Kindes.


    Umgang mit Umgangsbegleiter etc., diese Szenarien haben wir jahrelang durch. Hat er nicht durchgehalten. Es gab mehrere Versuche. Nach jedem Umgang nässte das Kind, damals vier, wieder tagelang ein. Er schickte nach dieser Zeit seltsame Briefe, wie z.B. die Todesanzeige seiner Mutter vor drei Jahren. Der Brief war direkt ans Kind gerichtet. Natürlich öffne ICH grundsätzlich jede etwaige Post. Geschenke in Paketen bekam sie, die merkwürdigen Karten oder Briefe natürlich nicht!


    Zudem gestaltet sich eine Umgangsbegleitung bei uns so, dass wir keine Umgangsbegleiter im Landkreis haben. Das heißt, Umgang könnte / müsste in der Woche stattfinden, da dann die begleitende Stelle geöffnet ist. Das wiederum würde bedeuten, dass das Kind zum nächsten Ort innerhalb des Schulgeschehens gebracht werden müsste. Da sie jedoch in die Schule un einem total entgegengesetzten Ort geht, wäre dies organisatorisch gar nicht machbar.
    Konkrete Vorschläge zum Umgangsersuchen schrieb er nicht, eigentlich gar nichts zum Umgang, lediglich, dass er wieder Kontakt möchte.

    Guten Tag,
    Folgendes: Aufgrund Lernbehinderung habe ich mich darum gekümmert, dass mein Kind zukünftig in eine andere Schule gehen kann. In der derzeitigen wird/wurde sie, trotz vieler Gespräche incl. mit uns unterstützenden Therapeuten, nicht gefördert, was zum Wiederholen der Klasse führte. Nur das kurz dazu.


    Aufgrund der auf mich zukommenden hohen Kosten (Gebühren, Fahrtkosten in einen anderen Ort), war ich gezwungen, den KV anzuschreiben, um dem Kind die Chance des Neubeginns zu ermöglichen. Bislang habe ich alle Kosten (Arztbesuche, Therapien etc.) selbst getragen. Das geht nun nicht mehr.


    Zu sagen ist, dass KV trotz richterlichem Beschluss sich seit fünf Jahren nicht mehr um das Kind kümmert, sondern glaubt, dass Karten und Päckchen zu Anlässen ausreichend seien, um (s)eine Liebe zum Ausdruck zu bringen (Er hat eine nschgewiesene narzistische Persönlichkeitsstörung, unter der WIR, nur nicht er jahrelang gelitten haben - bis hin zu Androhungen der Kindeswegnahme).


    Schweres Thema, da das Kind in all den Jahren Wut entwickelt hat, die sie zwar verbal gegen ihn, jedoch körperlich gegen sich richtet. Eine Therapie ist nunmehr am Beginn.


    So, nun zum Eigentlichen: KV sicherte mir im Antwortschreiben Unterstützung zu, jedoch würde er dies alles einem Anwalt übergeben. Dieser schrieb mich auch schon an und möchte meine Einkünfte der letzten 12 Monate und Einkommensjahresbescheid.


    KV schreibt weiterhin, er will nun wieder Kontakt.


    Jetzt fühle ich mich sehr erschlagen und bin etwas unsortiert!


    Punkt 1) Mehrbedarf ist ja am Einkommen beider anteilmäßig zu berechnen. Jedoch vertraue ich aufgrund Erfahrungen ihm und seinen Anwalt nicht! Somit ziehe ich in Erwägung, dass meinem Anwalt zu übergeben, der dann alles berechnen soll.
    Punkt 2) Ich bin nicht bereit, das Eine über den Anwalt, das Andere über ihn laufen zu lassen. Ich frage mich, was das nun wieder soll! Einen Umgang werde ich im Sinne des Kindes nicht zulassen, da es sie zurückwerfen würde. Ein Umgang wäre aufgrund einer Entfernung von 700 km auch nicht regelmäßig. Und das Kind benötigt Regelmässigkeiten!


    Ich weiss nun nicht, ob ich ihm auf sein Schreiben antworten soll (was ich offen gesagt, nicht möchte) oder alles thematisch meinem Anwalt geben soll. Das Eine wird darüber kommuniziert, das Andere darüber, immer den für ihn leichten Weg! Verantwortung zum Kind heisst für mich, sich über ALLE Themen das Kind betreffend auf Elternebene zu verständigen! Soll ich zukünftig immer überlegen oder damit rechnen müssen, dass er aussortiert (darüber rede ich mit dir, doch wenn es kompliziert wird, setz dich mit meinem Anwalt auseinander...)


    Genau dieses Hin und Her war damals schon belastend und das möchte ich auf keinen Fall mehr! Hat jemand Anregungen für mich?
    Vielen Dank im voraus!

    ...ui, ich hatte in meiner ersten Antwort den Punkt b) vergessen. Hier kommt er:


    Also und b) Ist das Aufbewahren dieser Briefe etc. wichtig, falls er doch irgendwann einmal auf die Idee kommt, das Sorge- oder Umgangsrecht einzufordern. D. h., diese Briefe dienen dir auch als Beleg, um dieses abzuwehren, da dieses nicht zum Wohle des Kindes wäre! Ich habe einen Ordner mit den Anfangsbuchstaben von ihm angelegt (damit die Kleine den Ordner nicht erkennt). Darin enthalten sind die Karten an sie, aber auch seine "Bemühungen" der letzten Jahre! Desweiteren habe ich alte e-Mails (ans JA etc.) dort mit abgeheftet und Briefe mit seinen Beleidigungen und Drohgebärden von vor drei Jahren.


    Ich kann dir dies nur empfehlen! Mir hatte man dies auch empfohlen und ich dachte: "Oh Gott, ich will mich aber nicht damit beschäftigen und befassen müssen!" Es bedeutete ja, dass ich den ganzen Schriftverkehr noch einmal lesen musste, um diesen zu ordnen und zu sortieren! Als ich aber nach stundenlanger Arbeit fertig war, trat genau das ein, was mir profezeit wurde: Dieses Sortieren gab mir Sicherheit! Ich fühlte mich stärker und wusste, dass es nichts gibt, was ich nicht erreichen könnte! Mein Selbstbewusstsein und meine Schwäche kehrten sich um! Ich hatte keine Angst mehr vor ihm und etwas positives hatte es auch bewirkt: Wenn immer Post von ihm im Postkasten war, raste mein Herz nicht mehr so, weil ich mich innerlich aufregte! Auch, machte ich nicht mehr alle Pferde wild deswegen! Er bekam einfach keinen Platz mehr in unser Leben! Wenn mich dann mal eine Freundin oder meine Eltern fragte, ob er sich mal wieder gemeldet hat, dann sagte ich nur kurz: "Ja, mal wieder ne Karte mit einem 'Ich denke jeden Tag an dich' und wenn es erlaubt ist, sehen wir uns wieder." Ja ja, Laberei! Ich gab fortan dem Ganzen nicht mehr so viel Gewicht!


    Noch vor ein paar Monaten regte ich mich unerlässlich auf, nervte so viele Menschen um mich herum! ER war stets Thema und hatte sooooo viel Raum in meinem Leben! Und das war/ist genau seine Intentiion für diese Karten!


    Jetzt? Er ist Luft und ich bin mir meiner selbst bewusst, was ich jeden Tag leiste mit den beiden Mäusen! Daraus schöpfe ich die Kraft! Er hat keine Macht mehr mit seinem Nichttun!


    WAS bitte soll deine Tochter mit diesen Karten anfangen? Nichts! Es tut nur weh! Sammeln und später, wenn sie reif genug ist, geben und ihr erklären, warum du diese gesammelt hast!


    Kinder haben ein Recht auf eine fröhliche Kindheit, sollen gesund gedeihen und sich auf das konzentrieren, was in ihrem Leben wichtig ist! Alles, was sie durcheinander bringt, sind wir verpflichtet, von ihnen fernzuhalten! Dennoch immer ehrlich sein! Wenn sie das Bedürfnis hat, ihm ein Bild zu malen, dann sagst du: " Ja, mach das. Wir legen das dann in einen Kiste, wo du all die Bilder an ihn sammeln kannst!"
    So habe ich es auch gemacht! Kinder wollen Sicherheit. Diese kann ER ihr nicht bieten und wenn DU jetzt auch noch Unsicherheit ausstrahlst, dann weiß sie gar nicht mehr wohin mit sich! Einer lenkt das Schiff und das bist du! Darauf muss sie sich verlassen können! Also, bleib stark, selbstbewusst und übernimm das Zepter! Alles andere schafft Unsicherheit bei ihr. Sie ist schon durcheinander! Bringe sie wieder auf ihren Weg! Sicher wirds auch mal Tränchen geben, aber bleib stark!