Öhm wie kommst Du denn jetzt auf einen Titel? denkst Du schon einen Schritt weiter?
Darauf läuft es hinaus.
In dem Schreiben geht es doch jetzt erstmal um die Nachzahlung die die KM unbedingt haben will...???
Festzuhalten ist, dass nachträglich kein Unterhalt gefordert werden kann - dein Mann muss also nichts nachzahlen - es bestand kein Titel! Erst ab dem Schreiben des Anwalts ist er in Verzug gesetzt worden - nachträglich is nich.
Auskunft hat er ihr ja auch erteilt dieses Jahr anhand von Lohnzetteln und dem Krankengeldbescheid wie ist das dann heirmit?
http://dejure.org/gesetze/BGB/1605.html
Greift der dann noch? Hier ist ja gar kein höherer Unterhalt zu erwarten da er immer gleichbleibenden Lohn hat ...
Wenn dein Mann dieses Jahr bereits Auskunft gegeben hat, muss er nicht schon wieder Auskunft erteilen.
Kurzer Zweizeiler an den Anwalt:
[Höflichkeitsfloskel] Herr Anwalt,
da ich Frau [Name der Ex] bereits am [Datum der letzten Auskunft] meine Einkommensverhältnisse dargelegt habe (die sie auch vorliegen haben, wie ich an Ihrem Hinweis auf meinen Krankengeldbescheid entnehmen konnte), sehe ich keinen Grund, Ihnen vor Ablauf von 2 Jahren erneut Auskunft zu erteilen (vgl. BGB 1605). Ihr Schreiben betrachte ich daher als gegenstandslos.
Mit angemessener Hochachtung,
[Name des Vaters]
Des weiteren könnte dein Mann sich noch Nachfragen zu seiner Frau verbitten. Es geht den Anwalt nix an, wo oder wie der Vater lebt. Der Unterhalt wird einzig und allein durch das Einkommen des Vaters bestimmt.