@hopeful
schön, wie du dir deine situation als allgemeingültige und als rechtfertigung zurechtzimmerst...
bei mir sieht es so aus - ich habe bei deiden kindern nach einem jahr wieder gearbeitet...
unterhalt bekomme ich bei beiden nicht - vater 2 ist ein mangelfall - ok...besucht den kleinen ein Mal in der woche für ca 1 stunde und erwartet noch kaffee...
kv1 sieht es nicht ein zu arbeiten, sondern läßt sich von mama und papa finanzieren... erst hat er fußläufig 5 min weg gewohnt und kam ca 1 mal im monat für 2 stunden, jetzt ist er 580 km weg gezogen und kommt alle 4 - 5 monate mal - wenn er zwischen den besuchen bei seinen kumpels zeit hat, besucht er den großen für 1 - 2 stunden und macht versprecher äh versprechungen....
ich arbeite 40 stunden, finanziere die kids allein, sorge für sportkurse etc - bezahle ALLES allein für die kids...und hab nebenbei noch den haushalt...
keiner von beiden WOLLTE das GSR...
ab und zu sagt der KV vom großen, daß er es möchte - geht aber auf Grund der nicht erreichbarkeit und unzuverlässigkeit und unverantwortlichkeit gar nicht (Beispiele: der große hat einen schlüsselbeinbruch und schon nach 4 (!!!) wochen fragt er, wie es ihm geht... etc etc etc...)
also - wieviel sorge übernehmen die KV's?
was nutzt dem kind ein recht auf umgang - gar eine pflicht, wenn sie nicht wahrgenommen wird?