Das kann nicht stimmen. Ich habe es schon anders gelesen (weiß aber nicht mehr wo), dass Du dann die Differenz UHV- Unterhalt als UHV-Leistung erhältst.
Wir sind auch so ein Fall.
edit. da steht tatsächlich:
"Ein großes Problem bleibt allerdings. Denn gezahlt wird nur, wenn Väter oder Mütter überhaupt nicht zahlen. Viel häufiger ist es aber der Fall, dass der Unterhalt nur unregelmäßig oder zu wenig bezahlt wird. Ein Anspruch auf Aufstockung auf die 268 Euro besteht aber nicht, auch wenn der Unterhaltsverpflichtete zum Beispiel nur 100 Euro monatlich zahlt. Renate Stark empfiehlt in solchen Fällen eine so genannte "Beistandsschaft":
"Dass das direkt über das Amt läuft und nicht über einen selber. Dass das Amt einem beisteht, den Unterhalt einzuholen. Unterhaltvorschuss heißt ja immer, dass die sich das auch holen werden vom Vater."
http://www.deutschlandfunk.de/…ml?dram:article_id=393629
Na dann, schönes neues UHV-Gesetz, was für ein Witz und was für eine Verarschung für alle, die weniger als UHV als Unterhalt bekommen. Ich würde glatt den KV bitten, den Unterhalt umgehend einzustellen...