Beiträge von gardagirl

    Hallo Foris,
    habe da jetzt mal wegen dieser Studie angerufen. http://www.imjpg.de/
    Super nett, keine so ollen Psycho-Heinies, die irgendwelche komischen Fragen stellen.


    Die haben Vorergebnisse vorliegen, dass Umgangsausschluss oder Kontaktverlust über einen mehrmonatigen Zeitraum gerade bei kleinen Kindern die Gehirnentwicklung - wie soll ich sagen- schädigt.


    Es geht dort dann im Kopf etwas kaputt bzw. wird erst gar nicht richtig angelegt.


    Die Diskussionen um PAS oder Eltern-Kind-Entfremdung, die auch hier häufiger diskutiert wurden, bekommen dann vielleicht eine ganz andere Dimension...


    Grüße
    Garda

    Ach, das war diese KIMiS-Studie irgendwo aus dem Süddeutschen...


    So wie ich es verstehe, ist das hier was ganz anderes!


    Viele -auch Gerichte- sind doch der Meinung, dass Umgangsausschluss nicht so schlimm wäre und manchmal reicht dafür einfach nur ein Missbrauchsvorwurf...

    Liebe Forumsgemeinde,
    hier etwas sehr Interessantes und m.E. Wichtiges unter http://www.imjpg.de/ ,
    was ich nicht vorenthalten möchte.
    Am Universitätsklinikum Münster wird nämlich aktuell eine Studie zu den Folgen eines kindlichen Kontaktverlust zu einem Elternteil gemacht.
    Die machen unter anderem eine Kernspin-Untersuchung und stellen hierzu weitere Fragen.


    Weiss jemand schon etwas darüber?


    Grüße
    Garda

    Hallo,
    Deine Angst kann auf die Kleine übertragen werden, man spricht dann von transgenerationaler Weitergabe
    Angst fressen Seele auf und das im wahrsten Sinne des Wortes...
    Vielleicht hilft neben einer Psychologin auch noch zusätzlich ein Psychiater, was ja nun wirklich nicht schlimm ist..



    Garda

    Wenn er so depressiv ist, dass er eine Wunde ( die keklebt werden muss ) ignoriert und fröhlich weiter spazieren geht, dann ist das Kindeswohlgefährdung !!!


    ja genau! Und wenn sich die Kleine bei der Mutter vielleicht irgendwann den Arm bricht, was ja nun auch nicht so selten vorkommt, dann ist das auch Kindeswohlgefährdung (an dieser Stelle können nun auch drei Ausrufezeichen wie oben stehen)...könnte vielleicht zumindest der KV und seine Freunde oder seine Mutti so sehen.....


    Ich möchte auf jeden Fall um das alleinige Sorgerecht kämpfen, wenn er geht.


    ...und dann, wenn das mit dem Armbruch passiert ist, dann kämpft er vielleicht auch...und huch, die arme Kleine steht ja auf einmal zwischen den Fronten und wird verhaltensauffälig (ängstlich, aggressiv, verunsichert...), na dann ab zum Jugendamt und der Kampf geht weiter und weiter und weiter, mein Kind, nein, das ist mein Kind...usw....die Ängste und das Misstrauen der Eltern zueinander werden noch größer und von beiden Seiten wird das Kindeswohl zitiert...


    Nur die Kleine wird, wenn Du so weiter machst (Zitat: "ich habe ihm das und das verboten", "..ums ASR kämpfen usw.....") krank werden....


    Vielleicht in ein paar Jahren erinnerst Du Dich an diese Sätze und wirst Dich fragen: "Hätte ich vielleicht damals nicht kämpfen sollen und wäre eine einvenehmliche "Diplomatie/Elternschaft" nicht angebrachter gewesen?"
    Und die Antwort könnte vielleicht sein: "Kampf unter dem Deckmantel des Kindeswohls gehört nicht in eine verantwortliche Elternschaft hinein, aber dafür ist es jetzt zu spät, denn die Kleine ist nun richtig psychisch auffällig...."


    Garda

    Mike,
    wenn Deine Ex Dir nicht eine Lösung zum Kontakt zu Eurem Kind anbietet und Dir nicht sagt (obwohl Du sie nett gefragt hast), wo sie sich in Thailand aufhält, würde ich ihr eine Mitteilung senden, dass es aufgrund der Vorkommnisse der Vergangenheit nicht Dein Wille ist, dass sie mit eurem Kind nach Thailand fährt, Du aber mit ihr diesbezüglich rasch und sehr zeitnah Hilfe vom JA annehmen würdest (z.B. im Rahmen eines gemeinsamen Elterngespräches).
    Ich würde auch auf ihre Auskunftspflicht hinweisen.



    Garda

    Die Vorschläge mit den Adressen in Thailand usw. sind wenig umsetzbar, da ich auch Erfahrung weiss, dass meine Ex bei einem 4 Wochen Urlaub in Thailand nicht die ganze Zeit bei ihrer
    Familie im Nordosten verbringen wird, sondern auch an Meer fahren wird. Sie hat Freunde in Phuket, Bangkok, HuaHin und sonstwo noch.


    ja, aber genau das darfst Du doch erfragen....Also: "Wie lange ungefähr wirst Du bei Deiner Familie bleiben?" "Fährst Du auch noch woanders hin z.B. am Meer?" Habt ihr für die Fahrt ans Meer ein Hotel gemietet? Du darfst wissen, wo Euer Kind sich aufhält..


    Und wieso kann ein 5 jähriges Kind nicht telefonieren? Mach doch bitte feste Telefontermine aus. Beispielsweise Di, Do und Sonntag (oder auch nur zwei Tage die Woche) um vielleicht 17 Uhr. Für ein Kind ist der Erhalt des Kontaktes (auch im Urlaub) wichtig.....


    Wenn sie das aber nicht will, zeigt es
    1. dass sie nach wie vor bindungsintolerant ist und
    2. dass ihr das "juristsiche Wesen" des Aufenthaltbestimmungsrecht wohl egal ist


    Grüße
    Garda

    Hallo,
    ich habe den Thread "nur" überflogen und hoffe, dass ich nicht etwas "doppelt" vorschlage:
    Meines Erachtens geht es in der Tat darum herauszufinden, wie die Mutter in Deutschland verwurzelt ist.


    Eine ganz einfache Möglichkeit, Argumente dafür oder dagegen herauszubekommen, ist es, die Mutter z.B. über E-Mail nach Kontaktmöglichkeiten zum Kind zu fragen, während es im Urlaub ist. Nämlich:
    Feste Telefonante mit dem Kind zu bestimmten Zeitpunkten vereinbaren oder aber feste Kontaktzeiten mittels Skype vereinbaren (funktioniert auch in Thailand).
    Frag Sie doch auch einmal, wohin sie genau hinfährt (Adresse geben lassen und z.B. über google-earth schauen, ob es den Ort und die Straße überhaupt gibt) und mit wem sie fährt? Sprich sie klar darauf an, dass Du eine Kopie des Flugscheines (Hin- und Rückflug) haben möchtest.
    Zeigt sie bereits an diesen Punkten keine Anstalten einer konsensualen Kommunikation, dann hätte ich ganz ganz große Bauchschmerzen und würde zumindest auch das auswärtige Amt um Rat fragen.


    Thailand ist meines Erachtens ein HKÜ-Land (bin mir diesbezüglich zu 90 Prozent sicher). Die Frage ist nur, wie schnell Thailand die HKÜ-Richtlinien umsetzt. Das wäre zum Beispiel auch eine Frage für das auswärtige Amt.


    Grüße
    Garda

    Ich glaube zu wissen nach § 15X irgendwas innerhalb eines Monats


    DUS,
    ich glaube zu wissen nach irgend(et)was solltest Du Dir, Orphelio, aber irgendwie keine Sorgen machen.....oder mache ich gerade einen "Dus`schen" Übertragungsfehler?


    Na, was denn nun?


    Familiengerichtsverfahren sollten nach der Kindschaftsrechtsreform von 2009 spätestens innerhalb von 4 Wochen terminiert werden, um den kindlichen Zeitempfinden Rechnung zu tragen. Passiert aber leider häufig nicht in dieser Zeitspanne, manchmal vergehen Monate, selten leider Jahre (Stichwort: Europäischer Menschengerichtshof zu Menschenrechtsverletzungen in Deutschland in Familiengerichtsverfahren bei zu langer Verfahrensdauer, derzeit liegen wieder über Hunderte von Petionen von Betroffenen aus Deutschland dem Gerichtshof vor...)


    Vom kindlichen Zeitempfinden scheint auch die JA-Mitarbeiterin nicht besonders viel in ihrer Ausbildung mitbekommen zu haben, wenn sie denn nun meint, dass es für Orphelio als primäre Bindungsperson für das Kind nach über 8 Monaten (!) endlich an der Zeit ist, sich für einen (begleiteten!) Umgang einzusetzen.... Hammer!


    Sag mal, Orphelio, was hast Du denn bloß gemacht, dass man Deinen Umgang gleich begleiten musst. Bist Du etwa so ein brutaler, schlagender roher Typ aus einer Spezialeinheit? Oder meinst Du vielleicht einen Umgangspfleger, der die Umgänge sicherstellt?


    Garda

    In welche Richtung geht denn nun dieser Thread?


    Ein Elternteil hat Kummer und fühlt sich missverstanden, einige Forumsteilnehmer fühlen sich aber auch missverstanden...
    Und nun? Hauen und Stechen?


    Wie wäre es mit ein bisschen mehr distanzierter Sachlichkeit und/oder Wertschätzung auf beiden Seiten?


    "Namenlos", was konntest Du denn hinsichtlich des Wechselmodells, das eigentlich ein Paritätsmodell ist, herausfinden?


    Einige hier im Forum (mich eingeschlossen) wollen bestimmt auch interessante oder neue Erkenntnisse hierüber von Dir erfahren....


    Wie geht es Dir aber auch momentan persönlich? Das starke Auf-und-Ab der Gefühle bei Dir nach einer derartigen "traumatisierenden" Trennung und den wohl schon beginnenden Entfremdungstendenzen durch Deine Ex können bestimmt viele hier nachvollziehen. Ist es immer noch so schlimm?


    Grüße
    Garda

    tja, eigentlich wollte ich die "sache an sich", sprich das verhalten meines großen, beschreiben und nicht mit der "ausrede" psyche vom vater usw. kommen. weißt du was ich meine? viele stützen sich nur auf die evtl psychische erkrankung des ex-partners, ich wollte einfach diese sache nicht breit treten....


    für mich ist es ein entscheidender punkt, für andere kommt es als "ausrede" rüber....


    tja, das ist ein sehr wichtiger Punkt in familiengerichtlichen Verfahren: Man traut sich gar nicht mehr Dinge beim Namen zu nenen.
    Wenn es aber nun einmal so (eindeutig) ist, was soll man denn anderes machen?


    Garda

    Ich habe in meiner Broschüre vom VAMV gelesen


    hmmmm, der VAMV... hmmmm, der Väteraufbruch :hae:





    Nein, nein..nicht immer. Das sollte man so nicht sagen, sonst führt es vielleicht wieder zu einem Problem.
    Ist der vater Beispielsweise vorgeburtlich bei den Gyn-Untersuchungen dabei oder nimmt er Kontakt über die Bauchdecke zum Kind auf (z.B. reden oder auch taktil, wenn das Ungeborene größer ist. Angeblich soll das ungeborene Kind auch schon beide Elternteile richen können), ist der Vater bei der Geburt dabei, machte er Rooming-In mit usw., dann ist er bestimmt eine primäre Bindungsperson.
    Die Abstammungsbiologie allein reicht nicht...


    Garda

    Ich gebe dir in vielem total Recht. Auch ich bin für eine differenzierte Sichtweise ...


    Danke! Ich hatte schon die Befürchtung, dass es eine Eskalation ausbrechen könnte. es tut mir Leid, wenn ich Dich falsch zitiert habe.



    Soweit ich weiß ist PAS noch kein wissenschaftlich gesichertes und nachgewiesenes Phänomen.


    PAS ist wissenschfatlich anerkannt. Es gibt dazu über 600 Studien. Es gibt PAS-Therapeuten (in Deutschland leider so gut wie gar nicht) in vielen westlichen Ländern. Es gibt PAS-Gesetze oder zumindest Vorschriften in vielen anderen Ländern. In Österreich bemüht man sich gerade um eine entsprechende Gesetzesänderung.
    Das Problem ist und deswegen wird es auch so scharf diskutiert, dass PAS in vielen familiengerichtlichen Verfahren undifferenziert als Vorwurf oder sogar als verfahrenstaktische "Waffe" eingesetzt wird.
    Anderes Beispiel: Aus verfahrenstaktischen Gründen in Familienangelegenheiten wird nicht selten der Vorwurf des sexuellen Missbrauches erhoben (einige Autoren gehen von bis zu 80 Prozent Falschvorwürfe aus). Falsch ist es natürlich selbstredend (wenn man die entsprechende Argumentationskette wie zu der Thematik PAS ins Felde zieht) zu sagen, dass es einen sexuellen Missbrauch als Phänomen nicht gibt.
    Die Frage (die man auf solch einer Plattform nur anreissen kann) sollte gar nicht mehr sein, ob es PAS gibt oder nicht gibt, sondern nur noch, wie man den Kindern (wo sind die PAS-Therapeuten?) helfen kann, die Symptome von PAS haben.
    Da es eigentlich hierzulande kaum PAS-Therapeuten (ausser an der Uni Leipzig, wenn ich mich denn recht erinnere) gibt, wird schnell und undifferenziert auf das Hergebrachte zurückgegriffen, nämlich: Das Kind darf lernen, seinen Willen und Wunsch zu artikulieren.
    Als ob ein kleines (PAS-) Kind die nachhaltigen Folgen einer solchen Willensäußerung erkennen kann, wenn wir Erwachsenen damit schon Schwierigkeiten haben (vgl. auch kontroverse Diskussion zum Stichwort: Ruhearguement versus Freihofsruhe?)



    Und wie geht man dann damit um, wenn sich ein ET eben nicht (mehr) interessiert?


    Ganz ganz schwierige Frage. Ausser diesem ET wiederholend zu erklären, was er dem Kind antut, fällt mir keine gute Lösung ein. Ich find so ein Verhalten ganz ganz schlimm ...



    Kann man dann von "Störungen" beim Kind quasi ausgehen? Immer?


    Nein, kann man nicht. Und "immer" wohl erst recht nicht (abhängig von individuellen Faktoren wzb. Resilienz usw...).
    Wichtig ist, ob beide Elternteile eine primäre Bindungsperson waren. Anerkannt ist mittlerweile ja, dass Kinder auch zwei -meistens Vater und Mutter- haben können (vielleicht sogar auch mehrere wzB. eine Oma zusätzlich).
    Früher (vielleicht bis Ende der 80iger Jahre...übrigens, das Schweizer Modell stammt aus den 80iger Jahren) ging man davon aus, dass nur die Mutter die primäre Bindungsperson sei.
    Entwicklungspsychologisch gilt das gesichert als überholt, familiengerichtlich leider häufig nicht (siehe oben Schweizer Modell = Umgang alle 14 Tage auch bei einem Kleinstkind).



    Und was kann man dagegen tun außer zu leiden und sich zu denken wäre ich doch bei ihm geblieben, egal wie er mich und die Kinder behandelt hat (oder auch nur mich und welches Vorbild ich dann als Frau abgebe oder Mann) weil es psychisch am Schrecklichsten ist sich zu trennen?


    Tja, auch eine schwierige Frage. Ein gesellschaftspolitisches Problem meines Erachtens. So radebrechend kann man das auf dieser Plattform sicherlich nicht beantworten.
    Die Scheidungsrate steigt aber nach wie vor. Trennung ist heutzutage viel einfacher als früher (in vielen Fällen auch zu Recht!). Sind da die Kinder in allen Fällen aber immer im Blickfeld gewesen, frage ich mich manchmal, oder fällt es vielen Paaren mittlerweile viel schwerer partnerschaftliche Probleme zu lösen (siehe vielleicht auch beispielshaft den Thread von namenlos2012)?



    Grüße
    Garda

    allerdings ist meines Wissenstands meistens nicht die Trennung ansich letztlich dafür verantwortlich sondern was vorher abgelaufen ist


    pipilotta:


    Ich glaube, dass Folgendes ganz wichtig für dieses Forum ist:
    Trennung von einem Elternteil (gemeint ist eine unbegründete Umgangsaussetzung oder aber eine nicht altersgerechte Umgangsreduktion zu einer primären Bndungsperson) kann für das Kind ein seelisches Trauma darstellen. Das ist mittlerweile in den meisten westlichen Ländern nicht nur bekannt, sondern auch in vielen Ländern gesetzlich fixiert (Stichwort: Zeitverständnis eines Kindes, PAS-Gesetze, PAS-Vorschriften), dass das so nicht geht.
    Es ist bekannt, dass Trennung von einem Elternteil die Gehirnreifung schädigen kann (grundlegende Studien dazu kommen sogar aus Deutschland). Warum wird dann hierzulande so häufig unabhängig des Wissens um das Zeitverständniss des Kindes beinahe generell und damit undifferenziert z.B. das so genannte Schweizer-Modell (Umgang am Wochenende alle 14 Tage) beschlossen? Manchmal sind die Beschlüsse noch krasser: z.B. Umgang alle 14 Tage für 2 Stunden.


    Die Folgen (Selbstwertminderung, emotionale Instabilität, affektive Störungen) für die Kinder werden von anderen Ländern mittlerweile kopfschüttelnd beobachtet oder sogar als German-Diseases bezeichnet (in Deutschland ist die unsichere Bindungsqulität doppelt so hoch wie in anderen westlichen Ländern). Nichts anderes wollte ich zu diesem Fall zu bedenken geben, zumal mir nicht klar war, wie das derzeitige Verhalten des Vaters ist.


    Das führt jetzt wahrscheinlich etwas vom Einstieg des Threads weg, aber ich möchte hier - auch in diesem "Fall"- nochmals die Fahne für eine differenzierte Darstellung und Ratgebung schwenken und obigen Punkt bedenken.


    Garda

    pipilotta,
    gebe Dir Recht. Das Internet ist sicherlich nicht die beste Kommunikationsform. Und die Komplexität von Trennungsfällen und den Verhaltensfolgen bei den Kindern ist sicherlich hier wirklich schwierig darzustellen.
    Aber genau deshalb, versuche ich hier, die Fahne für eine etwas differenziertere Betrachtungswise zu schwenken.


    Wenn dann auch noch (unsachliche) Geschlechterargumente (ich überspitze: Kind gehört zur Mutter, Vater: Unterhaltspflichtig, Geld verdienen) ins Feld geführt werden, dann habe ich Schwierigkeiten.
    Wozu haben denn die Frauenbewegung und der Feminismus jahrzehntelang gekämpft, wenn solche Stereotypien und Rollen so häufig hier wieder auftreten?


    Mensch, in einem anderen Thread hatte ein verzweifelter Elternteil (namenlos2012??) um Hilfe gerufen, dann kam irgendjemend auf die Idee, den für einen 15-jährigen Fake zu halten, weil es einen Teenager im Internet gibt, der diesen Nicknamen auch verwendet und es entbrannte eine dermaßen hitzige Diskussion, dass dem armen Kerl nun das, was diese Seite auch ausmacht, nämlich Hilfe und Rat in seiner schlimmen Lebensphase zu geben, beinahe verwehrt wurde!


    Zurück zu dem "Fall":
    Wenn der Vater in der Tat wenig Erziehungskompetenz zeigt und seinen Sohn in gefährdende Momente bringt, dann liegt die Lösung doch m.E. auf der Hand:
    Zunächst begleitenden Umgang (parallel Mediation oder familiensystemische Therapie), wenn keine Änderung bei ihm im Verhalten oder er es nicht will, dann ggf. Eilantrag oder Antrag im Hauptsachverfahren stellen (Kindeswohlgefährdung).


    Grüße
    Garda

    Und davon ganz abgesehen kenne ich casha und ihre Geschichte seit ca. 4 Jahren, bin privat sehr gut mit ihr befreundet und habe alles "live" miterlebt.
    Daher habe ich genügend Hintergrundwissen um mir eine Einschätzung erlauben zu können.


    @Trisha, bevor es hier eine hitzige Diskussion wird:
    In der chronologischen Auflistung im Eingangsposting konnte ich das beschriebene Fehlverhalten des Vaters nur dem zeitpunkt vor der Umgangsauseinandrsetzung zuordnen.


    Wenn er sich nicht geändert hat (und Du scheinst Ihn ja persönlich zu kennen bzw. bist unmittelbar mit der Situation vertraut, was ich ja nicht wusste), dann kommt doch Punkt D meines Algorhytmuss in Betracht.



    Was ich hier nur manchmal wirklich nervig finde, ist diese eindimensionale und undifferenzierte Betrachtungsweise, die manchmal schon wirklich radikale (der Begriff wurde hier sogar verwandt) Züge annimmt ala: Vater ist Alkoholiker (also: Umgang muss ausgesetzt werden), Mutter ist psychisch krank (also: Sorgerecht entziehen).
    So etwas passiert leider hierzulande nicht selten und darunter leiden dann letztendlich die Kinder.


    Oder um es anders auszudrücken und den Satz meiner "Vorrednerin" sinngemäß aufzugreifen: Ja wo leben wir denn?

    Ich halte es für sehr, sehr unwahrscheinlich, dass ein Kind durch die Trennung traumatisiert wird,


    pipilotta
    Da weiss ich gar nicht so genau, wie ich darauf antworten soll, denn der Satz ist in sich schon nicht ganz korrekt.
    1. (einfach mal googeln): Trennung der Eltern i.e.S. ist für Kinder ein wesentlicher Einschnitt in ihrer Biographie, die auf der emotionalen Ebene für diese nicht nur enorm stressig sein kann, sondern auch ein Trauma bedeuten kann. Für Kinder gibt es in ihrem Verständnis und innerem Weltbild keine Trennung der Eltern (kann man hier im Forum auch immer mal wieder nachlesen)


    2. Trennung im weiteren Sinne in Form einer Umgangsaussetzung/Kontaktverlust kann (je nach individueller Resilienzfähikeit eines Kindes, aber auch abhängig vom Alter des Kindes) zu einem Trauma in Form eines seelischen Traumas führen. Da beisst die Maus keinen Faden ab. Ist sogar mittlerweile neuroanatomisch messbar.




    Ich halte es für gefährlich immer davon auszugehen dass ein Mensch sich radikal verändert


    pipilotta, wer redet denn hier von radikal?


    Ein Kind kommt vom Umgang zurück und fühlt sich so hässlich und schlecht, dass es nicht mehr leben will? Nach dem Umgang? Also da liegt für mich die Vermutung leider viel näher, dass es etwas mit dem Umgang zu tun hat und nicht mit dem Verhalten der Mutter


    pipilotta, habe ich von einem Fehlverhalten der Mutter geschrieben?


    Kategorische Begrifflichkeiten, wie radikal, immer und immer usw.. führen leider in solchen Fällen zur Polarisierung und Vertiefung der Gräben. Das aber sollte man im Sinne der Kinder gerade zu vermeiden!


    Mit dieser, Deiner mutmaßlich "kategorischen" Grundeinstellung, die von Dir auch noch dahin geht, verzerrt darzustellen, dass ich die Symptome des Sohnes dem Verhalten der Mutter zugeschrieben habe (was nun wirklich Blödsinn ist), bringt die Threadstarterin, die ich schon als differenziert und ratsuchend erlebe, nun höchstwahrscheinlich nicht weiter.

    Zitat von »gardagirl« Unter dem zitierten Wikipedialink "Trauma" steht, dass Tod eines Elternteiles ein Trauma sei.
    Das steht so nicht dort. Gut wäre "Unter anderem".


    @Maschenka, ich will mich da nicht um Worte streiten. Richtig ist, dass "Tod eines Elternteiles" unter anderem dort steht.
    Richtig ist aber auch, dass es in der Scheidungs/Trennungsforschung bekannt und allgemein akzeptiert ist (einfach zu googeln) , dass die Trennung von einem lebenden Elternteil ein wesentliches Trauma für ein Kind darstellt mit all seinen potentiellen Folgen und Risiken, die da beispielsweise wären: Selbstwertminderung, Ich-Störungen, selbstverletzendes Verhalten, emotionale Impulsivität oder aber innerlicher Rückzug mit affektiven Symtomen, im späteren Alter besteht das Risiko von dissozialen Verhaltensauffälligkeiten oder Schulverweigerung.
    Mit diesem allgemein akzeptierten Wissen wird es schwierig, wenn man diesen Fall differenziert betrachtet:
    Nämlich:
    1: Ist das jetzt aufällige Verhalten des Sohnes die Folge der Trennung?


    oder


    2: Ist das jetzt auffällige Verhalten des Sohnes die Folge des ehemaligen Fehlverhaltens des Vaters?


    @Trisha (AE Team), vielleicht habe ich es ja überlesen. Aber ein derzeitiges Fehlverhaltens oder eine derzeitige Erziehungsinkompetenz wird meines Erachtens nicht beschrieben.


    Was wäre, wenn der Vater sein Erziehungsverhalten geändert hat? Dass unsere Gesellschaft davon ausgeht, dass Fehlverhalten von Menschen sich ändern können, ist ein Grundpfeiler unseres humanistischen Denkens, da wesentlich im Gesetz (auch im BGB) verankert ist.
    A) Gehen wir einmal davon aus, dass der Vater sich geändert hat.
    Dann wäre es doch sinnvoll, dass er in die psychologische Behandlung im Sinne eines systemischen Therapieansatzes integriert wird. Das wiederum verlangt von beiden Elternteilen ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft.


    B) Gehen wir weiter davon aus, dass der Vater sein Fehlverhalten geändert hat, er aber nicht in die Therapie integriert wird, dann könnte das von dem Vater als eine Art Bestrafung oder Eskalation (vielleicht hat er ja auch noch das Sorgerecht für medizinische Belange?) sehen. Der Streit auf der Elternebene geht weiter oder erst so richtig los und der Sohnemann wird dann möglicherweise irgendwann einmal PAS-Verhalten zeigen werden (Stichwort: Ruhe oder von anderen auch als Friedhofsruhe bezeichnet).


    C) Gehen wir davon aus, dass der Vater sein bisheriges Fehlverhalten nicht geändert hat, aber er einsichtig geworden ist und daran z.B. in einen familiensystemischen Ansatz arbeiten will, dann wäre eine Integration in eine familiensystemische Therapie (leider handelt es sich ja aber wohl nur um einen spieltherapeutischen kinderpsychologischen Ansatz) möglicherweise sinnvoll.
    mann sollte ihm und seinem Sohn vielleicht eine Chance geben.


    D) Gehen wir davon aus, dass der Vater sein Fehlverhalten aus der Vergangenheit nicht geändert hat (davon gehen die Meisten hier wohl aus, obwohl es m.E. gar keine entsprechende Darstellung darüber gibt), dann käme sicherlich in der Tat eine begleitete Umgangsanbahnung in Frage.
    Zeigt er auch bei dieser wiederholt wenig Erziehngskompetenz und leidet der Sohn darunter (siehe oben Punkt 2), dann käme vielleicht eine Umgangsaussetzung in Frage.
    Diesen Punkt aber gleich als ersten Schritt zu besetzen, halte ich für falsch und risikobehaftet (Folgen: siehe oben).


    Noch ganz kurz:
    Leider beinhaltet eine Mediation in aller Regel keinen therapeutischen Ansatz.


    Grüße Garda