Beiträge von FrauRausteiger

    Hallo Feenstaub1980,


    die UHV-Stelle darf die Großeltern an die Beistandschaft weitervermitteln.
    Dort dürfen die Großeltern gerne einen pfändbaren Titel unterschreiben und dort dürfen sie diskutieren, ob sie dafür Umgang fordern können oder auch nicht. Die Beistandschaft möge die Unterhaltsvorschussstelle dann bitte über die Bereitschaft der Großeltern in Kenntnis setzen nachdem die Verhandlungen abgeschlossen sind.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Cassiopeia,


    vorab: herzlichen Dank für die Attachments, diese sind sehr aufschlussreich.


    Das habe ich eben ganz klar nicht. Da ich der Anwältin eben kein Mandat zugeteilt habe, sondern die Festsetzung des Unterhaltes selbst beantragt habe ohne eine Beiordnung eines Rechtsanwaltes zu beantragen.


    Fakt ist: Du gehst ohne Jugendamt den Weg zum Gericht, also entziehst du der Beistandschaft das Mandat, bzw. ruht die Beistandschaft. Das wurde dir mitgeteilt und diese Mitteilung ist korrekt.


    Ich mag das plakativ sagen dürfen: Wäre ja noch schöner, wenn doppelt und dreifach geklagt würde wegen des gleichen Sachverhalts.


    Es gibt und gab von Anfang an eigentlich nur Streit darüber ob das was wir Leben ein Wechselmodell ist oder nicht. Und es gibt dazu eine Klare Rechtssprechung.
    Ich habe mal ein Handout der DIJUF vom Beistandstag 2016 angehängt. Da sind eigentlich sehr interessante Punkte die eine Wertung von Umgangszeiten betrifft aufgeführt.


    Wie bereits geschrieben: Aufschlussreich!
    Aber so klar wie du meinst scheint die Rechtsprechung eben nicht. Es wird unterschieden nach echtem Wechselmodell, gewichtetem Wechselmodell, erweitertem Umgang, Alleinerziehung.
    Sobald es nicht echte Alleinerziehung ist, wird offenbar den erweiterten Kosten des Umgangsberechtigten Rechnung getragen, indem eben nicht nach Schema F "wir schauen auf's Einkommen, in die Düsseldorfer Tabelle und wissen den Zahlbetrag" vorgegangen wird. Es wird der Einzelfall angeschaut und dann individuell entschieden. Diese Einzelfallentscheidungen treffen Gerichte, nicht Beistände. Die richten sich nach vorgegebenen Regeln sobald geklärt wird, ob Umgang vorliegt oder nicht.


    Also eine Prüfung ihrerseits ob Sie als Beistand zuständig ist hat ja objektiv betrachtet eher nicht stattgefunden. Ich meine jetzt mal im Ernst, wenn sich diese Praxis durchsetzt, was wäre die Folge:
    Jeder Elternteil der eine Beistandschaft einrichten möchte muss damit rechnen, dass der andere Elternteil bei GsR behauptet ohne dass er dafür irgendwelche Belege vorlegen muss es gibt ein Wechselmodell und der Beistand sagt dann Entschuldigung sie müssen erstmal vor Gericht ziehen um zu klären ob es ein Wechselmodell gibt oder nicht. Und es gibt auch keine rechtliche Grundlage für einen Prozess um Betreuungsanteile ,im speziellen den Umgang, zu klären wir waren uns darüber wer den Kleinen wann hat ja ohne Diskussion einig.


    Objektiv betrachtet hat diese Prüfung nicht stattgefunden weil es offenbar (noch) keine objektiven Kriterien für diese Prüfung gibt. Anders ist das bei der Unterhaltvorschusstelle, da gibt es klare Vorgaben. Es musste also geklärt werden, ob Kindesvater Umgang hat, erweiterten Umgang, gewichtetes Wechselmodell oder Wechselmodell. Dazu kann man die verlinkten Urteile heranziehen um das dann im Einzelfall zu beurteilen, das darf aber ein Gericht, nicht ein Beistand. Man mag es beklagenswert finden, dass das nötig ist, aber hier hinken eben die Verwaltungsvorgaben der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher.


    Ich darf an dieser Stelle noch eine Stelle aus deinem Handout dem Sinne nach zitieren, die sich bei "erweitertem Umgang" findet: Der BGH lässt offen, ob sich der Unterhaltsanspruch über die im Handout genannte Maß weiter reduzieren kann, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil im Rahmen des erweiterten Umgangs Leistungen erbringt, mit denen er den Unterhaltsbedarf des Kindes "auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldrente" deckt. Es besteht also auch dann Entscheidungsbedarf falls es sich "nur" um erweiterten Umgang handeln sollte.


    Und ja, im Moment darf jeder sagen "oh, ich habe das Wechselmodell" und die Unterhaltspflicht in Frage stellen.
    Ebenso wie übrigens jeder das Recht hat zu sagen "oh, seit vorgestern bezweifle ich meine Vaterschaft" und dann muss eben das geprüft werden bevor auf Unterhalt geklagt werden kann.


    Die einzige Frage, die für mich hier existiert bzgl. der Pflichten der Beiständin ist diejenige, ob sie hier analog der Frage nach der Vaterschaft für dich vor Gericht hätte ziehen müssen um diese Klärung herbeizuführen.


    Die Zerstrittenheit hätte man jedoch verhindern können indem ihm nicht vermittelt wird er wäre bei 1/3 Betreuung nicht mehr Unterhaltspflichtig und ihn dahingehend einfach ungerechtfertigterweise bestärkt hätte.Egal wie man es dreht und wendet seine Betreuungszeiten ergeben maximal 30%.


    Also bei dem, was ich hier lese in den von dir zur Verfügung gestellten Informationen lese ich nur: "Das muss geklärt werden." Nirgendwo lese ich, dass Kindesvater "bestärkt" wurde.




    Nochmal Cassiopeia:
    So denn nicht der Rechtspfleger in der Lage ist, zu entscheiden ob Wechselmodell oder nicht, und sollte eine Anhörung stattfinden, musst du wissen, was du beantragst. Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber ich meine, am Ende des vereinfachten Verfahrens stünde der Mindestunterhalt. Möchtest du mehr als den Mindestunterhalt haben, bzw. den Unterhalt exakt berechnet haben, dann wäre das ein normale Unterhaltsverfahren mit Einkommensprüfung, womöglich Stufenklage etc. "Ich will ihn nicht schröpfen, er soll genug haben, aber Kindergeld reicht nicht" kommt man nicht wirklich weiter.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Cassiopeia,


    ich bin nun wirklich nicht als Freundin von Jugendamt/Beistandschaft etc. bekannt. Aber das hier möchte ich nicht so stehen lassen:

    Langsam verzweifle ich mit dieser Frau. Ist sie wirklich so dumm oder tut Sie nur so.Ich verstehe wirklich nicht was da für ein wechselmodell geprüfte werden soll? Es gibt kein Wechselmodell und somit auch nichts zu prüfen. Und ich habe von ihr nie verlangt sich um eine Umgangsvereinbarung mit meinem Ex zu kümmern. Ihr einziger verdammter Job ist zu prüfen ob sie als Beistand zuständigist.


    Genau das hat sie getan und das teilt sie dir auch mit:

    Um Sie vor finanziellen Nachteilen zu bewahren, hätte ich die Festsetzung des Unterhaltes nicht beantragt, bevor nicht der Betreuung anteil geklärtworden wäre.


    Das sagte die Beistandschaft:

    Ich bin dann ,nach ihrem Hinweis ich sollte alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen ,.....


    Das sagt dein Anwalt:

    Und da wir uns ja offensichtlich nicht über den regulären Aufenthalt einigen können werde ich parallel noch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen müssen.


    Cassiopeia, was genau ist der Unterschied zwischen der Aussage der Beistandschaft und der des Anwalts? Beide sind sich nicht so sicher wie du, dass es mit einer Aufstellung der Zeiten getan sein wird. Die Beistandschaft arbeitet also nicht dumm, sondern gründlich. Sie maßt sich nicht an, diese Entscheidung zu treffen und bewahrt dich damit vor womöglich hohen Kosten falls Kindesvater in den Konflikt gehen sollte. Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist diejenige, ob die Beiständin hier für dich vor Gericht hätte gehen müssen. Da es im weiteren Sinne jedoch tatsächlich um die Klärung von "ist es Umgang vs. Wechselmodell" geht, wäre ich mir in der Tat nicht sicher, ob das ihren Auftrag umfasst.


    Du hast der Beistandschaft nun mitgeteilt:

    Derzeit liegt der Fall noch als Antrag auf einen
    Beschluss zur vereinfachten Unterhaltsfestsetzung unter dem Aktenzeichen XXXXX beim Gericht in XXXX, da ich davon ausgehe, dass Herr Vater
    Einwände bezüglich der Zulässigkeit des Verfahrens erheben wird, werde ich nach
    Zugang dieser, den Fall ins streitige Verfahren, mit gezwungener Maßen
    anwaltlicher Vertretung, überleiten lassen.


    Damit hast du der Beistandschaft mitgeteilt, dass du andere Wege gehst (Anwalt) und bereits ein Verfahren anhängig ist, das bedeutet: Du entziehst der Beistandschaft das Mandat.
    Außerdem bestätigst du interessanterweise sogar die Befürchtung der Beistandschaft, Kindesvater könnte in den Konflikt gehen falls Unterhalt einfach festgesetzt wird, ohne dass sein Einwand "Wechselmodell" qualifiziert geprüft wird. Das meinte die Beiständin mit dem Satz "um sie vor finanziellen Nachteilen zu bewahren".


    Die Beistandschaft hat vollkommen folgerichtig geantwortet:

    Da sie sich nun so entschieden haben, gehe ich davon aus, dass im strittigen Verfahren auch das Wechselmodell geprüfte wird.


    Ebenjenes meinte dein eigener Anwalt übrigens mit dieser Äußerung:

    Und da wir uns ja offensichtlich nicht über den regulären Aufenthalt einigen können werde ich parallel noch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen müssen.


    Nun wird es spannend sein zu erfahren, ob das vereinfachte Verfahren in deinem Falle tatsächlich der richtige Weg war. Dies wird meiner Kenntnis zufolge in die Wege geleitet, wenn Mitarbeit komplett verweigert wird und es wird dann meiner Erfahrung zufolge auf Mindestunterhalt beschieden - zumindest kenne ich keine anderen Titel nach derartigen Verfahren.


    Spannend ist dieses Verfahren, weil es hier nur wenige Erfahrungswerte gibt oder womöglich einheitlich geregelte Vorgehensweisen. Kernfrage wird die Bewertung des erweiterten Umgangs des Kindesvaters sein. Sollte es so sein, dass deine Aufstellung der Zeiten so bewertet werden wie du das möchtest, wird tatsächlich ohne großes Federlesen ein Titel ausgefertigt werden. Es kann jedoch auch sein, dass das Gericht/die Rechtspflege des Kindesvaters Recht auf Gehör schon auch berücksichtigen muss, vielleicht sogar so hoch wie das von dir genannte Urteil und dass auch Rechtspflege/ Gericht zuerst "Wechselmodell vs. Umgang" werden sicher klären wollen (wie von der Beistandschaft seit Wochen und Monaten gefordert) und dass erst dann beschieden wird, ob der Barunterhalt zwischen den Eltern gequotelt wird oder ob Kindesvater komplett barunterhaltspflichtig ist.


    Kleiner Hinweis von meiner Seite: So denn eine Anhörung stattfinden wird, solltest mit deinem Anwalt noch besprechen, ob du eine Berechnung des Unterhalts wünschst (Einkommensauskunft, womöglich Stufenklage, Düsseldorfer Tabelle etc.) oder ob du mit dem Mindestunterhalt zufrieden bist, der dann vielleicht tatsächlich noch im Zuge des vereinfachten Verfahrens tituliert werden könnte.


    Ich mag nochmals dieses Zitat aufgreifen:

    Langsam verzweifle ich mit dieser Frau. Ist sie wirklich so dumm oder tut Sie nur so.Ich verstehe wirklich nicht was da für ein wechselmodell geprüfte werden soll? Es gibt kein Wechselmodell und somit auch nichts zu prüfen. Und ich habe von ihr nie verlangt sich um eine Umgangsvereinbarung mit meinem Ex zu kümmern. Ihr einziger verdammter Job ist zu prüfen ob sie als Beistand zuständigist.


    Nachdem du der Beistandschaft das Mandat entzogen hast (indem du selbst das Gericht/einen Anwalt bemühst und das der Beiständin mitteilst), wurde dir angeboten, nach Klärung des Umgangs/Aufenthalts/Wechselmodells dann wieder für dich tätig zu werden. Du kannst dir im Moment zwar nicht vorstellen, was dann noch zu tun sein könnte, ich mag dich auffordern, hierbei diese Tatsache zu berücksichtigen:

    Im Zuge der ganzen Unterhaltsgeschichte sind wir also der Vater und ich bereits so zerstritten, daß wir kein normales Wort mehr miteinander. Und ich denke sowas wäre einfach vermeidbar gewesen.


    Erstens: Ganz sicher ist an der Zerstrittenheit nicht die Beistandschaft schuldig, sondern ihr Eltern seid das. Der eine sagt "ist Wechselmodell", der andere sagt "ist kein Wechselmodell" und beide wollen via Beistandschaft diesen Zustand festgestellt haben. Die Beistandschaft hat euch aber nun wirklich oft genug gesagt, dass sie sich hierzu nicht in der Lage sieht weil es hierfür keine verbindlichen Richtlinien gibt (das von dir verlinkte Urteil ist die Grundlage zur Feststellung Alleinerziehung im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschussgesetz, das kann man heranziehen, muss es aber nicht). Es wurden Beratungsgespräche angeboten, die du aber nicht wahrnehmen wolltest.


    Zweitens: Wenn Kindesvater bei der Zahlung des Kindesunterhalts ebenso widerspenstig sein möchte wie bei der Feststellung des Unterhalts, können das noch recht konfliktreiche Jahre werden. Freue dich auf Pfändungen, die du selbst in die Wege leiten darfst. Freue dich auf Diskussionen rund um Anpassung des Unterhalts bei Änderung der Altersstufe, des Selbstbehalts, der Düsseldorfer Tabelle. Ich kenne verflixt viele betreuende Eltern, die hier den Service Beistandschaft freudig nutzen und zu schätzen wissen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Agrippa,


    Das ist der Punkt der mich kirre macht.
    Mit welcher respektlosen Flappsigkeit hier altgediente Mütter/Väter und gute Omas/Opas runter geputzt werden....erbärmlich


    es geht hier nicht um die Herabwürdigung von Eltern oder Großeltern. Es geht um den Unterschied Privatbetreuung und Fremdbetreuung und in der Folge dann um die Frage, ob die Absicherung hier privat sein muss oder eben gesetzlich.


    Oma, Papa, Mama, Opa, Tante, Lebensgefährtin, kurz mal die Nachbarin: Privat.
    KiTas, Schulen, Tagesmütter: "Tagespflege"


    In Privathaushalten sind die Kinder privat versichert (oder eben nicht). In Betreuungseinrichtungen sind die Kinder gesetzlich versichert nachdem ein Vertrag mit einer "geeigneten" Einrichtung geschlossen wurde. Die Einrichtungen erfüllen eine Vielzahl von Voraussetzungen. Sie stellen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung (und lassen diese z.B. vom Unfallschutz und anderen Behörden auch begutachten), sie weisen gewisse Qualifikationen nach, sie zahlen Steuern oder lassen sich von den Steuern befreien (Vereine).


    Hier wollte eine Familie Leistungen erhalten ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Das hat nichts mit der persönlichen Eignung zur Erziehung zu tun oder mit Herabwürdigung dieser Personen. Sondern es geht hier darum, dass es sich um deren Privatangelegenheit handelt, ob sie für die Betreuung bezahlen, ob sie ihre Räumlichkeiten begutachten lassen wollen oder ihre Qualifikation. Wobei die Familie durchaus die Wahl hat, sie hätten die Oma als Tagepflegeperson registrieren lassen können - dann eben mit aller Konsequenz.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo NicBo,


    die meisten Kampfsportschulen legen viel Wert auf Disziplin und Ehrenkodex.
    Evtl würde das dem jungen Mann ein bisschen eine Richtung geben.


    Ansonsten habe ich in deinen alten Beiträgen nachgelesen: Es war in den letzten Jahren nicht wirklich easy mit deinem Sohn. Es stand vor Jahren bereits die Familienhilfe im Raum und auch die schulpsychologische Begutachtung. Könntest du darauf vielleicht zurückgreifen? Ich glaube, eine männliche Familienhilfe oder ein männlicher Psychologe (beides als Synonym für "männlicher, neutraler Gesprächspartner") könnten für den Sohn eine Bereicherung sein.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo NicBo,


    ich sehe hier drei Themen:


    Zum einen ist da das Theme mit dem Handy. Angesichts dessen, dass WhatsApp unter 16 gar nicht erlaubt ist und in einem anderen Thread von Verboten, notwendigen Kontrollen etc die Rede war und angesichts dessen, dass hier ein massiver Vertrauensverlust voran gegangen war, finde ich dein Verhalten nicht schlimm. Allerdings würde ich das dem Sohn transparent machen. Es war ein wenig unglücklich, dass du dadurch Einblick in sein sexuelles Erwachen hattest.


    Zum anderen sehe ich das hier und das wäre meine massivste Sorge bei diesem ganzen Geschehen:

    Dann kam letzte Woche ein Brief von der Polizei... Der Schock saß erstmal tief, wobei ich mir dann gedacht hab der Vorfall (genauere Beschreibung war nicht im Brief enthalten nur eine Vorladung, dass ich mich mit meinem Sohn an der Polizeistelle melden soll) ist bereits 2 Monate her dann kann es ja nicht sooooo schlimm sein. Ich auf jeden Fall dann gleich mittags meinen Sohn geschnappt und zur Polizei. Er hat bis zu dem Zeitpunkt übrigens Mark und Bein geschworen, dass er nicht wisse worum es geht.


    Angesichts der Tatsache, dass der junge Mann nachts aus dem Haus geschlichen und einer Sachbeschädigung beigewohnt hat, von der die Polizei dann Kenntnis erlangt hat (ebenso von der Teilnahme deines Sohnes an dem Event) finde ich es befremdlich, wie beharrlich der junge Mann gelogen hat und dass er es offenbar durchaus glaubhaft getan hat. Vordergründig sehe ich zwei mögliche Gründe: Er hat so gar kein Vertrauen zu Dir oder aber er hat solche Erlebnisse mehr als einmal gehabt und wusste bei der Vorladung schlicht nicht, welches Ereignis nun Anlass dafür war.


    Im Nachgang soll dem jungen Mann nun klar geworden sein, dass das alles falsch war. Laut eigenem Bekunden war er bereits vor dem Besuch bei der Polizei einsichtig, hat Kontakte abgebrochen et. Wobei es ja so klingt, als hätte ihn weniger die Sachbeschädigung gestört oder seiner Teilnahme daran, sondern eher dass die anderen ihn in irgendeiner Weise im Stich gelassen hätten?


    Falls es so sein sollte, dass das Ereignis in der Schule dann nach diesem nächtlichen Ausflug stattgefunden hatte, waren die Lehren aus diesem Erlebnis aber nicht allzu nachhaltig? Er ist immer noch zugegen, wenn Mist gebaut wird?


    Das dritte Thema, das ich sehe, ist das hier:

    Auf jeden Fall hat mir dann der Polizist eröffnet, dass der Freundeskreis der mein Sohn sich da in den letzten Monaten aufgebaut hat, dass schlimmste ist was die Jugendkriminalität in unserem Ort (13000 Einwohner) zu bieten hat

    Warum hat sich dein Sohn einen neuen Freundeskreis aufgebaut/aufbauen müssen? Was war dem vorausgegangen?


    Sollte es nur ein Umzug gewesen sein, würde ich an deiner Stelle wohl versuchen wollen, dem jungen Mann einen Sportverein schmackhaft zu machen (vorzugsweise wohl ein Kampfsport, der ihn selbstbewusster macht und aufrechter). Sollte diesem Wechsel des Freundeskreises jedoch Probleme in einem anderen Freundeskreis voraus gegangen sein, würde ich mich an deiner Stelle wohl zusätzlich kompetent beraten lassen, z.B. von einer Erziehungshilfe, dann muss man wohl ein bisschen genauer hinschauen und die Ursache der Veränderung finden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Anmida,


    es gibt schöne Trennungen und es gibt böse Trennungen. Bei dir bahnt sich derzeit eine schöne Trennung an. Das Ziel "ich als Alleinerziehende entlasse mein Kind in's Leben" rückt in greifbare Nähe. Da Du als Alleinerziehende aber auch ganz besonders eng gebunden bist an dein Kind (ihr wart viele Jahre gezwungenermaßen aufeinander fokussiert, das eigene Leben musste zurückstehen), ist die Lücke, die mit dieser Trennung nun in deinem Leben eintritt auch besonders spürbar. Bei bösen Trennungen füllt man diese Lücke gerne aus mit Neuem, Schönen. Bei einer schönen Trennung, darf dieses Lückenfüllen aber von Wehmut begleitet sein. Genau das verspürst du offenbar gerade.


    An und für sich ist diese Beziehung der Tochter doch jetzt die perfekte Gelegenheit, sich über Hobbies Gedanken zu machen. Das muss nicht Sport sein, das können auch Kurzreisen sein, Konzerte, Sommerfeste, Verwandtenbesuche, ein Musikinstrument, ein literarischer Zirkel, ein Englisch-Konversationsclub, ein Chor, eine Ahnenforschungs-Vereinigung, ein Schrebergarten, ein Skatclub ….


    Je besser du selbst diese Lücke jetzt in deinem Leben ausfüllst, desto leichter machst du euch beiden die anstehende Transformation in ein anderes Mutter-Kind-Verhältnis.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Lucca,


    so denn Kindesvater bereit wäre, alle anderen anstehenden Kosten zu übernehmen und so du ein Auto zur Verfügung hast, möchte ich raten, das Kind zum nächsten Flughafen zu bringen. Diese Bereitschaft darf man erwarten als Umgangselternteil bei großen Entfernungen. Sollte dieser Flughafen weiter als 50 km entfernt sein, würde ich von Kindesvater eine Kostenbeteiligung erwarten.


    Auf gar keinen Fall zum für den Vater um ein paar Euro kostengünstigeren, aber weit entfernten Flughafen bringen


    würde
    FrauRausteiger

    Hallo Emiha17,


    Aber dieser Satz den er sagte, hat mich erschüttert.


    mich erschüttern seit Jahren diverse Sätze, die du schreibst über dich, dein Kind, deine Eltern, dein Leben, dein Lebensalter, deinen Freizeitbedarf - und ich finde es klasse, dass du dir da endlich Hilfe gesucht hast. Ich mag jetzt nicht darauf herumhacken, dass du dich aufregst ("erschütterst") über unbedachte Sätze über die Zukunft deines Kindes, selbst aber oftmals den Eindruck erweckst dein Kind sei jetzt hier in der Gegenwart eine Art Behinderung für deinen Lebenshunger.


    Ich mag dir drei Stellen aus deinem Posting vor Augen führen:

    Ich wiederrum habe gesagt, dass man so eine negative Einstellung gegenüber seinen eigenes Kindes
    nicht dulde,

    Dass deine eigene Einstellung zu deinem Kind viel zu oft sehr ( ! ) negativ ist, wurde bereits festgestellt.


    Bin hoch hab geweint, hab mit ner Freundin getelt, mit meiner Mam,
    War in der Kirche, war Motorboot fahren

    Dass deine Reaktion auf den Spruch des Vaters unangemessen war, wurde nun auch mehrmals angemerkt. Aber schau dir nochmal an, wie sehr du diesen vermeintlichen Frust durch den Tag trägst und dich abends immer noch nicht eingenordet hattest? Spontan kommt mir bei solchen Schilderungen immer in den Sinn, was du eigentlich tun wirst, wenn bei euch das Thema Pubertät aktuell werden wird. Bereits der Gedanke, wie du mit der Vorpubertät umgehen wirst wenn sich deine Gemütslage nicht ändert, treibt mir ein "meine Güte!" in den Sinn.


    Emiha17, das hier sind die beiden wichtigsten Textteile, die ich dir gegenüber stellen möchte:

    Ich find man sollte seinem Kind positive Wertschätzung geben.

    So jetzt kommt das eigentliche .


    Wir sprachen über Hobbies.
    Er weiss wirklich 0,0 was ich für den kleinen leiste,


    Das Thema Wertschätzung und wie du mir dir und deiner Umwelt umgehst, wenn du meinst, Wertschätzung (und Hilfe) nicht in ausreichendem Maße zu erhalten, möchte ich dir nahelegen für die Gespräche mit deiner therapeutischen Begleitung. Ich glaube, hier kannst du ansetzen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Ach lenchen,

    auf einer Seite das Kind total süss und ich weiss gar nicht ob sie da nicht zu normal ist


    genau das ist es doch. Man selbst kennt und liebt das Kind genau so. Es ist normal und in Ordnung so wie es ist. Es ist (wie bei euch) ein bisschen lieber und sonniger als andere Kinder oder es ist (bei ADHS z.B.) ein bisschen wilder als andere, vielleicht ist es auch (bei körperlichen Besonderheiten) ein bisschen langsamer zu Fuß als andere.... Aber so wie man sein Kind kennt, ist es nun einmal normal.


    Irgendwann kommen andere Menschen, die dieses wunderbare Kind vergleichen, die Besonderheiten jetzt als Problem benennen. Es wird einem erklärt, um dem Kind helfen zu können, brauche man einen Schein und müsse Fragen beantworten, die man sich selbst so noch nie bewusst gestellt hatte und man müsse bei Gutachten mitarbeiten. Neben vielen unglaublich klugen/ungebetenen Ratschlägen, die man in den vergangenen Jahren sowieso schon erhalten hatte von Menschen, die sich berufen fühlten, hat das Kind nun auch einen behördlichen Aspekt im Leben. Das Kind soll einen Status bekommen, den andere nicht haben. Und obwohl man selbst diesen Status gar nicht möchte, muss man auf einen "Bescheid" warten und hoffen, dass dieser genau diesen Status feststellt. Weil man sonst dem Kind nicht genug wird helfen können.


    lenchen, da darf man sich seltsam fühlen!
    In diese Situation muss die Familie hineinwachsen dürfen!


    Ich glaube, so richtig nachfühlen können das sowieso nur Menschen, deren Kinder nicht dem gängigen Standard entsprechen und die (wie du gerade) schon selbst irgendwann im Leben ihr Herz und ihren Verstand neu einjustieren mussten, um danach dann das besondere Kind mit besonders viel Liebe und Kraft auf dem Weg in's Leben zu begleiten.


    Mein Rat: Stelle dich deinen Gefühlen und diskutiere sie nicht weg und lasse nicht zu, dass andere es tun. Sie sind wichtig!


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo celin91,


    Er sagte mir, dass ich eine Titulierung veranlassen müsste. Ich beziehe derweil weiterhin UVS.
    Müsste ich also dem Jugendamt sagen: Hey, ich möchte einen Titel erwirken oder wie läuft das


    Wenn man Unterhaltsvorschuss erhält, wurde bereits alles geprüft. Sollten sich die finanziellen Verhältnisse des Unterhaltsschuldner ändern und das wird dir bekannt, musst du die UV-Stelle darüber in Kenntnis setzen. Alles andere ist nicht dein Beritt, außer natürlich falls du der Meinung wärst, er wäre in der Lage mehr als das zu bezahlen, was du an UV erhälst, dann können du und die Beistandschaft des Jugendamts die Stufenklage auf den Weg bringen. Ich mag hier allerdings zu bedenken geben, dass das Zeit und Nerven kosten kann.


    KV droht am Telefon mich wegen Kindesentführung anzuzeigen! Er droht mit "Krieg" und "wir sehen uns vor Gericht".

    Ich habe mich schon wieder beruhigt und habe bisher gar nichts gemacht außer einen Brief an die Frau vom JA geschrieben, aber noch nicht abgeschickt. Es wäre von Vorteil wenn wir eine verbindliche Regelung hätten für mind 1 Jahr im Voraus.


    Was genau soll denn die Dame vom Jugendamt nun bei Kindesvater bewirken was du nicht selbst gelassen abwarten kannst?


    Es lohnt sich, die Drohungen des Kindesvaters konsequent zu Ende zu denken: Geht er zur Polizei, wird man ihn dort über die (Nicht-)Tatbestände Kindesentführung, Kindesentzug und "mutwilliges am Geburtstag des Vaters (kein gesetzliche Feiertag übrigens) in Urlaub gehen" aufklären und nach Hause schicken. Das würde man übrigens auch dann tun, wenn er einen Umgangsbeschluss eines Familiengerichts oder das gemeinsame GSR (also auch das gemeinsame ABR) hätte.


    Sollte Kindesvater dann seinen Anwalt aufsuchen weil er ja angekündigt hat "wir sehen uns vor Gericht" wird man ihm dort erklären, dass es keinen Umgangsbeschluss gibt an den du dich halten musst und selbst wenn es einen gäbe, könnte er nicht verlangen, dass du deinen Urlaub an seinem Geburtstag ausrichten musst. Dort würde eine verbindliche Regelung getroffen werden, die sich vermutlich pro Jahr alternierend am Anfang und am Ende der Ferien ausrichtet. Eventuell würde ihn der Anwalt (falls er denn gut sein sollte) darauf hinweisen, dass er sich diesen Schritt sehr gut überlegen sollte. Immerhin nimmt er offenbar die Kinder nicht mit, sondern besucht sie (und dich) und hat es also recht komfortabel während seines Umgangs weil du recht gutwillig und bindungstolerant bist?


    celin91, lehn' dich zurück und warte gelassen ab. Falls Kindesvater sich auch nach seriöser Beratung noch entscheidet, vor Gericht zu gehen, wird am Ende dieser Anhörung dann ein verbindlicher Umgangsplan existieren. Das wäre doch ok?


    Zum Thema "mein Freund" möchte er den Umgang unterbinden! Ich müsse die Kinder schützen, was ist wenn ich in 4 Monaten nicht mehr mit ihm zusammen bin....


    Die Bedenken solltest du zwar ernst nehmen, aber in letzter Konsequenz ist es alleine deine Entscheidung, mit wem die Kids zusammentreffen wenn sie in Deiner Obhut sind. Sollte Kindesvater sich entschließen, die Kinder zum Umgang mitzunehmen, wäre es dann im Gegenzug seine Entscheidung, mit wem die Kids in dieser Zeit zusammentreffen.


    Bezüglich der Telefonate mag ich ebenfalls zu mehr Gelassenheit raten. Die deutsche Verfassung verpflichtet die Menschen nicht, Telefonate so lange weiterzuführen bis der Gegenüber meint, es dürfe beendet werden. Es ist derzeit noch straffrei, das Gespräch einfach nur abzubrechen und auf bessere Zeiten/Laune zu hoffen. Ob WApps und SMS die bessere Wahl wären? Ich glaube nicht, Kurznachrichten führen leider recht häufig zu noch mehr Missverständnissen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger.

    Hallo Antharia,


    es besteht die Möglichkeit, die Zahlungen über die Beistandschaft des Jugendamtes laufen zu lassen. Diese kümmern sich dann auch um anstehende Änderungen des Unterhalts z.B. aufgrund neuer gesetzlichen Anforderungen. Die komplette Kommunikation zum Thema Unterhalt würde über die Beistandschaft abgewickelt werden, es wäre jederzeit nachgewiesen, ob und wann Unterhalt bezahlt würde.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Nimak,


    Aber ganz ehrlich, wer würde sich denn als erwachsener über 40 jähriger Mensch nicht bevormundet und hintergangen fühlen, wenn es infrage gestellt werden würde, ob ich in der Lage bin eine Warze bzw. eine Viruserkrankung zu versorgen?!


    Ich glaube, darum ging es nicht beim Besuch des Sachbearbeiters bei der Kinderärztin.


    Gestern erhielt ich eine Mail, indem der SA mir mitteilte, dass er jetzt über die Warze und ihre Behandlung Bescheid wüsste. Seine fragen, auch die über den Virusinfektes vom Kind der letzten Wochen sei er jetut im Bilde. Die Kinderärztin bot dem SA an, dass er sich bei Fragen gerne an Sie wenden könnte. Und wenn Kind wiedermal zu umgangszeiten krank werden würde, würde SA sich informieren können, ob Kind "transportfähig" währe.


    Offenbar wurde hinterfragt, welche Warzenbehandlung dem Kind geschadet und welche dem Kind genutzt hat. Es wurde besprochen, wie ernst die Viruserkrankungen waren. Da du angedeutet hattest, dass du berufliche Fehlzeiten hattest (dich die Ärztin also krankgeschrieben hatte) konnte man davon ausgehen, dass die Ärztin das Kind nach dem Umgang untersuchen konnte und Kindesvater aufklären konnte über die passende Behandlung in solchen Fällen.


    Sehr viel wichtiger als Warzen und Viruserkrankung wäre mir an deiner Stelle aber der Hinweis darauf, man könne nun zukünftig bei der Ärztin nachfragen, ob das Kind "transportfähig" wäre. Es wurden also von Kindesvater in den Raum gestellt, du könntest vielleicht unberechtigt Umgang verweigern?


    Na es steht immer wieder über die Jahre im Raum, dass KV Kind mit attestierter Erkrankung am Freitag Kind mit Fieber und Medikamenten abgeholt hat und dann entschlossen hat, dass Kind gesund ist. Kind mit Medikamenten vollgepumpt hat, zum Teil welche aus der Apotheke hinzugekauft hat. Kind war das ganze Wochenende dann mit Papa unterwegs und ich hätte die darauffolgende Woche ein noch krankeres Kind. Da stand dann immer Aussage gegen Aussage. Irgendwann habe ich Kind einbehalten, bis es einigermaßen gesund war, KV den Krankenschein geschickt. Dies hatten wir in den letzten vier Wochen wieder so.


    Was genau meinst du damit? Dass das Kind am Freitag krank übergeben wurde und noch stärker erkrankt aus dem Umgang heimgekehrt ist? Oder dass du den Umgang verweigert hast aufgrund ärztlich attestierter Viruserkrankung? Sollte letzteres der Fall sein, kann ich durchaus nachvollziehen, dass Kindesvater sich beim Jugendamt beschwert hat und der und der Sachbearbeiter das Bedürfnis hatte, hier Fragen zur Erkrankung zu stellen. Zwar finde ich den Besuch des SBs bei der Kinderärztin immer noch grenzwertig, aber einerseits wurde dir am Abend zuvor der genaue Termin mitgeteilt und du hast nichts gegen diesen Besuch unternommen und andererseits sollte man vielleicht die Frage stellen, was denn die Alternative dazu gewesen wäre.


    Falls denn mit der Bemerkung "das hatten wir in den letzten vier Wochen wieder so" Umgangsverweigerung gemeint wäre: Was wäre denn die Alternative dazu gewesen, dass das Jugendamt sich informiert darüber, wie ernst diese Erkrankungen waren? Ein weiteres Gerichtsverfahren? Ein Antrag des Vaters, dir ein Ordnungsgeld aufzuerlegen? Ich glaube, jeder Umgangselternteil würde zwei ausgefallene Umgänge hintereinander in Frage stellen wollen.


    Falls es bei der Bemerkung "das hatten wir in den letzten vier Wochen wieder so" um dein Anliegen gegangen wäre, dass Kindesvater das Kind während des Umgangs nicht vernünftig pflegt und du deswegen beruflichen Schaden erleidest: Was wäre denn hier die Alternative zur Auskunft der Ärztin gewesen? Sollte das Jugendamt den Vater des Kindes ausschließlich aufgrund deiner Aussage in's Gebet nehmen ohne ihm vor Augen führen zu können, dass sich die Erkrankung tatsächlich verschlimmert hatte während des Umgangs? Was wäre hier sinnvoller als die Bestätigung der Ärztin?


    Falls natürlich keine Umgangsverweigerung stattgefunden hat oder von dir in den Raum gestellt wurde, braucht's die Frage nach der Alternative nicht. Da war der Besuch bei der Kinderärztin unangebracht, da du ja selbst bereits mitgeteilt hattest, dass Kindesvater sich gerne erkundigen kann und der Rest dann im Eltern-Innenverhältnis geklärt werden würde.


    Meine und Kinds Fehlzeiten steigen damit ins Unermessliche om Jahr. Nun habe ich aber aufgrund meiner Ausbildung in den nächsten 2 Jahren nur insgesamt 60 Krankentag zur Verfügung. Das bekomme ich damit nicht abgedeckt wenn es so weitergeht.


    Ich bin alleinerziehend, berufstätig und verstehe dieses Problem sehr gut. Aber ich fürchte, bei einem weiteren Gerichtsverfahren würde ein Gericht das durchaus kritisch sehen. Du würdest eine stattgefundene Umgangsverweigerung mit Nachteilen in deinem Beruf begründen. Ich als Richterin würde dann wohl versuchen, dann eben dieses von dir genannte Problem zu lösen. Ob dir mein Vorschlag "was halten Sie davon, wenn Kindesvater das Kind dann einfach länger bei sich behält, es gesund pflegt und Ihnen dann erst wiederbringt? Dann leidet Ihr Beruf keinen Schaden" gefallen würde?


    Nimak, an Deiner Stelle würde ich jetzt den Dialog mit dem SB suchen und danach entscheiden, ob ich ob ich die Maßnahme "nicht nur Vater, sondern auch Sachbearbeiter dürfen sich bei der Ärztin erkundigen" mittragen oder verweigern würde. Tendenziell würde ich selbst dazu tendieren, diese Transparenz zu verweigern. Ich würde dann aber auch damit leben müssen, dass bei vermehrter Umgangsverweigerungen aufgrund ärztlichem Attest dann eventuell ein Gericht das wird klären müssen. Leitfrage wäre dann aber eher weniger ob der Beruf ausgeübt werden kann, sondern das Wohl des Kindes, also ob das Kind durch den Umgang tatsächlich erheblichen gesundheitlichen Schaden nimmt und der Umgang verweigert werden darf. Vermutlich würde man das Kind hierzu anhören wollen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Nimak,


    Aber warum mit behördlicher Leitgarde? Und wo ist auf einmal meine Einwilligung dazu geblieben, die der SA angeblich für so eine Aktion benötigt? Die ist von mir nicht erteilt worden....


    ich habe keine Lust, den Thread herauszukramen, aber der Besuch bei der Ärztin war doch Thema bei der Auseinandersetzung über die Warze? Hattest du dich denn damals klar positioniert und dieses Vorhaben untersagt nachdem du von dem geplanten Besuch bei der Ärztin im Vorfeld informiert wurdest? Dem Jugendamt, der Ärztin, dem Vater? Wem hattest du mitgeteilt, dass du nicht einverstanden bist? Hattest du nicht dem Jugendamt bereits mitgeteilt, dass dieses Thema unter Euch Eltern geklärt werden wird und der Beistand des Jugendamts nicht benötigt wird?


    Aus einer gefühlten Benachteiligung weil dem anderen Elternteil nicht in der von dir gewünschten Form die Stirn geboten wird, kann keine Voreingenommenheit abgeleitet werden und aufgrund einer Einschätzung einer Psychotherapeutin ohne Kontakt zum betroffenen Sachbearbeiter würde ich keinen Sachbearbeiterwechsel beantragen, schon gar nicht weil du meinst, eine Frau könne das besser als ein Mann. Es sollte schon ein gewichtiger Nachteil für das Kind entstanden sein wenn man so einen Antrag begründen möchte. Ich glaube, deine derzeit geplante Vorgehensweise würde in der Behörde als querulativ wahrgenommen werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Delisha,


    bitte prüfe diese Tabelle:
    http://www.olg-duesseldorf.nrw…eldorfer-Tabelle-2018.pdf


    Hier wird unterschieden nach Unterhalt und Zahlbetrag (finde man unten auf den verlinkten Seiten).
    Der Mindestunterhalt beträgt derzeit 251 im Monat (Zahlbetrag, bedeutet Kindergeld ist bereits herausgerechnet aus den 348 Euro Mindestunterhalt).


    Warum bezahlt Kindesvater in diesem fiktiven Falle nur 103 Euro?
    Und weitere Frage: Warum wird hier in diesem Falle nicht Unterhaltsvorschuss beantragt um wenigstens bis zur Höhe des UHV (154 Euro) aufzufüllen?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo Tomtomsen,


    bisher kenne ich einige Beschlüsse, die die das bekannte Urteil vom BVerfG (2002) bzgl. der aktiven Mitwirkungspflicht bei der Ermöglichung von Umgang mit einbeziehen. Zumeist wird dies interpretiert ähnlich wie in diesem Beschluss vom OLG Brandenburg. Zudem kenne ich Beschlüsse, in denen der Selbstbehalt bei der Berechnung des Kindesunterhalts erhöht wurde so denn die Umgangskosten sehr hoch wären.


    Ob sich aus diesem Urteil damals aber eine tatsächliche finanzielle Beteiligung wie z.B. im Beschluss des OLG Nürnberg (FamRZ 2014, 858 ) herleitet, wird in diesem Beschluss von 2016 noch bezweifelt: https://www.jurion.de/urteile/…en/2016-04-13/5-uf-17_16/


    Ich bin äußerst interessiert an Beschlüssen (nicht Vergleichen), die tatsächlich eine Beteiligung am finanziellen Aufwand für die Durchführung der Umgangskontakte zum Inhalt haben oder auch das von dir genannte Verursacherprinzip. Hast du hier Beispiele außer dem einen aus Nürnberg, das ist hier selbst genannt habe? Es heißt immer mal wieder, es habe hier in der vergangenen Zeit ein höchstrichterlichen Grundsatzentscheid gegeben? Kennst du den? Oder auch jemand anderes?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger,



    die der Themeneröffnerin aufgrund des GSRs weiterhin den "sauberen" Weg empfehlen möchte, jetzt aber den Themenstrang nicht weiter mit diesem abweichenden Thema befüllen wird. Der Aspekt, der die Themeneröffnerin eventuell hätte betreffen können ("Umgangskosten tragen"), ist ja ausdiskutiert. Gewiss ist mit dem einen oder der anderen ein Austausch via PN möglich.

    Hallo tanimami73,


    bei Interesse ist es sicher möglich, sich die angeblichen (imaginären?) Beschlüsse aus Hintertupfing bitte selbst aus der Fülle der zur Verfügung stehenden Beschlüsse im Internet zu extrahieren (der Einfachkeit halber führe ich Seiten an, in denen sehr viele dieser Beschlüsse verlinkt sind, als Einstieg für eigene Recherchen sicher nützlich und die Auswahl soll ja möglichst groß sein):


    http://www.iww.de/fk/archiv/um…hnorten-der-eltern-f13616
    https://www.kanzlei-hasselbach…r-vater/06/#umgangskosten
    https://guenther-rechtsanwalt.…amilienrecht/umgangsrecht
    https://www.scheidung-online.d…gangsrecht/umgangskosten/
    https://www.umgangsrecht.org/u…gangsrecht_entfernung.php


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die durchaus offen ist, auch gegensätzliche Beschlüsse nachzulesen, vor allem dann, falls diese aktueller sein sollten. Man lernt ja nie aus.

    Hallo Muckelmama,


    doch, das würde funktionieren. Es gibt Kurhäuser, die auch 14jährige aufnehmen.
    Warum soll er Begleitkind sein? Der Sohn könnte eine Kur sicher auch vertragen - Entspannungstechniken etc.


    Ein Wort zu deinem Verzweiflungsgedanken, die Kollegen zur Hilfe zu holen: Bedenke, der Sohn ist erst am Anfang der Pubertät, welche Maßnahmen möchtest du ergreifen, wenn es noch höher her geht als jetzt im Moment? Darüber hinaus wäre diese Maßnahme sowieso viel zu durchsichtig für deinen Sohn und würde nur deine Hilflosigkeit unterstreichen (=> ihm Macht geben, man hört förmlich schon sein "heul doch! oder hol doch deine liiiiiieben Kollegen ich steh nicht auf!")


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    Hallo thursdaynext,



    Sagt wer...? :frag


    das ist in der Tat eine immer wieder gelesene Information, die ich auch nicht nachvollziehen kann. Es gibt nun wirklich genug Beschlüsse, in denen exakt das Gegenteil festgestellt wird: der Umgangsberechtigte organisiert und finanziert den Umgang.


    Ich kenne hier bisher nur wenige Ausnahmen.
    - Sollte dies die finanziellen/organisatorischen Möglichkeiten des Umgangsberechtigten über Gebühr belasten und ist es für den betreuenden Elternteil nur wenig Aufwand, kann dieser zu organisatorischer und/oder zeitlicher Unterstützung herangezogen werden. Bedeutet konkret: Man kann verpflichtet werden, das Kind zum Flughafen zu bringen oder zu einem Treffpunkt, so dass der umgangsberechtigte Elternteil entlastet wird.
    - Immer mal wieder werden die Umgangskosten bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt. Bedeutet, das bereinigte Einkommen des Umgangselternteils wird nochmals bereinigt um die Umgangskosten, so dass unter dem Strich dann weniger Unterhalt für das Kind bezahlt werden muss
    - In Vergleichen rund um Umzugswünsche eines betreuenden Elternteils kommt es immer wieder zu Vereinbarungen, im Zuge derer betreuende Elternteile diesbezügliche Verantwortung übernehmen.


    Jüngstes Beispiel aus meinem Umfeld ist keine zwei Jahre alt. Betreuender Elternteil ist mit Kind 450 km umgezogen, Beschluss wurde vom OLG bestätigt. Im Zuge dieser Beschwerde des Umgangselternteils beim OLG (Grund: Umgang würde vereitelt werden, umgangsberechtigter Elternteil wäre aus beruflichen Gründen nicht in der Lage, den Umgang wahrzunehmen, betreuender Elternteil würde diesen dann sowieso verweigern da psychisch krank) wurde dann Dauer und Häufigkeit der Umgänge geregelt, Abholung des Kindes findet an der Haustür des betreuenden Elternteils statt.


    Mein Rat an lumini: Gehe den juristisch korrekten Weg und beantrage (so sich denn Kindesvater weiterhin nicht rühren sollte), das ABR für das gemeinsame Kind. Man fühlt sich einfach besser wenn derartige Angelegenheiten sauber geklärt wurden. Zudem ist es in den letzten Jahren (zu Recht!) immer wieder vorgekommen, dass diese geschaffenen Tatsachen am Ende doch um einiges aufwändiger waren als die saubere Klärung - hier hat die Rechtsprechung sich durchaus zu Gunsten des Umgangselternteils optimiert.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger