Beiträge von RosefieldRd

    Bri,


    ich kenne Deine Vorgeschichte nicht und bin grade per Zufall über Dein Posting gestolpert. Denke an Dich! Deine Gesundheit ist neben Deinem Kind mit das wichtigste was Du hast. Wenn Du in dem Job unglücklich bist, dann versuche Dich nach Alternativen umzuschauen. Oftmals gibt es mehr Alternativen als einem erst auffallen...


    Und falls Dir doch gekündigt werden sollte, meine Erfahrungen sind hier durchweg positiv. Mir ist zwar noch nicht gekündigt worden aber ich hatte mal einen sehr Kündigungswütigen Chef. Alle Kollegen haben dagegen geklagt und sind sehr gut damit gefahren. Denk' an eine mögliche Abfindung. Mir scheint oberflächlich, dass Dein AG Deine AE Abhängigkeit ausnutzt und Dich bis an Deine Energiereserve arbeiten lässt. Tochter krank und Du arbeitest? Geht gar nicht! Dein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter!


    Also, Du hast nur dieses eine Leben und geniesse es soweit es geht. Geniesse die Zeit mit Deiner Tochter, kümmere Dich um Dich! Lass' Deinen Job jetzt einmal zur Seite. Oder möchtest Du komplett ausfallen? Ich kenne Burn-out Fälle mit stationärem Aufenthalt von vielen Wochen. Das ist für Dein Kind sicherlich auch nicht gut. Und die Verantwortung um Deine Tochter bedeutet: Halte Deine eigenen Energiereserven /Energielevels im positiven Bereich.


    Alles Gute!

    @Bap - " So gesehen muss man sich als Verfahrensbeteiligter oft allein durchkämpfen. Gerade dann, wenn es grenzwertig ist. " Wie meinst Du das? Ich verstehe es wie folgt: Sich selbst informieren so weit es geht bevor man munter die Anwälte beauftragt?

    Hallo zusammen,


    ich verstehe den Unterschied und die damit verbundenen Implikationen einer einstweiligen Anhörung (Unterhaltsfestlegung) versus Hauptverfahren nicht. Im Beschluss der einstweiligen Anhörung steht, dass der Titel bis zum Hauptverfahren nicht angefochten werden kann. Allerdings kann das Hauptverfahren eingeleitet werden.


    Wenn ich es richtig verstehe, ist die festgelegte Unterhaltszahlungen der einstweiligen Anhörung als vorläufig zu betrachten, oder? Aber wie unterscheidet sich das Hauptverfahren von der einstweiligen Anhörung. Wird der Richter dann noch einmal intensiver rechnen? Oder "andere" Formeln nutzen?


    Nächstes Problem für mich ist: Ich bekomme keine Prozesskostenhilfe. Ich überlege meine Mini Lebensversicherung zu kündigen, da ich dann Prozesskostenhilfe (natürlich erst wenn das Geld verbraucht ist für die Bezahlung der jetzigen Anwaltskosten) erhalten kann, oder? Ich habe zwar einen relativ hohen Trennungsunterhalt aber den brauche ich für alle Familienrechnungen (siehe ältere Postings - wir haben einfach einen zu hohen Lebensstil den ich grade ändere), es bleibt am Ende des Monats nicht "viel" übrig. Definitiv nicht genug um einen Justizmarathon zu überleben.


    Ich habe jetzt erfahren, dass mein Mann den Anwalt gewechselt hat und "sich neue Schritte" überlegt. Das heißt für mich doch, dass er das Verfahren erneut aufrollen möchte bzw. das Hauptverfahren anstreben will. Denn neuer Anwalt heißt ja auch, dass der RA aktiv werden möchte. Er wird wohl kaum meinem Mann sagen, dass er ihm vorläufig nicht weiterhelfen kann - sprich: Er will ja auch Geld verdienen.


    Ich kann echt nicht mehr. Ich brauche unbedingt Ruhe. Und wenn er mich bloss lassen würde, dann könnte ich mich zur Abwechslung auch mal auf mein berufliches Weiterkommen konzentrieren. Dann muss er nämlich bald gar keinen Unterhalt mehr zahlen aber so weit denkt er ja nicht. Ich bin so erledigt, sauer und fertig. Und das ist ja genau was er will. Wie gesagt, er meinte ja er würde jeden Cent seines Geldes vor Gericht ausgeben um mich fertig zu machen.


    Also: noch mal zusammenfassend meine Frage:


    Unterschied/Implikationen eA versus Hauptverfahren
    Bin ich Prozesskostenhilfeberechtigt? Bereinigtes Einkommen liegt bei EUR 600.


    Danke vorab!

    Liebe Jomaty,


    ich kenne mich nicht besonders gut mit Sozialleistungen aus aber hast Du schon einmal darüber nachgedacht, selbst Tagesmutter zu werden? Dann könntest Du Deine beiden jüngsten Kinder betreuen und eventuell noch zwei weitere Kinder - dann könntest Du Geld verdienen und Deine Kinder betreuen.


    Spontaner Einfall meinerseits.


    LG

    Kullerkeks, habe in der neuen Eltern Family einen Artikel gelesen mit einer Frau die 5 Kinder hat, 25 Jahre alt ist und Vollzeit arbeitet. Hast Du Zugang zu der Zeitung?


    Finde Deine Entscheidung gut! Wird schon. Ich drücke Dir die Daumen.

    Diese Diskussion über arbeiten mit Kind(ern) oder zu Hause bleiben ist schon fast eine fatalistische Diskussion. Hier gibt es so unterschiedliche Meinungen...


    Ich denke, dass die Entscheidung ganz von Deinem Gefühl abhängen sollte. Wenn Du an Dir zweifelst und ein schlechtes Gewissen hast, dann spüren das die Kinder... Wenn Du allerdings ganz selbstverständlich an die Sache gehst und kein Raum für Diskussionen lässt, dann werden es Deine Kinder bald akzeptieren.


    Wichtig ist aber Deine eigene Grundeinstellung und vor allem Dein Energielevel. Was für den einen ein Kraftakt darstellt ist für den anderen ein Leichtes. Ich denke, Du bist so einiges mit 5 Kindern gewohnt. 5 Kinder bedeuten Organisationstalent usw. Ich könnte mir vorstellen, wenn Du Dir den Fahrtweg nett gestaltest (z. Bsp Hörbücher oder gute Lektüre - je nach Transportmittel) dann kann die Fahrt zum Arbeitgeber für Dich eine Entspannung werden. Hinsichtlich der Entfernung: Ich habe früher für 40 km 45 Minuten gebraucht und im nächsten Job für 100 km einfache Fahrt 65 min. Es kommt auch auf die Strassenverhältnisse und das Ballungsgebiet an.


    Fazit meiner Meinung: Mach' es und wenn es nix ist, dann kannst Du immer noch aufgeben.


    Viel Erfolg.

    Es ist so, dass mein getrennt lebender Mann nachträglich beim Finanzamt die Kontonummer geändert hat. Das heißt wir haben den Antrag zusammen abgegeben mit meiner Kontonummer vermerkt. Er hat dann schriftlich oder telefonisch das Finanzamt informiert und eine Kontoänderung herbeigeführt.


    Ich verstehe das mit dem Bruttogehalt nicht so ganz. Er hat LSK 3 und ich 5. Obwohl unsere Bruttogehälter sehr unterschiedlich sind habe ich aber LSK bedingt sehr hohe Abzüge gehabt. Insgesamt kamen wir somit auf ähnliche Abzüge. Desweiteren mache ich seit einigen Jahren meine Weiterbildungskosten/Schulungen geltend. Also fast alle Belege sind meine. Er hat lediglich die Standard-Werbekosten /Fahrtweg.


    Also, wenn ich Eure Tipps zusammenfasse: Ich sollte schriftlich das Finanzamt auffordern mir den Betrag wie eingereicht zu überweisen, da wir zum Zeitpunkt der Kontoänderung schon getrennt lebten? Oder wie sollte hier der Inhalt lauten? Ich meine, dafür kann das Finanzamt ja nichts. Aber trotzdem hätten sie doch meine Unterschrift einfordern müssen, oder? Immerhin müssen wir im Kindergarten ja auch wegen anderer Themen immer beide unterschreiben.


    Es handelt sich hier um EUR 6000. Also theoretisch wie ursprünglich besprochen EUR 3000 für jeden. Es ist nicht so viel, dass ich dafür einen Rechtsstreit starten möchte aber ich frage mich grade, wie ich meine Anwaltskosten zahlen soll... Und da würden mir die EUR 3000 enorm weiterhelfen.

    So blöd das auch für Dich ist, dass der KV Dich im 7. Monat Deiner Schwangerschaft verlassen hat - würde ich doch versuchen und ihm frühstmöglich den kompletten Zugang zu seinen Kindern zu gewähren. Und das heist für mich auch, dass KV seine Kinder sehen kann auch wenn NEXT dabei ist. Und momentan instrumentalisierst Du Euer Baby und versuchst so den KV noch unter Druck zu setzen.


    Versteh' mich nicht falsch - ich wurde auch im 8. Schwangerschaftsmonat verlassen. Getrennt haben wir uns richtig aber erst später. Und trotzdem erinnere ich mich an den Schmerz. Aber versuche Dich von dem zu lösen. Eine Nacht in totaler Ruhe kann auch wirklich mal etwas ganz tolles sein! Und Dir ganz viel Kraft für neue Taten geben.

    Meine Tochter ist nur ein paar Monate älter - und sehr auf mich fixiert aber wir haben uns auf ein 14 tägiges Wochenendmodell geeinigt und KV holt die Kinder (wenn in Deutschland) auch noch Donnerstag Nachmittag früher aus der Kita ab.


    Hinsichtlich Umgang mit dem Kind - manche Väter brauchen ein wenig länger. So lange das Kind nicht wirklich richtig gefährdet ist (also Tabak drehen finde ich nicht schlimm - rauchen schon eher aber das kannst Du schlecht verbieten, wenn Du es selbst machst aber selbst mit einer Zigarette passiv rauchen bei ca. 4h pro Woche kommt ein Kind nicht um - würde ich zumindest einmal behaupten), solltest Du ihm Freiheiten einräumen. Siehe es doch auch als Entlastung Deiner Person. Was nützt es Dir, wenn KV aufgibt und sich für Euer Kind gar nicht mehr interessiert. Auch wenn Mama immer Mama bleibt, brauchen Kinder ihre Väter und werden immer selbstständiger. Ist doch schön, wenn es dann auf eine gesunde Vaterbindung zurückgreifen kann.


    Ich würde das alles erst einmal versuchen entspannter zu betrachten. Ausserdem würde ich den KV bitten, Kind bei sich zu Hause zu betreuen, damit es auch dieses Umfeld kennenlernt. Denn sonst hast Du KV bei Dir in der Wohnung und es eskaliert immer mal wieder so wie früher und genau das wolltest Du ja vermutlich nun nicht mehr haben...

    Hallo Du, also bisher habt Ihr doch einen ganz tollen Weg miteinander gefunden und ich bewundere Euch in Eurer Patchwork-Konstellation.


    Ich würde dies nicht so leicht aufgeben... und vorschlagen, einen Termin mit einem Mediator zu machen. Denn das was ihr Euch in den letzten Jahren aufgebaut habt, würde ich nicht so schnell mit einer (aus Deiner Sicht ja auch zu recht) beleidigten Reaktion gefährden. Es ist natürlich nicht okay, wie KV sich grade benimmt und ich gehe davon aus, dass der Hase irgendwo anders begraben liegt. Aber genau das sollte ein Vermittler jetzt klären bzw. Euch dabei unterstützen. Oder sucht Euch doch kompetente Hilfe beim JUgendamt. Soweit ich hier im Forum mitgekommen habe, gibt es ja ganz unterschiedliche Jugendämter - manche sehr engagiert und kompetent und andere durchaus nicht so sehr.


    Ich stimme aber Jenpa zu - und damit auch Dir - ein siebenjähriges Kind kann und sollte den Umgang noch nicht in seine Hände nehmen sollen und es jetzt schleifen zu lassen, wäre wirklich schade und würde nur zu Gegenreaktionen führen. Und dann seid ihr fix bei einer verfahrenen Situation wie es hier im Forum immer mal wieder vorkommt.


    Drück' Euch die Daumen

    Hallo zusammen,


    Ich habe zu dem gleichen Titel unter Trennung/Scheidung schon einmal vor langer Zeit gepostet und weiss nicht wie man dies verlinkt (sorry). Kurze Historie: KV hat nach Trennung die Überweisung der Rückerstattung 2010 auf sein Konto umgeleitet in dem er beim Finanzamt einfach meine Kontonummer geändert hat. Hat jemand schon einmal Erfahrungen zu der Auszahlung des hälftigen Steuerrückerstattungsbestrages gemacht bzw. welche Optionen habe ich? Muss ich denn Klagen um den hälftigen Betrag zu erhalten oder gibt es andere Optionen? Kann ich mich z. Bsp. direkt an das Finanzamt richten, da die Überweisung nicht ohne meine Zustimmung auf sein Konto hätte erfolgen dürfen? Muss er mir die Hälfte auszahlen oder ist es mein persönliches Pech?


    Ich will einfach zur Ruhe kommen aber der Betrag würde fast genau meine Anwaltskosten tragen - daher bin ich sehr an der Auszahlung interessiert.

    @ PapaT: Kurze Frage: Ich habe jetzt meinem Mann eine Frist gesetzt und ihn um hälftige Auszahlung (minus Steuerberatergebühren) der Steuerrückerstattung aufgefordert. Auf was muss ich denn achten bzw. wie bist Du damals vorgegangen? Ich denke immer noch, dass die Umleitung NACH Trennung nicht ganz legal war würde aber gerne vom Klageweg absehen.


    Danke für Deine Info!

    Hallo zusammen,




    ich habe ja nun seit dem 05. April den Beschluss der einstweiligen Anordnung
    schriftlich in den Händen. KV hat nun die ausstehenden Beträge mit dem
    Vermerk "Vorläufige Restzahlung" überwiesen. Soweit ich von meiner
    Anwältin informiert bin, gibt es hier keine Revision sondern die eine
    oder andere Partei könnte das Hauptverfahren anstreben. Aufgrund seines
    Überweisungsvermerks gehe ich davon aus, dass mein getrennt lebender
    Mann dies auch tun wird, oder wie seht Ihr das?


    Ich will mich nur seelisch darauf einstellen können. Ich habe nämlich irgendwie keine Lust die nächsten Monate vor Gericht zu verbringen... Er hatte mir ja angekündigt, dass er jeden Cent seines Vermögens dafür nutzen würde... Vielleicht sollte ich diesen Vermerk ignorieren aber jegliche Überweisung ist momentan mit "Vorläufig" oder "Vorbehaltlich" vermerkt. Mag sein, dass er mich nur ärgern will. Er hat mir auch immer das Haushaltsgeld mit dem Vermerk "Putze" überwiesen und ich habe mich ca. gefühlte 10 Jahre geärgert aber geändert hat das nichts.

    Fele, ich gehe davon aus, dass er nicht aufwacht. Ich meine auch, dass Du andere Mittel einsetzen musst. Entweder Du erreichst ihn an seinen Softspots und/oder andere Maßnahmen.
    Aber es geht nicht, dass solche Übergaben so eskalieren.


    Vorschlag: 1.) Übergabe an Deiner Haustür, so wie oben von anderen vorgeschlagen. Ihr Hausverbot erteilen. Ansonsten Übergabe über neutrale Personen organisieren.
    2. Kommunikation nur noch schriftlich
    3. Notfalls Umgang reduzieren (ich erinnere mich an Deinen letzten Beitrag?)
    4. JA erneut einschalten, notfalls neue SA
    5. Mir fällt nichts mehr spontan ein aber ich würde jetzt ganz systematisch "Prozesse" einführen. Und zwar meine ich hier standardisierte Abläufe mit möglichst wenig persönlichen Kontakt.


    Gibt es irgendwie die Möglichkeit, dass Du ihn alleine abfängst und mal einmal Kaffeetrinken gehst mit ihm?


    PS: Was spricht gegen eine stationäre AUfnahme? Oder Mutter-Kind-Kur?

    Schwierige Situation... es gibt wirklich Männer die sich von ihren Frauen komplett leiten lassen. Mein Vater ist so ein Paradebeispiel. Wir Kinder kommen nur an ihn heran, wenn wir ihn persönlich abfangen können und er alleine ist... oder wenn wir ihm im Herzen berühren. Gibt es aus Eurer Vergangenheiten noch Punkte über die Du an ihn herankommst? Meine Mutter ist zum Beispiel eine exzellente Köchin (Stiefmama kann gar nicht kochen) und so konnte sie ihn früher immer mal wieder mit einem guten Essen überzeugen. Sprich: Unser Vater gab uns ab, sie hatte schon gekocht und wir sassen dann noch alle gemütlich kurz zusammen und die beiden konnten einiges über den Tellerrand besprechen.


    Habt Ihr soetwas?

    Ehrlich gesagt, ist die Epilepsie nicht das was mich in diesem Threat hauptsächlich herumtreibt. Sondern eher, dass Mausi nach den letzten Tagen so mitgenommen ist. Sie liebt ihn heiss und innig aber weint dann doch bei jeder Kleinigkeit nach mir - wurde mir so gesagt. Zum einen muss sie da durch und zum anderen möchte ich aber auch für alle Seiten das Beste.


    Meine Intention ist es durchaus nicht, meinem noch Mann die Maus abzusprechen. Und trotzdem mache ich mir Sorgen.


    Hinsichtlich der Epilepsie: Mausi hat "nur" grand-mal Anfälle. Wer sich nicht auskennt - grand mal heißt sozusagen "schlimm". Früher wurden die Anfälle in einer Art Skala eingestuft. Diese kommen nicht wahnsinnig häufig aber wenn, sind das Totalausfälle mit mehreren Minuten Atemstillstand usw. Das volle Programm. KV hat diese noch NIE mitbekommen weil er halt auch so selten da war/Zufall es so wollte usw. Sie sind sehr angsterregend aber ingesamt traue ich es ihm zu - und wenn nicht, dann muss er es lernen. Sie ist nicht medikamentös eingestellt, da sie noch so klein ist und die Nebenwirkungen das positive einer Einstellung übertreffen. Sollte sie allerdings in den nächsten Wochen wieder einen Anfall haben, dann ist sie "dran" - so unser Arzt. Und trotzdem, dass ist nicht mein Hauptanliegen wobei ich mein vermeidliches Vetorecht bei einer einsamen Insel einlegen würde.


    Ach, wenn man bloss alles so einfach wäre...

    @ Camper: Oma ist vor Ort ABER ihr die Kinder zu überlassen ist grob fahrlässig. Sie hat die Kinder meiner Schwägerin schon einmal "vergessen" und ist alleine einkaufen gegangen obwohl sie auf die Kinder aufpassen wollte. Meine Schwägerin hat ihr Büro unter der WOhnung und wunderte sich über das "lang anhaltende" Weinen ihrer Kinder. Oma war halt weg. In Kombination mit KV machbar. Allerdings hat Mausi ihre Oma noch nie gesehen. Bis zur Trennung hatte KV und seine Mutter keinen Kontakt zueinander (hatte aber nichts mit mir zu tun).

    Ich glaube ich mache mich jetzt echt unbeliebt. Aber Du hast meiner Meinung nach dem KV genug Spielraum für Anworten/Vereinbarungen gegeben. Es kann keiner von Dir erwarten so kurzfristig alles zu ändern. Ich finde, auch Du hast ein Recht darauf mit Deiner Familie ein Osterfest nach Deinen Vorstellungen zu gestalten. Ich würde in diesem Falle Ostern nicht weiter diskutieren. Er kann Muckelsohn gerne ab 14:00 Uhr haben und nächstes Jahr werden die Karten neu gemischt. Sprich: Muckelsohn ist ggf. Ostern 2013 bei Muckels Papa.


    Euch schöne Ostern 2012 und viel, viel Sonne!


    PS: Und wer nicht will, der hat schon. Im echten Leben muss man sich auch zeitnah entscheiden und kann sich nicht immer alle Optionen bis Ultimo offen halten... Warum mussen AE's dies tun? Flexibel? Ja, klar! Angebot unterbreiten? Ebenso! In letzter Minute nach seiner Pfeiffe tanzen? NEIN.

    Da gibt es dann auch gleich eine neue Frage: Ein Ferienhaus ist auf einer Insel ohne Arzt und man kommt nur einmal am Tag an oder von der Insel weg. Bei medizinischen Notfällen gibt es einen Helikopter, der aber nicht immer zuverlässig fliegt. Da Mausi ja Epileptikerin ist möchte ich nicht, dass er mit den Kindern dahin geht. Ist das zulässig, dass ich das von ihm "erbitte/verlange"?