Bap,
Ein Eilverfahren wird anberaumt und durchgeführt, wenn ein unumkehrbarer Schaden entsteht oder eine Sache nicht oder kaum rückabwickelbar ist. Darum kommt es im Familienrecht zu Eilverfahren, wenn ein Elternteil nächste Woche mit Kind nach Timbuktu auswandern will und der andere Elternteil dagegen ist.
Das ist so nicht richtig. Mit Extrembeispielen seinen Grundsatz zu begründen, halte ich für falsch. Du kannst ja auch gerne mal in den anderen Threads nachschauen, aus welchen Gründen hierzulande Eilverfahren anberaumt wurden. Oder hier andere Leute dazu befragen bzw. einen neuen Thraed starten, was die so alles im Eilverfahren erlebt haben.
Timbuktu wirst Du darunter höchstwahrscheinlich nicht finden.
Das Hauptverfahren wird innerhalb von vier bis sechs Wochen anberaumt.
Auch das ist so nicht richtig. Es sollte nach 2009 zwar so sein, dass innerhalb von 6 Wochen terminiert wird. Das hängt aber nicht selten vom Gericht und/oder dem Richter und deren Arbeitsaufwand ab. Es kommen aber auch Fälle vor, da hat ein Termin mehrere Monate gedauert. Auch hierzu empfehle ich Dir, mal in den anderen Threads nachzulesen oder, wenn Dir so viel an den Extrembeispielen liegt, die jährlichen Abmahnungen des Europäischen Menschengerichtshofes zu googeln.
Je länger der Threadstarter wartet und dem "Ruhearguement" nach kommt (was leider wohl schon geschehen ist), umso nachhaltiger kann das Kind entfremdet werden (Eltern-Kind-Entfremdung ist eine Kindeswohlgefährdung). Je nach Kindesalter reichen manchmal schon wenige Wochen, manchmal Monate (nachzulesen: z.B. Dr. jur. Heilmann und Dipl.-Psych. Koedjoe googeln)....
Es bleibt dabei: Ein erfahrener Rechtsanwalt vor Ort kann die Lage und das entsprechende Gericht (bzw. den Richter) viel besser einschätzen, als dass man generalisierte Pauschalmeinungen (Stichwort: Timbuktu) aus der Ferne abgiebt.
Und: Der Rechtsanwalt des Theradstarters hat eben zu einem Eilverfahren geraten.
Zu § 235:
Komisch nur, dass sich derzeit soviele Juristen nicht nur in Deutschland mit dem Strafrecht in Familienverfahren beschäftigen.
Richtig ist aber (und da bin ich ganz Deiner Meinung), dass dieser in Fällen einer innerdeutschen Kindesentführung von einem Elternteil so gut wie gar nicht angewendet wird. In Familiengerichtsverfahren kennt man bei Kindesentführung die Möglichkeit des Zwangsgeldes und der Zwangshaft (wird aber auch so gut wie gar nicht angewendet, letzteres gar nicht). Was bleibt, ist das Dilemma, dass Kindesmitnahmen ohne nachvollziehbaren trifftigen Grund (z.B. Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung des Kindes) und ohne Absprache mit dem anderen Elternteil einfach so bei Problemen auf der Paarebene durchgeführt werden. Nicht selten wird derjenige, der es tut, auch noch mit dem ABR "belohnt". Nach dem Motto: Sie (UET) haben solange gewartet mit einem Familiengerichtsverfahren, dass jetzt das "Kontinuitätsprinzip gilt". Das liest man hier doch nicht selten ....Genau das ist aber, was durch ein Eilverfahren vielleicht vermieden werden kann...vielleicht spürt der Threadstarter ja dieses Dilemma? Ein Eilverfahren kann im Einzelfall eine (kleine?) Chance sein, dieses verzweifelnde Dilemma zu durchbrechen....
Ansonsten, was ja auch nicht so selten vorkommt, kann der andere Elternteil an dieser Lage und diesem Dilemma zerbrechen oder wird sein Kind vielleicht gar nicht mehr wieder sehen (passiert nach Proksch bei bis zu 50% aller zurückgelassenen ET innerhalb von zwei Jahren).......
Das meine ich mit differenzierter Betrachtungsweise. "Timbuktu" hilft in solchen Fällen den Betroffnen nun leider gar nicht weiter....musst Du aber nicht nachvollziehen, Bap.....
Im Übrigen:
Es "bemängeln" regelmäßig auch andere Teilnehmer Deine Beiträge. Ist noch gar nicht lange her...
Grüße