Beiträge von Gutmütig


    Ob das der Rektor mit sich machen lässt?!


    Das ist eben typisch Jugendamt, denen ist fast alles egal, wenn Mann da hinkommt. :wand

    an die Schule mit dem Nachweis über das GSR


    Nachweise über gsr gibt es leider nicht, sollte einer mich eines besseren belehren können, wäre ich dankbar.
    Moment der Vater schrieb Lebensgefährtin, dann gibt es ne Urkunde bei gsr, aber bei ehelich geboren Kindern bekommt man leider keinen Nachweis. Zumindest laut Auskunft unseres Jugendamtes. Es wäre super wenn man diese Bescheinigung auch für eheliche Kinder bekommen könnte, dann hätte der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, nicht immer so einen Spießrutenlauf und müsste sich rechtfertigen, warum es gsr gibt. Das gsr ist eben doch eine Zweiklassengesellschaft. :angry

    Aus Erfahrung kann sagen... Du kannst Hilfe beantragen, aber begehe nicht den Fehler, dass du dir Geld von Bekannten borgst, um es dann ans Amt zurückzuzahlen, wenn der Antrag durchgehen würde.


    Das Amt kommt nachsehen, ob du wirklich keine Küche oder was dir sonst noch fehlt hast. Sollten die sehen, dass du dich schon gekümmert hast,selbst wenn du einen "Kreditvertrag" darüber vorweisen kann, bekommst du nichts, weil du dich ja schon gekümmert hast. Wie du den geborten Betrag zurückzahlst ist denen egal. Du musst denen wirklich ne leere Wohnung vorzeigen können.

    Hallo,



    das Thema ist zwar schon älter, aber für mich jetzt doch recht aktuell...



    Mein Mann und ich leben seit längerem getrennt und nun steht die Scheidung an. Wir haben gemeinsam 2 Kinder. Das erste Kind wurde unehelich geboren und bekam damals automatisch meinen Namen ( damals ging das mit KV-Namen noch nicht ). Dann haben wir geheiratet, ich habe seinen Namen angenommen und Kind Nr. 1 bekam demzufolge auch seinen Namen. Kind Nr. 2 wurde nach der Eheschließung geboren, also unter seinem Namen.



    Es gibt leider Spannungen zwischen dem Vater und den Kindern, also hat Kind Nr. 1 beschlossen, nach der Scheidung will es wieder meinen Mädchennamen. Geht das überhaupt, da ja die Geburtsurkunde bei der Eheschließung automatisch geändert wurde?! Als Kind Nr. 2 von dem Namenswirrwarr hörte, beschloss es, es will auch meinen Mädchennamen, wobei ich denke, dass dies ja nun gleich garnicht funktioniert, da es ja nie diesen Namen besessen hatte. Eigentlich ist mir das mit den Namen egal, aber ich kann verstehen, dass die Kinder möchten, dass wir alle den selben Namen haben. Und meines Erachtens nach finde ich meinen Mädchennamen auch schöner, da er einzigartig in Deutschland ist und jetzt haben wir einen sehr verbreiteten Familiennamen.



    Danke



    die Gutmütige