Beiträge von gardagirl

    wann hört dieser Alptraum 'Umgang irgendwie und um jeden Preis' endlich auf ??


    hmmmm, was hat denn der Vater so Furchtbares gemacht, dass der Umgang nun wieder ausgesetzt werden soll?


    Unter dem zitierten Wikipedialink "Trauma" steht, dass Tod eines Elternteiles ein Trauma sei.


    Für Kinder ist es aber mit das größte Trauma, wenn ein Elternteil "stirbt", aber noch lebt.
    Und genau das ist Deinem Sohn bereits einmal für 14 Monate passiert.

    Zitat von »orphelio« Berlin, sicher bin ich hier nicht der einzige, der das Gericht anruft![/quote]


    Orphelio, sicher bist Du in Berlin der Einzige, der das Gericht anruft, denn es ist Dein einziges Kind, das Du noch nie gesehen hast.
    Ändere bitte mal ein ganz klein bisschen Deine Einstellung....sorry, wenn ich das sage..

    nach der kindschaftsrechtsreform von 2006 sollte innerhalb von 6 wochen terminiert werden...leider gibt es immer noch hauptsacheverfahren, die erst nach monaten terminiert werden..
    bap hat recht: wenn in 2-3 wochen noch nicht terminiert wurde, druck über den rechtsanwalt machen (puschen!) in form von einer freundlichen anfrage (wenn ra den richter gut kennet, kann man ja auch mal freundlich miteinander telefonieren oder bei anderer gelegenheit auf dem gerichtsflur nachfragen!)

    Zunächst einmal finde ich, dass ihr beiden auf der Elternebene recht gut zusammenarbeitet! Und das sollte auch so bleiben.
    Vorwürfe oder Schuldzuweisungen bei dem anderen zu suchen kann die Situation wohl eher noch verschlechtern, wenn die Tochter das spürt.
    Zu Akzeptieren, dass die Tochter Verlustängste haben könnte, würde auch helfen.


    Nur wie kann eine Lösung aussehen?


    Die Idee des gemeinsamen Spielplatzbesuches finde ich klasse. Mit einer Einschränkung: Vater und Mutter müssen sich einig sein, dass sie das Verhalten des Kindes nicht dem anderen vorwerfen oder anlasten.
    Sprich: "Du (Tochter), ich finde es ganz klasse, dass Du Mama so lieb hast. Und die Mama könnte vielleicht sagen: Ja, aber der Papa hat Dich auch genauso lieb wie die Mama, auch wenn er nicht so oft bei Dir ist....Du bruchst keine Angst zu haben, Mama und Papa werden immer für Dich da sein...(ich weiss, dass ist leichter als gesagt, als getan. Aber ihr scheint richtig gute Voraussetzungen zu haben, hier haben wir schon ganz ganz andere Dinge gehört!)

    Zitat von »josa41« Er hat nur eine Mama.


    so seh ich das genauso wie ien kind nur einen vater "punkt"


    das sehe ich auch so...ich denke, die primären bindungspersonen sind und sollten mama und papa bleiben....einen dritten oder eine dritte dann so zu bezeichnen, halte ich für fehl am platze und wenig respektvoll und konfliktbehaftet gegenüber der/dem ehemaligen ex, wenn dieser/ diese das auch nicht will...

    Tja, das ist ein harter Schlag. Trennungverluste aufzuarbeiten, kann Monate dauern.
    Ich wünsch Dir gute Berater. Ansonsten läufst Du vielleicht auch noch Gefahr, dass der Kontakt zu Deiner Tochter unterbunden wird...

    Bap,

    Ein Eilverfahren wird anberaumt und durchgeführt, wenn ein unumkehrbarer Schaden entsteht oder eine Sache nicht oder kaum rückabwickelbar ist. Darum kommt es im Familienrecht zu Eilverfahren, wenn ein Elternteil nächste Woche mit Kind nach Timbuktu auswandern will und der andere Elternteil dagegen ist.


    Das ist so nicht richtig. Mit Extrembeispielen seinen Grundsatz zu begründen, halte ich für falsch. Du kannst ja auch gerne mal in den anderen Threads nachschauen, aus welchen Gründen hierzulande Eilverfahren anberaumt wurden. Oder hier andere Leute dazu befragen bzw. einen neuen Thraed starten, was die so alles im Eilverfahren erlebt haben.
    Timbuktu wirst Du darunter höchstwahrscheinlich nicht finden.



    Das Hauptverfahren wird innerhalb von vier bis sechs Wochen anberaumt.


    Auch das ist so nicht richtig. Es sollte nach 2009 zwar so sein, dass innerhalb von 6 Wochen terminiert wird. Das hängt aber nicht selten vom Gericht und/oder dem Richter und deren Arbeitsaufwand ab. Es kommen aber auch Fälle vor, da hat ein Termin mehrere Monate gedauert. Auch hierzu empfehle ich Dir, mal in den anderen Threads nachzulesen oder, wenn Dir so viel an den Extrembeispielen liegt, die jährlichen Abmahnungen des Europäischen Menschengerichtshofes zu googeln.


    Je länger der Threadstarter wartet und dem "Ruhearguement" nach kommt (was leider wohl schon geschehen ist), umso nachhaltiger kann das Kind entfremdet werden (Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Kindeswohlgefährdung). Je nach Kindesalter reichen manchmal schon wenige Wochen, manchmal Monate (nachzulesen: z.B. Dr. jur. Heilmann und Dipl.-Psych. Koedjoe googeln)....


    Es bleibt dabei: Ein erfahrener Rechtsanwalt vor Ort kann die Lage und das entsprechende Gericht (bzw. den Richter) viel besser einschätzen, als dass man generalisierte Pauschalmeinungen (Stichwort: Timbuktu) aus der Ferne abgiebt.
    Und: Der Rechtsanwalt des Theradstarters hat eben zu einem Eilverfahren geraten.


    Zu § 235:
    Komisch nur, dass sich derzeit soviele Juristen nicht nur in Deutschland mit dem Strafrecht in Familienverfahren beschäftigen.
    Richtig ist aber (und da bin ich ganz Deiner Meinung), dass dieser in Fällen einer innerdeutschen Kindesentführung von einem Elternteil so gut wie gar nicht angewendet wird. In Familiengerichtsverfahren kennt man bei Kindesentführung die Möglichkeit des Zwangsgeldes und der Zwangshaft (wird aber auch so gut wie gar nicht angewendet, letzteres gar nicht). Was bleibt, ist das Dilemma, dass Kindesmitnahmen ohne nachvollziehbaren trifftigen Grund (z.B. Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung des Kindes) und ohne Absprache mit dem anderen Elternteil einfach so bei Problemen auf der Paarebene durchgeführt werden. Nicht selten wird derjenige, der es tut, auch noch mit dem ABR "belohnt". Nach dem Motto: Sie (UET) haben solange gewartet mit einem Familiengerichtsverfahren, dass jetzt das "Kontinuitätsprinzip gilt". Das liest man hier doch nicht selten ....Genau das ist aber, was durch ein Eilverfahren vielleicht vermieden werden kann...vielleicht spürt der Threadstarter ja dieses Dilemma? Ein Eilverfahren kann im Einzelfall eine (kleine?) Chance sein, dieses verzweifelnde Dilemma zu durchbrechen....
    Ansonsten, was ja auch nicht so selten vorkommt, kann der andere Elternteil an dieser Lage und diesem Dilemma zerbrechen oder wird sein Kind vielleicht gar nicht mehr wieder sehen (passiert nach Proksch bei bis zu 50% aller zurückgelassenen ET innerhalb von zwei Jahren).......
    Das meine ich mit differenzierter Betrachtungsweise. "Timbuktu" hilft in solchen Fällen den Betroffnen nun leider gar nicht weiter....musst Du aber nicht nachvollziehen, Bap.....


    Im Übrigen:
    Es "bemängeln" regelmäßig auch andere Teilnehmer Deine Beiträge. Ist noch gar nicht lange her...


    Grüße

    Nein. Das bekommst Du in einem Eilverfahren mutmaßlich nicht hin. Ohne Anhörung läuft das nicht. Und das ist dann genauso schnell wie das Hauptverfahren. Im Hauptverfahren wird -eigentlich verpflichtend - eine vorläufige Regelung getroffen, wenn ein zweiter Termin angesetzt wird (Gutachter meinetwegen ...). So schlimm für Dich der fehlende Umgang seit acht Monaten ist: Der Richter wird tatsächlich sagen (woher weiss Herr Volleybap das denn tatsächlich???), dass es da auf einen Monat mehr oder weniger nicht ankommt ...


    Nun frage ich mal ganz provokativ, warum es denn dann nach den obigen Ausführungen ein Eilverfahren überhaupt gibt?
    Solche grundsätzlichen juristischen Ratschläge von dem Herrn Volleybap - in anderen Threads möglicherweise auch teilweise "wenig kongruent mit Urteilen des BVerG" - wurden in diesem Forum schon mehrfach bemängelt.


    Wenn eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann ist auch ohne Anhörung der Gegenseite ein Eil-Beschluss in einem Eilverfahren möglich. Die differenzierte Frage in Deinem Fall ist allerdings, ob derartig eine Kindeswohlgefährdung vorliegt...
    Das wiederum nachzuweisen, hängt auch von dem Geschick und der Argumentationslinie Deines Anwaltes ab.


    Noch etwas zu § 235 StGB.
    Mittlerweile befassen sich mehrere juristische Fakultäten, ob dieser oder andere strafrechtlichen Paragraphen nicht in Fällen wie Deinem gezogen werden sollten. Ich bin da kritisch. Das aber als juristischen Blödsinn hinzustellen, ist ja ein Schlag in deren Gesicht. Was für eine undifferenzierte Betrachtungsweise.....
    In vielen westlichen Ländern stellt sich diese Frage erst gar nicht. Kindesentzug ist dort ein strafrechtlicher Sorgerechtsmissbrauch und schadet nach dortiger Meinung ganz klar dem Kind. Je jünger, umso gravierender. Schnelles Handeln ist daher gefragt. Wenn ein Eilverfahren diese Möglichkeit des schnellen Handelns beinhaltet (warum auch sonst der name Eilverfahren), würde ich das machen, erst recht, wenn die Kosten - wie in deinem Fall - wohl eher eine untergeornete eine Rolle spielen. Dies umso mehr, um eben StGB raus zu halten!


    Dass Familiengerichtsverfahren oder Eilverfahren stark ortsbezogen in ihrer Umsetzung sind, gebe ich Herrn Volleybap recht. Eine grundsätzliche "Alles oder Nichts"-Aussage zu propagieren (sinngemä?: das bringe sowieso nichts), halte ich jedoch für falsch. Ich würde mich mit einem guten ortsansässigen Fachanwalt besprechen und nicht mit einem "Pseudojuristen" aus dem Forum. Rasches Handeln ist gold wert für euer Kind, erst recht, wenn Deine Ex mutmaßlich auch noch Falschanschuldigungen gegen Dich gestartet hat.

    was ist, wenn es dem einfach nur richtig dreckig geht, weil ihn keiner versteht, weil er es auch nicht versteht....was ist dann, wenn ihm selbst die hilfe hier im forum derart verwehrt wird?


    :Hm 2:1 für die Mehrzahl - ich bin gespannt ob hier noch der Ausgleich fällt.... :rauchen


    mhmmm Immo, da bin ich nun auch mal gespannt, ob 3erpappa nochmals eine Antwort erhält...
    hier scheint ja irgendetwas nicht zu stimmen...

    Himmel, tut das jetzt not Gardagirl? Bist Du jetzt sone Art AE-Bürgerwehr?


    ich weiss zwar nicht was du meinst, rosa, aber wenn es ein "aufruf zur lynchjustiz" von 3erpappa gewesen sein sollte, ist das natürlich in keinem fall zu tolerieren...


    Wie auch immer: man sollte sich hier wirklich an die Nettiquette halten, egal von welcher Seite. das sollte doch eigentlich klar sein


    mit einer was für immer gearteten bürgerwehr möchte ich jedenfalls auch nicht von dir konnotiert werden...

    Nur zur (hauptsächlich deiner eigenen) Info:
    Seit dem 10.03. hast du exakt einen Beitrag gemeldet. Weiter zurück liegende Meldungen habe ich jetzt nicht angeschaut.


    Also in Zukunft lieber nochmal das Gedächtnis fragen, bevor solche Unterstellungen aufgestellt werden


    also trisha, da hast du dich aber m.E. ein bissl im ton vergriffen!


    dazu fällt mir spontan leider nur ein sprichwort mit einem schwarzen vogel ein....
    3erpappa, lass dich bitte mal nicht unterkriegen.....es ist ja nicht mehr nachvollziehbar,was du geschrieben hast, aber war es wirklich ein "aufruf zur selbstjustiz"?


    gerade volleybap´s "juristische ratschläge" habe ich leider schon mehrfach melden müssen!!!!

    Bine,
    ich würde sagen, dass das ein Wechselmodell ist.
    Wie auch immer, die Frage war ja nicht nach dem Wechselmodell, sondern nach dem Lebensmittelpunkt.
    Wie wird denn das nundefiniert bzw. wie seht ihr das?
    Grüße
    Garda

    kleines Gedankenspiel:
    Frag doch mal Dein Kind, wenn es größer ist, was es davon hält, dass Du die Großeltern angezeigt hast, weil sie ihm die Haare abgeschnitten haben. Was würde es wohl antworten?
    Oder:
    Frag doch mal Dein Kind, wenn es größer ist, was es davon hält, dass Du ihm den Kontakt zu den Großeltern verweigert hast (wohlmöglich über einen langen Zeitraum), weil sie ihm die Haare abgeschnitten haben.
    Was würde es dann wohl antworten?


    Ich würde den Großeltern klipp und klar, nett, aber bestimmt sagen, dass sie nicht die Haare abschneiden sollen und mit Dir Rücksprache zu halten haben. Punkt. Mehr nicht......
    Eine Eskalation auf den Rücken des Kindes wie eine völlig überzogene Strafanzeige oder einen Kontaktabbruch käme für mich überhaupt nicht infrage...