Beiträge von sangreal83

    Eine Dyskalkulie erfordert Nachteilsausgleich. Bitte unbedingt mit der Sonderpädagogin/ Beratungslehrerin/ Schulleitung in Kontakt treten, das muss beantragt und durch die Konferenz beschlossen werden.
    Auf keinen Fall Verweise auf Beschulung nach Förderschwerpunkt Lernen oder gar Beschulung im Förderzentrum annehmen, da Dyskalkulie eine Teilleistungsstörung ist und damit keine "Lernbehinderung".

    Ich muss auch mal :kotz.
    Nicht genug, dass ich KV das Kind 400km durch die Republik karre, ein Hotel für Kind und mich finanziere (KV in der Verhandlung: "Ich zahle dann auch alles", noch ist bei mir nichts angekommen), damit ich nicht Junior um 4 Uhr aus dem Bett zerren muss und ihm wie vereinbart Kind pünktlich abliefere, nein.
    Er öffnete auf kein Klingeln, weder am Haus, noch an der Wohnung. Kind total verunsichert. Klasse Einstieg in den ersten Übernachtungsumgang bei KV.
    Nach längerem Klopfen dann doch eine offene Tür und ein - entschuldigt bitte - selten dämlich überraschtes Gesicht taucht auf: "Äh, was macht ihr denn hier drin?" :wand


    Kind ist dann rein und ich ab. Zurück ins Hotel. Auf's Laufband. :angry

    Nicht ich dokumentiere, das war missverständlich.
    Nach mehrmaligen Gesprächen mit Pädagogen und Erzieherinnen wurde mir eröffnet, dass aufgrund der sehr auffälligen Verhaltensänderungen Juniors seitens der Schule eine Dokumentation läuft.

    Ich muss auch mal: ein KV, der meint, beim ersten Übernachtungsumgang mit Kind (6) und Next (hatte Kind bisher 3x gesehen) in einem Bett zu schlafen.
    Ich wasche seit Tagen Schlafanzüge, Bettwäsche und Decken. Da das alles so toll mit der Einschulung zusammenfällt, hat das auch da Auswirkungen. Eine Dokumentation der Vorfälle läuft... :cursing: :kotz

    Ja Coco, uns trennen einige Kilometer. Letztendlich sind wir der geringere Kollateralschaden.
    Nun gut, ab heute also wieder Lowcarb (Köttbullar) und jetzt gerade auf halber Wanderstrecke knapp 13000 Schritte.
    Macht gerade den Kopf frei.

    Nach wochenlangem Dauerkranksein und inkonsequenter lustbetonter Ernährung fühle ich mich gar nimmer wohl.,obwohl nur 2kg mehr drauf sind.
    Nachher geht's mit Junior raus, 15km wandern. Appetit hab ich eh nicht, meine sich anbahnende Beziehung wurde gestern via Telefon beendet. Bin zeitgleich in eine Wespe getreten.
    So kann der nächste InFormbring-Zyklus ja starten und Ergebnisse sind quasi garantiert... :tuedelue

    Fühle dich unbekannterweise in den Arm genommen. Dafür finde ich keine Worte, außer, dass ich es dem Kleinen nicht so vorlesen würde.
    Wohl aber würde ich ihm sagen, dass sein Vater schreibt, dass er heute keine Zeit hätte und sich melden würde, er dir aber nicht gesagt hätte, wann.
    Nimm ihn in den Arm und tröste ihn.
    So ein Mistkerl, der KV! :cursing:

    Ein Ansprechpartner, der mir noch einfällt, wäre die Kita-Fachberatung und/ oder die Fachberatung für emotional-soziale Entwicklung. Die sitzen hier in Thüringen mit im Schulamt.
    Dahin kann sich die Kita wenden, bei Problemen dieser Art.

    Ich erstelle selbst Erstgutachten und halte es so, dass ich die Eltern telefonisch kontaktiere und auch einen Gesprächstermin vereinbare.
    Fragt doch nach dem Namen des zuständigen Bearbeiters und signalisiere Gesprächsbereitschaft/ - bedarf.

    Umgangstermin in verschiedenen Spielzeugläden, um Kind zu sagen, warum man die vom Kind heiß begehrten Spielzeuge NICHT kauft.
    Sinn des ganzen: Kind soll zeigen, was es sich zum Geburtstag wünscht.
    ...
    Der ist 'nem halben Jahr.
    ...
    :wand :wand :wand

    Hallo,


    AOSF ist ein diagnostisches Verfahren, bei dem ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden soll.
    Das hat dann Auswirkungen auf Fördermaßnahmen, evtl. Bildungsgang.
    Soll es um Sprache und Motorik gehen?

    Ich danke euch!


    Das Ordnungsgeld ist mit im Beschluss, ja.
    Das ich ihn nicht zwingen kann, regelmäßig zu kommen ist mir klar.
    Mich fuchst, dass er etwas erzwungen hat, wofür ich knapp €1000 bezahlen musste (Anwalt/ Gericht) und er jetzt meint, es sei nicht bindend.


    Kommunikation findet nur noch schriftlich statt.

    Im Beschluss steht, dass die Umgänge bei Ausfall zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden sollen.
    Heißt das auch, wenn KV dieses Wochenende keine Lust (Argumente "zu müde", "Wetterlage" und "will meinen Urlaubseffekt nicht gefährden" kamen beispielsweise schon) hat, er es auf die kommende Woche schieben kann?

    :hilfe und hallo liebe Forenbewohner,


    wie ich an anderer Stelle schon schrieb, gibt es auf Betreiben des KV nun seit Weihnachten 2016 einen Beschluss zum Umgang zwischen Kind (5) und KV.
    Vorangegangen sind äußerst unregelmäßige Umgangstermine mit Pausen bis zu 2;7 Jahren. Zuletzt gesehen hatten sich die Beiden vor knapp einem dreiviertel Jahr. Ich habe immer Umgang gefördert und habe nicht einen Termin abgesagt - im Gegensatz zum KV.
    Nun wurde ein Beschluss gefasst, der einen stufenweisen Aufbau der Umgänge bis zu einmal monatlichen Wochenenden beinhaltet. (mehr will KV nicht).
    So weit, so gut.
    Nachdem nun der erste Termin gelaufen ist, beginnt KV nun schon erste gerichtlich festgelegte Termine zu schieben und auszuweiten.
    Er signalisiert, dass er die Termine nur schwer einhalten kann und sie ihm im kommenden Jahr nicht mehr so möglich seien.


    Nun meine Fragen:
    Die gesetzten Termine sollten doch so eingehalten werden?
    Was kann ich tun, wenn KV tatsächlich, wie angekündigt, nicht kommt oder die festgelegten Abstände zwischen den Umgängen vergrößert?
    Wie kann ich sicher nachweisen, dass die Umgänge tatsächlich auf Betreiben des KV ausfallen?
    Ich befürchte, dass er es wieder so dreht, dass ich boykottiere. :hm...
    Ist eine Dokumentation an das JA/ an die Erziehungsberatung sinnvoll? (wobei beide Stellen bei der Umgangsregelung so hilfreich wie 'ne Papiertüte waren... :nawarte: )


    Vielen Dank und liebe Grüße,


    die sangreal