Beiträge von Yolanda

    Hallo!
    Mein Sohn ist jetzt 7 Monate alt und wäre im November dann 10 Monate alt, wenn er in die Krippe sollte. Ich muss mir auch noch eine Arbeit suchen, bin momentan arbeitslos. Aber ich muss den Krippenplatz ja bezahlen, brauche mein Kind dann aber nicht hinschicken? Hier in München sind die Krippenplätze sehr knapp und sind den Berufstätigen vorenthalten. Bei privaten Krippen muss man hier anch drei Monaten einen Arbeitsplatz nachweisen. Das kind in die Kripee tun und arbeitslos zu Hause sitzen geht hier nicht.

    Hallo!
    Meine Elternzeit geht bis März 2013. Hab nun schon einen Krippenplatz ab November 2012 bekommen, den ich annehmen muss. Lieber wär mir ein Platz ab Januar oder Februar 2012 gewesen, es werden da aber nur im Herbst neue
    Kinder angenommen. Ich habe einen Platz für 5-6 Stunden täglich, habe aber noch keine Arbeit. Bis wann muss ich bei der städt. Krippe in München eine Arbeit nachweisen? Nach drei Monaten? Was ist, wenn ich bis dahin nichts gefunden habe? Eigentlich wollte ich während der Elternzeit nicht arbeiten gehen, da mir dann ja auch das Elterngeld gekürzt wird.
    Gruß
    Yolanda

    Hallo!
    Das Ja meinte jetzt, sie brauchen meinen Vermögensnachweis nur, um zu prüfen, ob der KV sich an der Säuglingserstausstattung beteiligen muss. Was ist, wenn ich dem JA einen Teil meiner Ersparnisse unterschlage auf diesem roten Formular? Habe ich dann Urkundenfälschung betrieben?
    gruß
    Yolanda

    D.h. wenn ich jetzt Ersparnisse habe, muss der Vater u.U. gar nicht zahlen oder erst, wenn ich meine Ersparnisse aufgebraucht habe? Ich weiß von einer anderen Alleinerziehenden, dass das eigene Vermögen nicht miteinbezogen werden darf. Sie hatte einen Anwalt und der hat das gesagt. Da weiß das Jugendamt wohl auch nicht richitg Bescheid. Ich habe so ein rotes Formular bekommen, wo ich alles eintragen muss. Das ist der Erhebungsbogen zur Feststellung des Untehraltsanspruchs.
    Und Unterhaltsvorschuss bekommt man nur, wenn die Vaterschaftsanerkennung schon vorliegt. Das ist doch auch wiedersprüchlich. Was macht man denn, wenn der Vater das nicht unterschreiben will oder der Vater unbekannt ist oder im Ausland? Bei mir hat der KV die Vaterschaft noch nciht anerkannt.
    Gruß
    Yolanda

    Die wollen von mir auch Einkommens- und Vermögensnachweise haben. Muss ich da auch meine Ersparnisse angeben? Den Kindsunterhalt hätten sie doch unabhängig davon schonmal berechnen und fertigmachen können. Denn meine Nachweise wollen sie doch nur für meinen BU haben?
    Gruß
    Yolanda

    Hallo Lena_1977!
    Meine Sachbearbeiterin beim JA ist immer schlecht zu erreichen. Sie sagte nur, dass der KV alles zusammen in einem Termin erledigen will wie Vaterschaftsanerkennung und das andere. Ich muss doch die Vaterschaftsanerkennung auch unterschreiben?
    Wenn man sich eine Anwältin für den BU nehmen muss, wird da doch neben dem eigenen Einkommen auch das eigene Vermögen mitberechnet, oder?
    Ich hab dem KV jetzt einen Brief per Einschreiben geschickt, dass er mir den BU zahlen soll. Einfach mal vorsichtshalber. Oder der KV hat da beim JA erzählt, ich sei reich. Die scheinen da erst was zu machen, bis sie anscheinend von mir auch alle Unterlagen haben.
    Gruß
    Yolanda

    Wenn ich mir jetzt eine Anwältin nehme, ist das aber auch sehr teuer? Die kann so um die 2000 bis 2500 Euro kosten? Hat mir eine andere Alleinerziehende gesagt, die sich eine genommen hatte.
    Gruß
    Yolanda

    Bei der Vaterschaftsanerkennung muss ich dabei sein bzw. das auch unterschreiben? Wenn dem so ist, hat der KV die Vaterschaft noch nicht anerkannt. Liegt vielleicht auch ein bisschen an mir, das jetzt alles so lange dauert.
    Gruß
    Yolanda

    Das JA will den BU nur für mich netterweise berechnen. Einklagen muss ich ihn dann ja selber, notfalls über eine Anwältin. Der Kindesunterhalt ist doch unabhängig von meinem Vermögen? Ich muss das jetzt alles angeben von mir.
    Hab ja gedacht, dass der KV jetzt da mal alles eingereicht hätte. Er muss sich evtl. noch an der Baby-Erstausstattung beteiligen.
    Gruß
    Yolanda

    Hallo!
    Den Antrag auf UVG hab ich jetzt abgeschickt.
    Das JA will auch meinen BU mitberechnen. Aber unabhängig davon hätten sie den Kindesunterhalt ja schon berechnen können und den KV zur Überweisung an mich veranlassen können.
    Der KV hatte auch mal überlegt, uns besuchen zu kommen. Diese E-Mail ist aber auch schon wieder 6 Wochen her. Der KV hat überhaupt kein Interesse an Kontakt zum Kind. Ich finde das schon sehr traurig.
    Gruß
    Yolanda

    Die Beistandsschaft habe ich Ende April eingerichtet. Die wollen aber von mir auch noch so viele Unterlagen haben, was ich doch etwas komisch finde. das hat doch ncihts mit dem Kindesunterhalt zu tun?
    Ich habe vom KV nichts mehr gehört und vom JA auch nicht. Wenn man da anruft, geht auch nie jemand ans Telefon. Und bald ist Urlaubszeit...
    Gruß
    Yolanda

    Hallo!
    Mein Sohn Leander ist jetzt 5 Monate alt, und ich möchte jetzt einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Wie ich vom Jugendamt gehört habe, bekommt man das Geld nur 2 Monate rückwirkend und nicht rückwirkend von Geburt an. Das überrascht mich doch sehr. Ich habe eh eine Beistandschaft beim JA eingerichtet. Der KV muss dann ja rückwirkend komplett Unterhalt zahlen?
    Gruß
    Yolanda

    Bap hat die richtige Antwort gegeben. Der KV hat ja erst vor 2 Wochen den Vaterschaftstest machen lassen. Die schriftliche Bestätigung davon will er mir noch zukommen lassen. Beim Jugendamt ist telefonsich nur schlecht jemand zu erreichen. Den BU bekomme ich dann für 3 Jahre? Aber nicht, wenn ich nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten gehen würde?Bin ja momentan auch arbeitslos.
    Gruß
    Yolanda

    Hallo!
    Mein Sohn ist jetzt vier Monate alt. Den KV habe ich zum Vaterschaftstest nach 10 Monaten zum ersten Mal wiedergesehen. Er hat sich über seinen Sohn gefreut, ihn auf dem Arm gehabt und auch geküsst. Er ist jetzt auch nachweisbar der Vater. Unterhalt habe ich bisher nicht von ihm gesehen. Beim Jugendamt habe ich die Beistandsschaft eingerichtet. Da hat der KV jetzt einen Termin und will auch die Vaterschaft anerkennen. Er will aber nicht unbedingt für mich Unterhalt zahlen. Wir waren nicht verheiratet. Wie gehe ich da am besten vor, damit er doch die 300 Euro Unterhalt an mich zahlt?
    Ich selbst musste am Jugendamt auch angeben, was ich besitze. Hängt das auch von meinen Finanzen ab, ob der KV für mich Unterhalt zahlen muss?
    Gruß
    Yolanda

    Hallo!
    Ich ruf gleich am Montag das Jugendamt an. Aber es gibt aj dennoch Väter, die sich vor dem Unterhaltzahlen drücken. Ich dachte, dass wär unmöglich in Deutschland? Und dann beantrage ich noch Unterhaltsvorschuss.
    War heute bei einem Alleinerziehendentreffen und das war ja wirklich ernüchternd, was da erzählt wurde.
    Gruß
    Yolanda

    hat er sich an der babyausstattung und an der schwangerschaftskleidung beteiligt?


    Daran hat sich der KV auch nicht beteiligt. Ich habe bisher keinen Pfennig für irgendwas von ihm gesehen.
    Er wollte mit mir ja nichts mehr zu tun haben und hatte gesagt, cih solle ihn nicht mehr kontaktieren, so als würde ich mit dem Kind komplett sein Leben ruinieren.
    Nur weil ich nicht abgetrieben habe, so wie er das wollte.


    Gruß


    Yolanda

    ich habe deinen Brief bekommen, es ist also soweit.



    Hallo!
    Das hier ist die Mail vom Kindsvater. So wie ich ihn kenne, ist er danns chon zuverlässig. Naja. Er ist Buchhalter von Beruf. Ich hatte ihm ja schonmal mit Gericht gedroht.



    "Das wichtigste daran ist, der Junge ist gesund und du bist es auch. Momentan möchte ich keine weiteren Photos und euch auch nicht besuchen, ich tue mich immer noch sehr
    schwer damit. Ich werde mich, wie zugesagt um den Vaterschaftstest bemühen. Allerdings bin ich ab morgen ein paar Tage weg, ich kann mich also erst in der übernächsten Woche darum kümmern.
    Ich gebe dir dann sofort Bescheid, auch wegen eventuell benötigter Unterlagen. Eine Frage habe ich gleich, welches Jugendamt ist den für xxx zuständig."


    Gruß
    Yolanda