Beiträge von trilobita

    Das ABR ist ein Teilrecht der elterlichen Sorge und bei GSR ist es enthalten. Somit könnte der UET ein Kind bei sich behalten oder auch ins Ausland mitnehmen.


    Die Mühlen der Gerichte mahlen langsam und wenn - gerade ein kleines Kind - mal 6 Monate an einem anderen Ort gelebt hat, dann nimm es da mal wieder ´raus...

    Hallo Anin,


    es geht hier doch nicht nur um die Frage der Kindergartenwahl oder irgendwelcher Unterschriften, die tatsächlich ggf. vom Familiengericht auch ersetzt werden können.


    Das GSR beinhaltet auch das ABR, d.h., sollte es dem KV einfallen, dass das Kind bei ihm (evl. einer neuen Freundin / Frau) doch besser aufgehoben sein könnte (die Mutter evl. psychisch labil, zu jung, wenig Kohle...) oder es auch für ihn finanziell praktischer wäre, das Kind selber zu betreuen, dann könnte er das Kind auch mal von einem Umgangstermin nicht mehr zurück bringen - was nicht gesetzeswidrig wäre.


    Hier sehe ich die größte Schwierigkeit.


    Da die Rechte der Väter gerade in jüngster Zeit sehr gestärkt wurden und die Argumente gegen ein GSR schon sehr gut sein müssen, würde ich zumindest versuchen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir zu belassen.
    Ersatzweise wäre es auch beruhigend, sich wenigstens dauerhaft auf den ständigen Aufenthaltsort (bei Dir) zu verständigen.

    danke für Eure Antworten, denen ich mich jedoch nicht wirklich anschließen kann. Ich halte es für verfrüht, den Kindern bereits in der 5. Klasse, die Entscheidung selber zu überlassen. Wenn sich bereits ein flüssiges (Schreib-)Schriftbild entwickelt haben sollte und auch die Geschwindigkeit nicht drunter leiden würde, könnte ich solchen Experimenten ggf. zustimmen. Das ist jedoch in diesem Alter noch nicht gegeben.


    Weitere Argumente und eine etwas differenziertere Betrachtungsweise ist auch noch hier in einem älteren Thread zu finden.


    Habe leider keine Ahnung, wie ich den Link setzen kann...


    LG trilobita

    Hallo,


    mein Sohn besucht die 5. Klasse. Seit ein paar Wochen hat er angefangen, statt der Schreibschrift wieder die Druckschrift zu verwenden.
    Ich bin der Ansicht, dass das einen Rückschritt darstellt und ihm später auch in der Geschwindigkeit Probleme machen wird.


    Die Lehrerin ist der Ansicht, dass es für sie kein Problem ist, solange sie es lesen kann und möchte da nicht einschreiten...


    Kennt Ihr so etwas auch?


    Was ist Eure Meinung dazu???


    Danke für Antworten

    Hallo Bap,


    Danke für Deine Antwort!


    Es ist allerdings eine "heiße Sache", da mein ex das Gutachten tatsächlich einem unbeteiligten Dritten "zur Verfügung gestellt" hat und dieser wiederum Passagen daraus - mich und andere Personen betreffend, mit denen er seinen anderweitigen Prozess führt, zur Untermauerung seiner Position, heranzieht.
    (komischer Satz, ich hoffe Du kannst ihn verstehen....)


    Praktischerweise haben die Beiden den gleichen Anwalt. Hätte der nicht als Jurist dieser zweckfremden Verwendung Einhalt gebieten müssen???

    Ach ja? gibt es keinen?


    Er kann ja wegen mir seinen Teil des Gutachtens verwenden wie er will; jedoch nicht meinen Teil und den Teil, den die Kinder betreffen?


    alle persönlichen Daten und medizinische Entwicklung?


    Einfach wem er will und wozu auch immer zur Verfügung stellen?


    Gibt es nicht so was wie ein Persönlichkeitsrecht?


    Irgendwo steht doch auch sowas wie: "Die Würde des Menschen ist unantastbar"???


    Danke jenpapa - aber gibt es noch andere Meinungen?

    wer bekommt eigentlich eine Abschrift des psycholog. Gutachtens im Sorgerechtsprozess?


    Außer den Verfahrensbeteiligten Anwälten, dem JA und dem Gericht natürlich - wer darf noch eine Abschrift bekommen?


    Darf der Anwalt eine Abschrift an seinen Mandanten herausgeben?


    Wie nennt man den Straftatbestand, wenn dieser Mandant darin enthaltene entsprechend sensiblen Angaben oder gleich das ganze Gutachten an nicht verfahrensbeteiligte Personen weitergibt?


    Danke für Eure Antworten!

    Hallo!


    tatsächlich schläft sie ohne Heulen ein, wenn ich mit meinen Kindern zu Besuch da bin und mein Sohn (10) statt der Mama bei ihr übernachtet.


    1x ist sie allerdings auch da aufgestanden, weil meine Freundin ausgehen wollte und ich dann Gute Nacht gesagt habe und dann kam sie, um was zu trinken (wohl eher um zu kontrollieren, was Mama denn macht..) und hat vorwurfsvoll gefragt: "ist Mama tanzen gegangen?".... Nöööö.Nienich....


    Das "Mama-im-Griff-haben" ist also auch nicht so weit hergeholt.


    Danke für den Link, werde mich mal einlesen und weiterleiten.


    Die "Monsterjagd" werde ich bei unserem nächsten Übernachtungsbesuch auf jeden Fall durchführen! Stelle mir das gerade bildlich vor und habe jetzt schon Spaß dabei....

    Hallo,


    die 9-jährige Tochter einer Freundin, die auch alleinerziehend ist, hat abends angeblich große Angst vor "Monstern" und schläft nur ein, wenn sich ihre Mama zu ihr legt. Wenn nicht, dann weint sie manchmal stundenlang...
    Die Situation ist so, dass meine Freundin abends auch nichts unternehmen kann. Einen Babysitter akzeptiert die Tochter auch nicht.
    Kennt das hier noch jemand oder habt Ihr eine Idee zu einer best. Entspannungstechnik oder kennt jemand eine gute CD?


    Danke für Eure Antworten

    Liebe Zelda,


    zieh´ Dir bitte keinesfalls irgendeinen "Schuldstiefel" an, der Dir von Deinem Ex-emplar oder leider auch von einigen hier vertretenen Postern angeboten werden!!!


    Du brauchst Dich für gar nix entschuldigen! Bringen und Holen ist einfach sein Part, den er doch hoffentlich bewältigt bekommt. Sollten die Übergaben weiterhin problematisch sein, hol´Dir Hilfe bei einer Erziehungsberatung oder erst mal beim Jugendamt - die können Dir Weiteres empfehlen.


    Du musst in erster Linie für Dich und Dein Kind weiterhin funktionieren, denn DU bist der wichtigste Mensch in DEINEM Leben und in dem Deines Kindes!


    Du hast geschrieben, dass Du am Ende Eurer Beziehung schon mal im Krankenhaus warst. Deinen Schilderungen kann ich entnehmen, dass Dich die Beziehung mit diesem Mann tatsächlich krank gemacht hat. Du hast es nicht nötig, Dich solchen ungesunden Situationen auszusetzen, Dich beleidigen und runterputzen zu lassen.


    Keiner kann Dich dazu zwingen, außer, Du redest es Dir selber ein!


    Viel Kraft weiterhin!
    trilobita

    Hallo,


    kann mir jemand bitte sagen, wer denn letztlich berechtigt ist, einem Umgangsbegleiter Anweisungen für die Durchführung der Besuchszeit zu geben???


    In diesem Fall hat der Umgangsbegleiter von dem RA des BET Anweisung bekommen, dass bei dem Besuch des Kindes nur die umgangsberechtigte Person anwesend sein darf.
    Bisher waren aber regelmäßig auch andere Personen mit anwesend, auf die sich das Kind auch immer seeeeehr freut.


    Nun hat der Umgangsbegleiter die umgangsberechtigte Person aufgefordert, dem Kind beim Besuch mitzuteilen, dass die anderen Personen krank, verhindert oder sonstwie nicht anwesend sein könnten.
    Das Kind soll also bewusst angelogen werden, damit es beim Besuch weniger Spaß haben soll???


    Wie soll sich der Umgangsberechtigte Eurer Meinung nach verhalten, ohne wieder einen Kontaktabbruch zu riskieren???


    Der BET ist hochgradig bindingsINTOLERANT.....


    Danke für Eure Antworten

    Hi Myronn,



    Dein "kurzes Statement" in allen Ehren, nur kann ich mit solchen Allgemeinplätzen wie "...80% der Väter...", "...Rosenkrieg...", "...ungewollte Person..." etc. gerade echt nix anfangen.


    Deinen unterschwelligen Vorwurf, hier an dieser Stelle zu schreiben, "Großeltern" (und vor allem "etc.") würden die Kinder nicht im Fokus haben, sondern den Konflikt der Erwachsenen auf deren Kosten ausleben...


    Na, Danke für Deine Analyse.


    Ach ja, wir haben doch auch keine ernsthaften Versuche unternommen, auf den armen "Pappie" mal zu zu gehen...


    Der Arme ist von der Situation ja auch "überrollt worden".... :mussweg

    naja - so ganz alltäglich und in der Schärfe ist der Fall hier sicher nicht...



    Versuche, mit dem KV in Kommunikation zu kommen gab es genügend, jedoch lief auf seinen Wunsch hin gleich alles nur über RA und Gericht.
    Diese Aufdröselung war aber auch nicht mein Thema, welches ich hier auch nicht weiter diskutieren möchte.


    Meine grundsätzliche Frage, ob Vorschriften für Ort und Personen beim Umgang mit den Kindern gemacht werden dürfen ist erst mal beantwortet.
    Danke dafür.


    Wie künftig wenigstens eine minimale Kommunikationsbereitschaft beim KV erreicht werden kann, weiß ich momentan allerdings auch noch nicht.
    Er ist schon ein ganz besonderes Exemplar...

    Um Missverständnisse zu vermeiden: Bei den Umgangsberechtigten handelt es sich leider nicht um einen Elternteil, sondern um die Großeltern der Kinder.


    Die Mutter ist vor ein paar Jahren bei einem Unfall ums Leben gekommen. Als ihr 2. Kind etwa 1 Jahr alt war, hatte sie sich vom KV getrennt und war bis zu ihrem Tod allein erziehend und hatte das alleinige SR für die Kinder; die Eltern waren nicht verheiratet. Der KV hatte unregelmäßigen Kontakt zu den Kindern, lebte und arbeitete etliche 100 km vom Wohnort dieser entfernt. Bereits zu Lebzeiten der Mutter gab es immer wieder massive Versuche, die Kinder gegen die Mutter aufzuhetzen, weshalb sie noch kurz vor ihrem Tod einen Mediator einschalten wollte...


    Nach dem Tod der Mutter bekam der Vater das ASR, wobei er bei der Verhandlung angab, er wolle wieder zu den Kindern ziehen, sich eine ortsnahe Arbeit suchen und vor allem auch den Kontakt zur mütterlichen Verwandtschaft wie bis dahin gehandhabt, aufrecht erhalten (Telefonate, Besuche, Übernachtungen, gemeinsame Urlaube...).
    Hier blieb es jedoch nur bei diesen Willensbekundungen; fortan leben die Kinder bei den Eltern des KV, er lebt und arbeitet immer noch hunderte km entfernt (wie oft er die Wochenenden bei seinen Kindern verbringt, ist nicht bekannt), es werden keinerlei Telefonate weitergegeben, auch nicht zu Geburtstagen und Feiertagen, es wird immer einfach aufgelegt, es gab keine Urlaube mehr, Übernachtungen und Besuche bei den Großeltern wurden nach wenigen Monaten unterlaufen. Es war zu den verabredeten Zeiten einfach keiner da...
    Gespräche mit dem JA oder anderen Stellen lehnt der KV kategorisch ab.


    Durch die stoische Weigerung des KV, den Kindern Kontakt zu ihrer mütterlichen Verwandtschaft zu ermöglichen, gingen die Verhandlungen bis vors OLG, wo dem KV vom Richter u.a. eine "chronische Beratungsresistenz" bescheinigt wurde...
    Nun gibt es immerhin erst mal wieder einen Nachmittag/Monat Umgang, wobei eben die Versuche des KV, die Kinder gegenüber den Großeltern und anderer Verwandtschaft der mütterlichen Seite aufzuhetzen, extrem zu spüren ist. Manchmal, wenn es bei den Besuchen eine für die Kinder entspannte Situation gibt, ist deutlich zu spüren, wie sie aus ihrer verkrampften Haltung herauskommen, wie sich ihre Mienen verändern und sie sich eine Zeit lang unbeschwert verhalten können. Dabei ist es auch so, dass die Kinder zu ihren (gleichaltrigen) Cousins und Cousinen natürlich einen Zugang haben, wie es eben gleichaltrige Kinder untereinander haben. Diese Zeit genießen alle Beteiligten offensichtlich sehr!
    Den Kontakt zu den Tanten, Cousins und Cousine während der Besuche bei den Großeltern, ist vom KV nicht erwünscht und wie oben eingangs schon geschildert, dürfen die Kinder nicht mal bestimmte Räumlichkeiten betreten...


    Wie kann einem solchen Menschen (KV) mit dieser extremen Verweigerungshaltung nur beigebracht werden, dass er seinen Kindern letztlich Möglichkeiten und Kontakte beschneidt, die für sie schön und hilfreich sein könnten??? Es wird wohl wieder und wieder Termine beim OLG geben, wieder scheibchenweise Kontakte zugestanden, wieder versucht, diese zu boykottieren, wieder vergangener Mist der Erwachsenen über die Kinder ausgetragen....


    Es ist für die Kinder einfach nur irre traurig.


    :tuschel (...ich bin übrigens eine der Tanten) :winken:

    Danke für Eure Antworten; ich bleibe mal an der Sache dran (Rechtsprechung, JA, RA) und berichte, wenn ich was Neues in Erfahrung gebracht habe.



    Mein Gerechtigkeitsempfinden geht doch auch in die Richtung, dass, wenn Eltern ihren Kindern keinerlei Unterhalt zukommen lassen, mutwillig nicht arbeiten, weil sie ja "was abgeben" müssten o.ä....., sie dann auch kein Anrecht darauf haben sollten, später am Einkommen der Kinder teilzuhaben.... Mal sehen, wie das hier gehandhabt wird.

    Hallo,


    ohne jetzt ganz genau auf die Kostellation der Beteiligten eingehen zu wollen (das würde länger und kompliziert)...


    Was kann ein Sorgeberechtigter für Konditionen an die Umgangsberechtigten stellen?


    Die Kinder sind 11 und 9 Jahre. Der Sorgeberechtigte verweigert jeglichen Kontakt außerhalb der Umgänge (Telefon/Post) - Gespräche haben nie stattgefunden.
    Die Kinder werden massiv in Loyalitätskonflikte verwickelt; es werden ihnen abstruse Geschichten über die Umgangsberechtigten erzählt. Es wird ihnen z.B. verboten, bestimmte Räume bei den Umgangsberechtigten zu betreten - dort würde man krank werden...(ist natürlich haltlos)


    Außerdem sollen bei den Umgängen keine anderen Personen anwesend sein (nahe Angehörige der Kinder)...


    Inwiefern darf der Sorgeberechtigte solche Bedingungen stellen - er droht damit, die Umgänge (wie schon mal über fast 20 Monate geschehen) wieder einzustellen...


    Danke für Eure Antworten

    Hallo,



    habe da mal ´ne Frage: muss mein Sohn später, wenn er eigenes Geld verdient, seinen leiblichen Vater finanziell unterstützen?


    Dieser hat sich mit seinem Status (Rente und ergänzende Sozialleistungen) für seine Verhältnisse - seit nunmehr 10 Jahren - gut arrangiert und hat weder Antrieb noch Interesse, irgendwann wieder wenigstens sich selber finanziell durch eigene Arbeit über Wasser zu halten.


    Gibt es eine Möglichkeit, diesen Fall für später auszuschließen?


    Danke für Eure Antworten