Hallo Feenstaub1980,
Sie sagte: Das ist Vergangenheit. Die GE reichen mir die Hand und es wäre nachvollziehbar, dass die dafür etwas haben wollen.
Ja, es ist alles beim JA dokumentiert. Über den KV und den GE. Das interssiert die SB aber nicht. Sie sagte: Das ist Vergangenheit. Die GE reichen mir die Hand und es wäre nachvollziehbar, dass die dafür etwas haben wollen.
Nun, die Dame vom Jugendamt hat ihre Meinung. Die kann man ihr belassen.
Allerdings würde ich zukünftig im Vorfeld Rücksprache über das zu besprechende Thema halten falls ich wieder eingeladen würde von der SB. Termine, die sich um Belange rund um die Großeltern drehen, würde ich höflich ablehnen. Es gibt genug (von der Polizei dokumentierte) Gründe, warum diese Großeltern derzeit besser keinen Kontakt zu den Kindern und dir haben sollten. Sollten die Großeltern gerne Unterhalt bezahlen wollen, dann freust du dich natürlich und wirst das gerne der Beistandschaft des Jugendamts mitteilen. Auch hierfür ist dann ein Gespräch überflüssig. Es heißt übrigens EINladung, nicht VORladung, das wird ab und an mal verwechselt.
Das hier hat eine andere Qualität:
Nun sagte die Dame vom JA sehr charmant. Ich würde den Staat betrügen, weil ja jemand bereit ist den Unterhalt zu zahlen und dann auch noch mehr als betitelt und somit würde der UHV entfallen. Sie hat mir jetzt zwei Wochen Bedenkzeit zu geben, sonst meldet Sie das der UHV Kasse.
Ich würde die Dame via E-Mail auffordern, mir den Sachverhalt nochmal zusammenzufassen, du hattest die Sache mit den zwei Wochen nicht ganz verstanden. Was genau erwartet sie in zwei Wochen von dir und warum? Im Rückblick besonders missverständlich war für dich der Hinweis auf den Unterhaltsvorschuss. Ob sie dir bitte nochmal schriftlich diesen Zusammenhang zwischen Umgangswunsch Großeltern und Unterhaltsvorschuss erklären würde? Du möchtest dann sehr gerne in zwei Wochen deine Entscheidung mitteilen. Leider musst du auf Schriftlichkeit bestehen, da du das Anliegen von kompetenter Seite prüfen lassen möchtest, damit du allen gesetzlichen und kindeswohlbezogenen Aspekten Genüge tun kannst. Und du möchtest wie bereits betont, jegliches Missverständnis vermeiden. Die freundlichen Grüße nicht vergessen und auch nicht den Dank für die gute Zusammenarbeit.
Falls die Dame keinerlei Schriftlichkeit folgen lässt: Auch gut. Die UHV-Stelle kannst du ja dann in zwei Wochen informieren, sie möchten bitte auf Herrn und Frau XYZ zugehen, diese hätten Bereitschaft bekundet, einen Unterhaltstitel für die Kids erstellen zu lassen/den vorhandenen Titel zu bedienen.
Falls die Dame schriftlich ihren Quark wiederholt: Lass darauf einen Anwalt erwidern, er wird seinen Spaß daran haben. Aber eigentlich müsste es genügen, die E-Mail dann mit kurzem Kommentar an ihren Vorgesetzten weiterzuleiten.
Falls die Dame dir (vermutlich mit ganz viel Belehrung ob deiner natürlich falschen Wahrnehmungsfähigkeit) mitteilt, es gäbe keinen Zusammenhang zwischen Unterhaltsvorschuss und Umgang der Großeltern, sie hätte so etwas auch nie gesagt: Dann freust du dich natürlich über die Klärung des Missverständnisses und erwiderst herzlichen Dank für Klärung, den Umgangswunsch der Großeltern lehnst du aber derzeit ab, weil das deiner Meinung nach den Kindern nicht gut tut.
Beste Grüße
FrauRausteiger,
die sich die Freiheit nehmen würde, sowohl Beistandschaft des Jugendamts als auch Unterhaltsvorschussstelle zu informieren, dass Herr und Frau XYZ Bereitschaft bekundet haben, den Titel von Kindesvater zu bedienen. Sie möchten bitte Rücksprache halten mit der SB xx bzw. sich an Herrn und Frau XYZ, Adresse soundso wenden. Damit hast du deiner Verpflichtung zur Mitarbeit gegenüber UHV-Stelle Genüge getan und den Großeltern sehr elegant den Wind aus den Segeln genommen. Bei diesen Stellen dürfen sie dann gerne die Ernsthaftigkeit ihres Angebots unter Beweis stellen.