Beiträge von *Vicky*

    Augsburg, aktuell: 25 grad!



    und am Wochenede bis zu 28 grad. Schöööööön, es geht aufwärts! Und hoffentlich bleibt es auch so!

    Hallo Lille,


    Puh.. Starkes Stück. Ich verstehe auch nicht warum die Umgangstante meint man müsse den Vater dazu zwingen?

    :wand

    Unter Zwang funktioniert doch gar nichts. Und was bringt es denn, wenn du die Kinder dort hin bringst aber der Vater nicht auftaucht? Oder derartiges Desinteresse zeigt das auch die Kinder das spüren?


    Ich sag mir immer, wer nicht will der hat schon! ER ist der derjenige der alles von euren Kindern verpasst!!


    Ich wünsche dir und deinen Kinder alles gute!!


    Wohin der pfändbare Teil des Lohns/Gehalts durch den Arbeitsgeber zu überweisen ist müsste soweit ich weiß auf dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss stehen. Und von diesem solltest du - denke ich - auch eine Ausfertigung haben. Zumindest aber die von dir beauftragte RAin. Du könntest auch beim Rechtspfleger des zuständigen Gerichts nachfragen wie der Sachstand ist.

    Das ist ja Interessant.. Ich habe keinen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bekommen. Und wie gesagt meine Anwältin meinte vor ein paar Tagen sie wäre gar nicht mehr zuständig für mich seit sie alles ans Gericht geschickt hat!


    Ich habe jetzt natürlich, wie sollte es auch anders sein, wenn es wichtig ist, keinen in der Kanzlei meiner Anwältin erreicht.


    Kann ich denn auch ohne Aktenzeichen bei Gericht Auskunft bekommen?


    Liebe Grüße

    Hallo,


    um kein neues Thema zu eröffnen, versuche ich mal hier mein Glück. Es geht ebenfalls um Lohnpfändung!


    Im Oktober 2012 hat meine Anwältin eine Lohnpfändung für den Kindesunterhalt bei Gericht beantragt.
    ( Der KV hat sich durch die Unterschrift auf der Urkunde verpflichtet zum 1 eines Monats zu zahlen - ich bekomme meist den Unterhalt zw. dem 10-15 eines Monats, bin aber dringend auf die Pünklichkeit des Unterhalts angewiesen, dies ging nun 2 Jahre schon so, mal zahl ich am 10 mal am 15 ... )


    Ende November habe ich durch böse SMS seitens des KV erfahren das der Gerichtsvollzieher nun wohl schon bei ihm auf der Arbeit war. Nun haben wir Mitte Dezember und Ich habe noch nichts vom Gerichtsvollzieher gehört.


    Als ich meine Anwältin anrief um zu fragen, wie lang das in der Regel denn noch dauert bis ich mein Geld bekäme und ob sie mir den Namen des beauftragen Gerichtsvollzieher geben könnte, dass ich mich ggf. an den wenden kann, meinte sie " Das sie keine Informationen hat, seit dem sie alles ans Gericht übergeben hat, hat sie damit nichts mehr zu tun )


    Ich habe nun also keinen Namen des beauftragten Gerichtsvollziehers und keine Ahnung wann ich mit dem Geld rechnen kann ( wir sind aber dringend drauf angewiesen, denn bis auf ALG 2 und Kindergeld haben wir keine weiteren Einkünfte )


    Gerade eben, habe ich mit einer bekannten gesprochen, die meinte, dass das gepfändete Geld vom Arbeitgeber des KV direkt an die Kanzlei meiner Anwältin geht und diese mir dann den Unterhalt überweisen muss?? Ist das so richtig??


    Lieben Gruß

    Hallo ihr Lieben! :)


    Bin nun schon einige Zeit hier angemeldet, aber habe bisher nur still mitgelesen!


    Mein Prinz und Ich kommen aus dem Schönen Schwabenländle! :)


    Seit mein Prinz 2 Monate alt ist bin ich vom Kindsvater getrennt, seit diesem Sommer haben wir nun aber wieder männliche Verstärkung im Haus! ;)


    Liebe Grüße, Vicky