Um Missverständnisse zu vermeiden: Bei den Umgangsberechtigten handelt es sich leider nicht um einen Elternteil, sondern um die Großeltern der Kinder.
Die Mutter ist vor ein paar Jahren bei einem Unfall ums Leben gekommen. Als ihr 2. Kind etwa 1 Jahr alt war, hatte sie sich vom KV getrennt und war bis zu ihrem Tod allein erziehend und hatte das alleinige SR für die Kinder; die Eltern waren nicht verheiratet. Der KV hatte unregelmäßigen Kontakt zu den Kindern, lebte und arbeitete etliche 100 km vom Wohnort dieser entfernt. Bereits zu Lebzeiten der Mutter gab es immer wieder massive Versuche, die Kinder gegen die Mutter aufzuhetzen, weshalb sie noch kurz vor ihrem Tod einen Mediator einschalten wollte...
Nach dem Tod der Mutter bekam der Vater das ASR, wobei er bei der Verhandlung angab, er wolle wieder zu den Kindern ziehen, sich eine ortsnahe Arbeit suchen und vor allem auch den Kontakt zur mütterlichen Verwandtschaft wie bis dahin gehandhabt, aufrecht erhalten (Telefonate, Besuche, Übernachtungen, gemeinsame Urlaube...).
Hier blieb es jedoch nur bei diesen Willensbekundungen; fortan leben die Kinder bei den Eltern des KV, er lebt und arbeitet immer noch hunderte km entfernt (wie oft er die Wochenenden bei seinen Kindern verbringt, ist nicht bekannt), es werden keinerlei Telefonate weitergegeben, auch nicht zu Geburtstagen und Feiertagen, es wird immer einfach aufgelegt, es gab keine Urlaube mehr, Übernachtungen und Besuche bei den Großeltern wurden nach wenigen Monaten unterlaufen. Es war zu den verabredeten Zeiten einfach keiner da...
Gespräche mit dem JA oder anderen Stellen lehnt der KV kategorisch ab.
Durch die stoische Weigerung des KV, den Kindern Kontakt zu ihrer mütterlichen Verwandtschaft zu ermöglichen, gingen die Verhandlungen bis vors OLG, wo dem KV vom Richter u.a. eine "chronische Beratungsresistenz" bescheinigt wurde...
Nun gibt es immerhin erst mal wieder einen Nachmittag/Monat Umgang, wobei eben die Versuche des KV, die Kinder gegenüber den Großeltern und anderer Verwandtschaft der mütterlichen Seite aufzuhetzen, extrem zu spüren ist. Manchmal, wenn es bei den Besuchen eine für die Kinder entspannte Situation gibt, ist deutlich zu spüren, wie sie aus ihrer verkrampften Haltung herauskommen, wie sich ihre Mienen verändern und sie sich eine Zeit lang unbeschwert verhalten können. Dabei ist es auch so, dass die Kinder zu ihren (gleichaltrigen) Cousins und Cousinen natürlich einen Zugang haben, wie es eben gleichaltrige Kinder untereinander haben. Diese Zeit genießen alle Beteiligten offensichtlich sehr!
Den Kontakt zu den Tanten, Cousins und Cousine während der Besuche bei den Großeltern, ist vom KV nicht erwünscht und wie oben eingangs schon geschildert, dürfen die Kinder nicht mal bestimmte Räumlichkeiten betreten...
Wie kann einem solchen Menschen (KV) mit dieser extremen Verweigerungshaltung nur beigebracht werden, dass er seinen Kindern letztlich Möglichkeiten und Kontakte beschneidt, die für sie schön und hilfreich sein könnten??? Es wird wohl wieder und wieder Termine beim OLG geben, wieder scheibchenweise Kontakte zugestanden, wieder versucht, diese zu boykottieren, wieder vergangener Mist der Erwachsenen über die Kinder ausgetragen....
Es ist für die Kinder einfach nur irre traurig.
:tuschel (...ich bin übrigens eine der Tanten) :winken: