Beiträge von keks3

    Ich behaupte daher: Es interessiert, wenn es um SR oder ABR geht, das Gericht nicht, ob ein Kind von Hartz 4 lebt oder bei einem ET mit Einkommen aus Arbeit.
    Die Betreuung zählt.


    danke für deine Ausführungen. Da weder Rosefield noch ihr Ex ihre Arbeit aufgeben wollen, gehört das aber nicht hierher.
    Ich persönlich halte dein obiges Statement für mehr als gewagt und überhaupt nicht ratsam. Aber mach doch einen neuen thread auf zum Thema 'So bekomme ich garantiert das ABR und lebe mit H4 noch toll damit' ... könnte spannend werden.

    2 Woche später hatte die Richterin die Auflösung meiner Arbeitsverträge auf dem Tisch.
    8 Tage danach war das WM beschlossen.


    wie bitte? Und wovon lebt das Kind, wenn es bei Dir ist?
    Es kann auch nicht Sinn und Ziel sein, den existenzsichernden Arbeitsplatz aufzugeben, nur der Kindbetreuung wegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter das gut findet.

    Das kann nicht stimmen. Ich habe es schon anders gelesen (weiß aber nicht mehr wo), dass Du dann die Differenz UHV- Unterhalt als UHV-Leistung erhältst.
    Wir sind auch so ein Fall.


    edit. da steht tatsächlich:
    "Ein großes Problem bleibt allerdings. Denn gezahlt wird nur, wenn Väter oder Mütter überhaupt nicht zahlen. Viel häufiger ist es aber der Fall, dass der Unterhalt nur unregelmäßig oder zu wenig bezahlt wird. Ein Anspruch auf Aufstockung auf die 268 Euro besteht aber nicht, auch wenn der Unterhaltsverpflichtete zum Beispiel nur 100 Euro monatlich zahlt. Renate Stark empfiehlt in solchen Fällen eine so genannte "Beistandsschaft":
    "Dass das direkt über das Amt läuft und nicht über einen selber. Dass das Amt einem beisteht, den Unterhalt einzuholen. Unterhaltvorschuss heißt ja immer, dass die sich das auch holen werden vom Vater."
    http://www.deutschlandfunk.de/…ml?dram:article_id=393629
    Na dann, schönes neues UHV-Gesetz, was für ein Witz und was für eine Verarschung für alle, die weniger als UHV als Unterhalt bekommen. Ich würde glatt den KV bitten, den Unterhalt umgehend einzustellen...

    Ich wurde auch noch nie nach einem Dokument bzgl. des KV gefragt.
    Aber, kleiner Scherz am Rande, bei unserem Flug nach London schaute mich der junge Herr an der Passkontrolle groß an (Söhnchen steht neben mir) und fragte: wo ist denn Ihr Mann?
    ^^

    Wir hatten das ja auch schon: Kind (damals 12) brüllte die halbe Nachbarschaft zusammen 'ich geh nicht mit'.
    Unter solchen Umständen kann man ein Kind gar nicht zwingen, das wäre schon Misshandlung und in unserem Fall nur mit roher körperlicher Gewalt gegangen. Man suchte also - als sich Kind wieder beruhigt hatte, in Ruhe nach einer Lösung. Es fand dann einen Tag später nur sehr verkürzter Umgang in Begleitung einer dem Kind vertrauten Person statt..
    Und ehrlich: würde mir einer einen ekligen Burger (ja ich finde Burger tatsächlich scheusslich) uneinsichtig aufzwingen wollen (seit wann ist McDonald-Essen Pflicht?), würde ich das Teil gaaanz versehentlich auf den Boden fallen lassen ... :frag

    Tochter lebt seit jahren vegetarisch ( nicht aus Überzeugung sie mag den Geschmack einfach nicht) beim ersten Umgang gab es deshalb wohl Stress da die Frau wohl meinte als sie bei Mc Donalds waren Tochter muss auch den Burger essen da Kinder Fleisch für ein gesunde Ernährung brauchen


    Frau hat Sohn wohl festgehalten und gesagt. Er solle sich nicht drehen ob seine Mutter ihm kein benehmen in der Öffentlichkeit bei gebrachte hätte.
    Ich persönlich denke die Dame ist einfach überfordert


    In diesem Fall kann ich die Tochter verstehen, sie scheint mir hier die 'Erwachsenere'. Keinesfalls hat sie ein erhebliches Problem und braucht auch keine Erziehungsberatung (eher die Frau). Ein klärendes Gespräch in großer Runde mit Kind, Mutter, Vater+Frau halte ich für sinnvoller.

    Also 'mein' Jugendamt reagiert nicht mal auf meine E-Mail-Anfrage zum neuen UHV vor einigen Tagen. Nichts. Finde ich unmöglich.
    Ich werde mir also das aktualisierte Blanko-Formular eines anderen JA herunterladen, dessen Adresse durch die JA-Adresse hier ersetzen und ausgefüllt an mein JA schicken (nicht ohne mir den Empfang bestätigen zu lassen). im Prinzip wird von den Beistandschaften ja dasselbe benötigt.

    Bubi muss zum JA, zum Verfahrensbeistand und zu guter letzt auch noch mit Frau Richterin reden.


    das ganze Procedere, juristisch korrekt und nachvollziehbar.
    So läuft das halt.
    Ich finde es furchtbar. Bei meinem Sohn hat genau das, diese Verfahrensmühle, (mit) das Gegenteil bewirkt: auf stur schalten, jetzt erst recht, keiner wird ihm irgendwas vorschreiben was er nicht selbst will. Und das ist heute noch, 3-4 Jahre später, sein Credo.

    KV schreibt weiterhin, er will nun wieder Kontakt.


    Hat er denn auch geschrieben, wann wie wo wie oft er sich diesen vorstellt?
    Oder hat er das Wort 'Umgang' einfach mal so in den Raum geworfen? Und Du springst darauf an, stürzt in Unruhe, zerbrichst dir den Kopf und fängst bei dem Gedanken schon an zu zittern?
    Und er weiß das ganz genau?


    Einen Umgang werde ich im Sinne des Kindes nicht zulassen, da es sie zurückwerfen würde. Ein Umgang wäre aufgrund einer Entfernung von 700 km auch nicht regelmäßig.


    Und genau aus dem Grund solltest Du gelassen bleiben: auf die Entfernung bleibt der KV vor allem auf dem Papier und kann und wird nicht wöchentlich oder monatlich bei euch aufschlagen und das Kind und dich durcheinanderbringen.
    Wie alt ist dein Kind nun? wie lange hat es seinen Vater nicht gesehen? Vielleicht wäre eine Begegnung mit Umgangsbegleitung eine Möglichkeit. Aber, wie gesagt: der KV muss konkreter werden wie er sich das vorstellt.

    er wohnt 600 km weit weg, weil er dort leben möchte, nicht bei uns. Er zahlt nicht weder für den Kleinen noch für mich, nimmt sein Umgangsrecht nicht wahr und untergräbt jede Kommunikation und droht , so dass wir nur noch über Anwälte kommunizieren....


    und es sind genau solche Elternteile, die das Sorgerecht aus Jux und Dollerei fordern und dem anderen ET das Alleinerziehendsein mit kleineren oder größeren Schikanen erschweren wollen, aber die Pflichten weit von sich weisen. Wie ist es denn, an die TS: möchte der KV denn auch seine Sorgepflicht wahrnehmen...? Und wenn ja, wie? Diese Frage sollte man stellen!!

    Dem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ist laut Gesetz stattzugeben, wenn dies nicht nachweislich dem Kind schadet. Bedeutet und ist Praxis: Kümmert sich ein Vater nicht, ist dem Antrag stattzugeben. Denn durch das Nichtkümmern entsteht ja kein zusätzlicher Schaden beim Kind.


    ??
    Du meinst, dass Richter diese Ansicht grundsätzlich teilen?
    Bei uns war das nicht so. Der KV hatte nach jahrelangem Nichtkümmern keine Chance auf GS.
    Kümmert sich der Vater nicht, wozu will er dann das GS und warum sollte er es erhalten? Um der KM das Leben ein bisschen schwer zu machen? Das kann er hier und da schon, auch wenn manche das hier gerne bestreiten.