Beiträge von mischka

    Volleybap hat den mMn besten Weg aufgezeigt - du meldest die Kids in der Schule an. Wenn ihm das nicht gefällt, muss ER was unternehmen (wie z.B. klagen). Ich vermute ganz stark - ohne ihn zu kennen - dass er sich den Stress nicht antun wird.


    OT: Da ihr gemeinsames Sorgerecht habt: Weiß der Vater der Kids, dass du Fotos der beiden als Profilbild öffentlich ins Internet gestellt hast bzw. hat er sein Einverständnis dazu gegeben? Falls nicht, würd ich an deiner Stelle lieber schnell das Bild entfernen... :tuedelue

    Öhm wie kommst Du denn jetzt auf einen Titel? denkst Du schon einen Schritt weiter?

    Darauf läuft es hinaus.


    In dem Schreiben geht es doch jetzt erstmal um die Nachzahlung die die KM unbedingt haben will...???

    Festzuhalten ist, dass nachträglich kein Unterhalt gefordert werden kann - dein Mann muss also nichts nachzahlen - es bestand kein Titel! Erst ab dem Schreiben des Anwalts ist er in Verzug gesetzt worden - nachträglich is nich.


    Auskunft hat er ihr ja auch erteilt dieses Jahr anhand von Lohnzetteln und dem Krankengeldbescheid wie ist das dann heirmit?
    http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html


    Greift der dann noch? Hier ist ja gar kein höherer Unterhalt zu erwarten da er immer gleichbleibenden Lohn hat ...

    Wenn dein Mann dieses Jahr bereits Auskunft gegeben hat, muss er nicht schon wieder Auskunft erteilen.


    Kurzer Zweizeiler an den Anwalt:


    [Höflichkeitsfloskel] Herr Anwalt,


    da ich Frau [Name der Ex] bereits am [Datum der letzten Auskunft] meine Einkommensverhältnisse dargelegt habe (die sie auch vorliegen haben, wie ich an Ihrem Hinweis auf meinen Krankengeldbescheid entnehmen konnte), sehe ich keinen Grund, Ihnen vor Ablauf von 2 Jahren erneut Auskunft zu erteilen (vgl. BGB 1605). Ihr Schreiben betrachte ich daher als gegenstandslos.


    Mit angemessener Hochachtung,
    [Name des Vaters]


    Des weiteren könnte dein Mann sich noch Nachfragen zu seiner Frau verbitten. Es geht den Anwalt nix an, wo oder wie der Vater lebt. Der Unterhalt wird einzig und allein durch das Einkommen des Vaters bestimmt.

    Mir fehlen die Worte! Weißt du wieviele Frauen ich kenne, denen dies widerfahren ist und alles durch Väter, Brüder, Stiefväter? Alles nur ausgedacht? Von Feministinnen... Wieviel sexuelle Übergriffe einem auch als erwachsene Frau passieren? Ich möchte fast sagen: ich kenne keine Frau, die keine Erfahrung mit sexuellen Übergriffen (durch Männer) hat! Dazu kenne ich noch einige, die als Kind schlimme Erfahrungen machen mussten! Aber die spinnen ja die feministischen Frauen...

    Du vermischst hier was. Auf Seite 1 hast Du noch von Vätern geschrieben. Darauf hab ich Dir auch geantwortet - eben dass leibliche Väter den geringsten Teil an Tätern bei (sexuellem) Kindesmissbrauch ausmachen.


    Jetzt schreibst Du plötzlich von Männern im Allgemeinen, die sexuelle Übergriffe begangen haben. Davon hab ich garnichts geschrieben...

    Und andere Frage: wieviele Männer sitzen wg. sowas im Gefängnis und wieviele Frauen

    Darüber könnten wir auch wieder trefflich diskutieren, warum das so ist. Da mir aber dazu die Lust fehlt, hier nur mal ein paar Gedankenanstöße:

    Aua, Mischka,
    diese Logik ist zwar sehr sehr einfach- aber trotzdem falsch:
    Lies´das am besten nochmal selbst durch. Vielleicht korrigierst du ja deine Schlussfolgerung selbst?



    Dass 2% der Täter Väter sind, heißt nicht, dass es mehr Mütter gibt, die ihre Kinder sexuell missbrauchen.


    Bei den Familienmitgliedern sind Väter am wenigsten an sexuellem Mißbrauch beteiligt; etwa zu 2%.


    Entscheidendes hab ich fett markiert. Sie sind AM WENIGSTEN beteiligt, ergo sind alle anderen häufiger beteiligt... Macht's Klick?

    :ohnmacht:


    aber leibliche Mütter sind Täter im Allgemeinen... da fällt mir fast nix mehr zu ein... klar Väter sind wieder mal heilig... was sonst...


    Ähm, das schrub ich genau wo?!? Nicht interpretieren, lesen (und verstehen)! Keiner hat davon gesprochen, dass Mütter im Allgemeinen Täter sind. :radab


    Ist es nicht eigentlich egal WER öfter mißbraucht? Mütter oder Väter? Für diesen Einzelfall hier spielt das keine Rolle

    Absolute Zustimmung! Daher auch mein Zustaz: "Sorry für Offtopic". Mit dem Fall hier hat das nichts zu tun, es bezog sich lediglich auf die - FALSCHE - Darstellung von Ulrike, dass Väter sehr oft Kinder missbrauchen. Das ist schlicht nicht richtig und rückt Väter zu Unrecht in eine Ecke, in die sie nicht gehören. (wie der TO leider selbst feststellen muss).


    Ich glaube auch nicht, dass Mütter häufiger (Sexuell) Kinder mißbrauchen, wenn doch: Zeig mir eine wissenschaftliche Studie!! Und keine Väterverein Meinungsmache...

    Wenn Du die Seminararbeit einer Psychologin als Vätervereinmeinungsmache abstempeln willst, kann ich Dir auch nicht helfen - hier aber nochmal der Link: http://www.grin.com/de/e-book/6875/sexueller-missbrauch Zitat: Mod.-Hinweis: Text entfernt. Bitte hier keine Texte einstellen, deren geistiger Urheber man nicht ist. Das Forum kann für diese Urheberrechtsverletzung kostenpflichtig abgemahnt werden. Volleybap Wenn Väter am wenigsten beteiligt sind, sind alle anderen (eben auch Mütter) öfter beteiligt - ganz einfache Logik, die selbst die letzte Feministin verstehen sollte.

    wäre es für den Vater denn einfach, das GSR wieder zubekommen oder selber das ASR ?

    Warte kurz, ich such schnell nach meiner Glaskugel...ach Mist, die is grad zur Reparatur. :engel


    Nee, im Ernst. Ohne die Umstände zu kennen (warum gab es die eA, wie wurde die Übertragung begründet usw.) isses nicht möglich, Dir konkrete Aussagen zu geben. Und selbst wenn wir die Umstände kennen würden, kann keiner voraussagen, wie ein Richter entscheiden würde. Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.

    Mhhm. Ich bin da sehr vorsichtig. Das klingt alles natürlich sehr fürchterlich. Aber leider leider leider, passiert sexueller Missbrauch und oft vom Vater ausgehend in den Familien, im Gegensatz dazu, dass es schöne Bücher gibt "geh nicht mit Fremden mit" etc. Es findet zu 98% in der eigenen Familie statt oder durch nahe Stehende.

    :kopf


    Sorry für OffTopic, aber das kann ich im Namen aller Väter hier nicht unkommentiert stehen lassen. Männer im Allgemeinen und Väter im speziellen sind nicht auf Grund ihres Geschlechts Täter! Die leiblichen Väter machen nur einen geringen Teil der Täter in Mißbrauchsfällen aus - leibliche Mütter sind häufiger Täter...


    Guckst Du z.B. hier:

    Zitat

    „Bei den Familienmitgliedern sind Väter am wenigsten an sexuellem Mißbrauch beteiligt: etwa zu 2%.“

    In den USA, soweit ich weiss, kann der Klagewuetige fuer ALLE Kosten in Verantwortung genommen werden und das sollte hier auch eingeführt werden. Die Gerichtskosten sind ja nur ein Bruchteil der Gesamtkosten.


    Diese Möglichkeit gibt es im Familienrecht auch in Deutschland: §81 FamFG II.


    Bei mir hat der Richter der umgangsverweigernden KM sämtliche Kosten (Anwälte, Gerichtskosten, Gutachter usw.) aufgebrummt...

    Irgendwie verstehe ich da nicht. Wenn mehrer Personen eine BG bilden und eine Person hat genug Einkommen dann zählt das nicht?

    Nein, nicht ganz.


    Kinder, die ihren Bedarf selbst aufbringen können (durch Unterhalt) fallen aus der Bedarfsgemeinschaft raus - als wären sie in einer WG mit den anderen Familienmitgliedern.


    Mein Wissenstand ist folgender: Kindergeld, welches das Kind nicht zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt (hier die €68 ), wird der Bedarfsgemeinschaft (hier der Mutter) als Einkommen angerechnet. Lediglich der KU bleibt Einkommen des Kindes und wird nicht auf die BG verteilt.


    Völlig richtig! Das KG wird der Mutter als Einkommen zugerechnet. War ich mal wieder schneller am Tippen als mein Hirn, sorry! :tuedelue

    Allerdings wird der Unterhalt und das Kindergeld komplett als Einkommen gerechnet.


    Nicht in jedem Fall: Wenn das Einkommen des Kindes (Unterhalt + Kindergeld) den Bedarf des Kindes (Regelsatz + KdU) vollständig deckt oder gar überdeckt (was oft schon beim Mindestunterhalt der Fall ist), kann das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft rausgerechnet werden. Das JC macht das aber nicht automatisch, sondern man muss das explizit fordern - und auch hier stellen sich die JCs oft quer, dann dann müssen sie mehr zahlen.


    Edit:
    Beispiel:
    Kind ALG2-Bedarf: 224€ Regelsatz + 100 € KdU = 324€
    Kind Einkommen: 300€ Unterhalt + 92€ Kindergeld = 392€


    -> Einkommen des Kindes übertrifft den Bedarf - es fällt somit aus der Bedarfsgemeinschaft raus und die TO hat 68€ mehr in der Tasche. :tanz

    FrauRausteiger, die sehr gerne einen Beschluss zur Kenntnis nehmen würde, der die Behauptung von mischka (alleinige Sorge aufgrund Streit in der Kindergartenfrage) untermauert. Wahlweise reicht auch ein Beschluss, der einem betreuenden Elternteil die Anmeldung des Kindes in einer KiTa untersagt.

    Darum gehts doch garnicht. Es reicht, dass juwi mit falschen Tatsachen (wie auch immer geartete) Probleme beim TO provoziert.


    Es geht nicht darum, ob es schonmal einen Fall gab, in dem das Gericht die Anmeldung im Kindergarten untersagt hätte. Es geht darum, dass die Mutter nicht einfach allein entscheiden darf. Falls sich die Eltern nicht einigen, kann das Gericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen (vgl. 1628 BGB). Das ist aber kein Freischein, den Vater garnicht erst zu fragen. DAS und nur DAS will ich klarstellen.

    Hallo mischka,


    vom Prinzip her mag das richtig sein; nicht jedoch in dieser Angelegenheit.

    Das sehe ich anders. Lies doch bitte nochmal Punkt 2 unter Gründe (Seite 3). Da wird ziemlich deutlich und ausführlich dargelegt, dass der KiTa-Besuch eine erhebliche Bedeutung für das Kind hat. Daher sind beide Sorgeberechtigten zustimmungspflichtig, da jegliche Entscheidung von erheblicher Bedeutung für das Kind gemeinsam getroffen werden muss.


    Edit: vatertochterduo war schneller

    Mischka, es reicht!!


    Zweimal Dein wenn man keine Ahnung hat, geht mehr als tief, hast das so nötig so primitiv zu werden? :kopf

    Hier fragen Leute nach, die gerade ein dringendes Problem haben und hoffen auf fundierte Antworten. Juwi hat sich in der Vergangenheit mehrfach mit grundsätzlich falschen Rechtsberatungen hervorgetan. Wenn sich die Fragesuchenden an ihre Empfehlungen halten, kann ihnen im Ernstfall großer Schaden entstehen - z.B. in diesem Fall: KM meldet Kind ohne Zustimmung des KV im KiGa an -> im schlimmsten Fall wird dieser dann das aSR beantragen und (kommt auf den Richter an) dieses auch zugesprochen bekommen.


    Also bevor man hier falsche Rechtsberatung gibt und es auch noch so aussehen lässt, als entspreche dies den Tatsachen, sollte man lieber nichts schreiben. Das hilft den Fragestellern mehr als falsche Beratungen.

    hast du dir eigentlich die entscheidung des olg durchgelesen :lgh


    dem vater wurde gesagt, dass er sich NICHT gegen die kindergartenanmeldung stellen darf!

    Ja genau. Damit wird aber auch gesagt, dass die Unterschrift beider Eltern notwendig ist. Da der KV hier sein Zustimmung nicht geben wollte, musste das Gericht entscheiden.


    Wenn es der Zustimmung des Vaters nicht bedarft hätte, hätte es gar kein Verfahren gegeben.


    Also nochmal, damit auch DU es verstehst:
    Für die Anmeldung im Kindergarten ist die Unterschrift BEIDER Eltern notwendig. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht die Unterschrift eines Elternteils ersetzen bzw. einem von beiden Elternteilen die Erlaubnis erteilen, allein zu entscheiden. Das ändert nichts an der grundsätzlichen Zustimmungspflicht beider Sorgeberechtigter.
    Jetzt verstanden? Wie gesagt, wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...