Beiträge von FrauRausteiger

    Hallo Siri2012,


    auch geregelte Zwischenmahlzeiten können feste Rituale sein und manchmal müssen diese Mahlzeiten sogar feste Rituale sein. Kinder haben nun einmal einen anderen Bedarf als Erwachsene, nicht zuletzt deswegen, weil sie z.B. Wachstumsphasen haben, die im Vorfeld einen erhöhten Bedarf an Nahrung begründen.

    Ich mag zu bedenken geben: Wenn Dein Sohn am späten Nachmittag frisst und sich den "Bauch vollstopft", dann tut er das ganz sicher nicht, um Dir das Abendessen zu verderben. Vielleicht tut er das, weil er bereits zu diesem Zeitpunkt schon viel zu viel Hunger hat und weil er seine Zwischenmahlzeit schon viel früher benötigt hätte? Ich mag höflich anmerken, dass der Kreislauf Hunger, nicht essen dürfen, noch mehr Hunger, dann auf einmal ganz viel essen ganz gerne mal zu Essstörungen führen kann. Vor allem dann, wenn dieses im Kindesalter antrainiert wird... und wenn dann womöglich sogar der Zeitraum bis zur Nahrungsaufnahme noch ausgedehnt wird, statt sie zu reduzieren.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Delisha,


    jetzt mal weg von (hobby)therapeutischen Ansätzen und zusätzlichen Anforderungen, die du erfüllen sollst um möglichst perfekt zu agieren (etwas, was anderen viele Jahre lang nicht gelingt und wo ich dich auf einem richtig guten Weg sehe):


    Als das auch nicht so richtig zu seiner Zufriedenheit ausfiel, direkt zum Familiengericht und dort Umgang eingeklagt. Er hat eigentlich die ganze Zeit nur Stress gemacht, aber nie Fragen zum Kind gestellt, sondern wollte ihn immer einfach nur für ein paar Stunden abholen und wollte nicht einsehen, dass es mit nem paar Wochen alten Baby vielleicht nicht einfach so geht. Unterhalt war auch lange ein Streitthema.
    Im Moment gibt es daher begleiteten Umgang und Familientherapie.


    Es sind zwei parallele Maßnahmen angeordnet/vereinbart: Begleiteten Umgang und Familientherapie. Es handelt sich hier um verschiedene Termine, richtig? Falls dem so sein sollte, ist doch im Beschluss/Protokoll des Gerichts auch ein Ziel der Therapie definiert, ein Auftrag. Was steht denn da?


    Im Moment habe ich wirklich langsam das Gefühl, dass es zumindest für ihn dort besser läuft. Dass sein Verhalten entschuldigt wird. Dass sein Verhalten außerhalb der Umgangstreffen völlig ignoriert wird. Mir wird eben immer gesagt, dass das alles Vergangenheit ist, aber ich bekomme doch immer noch beleidigende Briefe zum Unterhalt? Oder Unterschriften werden erst gar nicht gemacht und dann falsch.
    Aber da bringt es vielleicht auch nochmal was die Zielsetzung der Familientherapie zu klären. Wenn ich das alles völlig ausblenden muss, dann hilft mir die Therapie da auch nicht.


    Das sehe ich ähnlich. Mit zwei Einschränkungen:
    Während des Umgangs ist tatsächlich nur das Hier und Jetzt wichtig und dass Vater und Kind sich aufeinander einlassen sollen. Allerdings geht mir die Vorgabe der begleitenden Einrichtung ein bisschen weit. Wenn du es dir und dem Kind zutraust, ist es selbstverständlich deine Entscheidung, ob du den Raum verlassen möchtest. Besser wäre es allemal. Auch vor der Tür bist du auf Abruf bereit.
    Während der Familientherapie werden eher nicht so Themen wie Unterhalt besprochen, dazu gibt es Anwälte/Beistandschaften, die das anhand klar vorgegebener Kriterien zu klären haben. Schon eher könnten die "Unterschriften" hier diskutiert werden, zumindest soweit diese mit dem Kind zu tun haben. Wäre das nicht ein Ansatz, diese Treffen etwas konkreter und zielgerichteter zu gestalten? Passt das zu dem was im Protokoll/Beschluss des Gerichts beauftragt ist?


    Was übrigens recht nützlich sein kann, ist eine therapeutische Begleitung neben der Therapie. Jemand, der/die dir hilft, dich zu sortieren und dich in der Therapie etwas klarer zu positionieren - auch und gerade bezüglich deiner Grenzen. Manchmal hilft es ja, sich zu vergegenwärtigen, dass Kindesvater ein Recht auf Umgang mit dem Kind hat, aber nicht mit dir. Du bist es also, die hier deine Grenzen reflektiert und definiert.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Muckelmama,


    deine Freundin ist erwachsen, man wird sie nicht zur Vorsicht überreden können, wenn sie doch wagemutig (=nicht allein) sein möchte. Schade finde ich ihr Verhalten tatsächlich für das Kind. Aber spätestens jetzt, da die Mutter das Kind umsiedeln möchte, müsste doch dessen Kindesvater ein Wörtchen oder zwei mitzureden haben? Und sollte es nicht gut gehen mit Kind und nächstem Lebenspartner der Mutter, hätte dieses doch hoffentlich die Gelegenheit dann zum Kindesvater umzuziehen? Was hält denn der Sohn überhaupt von dieser schnellen Entscheidung seiner Mutter?


    Ich glaube, ich würde ihre Euphorie hier tatsächlich ein wenig bremsen wollen, indem ich auf diese Fragen hinweisen würde.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Delisha,


    auch Stillkinder können eine Stunde begleiteten Umgang ohne die Mutter wahrnehmen. Dann muss halt die Umwelt ein wenig flexibel sein und nichts dagegen haben, wenn sich der Beginn mal eine halbe Stunde verschiebt. Wer Umgang mit einem Säugling will, muss damit leben, dass die nicht nach der Uhr funktionieren. Deswegen nun dieser unsäglichen Forderung nach Abpumpen gegen Deinen Willen nachzukommen, würde ich jedoch nicht ansatzweise in Erwägung ziehen.


    Ansonsten: Teste doch einfach mal! Geh raus während des Umgangs! Das ist für alle Beteiligten (vor allem für das Kind!) die beste Methode, eine entspannte halbe Stunde oder Stunde zu verbringen - außer vielleicht für den Elternteil, der diese Sitzungen gerne als Gelegenheit zum Streiten nutzen möchte, aber da muss man ja nicht mitspielen.


    Zur Familientherapie: So wie du das schilderst, geht das wirklich sehr weit.
    Was war denn vorgegeben als Ziel dieser Veranstaltungen? Vielleich überinterpretieren die anderen Beteiligten hier den Auftrag des Gerichts? "Familientherapie" kann eher nicht heißen, dass du Kindesvater einlernst in seinen Job als Kindesvater und dir derweilen Frechheiten bieten lässt. Den Umgang mit dem Kind übt der Vater eigentlich während der begleiteten Umgänge (weswegen die nun einmal genau so heißen). Das Ziel einer Familientherapie ist normalerweise, den Umgang der Eltern untereinander zu versachlichen so dass sie in der Lage sind, sich ohne Streit über die Belange des Kindes auszutauschen.


    Deine Frage ist "Habt ihr Erfahrungen gemacht inwieweit man da bei der Familientherapie und beim Umgang kooperieren muss? Wie sehr darf man Grenzen setzen, ohne dass man als die böse bindungsintolerante Mutter gilt?" Ich meine, du kannst ansetzen daran, nochmal die Ziele der Therapie zu klären.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo ollif,


    es geht vermutlich um den Sohn, der jetzt ca. 12/13 Jahre alt sein dürfte.

    Ich lebe und arbeite mit meinem Kind in Hessen.


    Jetzt habe ich eine 2. Wohnung in Sachsen.


    Jetzt kann ich mich ja dort, ohne dass ich dort wohne, anmelden mit der Adresse, bleibe aber in Hessen in der "Zweitwohnung"


    Offenbar geht der Sohn weiterhin in Hessen zur Schule, hat also seinen Hauptwohnsitz in Hessen, nicht in Sachsen. Ich als Frau Jugendamt in Hessen würde mich zwar nun ein bisschen dafür interessieren, ob dein Sohn alleine in der Hessen-Wohnung wohnt oder wie er versorgt und betreut wird unter der Woche, aber ich würde nicht meine Zuständigkeit in Frage stellen. Diese richtet sich nach dem Erstwohnsitz des Kindes.


    Kleine Anmerkung, die mit dem Sohn nichts zu tun hat, aber melderechtlich relevant sein dürfte: Da du selbst laut eigenem Bekunden in Hessen arbeitest und der erste Wohnort normalerweise über denjenigen Ort definiert ist, von dem man aus zur Arbeit geht, dürfte auch Deine Entscheidung, Dich nach Sachsen umzumelden nicht ganz rechtskonform sein (Ausnahme: Man meldet dem Einwohnermeldeamt taggenau im Kalender nach, dass man sich trotzdem überwiegend im gewünschten Erstwohnsitz aufhält).
    Diese Anmerkung ist dann im Umkehrschluss übrigens wieder wichtig, wenn es darum geht, ob und wie der Sohn während deiner Abwesenheiten versorgt wird.


    Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir liegt, sehe ich da kein Problem. Hat man nicht eh freie Schulwahl? Es gibt Kinder, die in BW wohnen und in Bayern zur Schule gehen.


    Hier mag ich dich informieren über einen wichtigen Sachverhalt: Das ABR zu haben bedeutet nicht, mit dem Kind nun Freizügigkeit zu genießen. Es bedeutet, dass dir bei Eurem Konflikt vor einigen Jahren das Recht zugesprochen wurde, damals und unter den Bedingungen, die damals gegeben waren, über den Aufenthalt des Sohnes zu bestimmen. Das war salopp erklärt eine einmalige Sache. Selbstverständlich würde die mitsorgeberechtigte Mutter hier ein erneutes ABR-Verfahren anstrengen können, sollte sie einen Umzug des Sohnes nach Sachen verhindern wollen. Die Entscheidung des Gerichts würde von verschiedenen Faktoren abhängen: Erziehungsfähigkeit, Wille des Kindes, vor allem aber auch Kontinuität für das Kind.


    Zum Thema "freie Schulwahl": Auch das ist in Eurem Falle eingeschränkt. Falls der Status sich nicht verändert hat und falls dir nicht inzwischen auch die erzieherische Sorge für das Kind übertragen wurde (neben der Gesundheitssorge), dann ist "freie Schulwahl" das Recht beider sorgeberechtigter Eltern. Bedeutet, sie entscheiden gemeinsam über einen Schulwechsel - unabhängig davon, ob dies im gleichen Ort oder womöglich länderübergreifend ist.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo musicafides,


    du, ich glaube, genau das ist die Frage, bei der der Themeneröffner hier Rat bittet und von den (meisten) Schreiberinnen und Schreibern auch erhält.
    Ich selbst hatte z.B. geraten, einen Antrag bei Gericht zu stellen. Im Zuge dessen würden dann gleich (neutral) begleitete Umgänge angeordnet werden, bereits das wäre ja schon ein Fortschritt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger



    *edit wg. Gender und so.

    Hallo musicafides,

    Das ist mir noch nicht so ganz klar.

    wenn ich den Titel des Themensstrangs richtig verstehe, geht es um die "Ausweitung Umgangsrecht 1 Jähriger Sohn". Im Verlauf des Themenstrangs glaube ich zu erkennen, dass der Themeneröffner gerne unbegleiteten Umgang (ohne die Mutter) hätte und diesen dann gerne sukzessive steigern möchte.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Haselmaus,

    Wozu ein Kurs zum Windelnwechsel lernen? Der TE hat bereits ein fast volljähriges Kind, da gehe ich davon aus, dass er das bereits kann.


    dem stimme ich ausdrücklich zu. Zumal ich noch kein einziges Umgangsverfahren erlebt habe, in dem ein umgangswilliger Vater nach so etwas gefragt worden wäre. Üblicherweise ordnet man 5-10 (neutral!) begleitete Umgänge an. Bei kleinen Kindern wird da durchaus auch mal ein Windelwechsel durchgeführt und gut ist's. Parallel finden üblicherweise Gespräche statt, in denen versucht wird, eine Einigung zwischen den Eltern zu erzielen. Sollte diese Einigung nicht erzielt werden, wird dann eben ein richterlicher Beschluss nötig. Ende der Diskussion. Mann müsste das nur endlich mal angehen.


    Zum Umfang: Angefangen wird gerne bei 2 mal pro Woche 1,5 Stunden und dann sukzessive gesteigert. Gerne wird als nächster Step z.B. ein dreistündiger Nachmittag alle zwei Wochen am Wochenende hinzugenommen und in der Folge dann die Dauer dieses Umgangs nochmal gesteigert. Nach einem Jahr kann man dann davon ausgehen, dass zumindest mal ein voller Tag am Wochenende (mit Mittagsschlaf) dann umgesetzt sein sollte.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo trilobita,


    ich kann nachvollziehen, dass man sich Sorgen macht, wenn eine pubertäre Tochter sich und ihren ersten Freund so sehr von der Familie abgrenzt.


    Aber das hier ist doch schon ein bisschen weit hergeholt:

    Zu bieten hat mein Patenkind schon etwas: (Achtung: Klischee?) Sie kommt aus einem recht wohlhabenden Elternhaus. Bei Heirat würde (Achtung: Vorurteil?) natürlich ein Aufenthaltstitel winken. Mit 15 ist sie schon im gebärfähigen Alter - Stichwort: (Achtung: böses Wort/fiese Unterstellung...?) Ankerbaby?


    Bleibt doch mal ein bisschen auf dem Teppich. Den Kontostand der Eltern konnte der junge Mann nicht kennen beim Anrempeln und Heiraten ohne Zustimmung der Eltern ist in den nächsten Jahren auch nicht drin. Bleibt übrig, das Mädel nochmals aufzuklären über ungewollte Schwangerschaften und den jungen Mann nach Hause einzuladen um ihn kennenzulernen, so wie man das mit jedem anderen jungen Mann auch tun würde.


    Was du und ihre Familie sich mal ganz dringend vor Augen führen solltet: Die wohlgeratene, blonde und kluge Tochter ist es, die ihren Freund vor Euch Altvorderen versteckt. Und ganz ehrlich, wenn ich diese Bemerkung hier lese, kann ich das irgendwie sehr gut verstehen

    Die Kleine stellt keine investigativen Fragen.

    Würdest Du einen Freund nach Hause zu Deiner Familie einladen, wenn du weißt, dass ihn dort die heilige Inquisition erwartet?


    Verstehe mich nicht falsch, ich mag den jungen Mann nicht freisprechen von irgendwelchen niederen Motiven, ich kenne ihn ja nicht. Aber kennt Ihr ihn denn? trilobita, so wie ihr euch verhaltet, muss die junge Frau ihren Freund ja vor euch schützen. Stelle dir doch einfach mal die Frage, ob ihr dem Mädel auf diese Weise helft oder vielleicht sogar das Gegenteil bewirkt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die einfach nochmal nachschiebt: Euch ist schon klar, dass Euer Verhalten aus der Sicht einer fünfzehnjährigen verliebten jungen Frau superpeinlich ist?

    Hallo stern0372,

    Mach Dir mal keine Sorgen darum, ob ich/wir Erziehungsfehler machen - ich glaub, das kam schon mal in nem Beitrag von Dir, woraufhin ich Dir nur zu Deinen Wunderkindern gratulieren habe, falls diese alle diese Themen nicht hatten (ach ja, es ging darum, ob das Kind nun disktuiert oder kommentarlos Anweisungen befolgt...).


    du bist da vielleicht ein wenig sensibel wenn du meinen Beitrag so empfindest?
    Mein Beitrag stellt klar, dass eben nicht ( !) Erziehungsfehler sind, wenn Kinder sich schlecht konzentrieren und organisieren können. Dass nicht zu befürchten ist, dass durch Schulbegleiter vermeintliche (!) Unselbstständigkeit verstärkt wird und dass man derartige Behauptungen nicht ernst nehmen sollte. Jedes Kind ist anders. Deines auch. Und Schulbegleiter sind eine tolle Sache.


    Zwinkernde Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo stern0372,


    diese Fragestellung ist interessant:

    Ist das uneingeschränkt gut oder fördert das nicht noch die Unselbständigkeit?


    "Fördert das nicht noch die Unselbständigkeit" impliziert, es könnte eventuell auch die Folge eines Erziehungsfehler sein, dass das Kind so ist wie es ist. Und die Fragestellung impliziert irgendwie auch ein "damit machst du alles noch schlimmer" oder ein "er braucht im Alltag einfach mehr Disziplin". Auf jeden Fall aber stellt der Satz fest "das Kind ist zu unselbständig für sein Alter" und stellt die Vermutung in den Raum, ein Schulbegleiter könnte dieses Problem sogar verstärken, das Kind unangemessen belohnen für sein vermeintliches ( !) Defizit. Und wenn man diese Gedanken nun auf die Spitze treibt und konsequent zu Ende denkt, könnte ein Schulbegleiter womöglich sogar kindeswohlschädigend sein.


    Nun surprise surprise: Kinder passen nicht in Schablonen, sie sind wie sie sind. Die einen sind sehr früh sehr selbstständig, die anderen sind es eben später. Die einen sind sportlich und bewegungsfreudig, die anderen sind es nicht. Die einen können sich gut konzentrieren, die anderen können es nicht. Die einen sind phantasievoll und empathisch, die anderen sind es eben nicht. Die einen benötigen viele Jahre lang Erinnerung, Mahnung, Gedankenstützen, die anderen brauchen es nicht.


    Es ist doch so: Wären die Lehrer in der Schule der Meinung, ein bisschen bessere/ein bisschen mehr/ein bisschen strengere Erziehung und mehr Selbstständigkeitstraining zu Hause könne die Lösung des Problems sein, hätten sie eine Erziehungsberatung oder Familienhilfe angeregt. Haben sie das? Oder haben sie einen Schulbegleiter vorgeschlagen, den normalerweise diejenigen Kinder bekommen, die von Natur aus eine Besonderheit haben, die die anderen Kinder in der Schule nun einmal nicht haben? Die anderen Kinder können fokussieren, haben genug Aufmerksamkeit, Deines kann es nun einmal nicht. Die Schulbegleitung soll dem Kind helfen, den Anforderungen in der Schule trotzdem gerecht zu werden. Sie sollen nicht zum Außenseiter, Klassenkasper, Schulversager werden sondern eine Chance auf Erfolg haben dürfen.


    Dieser Satz hier stern0372,...

    Es geht nicht um Hilfe bei den Alltagsdingen, sondern schon um pädagogische Unterstützung,die Konzentration zu fördern und das Kind bei der Sache zu halten

    ... ist tendenziell rechtfertigend. Das ist nicht nötig. Falls Dir begleitend eine Elternberatung angeboten wird, solltest Du diese Gelegenheit ergreifen. Dein Kind ist nun einmal nicht Nullachtfuffzehn.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die meint, tausenden von Klassenkaspern und Schulversagern hätte geholfen werden können wenn es Schulbegleiter früher gegeben hätte.

    Hallo Marlon12


    für mich hat sich seit 10. Dezember nichts geändert:

    Marlon12, ich an deiner Stelle hätte vermutlich den Antrag bei Gericht gestellt. Einfach nur deswegen, weil dann während der Mediation mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits begleitete Umgänge angeordnet worden wären (also von neutralen Dritten begleitet, nicht von der Kindesmutter). Da Du nun aber den Weg über die Beratung gehst, würde ich der beratenden Organisation mit auf den Weg geben, dass Du nicht auf gemeinsame Gespräche im Januar warten möchtest. Ziel des ersten Einzelgesprächs mit der Mutter soll sein, sie von der Notwendigkeit von BU zu überzeugen (z.B. beim Kinderschutzbund oder einer anderen Organisation) begleitend zur Mediation. Sollte das nicht klappen, würdest Du über die Jahreswende dann doch lieber den Antrag bei Gericht stellen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Tomtomsen,


    Das Problem aber ist doh, Sie müsste doch gar nichts vorweisen oder? Einfach die Geburtsurkunde mit mir drin vorlegen beim JA oder Anwalt und schon geht alles seinen Gang oder sehe ich da etwas falsch?


    Das würde ja schon beim BU beginnen, der 6 Wochen vor ET in Kraft tritt. Wie soll ich da nachweisen nicht der Vater zu sein?


    das ist theoretisch in der Tat ein Problem. Wichtig ist jedoch die gelebte Praxis:
    - man kann Kindesmutter und den Putativvater nicht zwingen, die Vaterschaft jetzt (oder auch später) im vereinfachten Verfahren zu klären
    - faktisch ist Dein Fall beileibe kein Einzelfall
    - zur Zahlung zwingen (im Sinne von Pfändung) kann man Dich nur mit einem Gerichtsbeschluss.
    - die Gerichte machen sich nicht mehr Arbeit als unbedingt nötig


    Sollte also die Vaterschaft für das Kind im Moment nicht geklärt werden können und kommt es wirklich dazu, dass das Kind ehelich geboren würde, dann wäre die Vorgehensweise diese:
    - das Kind komme ehelich zur Welt
    - irgendjemand fordert dich auf, etwas zu zahlen
    - du sagst "njet, ich bestreite die Vaterschaft und habe Kindesmutter am xx.xx. und am xx.zz. aufgefordert die Vaterschaft zu klären - ich habe sogar einen Termin beim beurkundenden Beamten vereinbart"


    Normalerweise reicht das. Die öffentliche Hand tritt in Vorleistung und drängt dann für dich auf Klärung der Vaterschaft. Kein Gericht wird einen Pfändungsbeschluss auf den Weg bringen solange die Vaterschaft strittig ist, da ja Mutter und Kind keine Not leiden. Sie werden durch die öffentliche Hand zwischenfinanziert falls nötig.


    Eventuell trägt das zu Deiner Beruhigung bei: In meinem Umfeld hatte es letztes Jahr trotz vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung und gemeinsamem Sorgerecht und jahrelanger gelebter Vaterschaft 11,5 Monate gedauert, bis Kindesmutter nach der Trennung endlich einen pfändungsfähigen Titel in Händen hatte. In Deinem Falle würde es nicht einmal soweit kommen, ein Unterhaltsverfahren würde bei schwebender Vaterschaftsanfechtung ruhend gestellt werden. Du kannst dich also gelassen zurücklehnen.


    Kurz gefasst:
    Sollte es tatsächlich soweit kommen, dass das Geschwisterchen Deiner Tochter ehelich geboren würde, gibt es also wie bereits sehr viel weiter oben beschrieben, zwei Möglichkeiten.
    - Kindesmutter und Kindesvater vereinbaren dann doch noch einen Termin beim beurkundenden Beamten des zuständigen Jugendamts (vereinfachtes Verfahren)
    - du bringst eine Vaterschaftsanfechtungsklage auf den Weg. Da du dir sicher bist, nicht der Vater zu sein, wird das nach Abschluss der Verfahren für Dich kostenneutral sein, nicht jedoch für Kindesmutter und Kindesvater. Gelder fließen in dieser Zeit keine außer zum Anwalt der Gegenseite.


    Falls ich Dir raten darf: Lass dich nicht ein auf irgendwelche Spiegelfechtereien im Sinne von ABR beantragen/Sorgerecht nutzen oder sonstigen vermeintlich possierlichen Gedanken. In Köln pflegt man zwar eine ganz eigene Form von Humor, aber Richter finden Derartiges auch dort nicht lustig. Sollte diese Ratschläge so gemeint sein, diese Klage/Vorgehensweisen nur anzukündigen um Kindesmutter zu motivieren etwas engagierter bei der Klärung vorzugehen, wäre das wirkungsvollere Argument ganz sicher der Hinweis auf die anfallenden Kosten falls das vereinfachte Verfahren von den werdenden Eltern nicht gewünscht ist.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Omnia85,


    mir wurde damals gesagt, ich könne die Vereinbarung, wie lange die Elternzeit dauere zwar steuern, indem ich bestimme, wie lange diese Zeit dauern wird. Dann könne ich sie aber nicht einseitig ändern und verlängern oder verkürzen. Diese Sichtweise wurde dann auch bestätigt durch die Arbeitnehmervertretung. Trittst Du also nicht zur vereinbarten Zeit beim Arbeitgeber an, ist er berechtigt, dir zu kündigen, da du deinen Vertrag nicht erfüllst. Dabei spielt es keine Rolle, welche Verträge andere Mitarbeiter haben, z.B. diejenige, die derzeit deine Stelle besetzt.


    Dass Menschen mit Kindern häufiger aufgrund von Krankheit ausfallen als andere, ist kein Gerücht, sondern Tatsache. Schließlich sind es zwei Personen, die nun krank geschrieben werden können: Mutter und Kind.
    Allerdings: Äußern darf das der Arbeitgeber gerne, aber ein Kündigungsgrund ist das sicherlich nicht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die raten möchte, die zwei Monate irgendwie zu überbrücken. Vielleicht weiß das Jugendamt Rat?

    Hallo Ronja88,

    Der letzte Weg den ich gehen kann ist meine Eltern einzuschalten, die werfen ihn im hohen Bogen raus, da sie eh nichts von ihm halten. Aber das finde ich eben nicht richtig, den jeder Mensch hat doch die Chance verdient sich zu ändern, und noch habe ich auch die Hoffnung das er sich ändert wenn das Kind dann da ist.

    Och, ändern kann er sich auch in einer eigenen Wohnung statt dir in deinem Zuhause Arbeit zu machen, die Laune zu verderben und die Luft zum atmen zu stehlen, findest Du nicht?

    Wegen dem Putzen, er ist sehr dreckig und unordentlich, aus seiner alten Wohnung haben wir eine Tonne Müll entsorgen lassen, sobald ich mich nicht mehr um den Haushalt kümmern kann wird hier alles verdrecken ohne Ende...

    Meine Güte, du bist aber eine nette Vermieterin, räumst deinem Mieter sogar die vorherige Wohnung brav auf damit er es sich dann im neuen Zuhause wieder gemütlich machen kann. Meinen Respekt (das ist Sarkasmus)!


    Ronja, ich widerspreche einigen Schreibern hier: Nach (!) der Geburt wirst du noch weniger Kraft haben als jetzt. Nach der Geburt wird sich dein Leben erst einmal umstellen dahingehend, dass es durch das Baby fremdbestimmt sein wird, du wirst zum nachtaktiven Zombie mutieren, zur Milchquelle, zur Windelwechslerin und Baby-Bedürfnisbefriedigerin. Du wirst dann deine Kraft sehr dringend brauchen und ich habe nicht den Eindruck, dass dieser Kindsvater Dein Leben von seiner Bettstatt aus wird bereichern können.


    Ja richtig, wenn er bei Dir wohnen bleibt, werden deine Möglichkeiten zu Geld zu kommen, sehr beschränkt sein. Die Sache mit "ja, wir sind eine WG, waren es schon immer, haben kein Verhältnis miteinander, sind aber seltsamerweise gerade mal Eltern geworden" wird Dir kein Amt abnehmen bei dem du finanzielle Förderung beantragen möchtest. Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft gelten und werdet gemeinsam bei den Behörden eure (!) Bedürftigkeit nachweisen müssen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Ronja88,

    r macht mir schwere Vorwürfe, gleichzeitig hat er auch Angst vor seinem schlechten Gewissen wenn er mich doch sitzen lassen solllte und will sich um das Kind kümmern.


    vielleicht sollte der werdende Kindsvater erst einmal lernen, sich um sich selbst zu kümmern. Derzeit sieht es nicht danach aus, als wäre er dazu in der Lage. Wozu auch? Er hat ja dich, du kümmerst ja genug für alle. Und das tust du, egal wie oft sich sein Fähnchen im Wind drehen mag.


    Das ist doch irgendwie irre: Er will nicht verhüten, Vater werden mag er aber nicht. Mal will er Vater sein, mal nicht. Kümmern will er aber zahlen nicht (warum eigentlich glaubt er, er wäre zahlungsbefreit, wenn er weiterhin bei Dir lebt?). Bei dir wohnen bleiben will er aber Partner sein will er nicht. ... egal wie oft sich sein Fähnchen dreht: Du kümmerst weiter. Er muss dich nur immer schön in der Diskussion halten.


    Ronja88, du wirst in den nächsten Monaten und Jahren viel Kraft brauchen. Für wen möchtest Du diese Kraft aufwenden? Für das große (motzende, diskutierende, wankelmütige und anstrengende) Kind oder für das kleine Menschlein, das da in Dir wächst?


    Warum eigentlich nicht einfach auf dieses Statement hier berufen und dem werdenden Kindesvater die Chance geben, erwachsen zu werden?

    Er ist 24 Jahre alt und will weder was von mir noch von dem Kind.


    Wie es der Zufall so will, benötigst du demnächst sowieso ein Kinderzimmer.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Nordlicht,


    Es mag eine "pädagogische 2" sein, damit sie sich noch mehr meldet, aber das ging nach hinten los.


    vor allen Dingen ist es eine Halbjahres-Zwei. Da ist Luft nach oben.
    Würde ich als Lehrkraft einer Schülerin ganz knapp an der Grenze bewerten, würde ich ihr zum Halbjahr tendenziell eher die zwei und zum Schuljahresende tendenziell eher die eins geben.


    Nein, ich würde der Lehrkraft nicht schreiben. Zum einen deswegen, weil deine Tochter in der 6. Klasse selbst einen Mund zum reden hat, zum anderen weil sie sich vermutlich wundern würde, wenn eine derartige E-Mail ausgerechnet von einer Kollegin kommt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Nimak,


    so hart es klingen mag:

    Jedenfalls gibt mir die FT schriftlich, dass KV die Manipulationen nach wie vor am Kind ausübt und zeitweise aggressiv gegenüber den Therapeuten und auch mir ist, sodass sein Therapeut vor Weihnachten einen Umgang abblasen wollte, weil er mich durch KV in Gefahr sah.


    Manipulationen durch Eltern sind leider nicht selten, trotzdem lieben die Kinder ihre Eltern - man muss lernen, damit umzugehen statt gegen den anderen zu kämpfen. Aggessionen gegen Therapeuten schaden dem Kind nicht. Wenn ein Therapeut Gefahr für Dich sieht, dann ist das ebenfalls kein Grund, den Umgang auszusetzen. Was er dir "schriftlich" geben will, hat kein Gewicht und ein Therapeut hat den Umgang nicht abzublasen, zumindest nicht dann, wenn der Umgang wie bei Euch gerichtlich beschlossen wurde. Allenfalls ein Umgangspfleger könnte bestellt werden oder man wählt öffentliche Plätze für die Übergabe. Solange Kindesvater dich nicht vor dem Kind zusammenschlägt wird nicht eingegriffen werden und selbst dann wird man zuerst darüber nachdenken, wie man dich aus der Situation nimmt, nicht das Kind.


    Frau Rausteiger, das mit dem auffangen praktiziere ich schon Jahre. Nur wenn Kind eine Woche braucht mit diesem extremen Verhalten , reicht mir die zweite Woche nicht, um Kind zu stärken.


    Eventuell musst Du die Methode ändern. Das Kind tobt, wütet und würgt die Katze wenn es nach Hause kommt? Hat es denn die Gelegenheit, diese Aggressionen abzubauen? Hat es einen Boxsack, treibt es Sport? Es ist nur meine Meinung, aber Festhalten ist eine der ungeeignetsten Methoden, die ich hier kenne. Hab Ihr Rituale für den Übergabetag der Heimkehr so dass Kind bewusst umschalten und in den Mama-Modus gehen kann? Will die Kindertherapeutin mit dir daran arbeiten oder nur gegen den Vater?


    Nimak, ich meine das nicht böse, aber ich werde deutlich: Solange Du daran nicht arbeitest (Methode änderst, Blick auf's Kind statt auf den Vater richtest) und solange dein Sohn sich bei Vater wohl und geborgen fühlt und nur bei dir randaliert, wird man Deine Erziehungsfähigkeit in Frage stellen, eher nicht die des Vaters. Man wird Deine Bindung zum Kind hinterfragen, nicht die zum Vater. Da spielen weder Dein Beruf noch die Diagnosen des Vaters dann eine große Rolle. Man wird dem Vater zuhören, wenn er behauptet, das Kind sei bei ihm besser aufgehoben. Je älter das Kind wird, desto eher wird man hier dem Vater Gehör schenken. Zumindest solange er nicht vorher dauerhaft in die Psych einfährt, aber auch hier: Er hat es bisher immer heraus geschafft.


    Arbeite mit der Kindertherapeutin daran, wie ihr alle lernt, mit der Situation umzugehen. Zumindest mal solange, wie Dein Sohn nicht selbst Vorbehalte hat und den Umgang mit dem Vater einschränken möchte. Im Moment reichen die Auffälligkeiten nicht, um gegen den Willen des Kindes Maßnahmen "in Deinem Sinne" zu erstreiten. Allenfalls der Auftrag des Gerichts ein Gutachten zu erstellen, könnte hier eventuell Einschränkungen des Umgangs bewirken können - aber auch hier wird man Deine starke Fixierung auf Kindesvater zur Kenntnis nehmen und thematisieren.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die übrigens durchaus Erfahrungen hat mit diesen dramatischen Erscheinungen nach dem Umgang.

    Hallo thaga,


    wenn das Jugendamt diese Einschätzung nach dem Besuch und womöglich schriftlich mitgeteilt hat, würde ich an Deiner Stelle nun eine gewisse Einsicht zeigen. "Ich weiß zwar nicht, was genau ich im Bezug auf Wohnung und Kinder optimieren kann, aber vielleicht ist genau das ein Problem: Ich beantrage hiermit eine Familienhilfe."


    Dich dergestalt kooperativ zu zeigen und präventiv unter Aufsicht zu stellen, wird Dir die Angst vielleicht ein bisschen nehmen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger