Beiträge von Schnubbel2004

    Aber der KV ist doch auch die ersten 3 Jahre noch für den Unterhalt der Kindesmutter zuständig. Somit kann man ihm keinen Wohnvorteil anreichen und den Selbstbehalt kürzen, denn die (Neu-)KM wird unter Umständen gar kein eigenes Einkommen haben.


    Wenn der KV nicht gerade ein rosiges Einkommen hat, kann der Unterhalt für die beiden "großen" Kinder in meinen Augen ziemlich gewaltig nach unten gehen.

    Wenn ein Unternehmen verkauft wird, ist es dann nicht ein "einfacher" Betriebsübergang nach §§613a? Da bekommt jeder AN einen von der GF unterschriebenen "Vertrag", dass alle Rechte und Pflichten von der Vorgängergesellschaft übernommen werden und damit gilt der alte Vertrag unter neuem Firmennamen weiter.

    Auch für den Fall, dass ich mich fürchterlich in die Nesseln setze:


    Dein Kind ist krank, hat Husten, Schnupfen und Fieber, deine Eltern kümmern sich drum, du hast offensichtlich "nur" telefonischen Kontakt zum Kind, warum sprichst du KV ab, sich um das kranke Kind kümmern zu können, aber deinen Eltern nicht?


    Ich hätte KV wohl am Dienstag oder Mittwoch einen Hinweis gegeben, dass Kind krank ist und Fieber hat, aber bis Sonntag sollte das Fieber sicherlich so weit herunter gegangen sein, dass das Kind reisefähig ist.


    Unabhängig davon, was der KV beim JA schon zum Besten gegeben hat, stehst du ihm mit der Aktion in nichts nach :-(


    Er ist der Vater eures gemeinsamen Kindes und es muss irgendwie eine vernünftige Basis herbei geschaffen werden zwischen euch Eltern, dass man sich vernünftig über die Belange des Kindes unterhalten und gemeinsame Lösungen finden kann. Einer bestimmt, der andere muss folgen und wenn nicht, dann laufe ich zum JA, ist nicht der richtige Weg :-(

    Wenn ihr ein gutes Verhältnis habt, frage doch einfach nach, wie das funktioniert, ob die Oma kommt oder wie auch immer das geregelt ist, nimm es hin, aber bewerte es nicht. Er wird mit den Kids klar kommen und wird die Betreuung organisiert haben. Mäkel nicht daran herum, sondern nimm es, wie es ist und genieße die Woche, in der du keine Verpflichtungen bzgl. der Kinder hast, wird dir auch gut tun und wir müssen lernen, los zu lassen und dem anderen Elternteil zu vertrauen.



    OT


    "Junge, fahr vorsichtig!


    Dieses "fahr vorsichtig!" hör ich noch heute und die Anrufe, wenn es mal weiter weg geht: "ich wollte nur mal hören, ob du gut angekommen bist".... das scheint "typisch Mutter" zu sein, wahrscheinlich werden wir auch so ;-)

    Kann man da nicht eine "Monatskarte" wählen, anstatt einzelne Fahrten bezahlen zu wollen? Oder ein Ferienticket?


    Ich sehe da keine andere Möglichkeit, als dass du es bezahlst, wenn der Vater sich nicht beteiligt, wer sollte es sonst zahlen? Kostenlose Schülerfahrkarte ist für viele ein Traum, somit spart ihr da ja schon Geld, vielleicht kannst du das, dann für die nächsten Ferien zurücklegen, wo es keine Fahrkarte gibt? Ich weiß, hilft dir jetzt nicht wirklich weiter :rotwerd

    Willst du das Gutachten jedoch in das Verfahren einbringen, hast du wenig Chancen. Sog. "Gefälligkeitsgutachten", die von einer Seite eingebracht werden und damit das Geschmäckle haben, unangemessen das Gericht beeinflussen zu wollen, werden üblicherweise überhaupt nicht zugelassen. Zumal du hier eine Teilfragestellung abarbeiten willst, die im vom Gericht angesetzten Gutachten bereits behandelt wird. - Hat dir dein Anwalt dieses Vorgehen denn empfohlen? Hat er dir einen genau formulierten "Auftrag" für das Gutachten gegen? Ansonsten weckst du mit dem Gutachten den Eindruck, eine renitente Persönlichkeit zu sein, die sich außerhalb jeglicher üblicher Abläufe stellt, gegen alles und jedes seine Vorbehalte hat, ohne die mit handfesten Argumenten unterfüttern zu können.



    Ich kenne einen Fall, in dem genau dieses Vorgehen massig Pluspunkte eingefahren hat und das gerichtlich bestellte Gutachten damit abgewertet wurde. Dazu brauchte der "Gegengutachter" nichtmal mit den beteiligten Personen sprechen oder sie gar gesehen haben, es war vollkommen ausreichend, was der KV und Next erzählt haben, wurde ja schließlich alles mit Fotos dokumentiert, wie gut es dem Kind bei KV und Next ging.

    Pauschal mag ich da gar keine Antwort drauf geben. Jeder hat seine eigene Belastungsgrenze, deine scheint sehr niedrig zu liegen, aber das ist nicht besorgniserregend, deshalb bist du nicht gestört! Eine Therapie ist nicht "nur" für Gestörte, sondern auch für Menschen, die Hilfe benötigen, die überfordert sind mit sich, der Situation, womit auch immer. Ich finde den Ansatz nicht verkehrt.


    So wie es scheint, bist du bisher noch nicht wieder berufstätig, aber dennoch muss dein Haushalt nicht perfekt sein, die Sachen warten auf dich, nur, weil du den Haushalt mal ein oder zwei Tage liegen lässt, dir die Zeit für dich nimmst, kommt ihr deshalb nicht im Dreck um!


    An diversen Kursen und Gruppen teilzunehmen ist nicht verpflichtend, sollte aber eigentlich dafür da sein, dass du dich austauscht mit anderen, etwas anderes siehst als nur die eigenen 4 Wände und dein Kind.


    Dein Tagesablauf hat sich mit der Geburt vollkommen verändert, gib dir Zeit, dich daran zu gewöhnen, bis du dein Pensum gefunden hast, was du erfüllen kannst, etwas erzwingen wollen bringt da gar nichts!! Lass dir einfach Zeit und habe Geduld, mit der Zeit wird sich dein Tag einspielen und du kannst mehr Kraft für dich schöpfen.

    Die Realität sagt: Papa hat die Hälfte der Ferien und kann mit dem Kind fliegen wohin er will.


    Ja, kann er tun, ist aber, wenn das Kind auf dem jetzigen Standpunkt bleibt, nicht so einfach. Denke mal, zuerst muss geklärt werden, woher die Flugangst resultiert!


    Bei uns fliegt der KV nicht und hat Zwerg suggeriert: fliegen ist tödlich, macht Mama nur, um dich zu ärgern und umzubringen. Folglich: Kind wollte nicht fliegen! Habe mit Kind geredet, gesagt, wir fahren zum Flughafen, gucken mal, sprechen auch gern mal jemanden an und wenn es nicht geht, fahren wir wieder nach Hause und wenn du einsteigst, wir angekommen sind, du aber nicht wieder fliegen möchtest, nehmen wir einen Leihwagen und fahren zurück. War ein "Übungsflug" von Dortmund nach München!


    Da Zwerg richtiggehend hysterisch war, hätte ein Zwingen überhaupt nichts gebracht. Ich habe Zwerg die Wahl gelassen, Zwerg durfte entscheiden, was Zwerg für richtig hält. Tja, das Flugzeug hatte in München noch nicht ganz die Parkposition erreicht und die Frage kam: wann fliegen wir zurück?


    Es hat viel Geduld gebraucht, einen Flug, wo ich nicht mit anderen Verkehrsmitteln zurück kommen würde, ohne tagelang unterwegs zu sein, hätte ich Zwerg und auch mir nicht zugemutet, aber ich wusste, woher die Angst kam und wir konnten sie "besiegen".


    Mit 10/11 Jahren kann ein Kind sicherlich das Programm von einigen Tagen bestimmen/beeinflussen, aber das Reiseziel an sich sollte schon familienfreundlich abgestimmt sein, so dass alle davon profitieren können. Die drei Wochen bei Papa sind gesetzt und es ist seine Aufgabe, die Zeit mit Kind zu gestalten.


    Klingt hart: aber da hat der BET nichts zu melden, auch wenn man sieht, dass es gerade falsch für das Kind ist. UET ist auch Elternteil und wird ein Gefühl haben, was er dem Kind zumuten kann. Es ist hier die Aufgabe vom Vater, dem Kind die Ängste zu nehmen, über die Gestaltung des Urlaubs zu sprechen und auch einen Schritt zurückgehen zu können, indem er sagt, dass gewisse Unternehmungen Vater und Kind vorbehalten sind, hier muss dann halt Next für das Kind zurückstecken.


    Ich würde einen Teufel tun, unserem KV in die Ferienplanung zu pfuschen, du kannst nur anregen, ihn bitten, Gespräche zu führen, das Kind stärken, gut zureden, mehr kannst du nicht tun :(

    wow!! Ich freue mich, dass es nun doch erledigt ist und die Kleine Maus sich nun bei euch eingewöhnen kann.


    Ob du die KM mitgenommen hast oder nicht, spielt keine Rolle, sie hätte sich auch einen Tag später in den Zug setzen und zu euch kommen können. Ich hätte aber an deiner Stelle die Fahrt mit ihr als Beifahrer gar nicht durchgehalten! Meinen Respekt dafür!!

    Ich trage die Kosten für die Brille für den Zwerg selber. Das kann schon mal teuer werden, das letzte Modell lag bei 180€. Zwerg sucht die Brille aus, denn Zwerg muss die Brille auch tragen, nicht ich!!


    Da kann ich Zwerg nicht das 5€ Modell aufzwingen, wenn ich anschließend Theater habe, dass die Brille nicht getragen wird.


    Die Brille gilt eigentlich als Mehrbedarf, aber ich verzichte darauf ein Fass deshalb mit dem Vater aufzumachen, das ist es mir nicht wert!!


    Da hilft nur, um Ruhe zu haben, regelmäßig etwas zur Seite zu legen. Die Kunststoffgläser übernimmt die KK komplett.

    Kartons kann man auch von der Spedition mieten, z.B.


    Angebote kannst du super über myhammer einholen, dort habe ich meinen Umzug eingestellt und Angebote von 400-2600 Euro erhalten. Dazu kommen ja noch meist Renovierungskosten, hier eine neue Lampe, dort ein neues Sideboard, Kosten einer Küche sind auch nicht zu unterschätzen. Pauschal kann man da gar keine Aussage zu treffen.


    Kartons kann man auch günstig über ebay-Kleinanzeigen bekommen.


    Hoffe, das fällt hier jetzt nicht unter Werbung 8|

    Na, ich denke, du hast/ihr habt derzeit genug Baustellen, da muss man hier nicht eine zusätzliche eröffnen.


    Übergabe findet dort statt, was festgelegt wurde, du hast dafür Sorge zu tragen, dass du mit den Kids am vereinbarten Ort seid. Die Zeit sollte ja dem ganzen Hickhack bei euch auch feststehen, so dass es da kaum zu Wartezeiten kommen sollte.


    Wenn der Wohnort ausgemacht ist und Ex weigert sich die Übergabe woanders zu machen, dann ist das ärgerlich, für Sohni auch nicht wirklich prickelnd, aber es ist dann eben so. Das JA hat nur eine beratende Funktion, aber die Aussagen dort sind nicht bindend.

    Ups und ich dachte, ich war lange vor Gericht .....


    22 Monate wegen ABR, mit JA, Verfahrenspfleger und Gutachten und zweimaliger Beschwerde gegen das Gutachten beim OLG und am Ende gab es eine Verhandlung vorm OLG, weil KV nicht mit dem Beschluss vom AG einverstanden war

    Bei uns ist es aber auch einfach finanziell nicht so entspannt dass wir einfach sagen können, ja ok... das nehmen wir noch. Für uns ist jede Privatleistung ein ganz schöner Batzen Geld.


    Hast du mal über eine Ratenzahlung mit dem Kieferorthopäden gesprochen?


    Als ich das Beratungsgespräch hatte und etwas später dann die Kosten präsentiert bekam, wurde mir direkt gesagt, dass ich das auf einmal zahlen kann, aber die meisten Eltern sich dafür entscheiden, den Betrag über die voraussichtliche Behandlungsdauer "zu strecken"....heißt im Klartext: ich habe ca. 1.600 Euro Zusatzleistungen, die monatlich über die geplante Behandlungsdauer von 4 Jahren eingezogen werden, so dass die monatliche Belastung eigentlich gar nicht mehr so wirklich hoch ist!!

    Die feste Zahnspange steht bei uns noch aus, aber dennoch habe ich mich bereits für einiges entschieden und die Reinigung und Versiegelung ist auf jeden Fall mit drin. Einfach weil ich es wichtig finde, dass sich wirklich nichts mehr unter den zukünftigen Brackets befindet, was den Zahn angreifen kann....


    Ob es allerdings so weit kommt, dass die feste Spange rein kommt, wage ich zwischendurch zu bezweifeln, weil Tochter mit Spange alles andere als glücklich ist und sie das ewige Hinrennen (so alle 6-8 Wochen einmal) ziemlich nervt und es für uns immer eine Kraftprobe ist, wenn der nächste Termin ansteht....

    Vielen lieben Dank für eure Tipps, aber ich brauche das nun alles nicht mehr *freu*


    Habe ja neulich den Anruf von der KK bekommen, dass der MDK meinen Widerspruch abgelehnt hat und sie mir deshalb eine Ablehnung schicken müssen, daraufhin habe ich ja hier gepostet.


    Nun ja, was soll ich sagen....meine Unterlagen wurden der Teamleitung der KK vorgelegt, mein "Fall" nochmal durchgesprochen und die KK hat die Kostenübernahme bewilligt :thumbsup: und somit können wir nun doch dieses Jahr eine Mutter-Kind-Kur antreten *yeah* :thumbsup:

    Aber, wenn der Vater um Geld vom Amt klagt, für ein Kind was er gar nicht sehen will- ist das doch Betrug.
    Er sieht das Kind ja nicht.
    Da kann er doch dann auch keine Kosten angeben.


    Ich würde erstmal bei der Stelle, die auf dem Schreiben angegeben wurde anrufen und erst mal nach fragen, um was es überhaupt geht.



    so sehe ich das auch!! Anrufen, erfragen, worum es geht und wenn es um zusätzliche Leistungen geht, die mit dem Umgang zusammenhängen, dann kurz schriftlich antworten, dass Kind kein Umgang hat.

    1.) Mutter muss als Sorgerechts(mit?)inhaberin der Klage zustimmen.
    Tut Mutter das nicht, würde der Vater beim Familiengericht beantragen, dass er diese Teile des Sorgerechtes zugesprochen bekommt.



    vollkommen provokant gefragt: Wenn der KV gar kein Sorgerecht hat, kann dann irgendjemand im Namen des Kindes einer anderen Person klagen und den Sorgerechtsinhaber zur Zustimmung bitten/auffordern/übers Gericht einklagen??


    Wenn der Vater doch das SR abgegeben hat, hat er doch keinerlei Befugnisse mehr, etwas für das Kind in die Wege zu leiten.


    Natürlich würde es ggfs. die Möglichkeit geben, das SR zurück einzuklagen, aber erstmal ist er doch eine Person, die keinerlei "Mitbestimmung" an dem Kind hat, auch, wenn es der biologische Vater ist.