Beiträge von Liinii

    Den ganzen Zahlenwust spare ich mir, aber ganz grob:


    nach Abzug von Altersvorsorge u.s.w. ist er bei ca.3.250 €, also Stufe 6. Dann zieht er knapp 400 Euro ab Unterhalt und Kindergarten-Anteil für Kind 1, sprich: 2850 als unterhaltsrelevant, also: Stufe 5 für unser Kind.


    Ich würde sagen: Stufe 6, und danach wird dann KU für beide Kinder gezahlt. Oder?

    Hallo Ihr Lieben,


    eine Frage: habe heute - mal wieder - ein Schreiben des Anwalts vom KV bekommen mit der Berechnung des unterhaltsrechlich relevanten Einkommens. Unabhängig von der Anrechnung des Firmenwagens bin ich aber über folgendes gestolpert:


    Er bereinigt das Nettoeinkommen um die "üblichen" Positionen und zieht dann noch den Unterhalt für das erste Kind des KV ab. Diese Summe soll dann für die Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle relevant sein. Meiner Meinung nach dürfte der KU für das erste Kind nicht abgezogen werden vorher, sonst kann es im Extremfall doch sein, dass 1 Kind in nach Stufe x und das andere nach Stufe y Unterhalt erhält...oder bin ich da ganz falsch unterwegs?


    Weiß das vielleicht jemand?


    Vielen Dank schon mal :thanks:

    Da er dann das gelernte besser in seinen Alltag einbauen kann, wenn er dort unter der Woche auch schläft.
    So steht es auf der HP


    Danke schön!


    Ich kann verstehen, dass Du total unsicher bist, weil Du nichts falsch machen möchtest...und man Dich auch total verunsichert hat.


    Kampf zwischen Kopf und Gefühl, oder? Ich glaube, ich würde nochmal eine andere Meinung einholen, für mich zur Sicherheit. Und dann würde ich glaube ich jede andere Alternative wählen, die irgendwie erfolgversprechend wäre. Reines Bauchgefühl, aber bei dem Gedanken, einen 5jährigen 6 Monate in eine Klinik zu geben - auch wenn das die Ideallösung wäre - verkrampft sich bei mir alles. Dann eher die zweitbeste Lösung, aber der Kleine ist bei mir.


    Du schaffst das! Drüber schlafen, in Ruhe Gedanken machen, alles mal aufschreiben, mit Kinderarzt o. ä. sprechen...und dann entscheiden.

    Da stehe ich auf dem Schlauch. Vielleicht kannst du ja noch genauer schreiben was du meinst


    Gerne! Du hast 2 ganz grundsätzliche Aussagen zitiert, die man zusammenfassen kann mit: "wenn Gewalt im Spiel ist muss man handeln". Ich denke, das war als worst case gemeint, nicht konkret auf diesen Fall bezogen, da man hier die Fakten noch nicht kennt.


    Diese Aussagen hast Du benutzt, um die "was darf der BET, was darf der UET"-Diskussion anzufachen - wieder mal.


    Fakt ist doch: hier ist eine Mutter, die sich Sorgen macht. Und die gefragt hat: wie kann ich am besten vorgehen. Diese Antworten hat sie bekommen, hoffe ich.


    Aber, grundsätzlich: egal, von wem ein Kind geschlagen wird, UET, BET, von wem auch immer: wenn das klar ist, MUSS gehandelt werden. Und, ganz ehrlich, wenn ich erfahre, dass der Vater (in meinem Fall der UET) unser Kind schlägt, werde ich alle Hebel in Bewegung setzen um das zu unterbinden. Und nein, das Kind würde dann bis zur Klärung nicht mehr zu ihm gehen, unabhängig davon, was oder was nicht da als Bumerang und Umgangsverweigerung und was auch immer zu mir zurückkommt.


    Hier hat auch niemand gesagt: "Kinder lügen nicht", von daher werde ich Deinen Absatz zu diesem Thema auch nicht weiter kommentieren.


    Bei einem "einfachen" Hämatom, dass sich ein Kindergartenkind sonstwo zugezogen haben kann?




    Ach ja? Sollte dann umgekehrt der UET das Kind nach dem Umgang dann auch einbehalten, wenn er es mit einem nicht ausreichend erklärten Hämatom zum Umgang bekommen hat?

    Ich glaube, da stehen 2 ganz grundsätzliche Aussagen zu Gewalt gegen Kinder. Man kann das wieder auf eine Ebene ziehen, wo es sich lächerlich anhört, man kann aber auch einfach mal versuchen, diese Sätze ganz einfach als "WAHR" stehen zu lassen. Die zweite Möglichkeit scheint für einige aber lediglich eine theoretische zu sein, wie könnte man das ganze denn sonst wieder in die altbewährte BET/UET-Problematik lenken...

    Und wenn er damit nicht einverstanden ist, kann man doch für solche Fälle die Unterschrift vom Gericht ersetzen lassen, hab ich hier irgendwo gelesen. Und wenn ihm das erst mal bewußt wird (durchs Tun!) wird er vielleicht "vernünftiger".


    Huhu, ein bisschen OT, aber ich lese das hier immer wieder: Unterschrift vom Gericht ersetzen lassen...wie soll das gehen? Der Rechtspfleger vom Familiengericht hat mich auch nur fragend angeguckt, als ich ihm das gesagt habe. Er meinte, ich kann beantragen, dass mir Teile vom Sorgerecht übertragen werden im konkreten Fall (z. B. wenn Unterschriften verweigert werden ohne Begründung), aber das ist auf jeden Fall ein Verfahren, in dem dann ein Richter entscheidet. "Unterschriften ersetzen" würde ihm gar nichts sagen...weiß einer mehr dazu? :hilfe

    er könne es schaffen bis zu dem schlüsselerlebnis bei töchterchen vorzudringen udn dann das ganze umzukehren


    Ich glaube, dass es viele Dinge gibt, die nicht rational zu erklären sind. Ich glaube, dass es Menschen gibt, die Fähigkeiten haben, die über das für "Normalos" Vorstellbare hinausgehen. Aber: ich halte es für absolut unseriös, dass jemand bei so einer Veranstaltung aufgrund einer Geschichte eine Diagnose stellt und dann versichert, er könnte das heilen. An Deiner Stelle würde ich mich da auch ein bisschen kundig machen und eventuell jemanden suchen der nicht so verkaufsfördernd agiert. Ist aber nur (m)ein Gefühl.


    Ich drück Dir die Daumen!

    Warum hat die Mutter das alleinige Sorgerecht ?


    Bei unserem Jugendamt geht das GemeinsameSorgeRecht in der Regel in einem Rutsch mit der Vaterschaftsanerkennung durch - oder hat sich die Mutter geweigert ?


    Jugendämter in Deutschland... :ohnmacht:


    Wir haben damals bei der Vaterschaftsanerkennung das gemeinsame Sorgerecht vereinbart, ENTGEGEN der ausdrücklichen Empfehlung des Jugendamt-Mitarbeiters. Er meinte sogar: "Überlegen Sie sich das nochmal in Ruhe, erfahrungsgemäß gibt es damit später nur Ärger, wenn Sie sich evtl. trennen sollten. Es läuft ja auch nicht weg, Sie können ja jederzeit wiederkommen." u.s.w.


    Wir haben es dann trotzdem gemacht. Und jetzt gibt es nur Ärger :nudelholz

    Als erstes fragt das Kind am Telefon: "Papa, ich hab dich vermisst, warum warst du nicht bei meinem Geburtstag?" Darauf der Papa: "Weil Mama mich nicht eingeladen hat. Mama verbietet mir, dich zu sehen, ich würd ja gern, aber Mama verbietet mir das, weil sie gemein ist."


    Was für ein armer kranker Geist!!!


    Mindestens genauso schlimm finde ich aber die Karte von Oma und Opa, sind die noch ganz dicht? :radab


    Ich würde gerne was tröstenderes schreiben, aber sowohl bei KV als auch bei Oma und Opa scheinen ja ganz viele Dinge ganz gewaltig schief zu laufen im Kopf.


    Bleib stark, versuch, es nicht zu nah an Dich ranzulassen (und wenn Du weißt, wie das geht, sag mir bitte Bescheid :rotwerd ). Ich wünsche Dir weiterhin ganz starke Nerven!

    Code

    Kann man doch auch, wenn`s zusammenhängt. Drucken Seite 1, Drucken Seite 3......


    Sicher kann man das so auch. Ich hatte auch nur geschrieben: geht leichter. Das ist wie bei so vielem: da gibt es kein richtig oder falsch. Ich bekomme halt ziemlich viele Bewerbungen auf den Tisch, und bei Leuten mit Berufserfahrung kann so eine Bewerbung mit Zeugnissen schon mal 20-30 Seiten lang sein. Ich möchte mir da nicht die Mühe machen zu gucken, welche von diesen Seiten ich jetzt ausdrucken möchte. Aber das ist meine ganz persönliche Präferenz, jeder so, wie er mag. :-)

    bei Onlinebewerbungen werden allle dokumente als ein pdf verschickt, anschreiben an erster stelle, dann lebenslauf, dann zeugnisse. wichtig ist aber, dass es ein dokument ist und nicht viele.


    im mailtext steht dann bei mir:


    Hallo,


    das sehe ich bei uns recht selten, öfter: 1 pdf: Anschreiben, 1 pdf: Lebenslauf, 1 pdf: Zeugnisse


    Hat den Vorteil, dass man leichter nur bestimmte Sachen ausdrucken kann, z.B. bei uns zum Vorsortieren meist nur Anschreiben und Lebenslauf.


    Wichtig ist nur: alles als pdf, damit man bei word die Änderungen nicht nachverfolgen kann... :-)

    Ich habe bei der KiTa auch angegeben, wer den Kleinen abholen darf, und der Vater ist grundsätzlich nicht dabei. Wir haben GSR, aber ich habe das ABR. Musste ich aber nicht nachweisen. Wenn der Vater oder jemand anders den Kleinen abholt, sage ich morgens bescheid, und das läuft auch gut.

    Und irgendwann verklagt er Dich dann, weil Du beim falschen Bäcker die falschen Brötchen kaufst...


    Ich würde sagen: lass es drauf ankommen. Jeder soll sich so gut lächerlich machen, wie er kann :rolleyes2:

    Das wäre dann Rechtsbeugung, gegen die sich der Papa zu Recht wehren könnte! Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage dafür, den Vater hier auszubooten. Eine Sorgerechtsverfügung wird von den Sorgeberechtigten gemacht (siehe hier). Diese ist ungültig, wenn sie nur von der Mutter erlassen wird, solange das gemeinsame Sorgerecht besteht. Der einzige Weg ist (wie schon oben geschrieben), dem Vater das Sorgerecht entziehen zu lassen. Erst danach wäre eine einseitige Sorgerechtsverfügung gültig. Allerdings kann TS natürlich versuchen, den Vater dazu zu bewegen, die Sorgerechtsverfügung mit zu unterschreiben - dann könnte es funktionieren (da bin ich aber nicht sicher).


    Hallo? Rechtsbeugung? Klar kann der Vater sich wehren, aber wenn sein Interesse am Kind so groß wäre, könnte er sich ja auch schon im Vorfeld kümmern.


    Sorry, diese "böse Mütter - arme Väter"-Litanei geht mir langsam echt auf den Zeiger. Wenn der Vater eine Bezugsperson für das Kind wäre, würde die TS doch diese Frage gar nicht stellen!


    Für manche scheint das vielleicht unglaublich zu sein, aber es gibt auch Väter, die das GSR nur nutzen, um nach Möglichkeit Ärger zu machen.


    Interessant auch, dass bei Umgangsvereinbarungen immer gefordert wird: so oft wie möglich, egal wie die Vereinbarung oder Rechtslage ist (wo ich absolut für bin!), auf der anderen Seite aber sofort "Rechtsbeugung" gebrüllt wird, weil eine Lösung für ein Kind gesucht wird, die es in seiner vertrauten Umgebung, mit seinen vertrauten Personen belassen soll. Bisschen scheinheilig, oder?