Beiträge von Semia

    Also, den Zuschuss für die Klassenfahrt habe ich relativ leicht bekommen. Ich muß jedoch meinen Sachbearbeiter immer auf die Füße treten. Jedesmal wenn ich etwas beantrage muß ich da nochmal hinfahren, damit ich es bekomme. Dann versucht er mich noch über den Tisch zu ziehen. Bekomme noch nicht mal Bescheide für den Widerspruch. Nun gut, zwischenzeitlich weiß ich ja, das man nach 6 Monaten nachdem ich keine Antwort auf meinen Antrag bekommen habe zum Anwalt gehen kann. Doch es nervt mich.
    Bezüglich der Teilhabe zum gesellschaftlichen Lebens hieß es erst vom Sachbearbeiter man bekommt auf alle Fälle die 120Euro im Jahr. Auch wenn man z. B. einen Kurs bucht, der vielleicht nur 6 Monate geht und 134 Euro kosten würde. Die 120 Euro würden auf alle Fälle gezahlt. Jetzt habe ich meine Tochter in einem preiswerten Fitnesscenter angemeldet. Jetzt erzählt der mir heute, das nur 10Euro pro Monat übernommen werden. Also zahlen die nur 50 Euro von den 120 die meiner Tochter eigentlich zu stehen. Dadurch das es keiner wußte, geht uns nun das Geld verloren. Einen Teil muß ich sowieso dazu zahlen und das Ticket, damit sie überhaupt dahin kommt, zahle ich auch. Ist es sinnvoll die 70Euro einzuklagen bzw. mindestens die monatlichen Kosten die mir für die Mitgliedschaft entstehen zu fordern? Glücklicherweise ist es bei mir so, das er mir die 10Euro monatlich zahlen will und zu Beginn des nächsten Jahres 120Euro in einer Rate. Er kontrolliert dies sowieso nicht. Der macht es sich einfach. Mit der Warmwasserpauschale funktioniert es auch nicht wirklich. Hm, momentan bin ich unschlüssig, ob ich wieder zum Anwalt gehen soll und dann mehrere unerledigte Anträge auf einmal bearbeiten lasse. Es ist ärgerlich. Hoffe, ich bekomme bald einen Job. Dann zahle ich es lieber selbst, als sich immer mit denen rum zu plagen.
    Diana

    @ Jeanny
    Du bekommst also H4 und den Anteil der Wohnung der nicht übernommen wird, also die mehr qm², das Geld dafür holst Du Dir bei der Wohngeldstelle? Verstehe ich das so richtig? Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Wohngeldstelle die Kosten auch nur für eine angemessene Größe übernimmt. Die Restkosten muß man dann eben selbst bezahlen.
    @Maschenka
    Bei den KDU Richtlinien für meine Stadt bzw. meine Gemeinde stehen, dann die qm² die mir zu stehen? Ich habe hier noch nicht ganz verstanden für was das Richtig ist bzw was ich mit diesen Richtlinien anfangen kann.
    Diana

    Den Hilfeplan widerrufen ist sicherlich nicht das, was Du in Deinem Posting meinst.


    Es ist so, dass nach einem Hilfeplangespräch eine Protokoll erstellt wird. Einige Jugendämter geben die Möglichkeit, sich hierzu binnen einer bestimmten Frist zu äußern. Dies bezieht sich allerdings lediglich auf die inhaltliche Wiedergabe des Gespräches. Zielsetzungen etc. falls da irgendwas fehlt oder falsch wieder gegeben wurde, z.B. in Bezug auf die Absprachen. Die getroffenen Aussagen "widerrufen" kannst du nicht.


    Du kannst aber sehr wohl erklären, dass Du die Jugendhilfe beenden willst. Dann hat das Jugendamt die Möglichkeit, auf Deinen Wunsch einzugehen und evtl. ein neues Gespräch zu vereinbaren.


    Eins muss Dir allerdings bewusst sein. Wenn Dein Wunsch nicht vom Kind getragen wird und Dein Wunsch nicht mit den Kindesinteressen zu vereinbaren ist, musst Du damit rechnen, dass das Jugendamt das Familiengericht einschaltet (falls Du Inhaberin der kompletten elterlichen Sorge bist).


    Vom Grundsätzlichen möchte ich Dir einen Gedanken mit auf dem Weg geben. Im Rahmen von stationärer Jugendhilfe beginnt im Alter einer Jugendlichen ein Entscheidungsprozess dahingehend, ob es in Richtung Rückkehr oder Verselbständigung geht (Geht es nach Hause oder wird das Mädchen verselbständigt). Ich glaube, dass Dich dieser Gedankengang beschäftigt und Du nunmehr Deine letzte Chance siehst, mit dem Mädchen noch eine Weile im eigenen Haushalt zu verbringen.


    Für mich klingt es eher so, als wäre es eher Dein Wunsch, dass das Mädchen sich für die Rückkehr entscheidet. Die Trauer die Du bei der Tochter zu spüren glaubst (so liest sich Dein Post) scheint eher Deine eigene Trauer zu sein.



    Versuche mal aufrichtig zu klären, ob es wirklich der Wunsch der Tochter ist, nach Hause zu kommen, bevor Du da unüberlegte Schritte unternimmst.



    Der Kater :brille
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    achso, mir fällt hier noch was ein.
    Ich kann zwar den Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen, aber beenden kann ich es nicht! Das scheint mir unlogisch.
    Zahlen darf ich dann zwar, aber Beenden darf ich nicht. Das kann doch nicht sein.
    Also haben hier Eltern gar keine Rechte. Man darf zwar seine Wünsche äußern mehr aber auch nicht.

    ja, das ist mir schon klar.
    Wenn ich jedoch jetzt in eine 60qm große Wohnung ziehe und dann kommt die dritte Person und dann ist die Wohnung wieder zu klein und nochmal umziehen, da habe ich keinen Bock drauf. Ich bin erst im August letzten Jahres umgezogen.
    Diana

    Dazu habe ich auch mal einige Fragen.
    Ich wohne momentan in einer 40 qm Dachgeschoßwohnung mit sehr viel Schrägen mit meiner Tochter(fast 16). Ich habe noch zwei weitere Kinder, die mich besuchen kommen. Eine wird möglicherweise in Zukunft zu mir zurückkommen. Wann ist noch offen.
    Jetzt möchte ich umziehen. Den Antrag habe ich schon gestellt auch mit der Aussage das die zweite Tochter zu mir kommen wird. Der Umzug wurde mir mdl. zugesichert, weil die Wohnung zu klein ist. Man hatte mir auch noch gesagt, dass die Kosten für die dritte Person übernommen werden, sobald sie bei mir angemeldet ist, auch wenn sie noch nicht bei mir lebt. Hm, nun frage ich mich wie das ist, wenn meine Tochter nun Monate später erst zu mir zieht. Werden die Kosten für eine Wohnung für 3 Personen übernommen, wenn dauerhaft 2 Personen hier leben. Jedoch 2 Personen ständig zu Besuch sind. Hat dazu jemand mehr Erfahrung? Gibt es dazu noch mehr Urteile?
    Diana

    Hallo,
    Danke für Eure Feedbacks. Hat mich sehr zum Nachdenken angeregt.
    Nun, wenn ich sie in der Vergangenheit gefragt habe:" Was willst Du?" Bekam ich häufig ein :" Kein Ahnung!", "Weiß ich nicht." "Ist mir doch egal." oder an einem Tag wollte sie das bei nächsten Tag, wollte sie genau das wiederrum nicht. Hm, als Mutter steht man häufig ratlos da und möchte sein Kind einfach verstehen, will ne Klarheit, was will sie wirklich.
    Letztendlich geht es mir darum sie wirklich zu verstehen.
    Wenn sie sagt, sie will bis zum Ende der Realschule da bleiben. Ist es das, was sie wirklich will? So aus dem Herzen, aus der Tiefe Ihrer Seele? Oder sagt sie es aus der Angst vor Veränderung? Was ja auch menschlich ist. Das möchte ich wirklich verstehen.
    Hm, vielleicht macht es wirklich mehr Sinn, wenn Sie die ganzen Ferien in Zukunft uns besuchen kommt. Dafür ist jedoch die Wohnung viel zu klein. Ich weiß nicht, ob da die ARGE mitspielt. Werde mich wohl mal erkundigen müssen.
    Letztendlich sind verlängerte Besuche auch immer nur Besuche. Ich habe das bei meiner anderen Tochter gemerkt. Sie war auch in der Einrichtung, jedoch andere Gruppe. Da wurde sie rausgeschmissen. Da hat auch keiner nach unseren Bedürfnissen gefragt. Wir wurden einfach ins kalte Wasser geschmissen. Ich war gerade mitten im Umzugsstreß,
    aber das ist ein anderes Thema. Was ich sagen wollte ist, seit dem sie wieder bei mir lebt, spüre ich das der Besuch und das tatsächliche Zusammenleben nicht vergleichbar sind. Mit den Besuchen kann man nicht wirklich was tragbares Aufbauen, es geht einfach am Alltag vorbei. Deswegen sind harmonische Besuche keine Garantie, das es später klappt. Es kann auch vollkommen in die Hose gehen.
    LG
    Diana

    Verantwortung heißt sein Kind und seine Situation zu sehen und zu stützen. Da steht das Wohl des Kindes über den eigenen Entwicklungswollen und Willen.


    Ich möchte dir nichts bösartiges unterstellen, aber es kommt rüber, als ginge es dir um deine Entwicklung und deinen Willen.
    Ich hoffe, dass deine 14jährige Tochter ein gutes und gesundes Gefühl für sich hat, weiß, was ihr gut tut und da ihren Willen durchsetzt.


    Dazu müßte sie sich erstmal bewußt sein, was sie wirklich will und dieses dann auch mitteilen. Hier liegt leider dann eben auch Ihr Problem. Das sie eben nicht die Klarheit hat, was sie wirklich will, nicht mit Ihren Bedürfnissen bebunden ist und diese dann eben auch nicht mitteilen bzw. durchsetzen kann. Ja und dabei möchte ich Ihr eben gerne helfen.
    Diana

    Also ich denke, das ich für mich die Klarheit habe. Ich habe damals die Hilfe freiwillig angenommen, weil ich mit der Situation überfordert war. Bedingt durch viele Persönlichkeitsbildende Workshops bin ich gewachsen als Mutter und ich habe für mich jetzt erkannt, dass diese Form der Hilfe für mich nicht mehr hilfreich ist. Ich kann dadurch in meinem Muttersein nicht weiterwachsen( in Bezug auf das Amt würde ich das wohl anders formulieren) Ich bin mir jetzt darüber bewußt, die volle Verantwortung für meine Kinder übernehmen zu können. Und wenn ich Hilfe benötige, dann habe ich dazu meine Ansprechpartner die für mich stimmig sind.
    Mit der langsamen Intergration ist das so eine Sache. Ich wohne mit meiner anderen Tochter momentan in einer 40qm Dachgeschoßwohnung. Also viel zu klein. Abgesehen davon habe ich noch eine dritte Tochter die mich auch regelmäßig besuchen kommt. Jetzt möchte ich einfach umziehen und zwar in den nächsten Monaten. In zwei Jahren, wenn meine andere Tochter mit der Realschule fertig ist, will ich dann nicht noch einmal umziehen, weil dann die Wohnung zu klein ist.
    Ja, sie ist schon 14 und wird demnächst 15. Ich bin mir nicht sicher, ob sie wirklich in dem Heim weiterleben will. Oder ob sie das alles sagt, weil sie vielleicht einfach Angst vor Veränderung hat und weil Veränderung auch immer mit Arbeit verbunden ist und Ihr dazu vielleicht einfach die Kraft fehlt oder sie Hilfe benötigt.
    Fakt ist jedoch auch wenn sie weiter Ihren Willen äußert, so habe ich auch meinen Willen und der heißt, die Hilfe beenden auf den kürzesten und einfachsten Weg. Ich werde keine weiteren Hilfepläne unterschreiben und bin auch nicht weiter bereit an Gesprächen teilzunehmen, die diese Hilfe verlängern.
    Wie sieht das dann mit der Rechtsgrundlage aus, denn es fehlt ja dann meine Unterschrift unter dem Vertrag. Geht das das eventuell vor Gericht?
    LG
    Diana

    Hallo,


    meine Tochter ist seit Jahren im Heim. Jetzt möchte ich die Hilfe beenden. Ich benötige die Hilfe seitens des Jugendamtes nicht mehr.
    Ich habe dies dem Jugendamt mitgeteilt. Bin jedoch nicht sicher, ob man hier wirklich auf meine Wünsche eingeht. Nun ist ein neues Hilfeplangespräch angesetzt. Wie verhalte ich mich hier am Sinnvollsten? Ich möchte keinen weiteren Hilfeplan unterschreiben, da ich befürchte die Hilfe dadurch nur weiter zu verlängern. Ich habe Angst wenn ich unterschreibe, das sich dann bis zum nächsten Hilfepan( 6Monate später) nichts tut. Das Jugendamt möchte hier die Meinung meiner Tochter hören. Sie sagt, sie will erst nach Beendigung der Realschule( frühstens in 2 Jahren) die Einrichtung verlassen. Ich persönlich habe jedoch den Eindruck dass sie darunter leidet nicht in Ihrer Familie zu leben und das auch das Umfeld in dem sie da lebt Ihr nicht wirklich gut tut. Die Hilfe soll zwar den Familien helfen, bringt jedoch aus meiner heutigen Sicht und meinem heutigen Verständnis wieder neue Probleme mit sich.
    Eine ehemalige Sachbearbeiterin des Jugendamtes hat mir mal erzählt, dass man den Hilfeplan innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt auch wiederrufen kann mit einer Begründung, sonst zählt er als genehmigt. Macht es nun Sinn nach Erhalt des Hilfeplanes, diesen nicht zu unterschreiben und mit einer Begründung warum ich ihn nicht unterschrieben habe zurückzuschicken. Oder ist es sinnvoll da dann Widerspruch drüber zu schreiben. Wer kennt sich da aus. Im Internet habe ich bereits recherchiert, jedoch nichts gefunden.


    Diana