Beiträge von Haselmaus

    Sprechen lernen ist soooo toll.


    Mitten in der Stadt steht tochterkind hüpfend vor mir und schreit: Mama ti*ten, Mama ti*ten." Entsetzte Blick um mich herum. Ich zauber eine Caprisonne aus der Tasche und sage: hier, bitte, was zum TRINKEN."


    Lieber gott, lass sie schnell das "k" lernen :anbet


    Das erinnert mich an die Zeit, als ich als Schülerin in einer kinderreichen Gastfamilie war. Der kleine Sprachanfänger saß jeden Morgen quengelnd in seinem Hochstuhl und wollte Tinte haben (ink), was mich als Morgenmuffel allmorgendlich zum Grübeln brachte. Bis ich dahinter kam, dass er den Wortanfang wegließ und tatsächlich etwas anderes wollte (drink) hat es zwei Wochen gedauert...

    Jeder hat ein Recht auf Privatsphäre, das stimmt. Das gilt aber nicht nur für die Mutter, sondern auch für die Kinder, die bei ihr leben. Diese haben sich im eigenen Zuhause aber nie sicher fühlen können, ob sie tatsächlich allein mit der Mutter waren oder ob nicht doch wieder ein fremder Mann da ist/war. In der persönlichen Freiheit, zu tun, was man will und so viele Partner wie möglich zu haben, sind meiner Meinung die BET eingeschränkt, denn die Kinder haben auch ein Recht auf das Gefühl der Sicherheit im eigenen Zuhause. Das gleiche Verhalten beim UET finde ich weniger dramatisch, wenngleich ich bei beiden der Meinung bin, dass die Kinder davon so wenig mitbekommen sollten wie möglich. Beim Alleinlassen der Kinder finde ich es erforderlich, dass es abgesprochen ist. Dann wissen die Kinder, dass der Elternteil in x Stunden/Tagen wieder da ist.


    Meine Kinder sind inzwischen volljährig - aber eine kurze Info, wo sie sind und wann sie wieder da sind, ist mir dennoch wichtig. Die bekommen sie auch von mir, wenn ich nach der Arbeit noch woanders hinfahre oder am Wochenende etwas vorhabe. Dafür habe ich extra eine Folie an die Wohnzimmertür und einen Folienschreiber daneben gehängt - so muss kein langer Text geschrieben werden, sondern nur angekreuzt werden. Danach kurz abwischen - fertig. Diese Infos finde ich vor allem deshalb wichtig, damit man frühzeitig merkt, dass jemand unbeabsichtigt nicht anwesend ist.

    blöde Frage:
    Geht man mit 13 noch zum Kinderarzt?


    Wenn man das möchte, ja. Meine Kinder waren traurig, dass sie ab 18 zum Hausarzt mussten - sie hatten einen sehr tollen Kinderarzt. Ab ca. 12 Jahren sind sie auch mal ohne mich hingefahren, die Versicherungskarte hatten sie aus dem Grund immer selbst dabei.

    Wie wäre es mit beidem? Du musst ja nicht die komplette geplante Summe in Schmuck anlegen, ein superteures Stück ist gar nicht nötig. Natürlich sind die Erinnerungen an eine Reise etwas bleibendes, aber woher das Geld dafür stammte nicht unbedingt. Zu meiner Taufe - an die ich mich natürlich nicht erinnere - haben meine Paten zusammen ein Schmuckstück gekauft - und das habe ich noch und denke immer an sie, wenn ich es sehe. Auch, wenn ich inzwischen keinen Schmuck mehr tragen kann (Allergien) - von dem Stück trenne ich mich vermutlich nie.

    Deine Schilderungen klingen für mich nach einem "normalen" Kind. Mit drei Jahren muss niemand alles perfekt können, und es ist mir immer lieber gewesen, wenn sich das Kind auf der Treppe am Geländer festhält als dass es die runter fällt. Zum Gespräch allgemein - nur die negativen Seiten zu sehen finde ich nicht professionell. Das macht schnell den Eindruck, als wenn gar nichts am Kind gut wäre.


    Zur Beruhigung: Meine Kinder waren in dem Alter vollkommen gegensätzlich.
    Mein älteres Kind hat quasi pausenlos geredet, egal, ob man an dem Thema interessiert war oder nicht. Kommunikation war so kaum möglich, weil man gar keine Pause erwischt hat, um etwas sagen zu können. Dafür war Kind motorisch nicht so dolle - mitunter wollte ich schon ein Schild dranhängen "wird nicht verprügelt". An Spielen draußen kaum Interesse und übergroße Panik vorm Schmutzigwerden. Das hat sich erst nach einer ganzen Weile im Kindergarten gelegt.


    Mein jüngeres Kind hingegen: Motorisch super fit, hat mit 6 Monaten angefangen zu krabbeln, konnte kurz danach schon laufen und klettern. War wie ein Blitz ganz oben auf dem Klettergerüst. Hat dafür aber erst mit 3,5 Jahren angefangen zu sprechen, gleich in ganzen Sätzen und so, als hätte es das schon immer gekonnt. Hörvermögen war in Ordnung, logisches und technisches Verständnis auch schon früh sehr ausgeprägt (z. B. große Brio-Bahn mehrgleisig durch mehrere Zimmer gebaut und mit der letzten Schiene einen perfekten Abschluss hinbekommen).

    Gibt es noch etwas in der Wohnung, das für Dich einen besonderen Wert (nicht finanzieller Art, z. B. Fotoalbum) ist? Falls ja, solltest Du es bereits jetzt aus der Wohnung holen. Denn wenn Du nach ihrem Tod etwas aus der Wohnung mitnimmst, nimmst Du damit automatisch das Erbe an. Auch die Wohnung darfst Du dann nicht entrümpeln.


    Beim Ausschlagen des Erbes auch gleich für die Kinder ausschlagen, die wären die nächsten in der Erbfolge. Wichtig: Die KM muss das Erbe ebenfalls für die Kinder ausschlagen.

    Den Umgang aussetzen würde ich nicht wollen - das ist für so kleine Kinder eine sehr lange Zeit. Danach wird es auch nicht besser werden. Ist das Kind schon fertig mit dem fremdeln?


    Wenn Kind quasi ohne Grund schreit und da nicht rausfindet - bei meinen Kindern hat dann geholfen, sie zu überraschen. Dazu eignet sich vieles, hier mal ein paar von mir erprobte Sachen:
    sagen "guck mal, der schöne große Hund": Kind hat sich dann aufs Suchen konzentriert (Hund stand weiter weg), Kind ohne Vorankündigung hochwerfen oder kopfüber drehen, andere Person, die Kind mag, kommt dazu... Auch toll fand ich den uns unbekannten älteren Herrn, der so lange Faxen machte, bis Kind aufhörte.


    Wenn die KM vor ein paar Tagen noch beim Mediator versprochen hat, nicht zu klagen, jetzt aber mit Klage droht, wenn Du nicht auf den Umgang verzichtest, für den Du vor Gericht gekämpft hast und den sie nicht aussetzen darf - ich denke, auf die Klage würde ich es ankommen lassen. Die KM macht auf mich den Eindruck, dass sie den Umgang unbedingt verhindern will, sie hat das Kindeswohl überhaupt nicht im Blick und ist so gar nicht entspannt, wenn das Kind auch noch jemand anderen außer ihr mag. Das wird sich aber auf Dauer nicht vermeiden lassen, und ich würde mich nicht vom anderen Elternteil kampflos entsorgen lassen.

    Ich kann Dir zu diesem Thema sehr den Bestatterweblog empfehlen. Dort wird zwar auch jede Menge Unterhaltung geboten, aber dennoch sind sehr viele Artikel darunter, die Fachwissen vermitteln. Hier ist z. B. eine Übersicht über die möglichen Bestattungskosten zu finden. Ebenso gibt es dort die Möglichkeit, nach einem Bestatter in der Nähe zu suchen. (Damit wird kein Geld verdient, weder der Bestatter noch der Suchende zahlen dafür.)


    Gibt es denn noch Guthaben auf dem Konto Deiner Mutter? Vorrangig dürfen m. E. die Bestattungskosten aus dem Erbe bezahlt werden, auch dann, wenn Du das Erbe ausschlägst.

    Soweit ich weiß, und das ist in DE glaube ich nicht viel anders, sind Eltern für Schäden, verursacht durch die Kinder, wenn diese nicht selbst zahlen können, haftbar bis zum 25sten Lebensjahr.


    Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


    Weiß eh nicht, was BU jetzt wieder heißen soll. Diese ganzen Abkürzungen machen mich ganz wirr.


    Nein, das ist in D nicht so - das gilt nicht einmal für Schäden, die minderjährige Kinder anrichten. Da können noch so viele "Eltern haften für ihre Kinder"-Schilder stehen, die dennoch sinnfrei.
    Deshalb hab ich eine recht hohe Haftpflichtversicherung, in der auch (noch) meine Kinder drin sind. Wenn die ihre eigenen haben, werde ich sie vermutlich reduzieren.


    Verursacht das Kind fahrlässig einen Schaden haftet es selbst - gibt es keine Haftpflichtversicherung, die zahlt, gibt es einen Titel gegen das Kind. Ab dem ersten Einkommen des Kindes darf es dann die Schulden abzahlen.


    Daher rate ich jedem zu einer Haftpflichtversicherung - die kümmern sich auch um die Abwehr unberechtigter Forderungen. Zahlt die Versicherung nicht und es ist kein vorsätzlicher Schaden oder dem Geschädigten ist die Zahlung der Versicherung zu niedrig, muss man nicht trotzdem zahlen oder aufstocken.

    Wenn der KV nicht mit einer aktuellen Adresse gemeldet ist, würde ich eine Vermisstenanzeige in Erwägung ziehen - damit müsste sich doch auch die strengste Schule zufrieden geben. Du kannst das Kind ja nicht jahrelang unbeschult lassen.

    Du kannst Dir auch Hilfe beim Schulamt holen. Das Kind kann von dort der Schule auch zugewiesen werden. Dazu bedarf es aber, dass für das Kind noch ein Platz an der Schule frei ist.


    Wofür die Schule auch künftig beide Unterschriften benötigen will ist mir nicht klar - außer der Veröffentlichung von Schülerfotos/-Videos fällt mir da gerade nichts ein. Lehrerbriefe und Arbeiten darfst Du allein unterschreiben, Zeugnisse m. E. auch.


    Nachtrag:
    Vielleicht kann ja das Jugendamt die Adresse herausbekommen? Hast Du da evtl. eine Beistandschaft für Unterhalt laufen? Dann müssten die ja zumindest ab und mal mit dem KV kommunizieren...

    Ich führe einfach mal ein Beispiele auf, um es zu verdeutlichen:
    Haus gekauft, beide im Grundbuch, beide im Kredit: Beide haften für die Schulden.
    Mann ist kaufsüchtig und überzieht sein Konto: Er haftet allein.
    Frau ist spielsüchtig und überzieht die Kreditkarte: Sie haftet allein.


    Kritisch ist es, wenn ein gemeinsames Konto verschuldet wird, dann haften beide im Außenverhältnis (= der Bank gegenüber) und man muss im Innenverhältnis (= untereinander) versuchen, einen Ausgleich zu bekommen.

    Die Lehrerin wirkt auf mich sehr unprofessionell. Sie kann nicht trennen zwischen dem Kind und dem Elternteil. Wenn der KV den Zettel für die Schule nicht sofort unterschreibt - egal, aus welchem Grund - hat sie das mit ihm zu klären. Das Kinder vor der Klasse niederzumachen ist schon nicht okay, wenn das Kind etwas verbockt hat, wenn es nicht mal was dafür kann, finde ich es noch übler.


    Zum Schneematsch: Was hat das mit dem Schwimmunterricht zu tun? Strafen müssen angemessen sein, und diese ist es nicht. Hätte sie den Matsch an den Kopf bekommen, hätte ich es eher verstanden, dann kann man schon mal unangemessener reagieren. Aber so? :kopf
    Insgesamt würde ich schon ein 8-Augen-Gespräch haben wollen (Schulleitung, Lehrkraft, Elternteil, Elternvertreter). Einfach, damit mal die "Spielregeln" für alle klar sind, und die Kinder auch halbwegs heil durch die Schulzeit kommen.