Beiträge von andi0383

    So, die Anhörung ist gelaufen und seit 10.30. habe ich das Gemeinsame Sorgerecht. :strahlen


    Leider habe ich mich doch ein wenig vom Richter und der Gegnerischen Anwältin überrumpeln lassen und einen Vergleich zugestimmt. :rotwerd Die Gesundheitsfürsorge behält Sie allein, dafür verpflichtet Sie sich mich über alle Behandlungen auf den laufenden zu halten und außerdem es mir zu ermöglichen bei Untersuchungen dabei zu sein.


    Im nachhinein betrachtet hätte ich dem wohl nicht zustimmen sollen da die Tendenz eindeutig dahin ging meinen Antrag zuzustimmen. Auf der anderen Seite hoffe ich das Sie mein entgegenkommen zu Schätzen weiß und sich auch tatsächlich an den Vergleich hält.


    Ansonsten muss ich Sagen das die Neue Rechtsprechung zumindest in diesen Amtsgericht angekommen zu sein scheint. Der Richter hat sich kurz beide Seiten angehört (+JA) und gleich gesagt das er keine Gründe sieht die gegen ein GSR Sprechen. Ihre Anwältin ist dann auch recht schnell umgeschwenkt und hat den Vergleich angeboten, der dann von mir um ein paar Punkte ergänzt wurde.


    Ich Vertraue mal den Richter das er mich richtig über alles aufgeklärt hat. Er machte auf mich einen sehr Symphatischen Eindruck und hat die KM auch ein paar mal ins Gebet genommen ihre Befindlichkeiten zurück zu nehmen und an das Wohl unseres Sohnes zu denken. :D Ich hoffe Sie nimmt sich das jetzt auch zu Herzen da Sie es ja nun schon von mehreren Seiten gehört hat.


    Ich hoffe nur das es kein Fehler war dem Vergleich zuzustimmen :ohnmacht:


    Ich setzte mich damit auseinander seit ich das 1 mal was davon gehört habe, aber fehlende Informationen von der KM als auch von den Ärzten machen die Sache nicht gerade leichter. Es gibt ja viele unterschiedliche Ausprägungen von Autismus und da mein kleiner noch nicht mal ganz 3 ist gibt es noch keine genaue Diagnose. Und selbst wenn es dann eine gibt ist sich ja noch nicht mal die Fachwelt über die richtige Behandlung einig, ich habe schon zuviele unterschiedliche Informationen gelesen, das verwirrt einen eher noch mehr.


    Es spricht schon einiges dafür das er Autistisch ist, er spricht z.B. mit knapp 3 Jahren kein Wort, Altergenossen Interessieren ihn fast gar nicht, er hat eine extreme Vorliebe für Baufahrzeuge aller Art, er fordert keinen Körperkontakt ein (hab vor 2 Wochen das 1 mal ne Umarmung von ihn zum Abschied bekommen :strahlen ), er weint nie wenn er hinfällt und sich weh tut (und das kommt relativ oft vor weil er ein ziemlicher Wirbelwind ist :D ) Auf der anderen Seite versteht er alles was man ihm sagt, er kann Augenkontakt halten, Spielt nicht nur monoton vor sich hin und verhält sich auch bei vielen anderen Sachen "Normal"


    Wir kommen sehr gut miteinander zurecht auch wenn es mich natürlich traurig macht ihn nicht Reden zu hören. :flenn Ich bin definitiv nicht mit ihm überfordert auch wenn er nen ziemlicher Wirbelwind ist. Wenn der exakte Rhytmus so wichtig wäre hätte mir die KM dies best. schon mal mitgeteilt, aber in der Hinsicht kam nix von ihr. Mal davon abgesehen werde ich auch Argumentieren das Sie das GSR bereits abgelehnt hat als von einen möglichen Autismus noch nichts bekannt war. Mal Schauen was Sie dann dadrauf Antwortet.


    Ich finde die Begründung ja nur vorgeschoben weil ihr sonst gar nichts einfällt was dagegen Spricht, das finde ich so traurig. :nanana

    Könnt ihr mich aufklären warum eine möglicher Autismus gegen ein GSR sprechen sollte, verstehe ich nicht... :hae:


    Ich auch nicht, aber hier mal ein Auszug vom Widerspruch meines Antrags...



    "Bezüglich des Sohnes bestehen allerdings erhebliche Bedenken die gegen eine gemeinsame Elterliche Sorge Sprechen.


    Der Sohn ... befindet sich derzeit in ... in der Kinder und Jugendpsychiatrie in Behandlng sowie in ... in der PET Audiologie. Es besteht der Verdacht das ... Autistisch ist. Sollte sich die Diagnose bestätigen wird der Sohn in einen Integrativen Kindergarten kommen.


    Im Hinblick auf die anstehende Prognose ist es wichtig das der Sohn einen exakten Rhytmus einhält. So ist es z.B. auch beim Essen wichtig das er nur zu best. und regelm. Zeiten das Essen bekommt. Im Hinblick auf den evt. zu diagnost. Autismus ist es für den Sohn wichtig einen exakten und regelm. Tagesablauf zu gewährleisten. Der KV hält sich nicht an die entspr. Vereinbarungen so das ... nach den Umgang auch immer sehr aufgedreht ist. Des weiteren achtet der Antragst. auch nicht das ... beim Essen sitzen bleibt Des weiteren best. zw. den Parteien erh.Differenzen bzgl. der wesentl. Erziehungsfragen. Die Antragsgegnerin kann sich mit dem Antragst. sachlich nicht verständigen, da der Antragst. den Sohn zu sehr verwöhnt und insbesondere ihn mit größeren Geschenken übehäuft.


    Des weiteren ist es für die Antragsgegnerin wichtig im Hinblick auf die anstehenden Behandlungen das diese in Gesundheitsfragen alleine entscheiden kann. Der Antragst. Arbeitet auf Montage und ist grundsätzlich von Montag-Donnerstag, bzw. Dienstag bis Freitag in der Woche auf Montage unterwegs und daher zu diesem Zeitraum für die Antragsgegnerin nicht erreichbar.


    Im Hinblick auf die anstehenden gesundheitlichen Probleme ist es daher wichtig für die Antragsgegnerin in Gesundheitsfragen alleine zu entscheiden. Da der Antragsteller sich nicht an die Vereinbarungen hält, würde im Vorliegenden Fall die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge derzeit nicht dem Kindeswohl entsprechen."



    Das ich mich nicht an Vereinbarungen halte ist nicht wahr, da Sie nicht mit mir redet gibt es überhaupt keine Vereinbarungen an die ich mich halten könnte. (Aber er sitzt auch so immer beim Essen bei mir, gute Kinderstube :D ) Das mit den Überhäufen ist auch Blödsinn, kann ich mir leider gar nicht Leisten. Er hat nur immer mal bissl Spielzeug von mir mit nach Hause genommen, hatte ich ja nix dagegen ist ja sein Spielzeug.


    Ich habe nur Angst das Sie beim Richter mit den Autismus durchkommt, darauf scheint ja ihre Argumentation hinauszulaufen, oder? :hae::kopf

    So, morgen ist nun endlich der Anhörungstermin und ich muss Sagen ich habe ganz schön Bammel davor :krank:


    Meine Ex hat sich natürlich auf VKH-Basis ne Anwältin genommen und erwartungsgemäß den Antrag widersprochen.Die Begründung fand ich besonders dreist. Im wesentlichen schiebt Sie den möglichen Autismus unseres Sohnes vor aufgrund dessen das GSR nicht dem Kindeswohl entsprechen würde.


    Mich macht das schon unglaublich wütend. Da wird mir trotz mehrmaligen nachfragen nichts weiter über Gesundheitsangelegenheiten erzählt, so das ich erst aus dem Anwaltsschreiben von einigen Sachen erfahre und dann wird dies auch noch als Begründung vorgeschoben da es wohl die einzige Sache ist die überhaupt gegen ein GSR Sprechen könnte. Keine Ahnung was ich mache wenn Sie damit auch noch durchkommt.


    Leider konnte ich meine Anwältin nicht mehr mit hinzuziehen da Sie an diesem Tag bereits einen anderen Termin hatte und nen anderen Anwalt hielt ich nicht für Sinnvoll nur für den Anhörungstermin. Denkt ihr Sie hat ne Chance mit der Begründung durchzukommen? Vor dem Gerichtstermin morgen ist auch noch ein gemeinsamer Termin beim Jugendamt (wohl dann der Verfahrensbeistand, oder? :hae: ). welches dann auch eine Stellungsnahme beim Gericht abgeben soll.


    Macht es für mich überhaupt Sinn mit der Gesundheitsfürsorge zu Argumentieren (unter anderen) oder sollte ich das Thema besser ganz weg lassen? Mich stört es sehr das ich über gar nichts Informiert werde, gerade Frühkindlicher Autismus ist ja ein sehr Komplexes Thema wo sich selbst die Fachwelt nicht einig zu sein scheint. Ich will doch meinen Sohn nur so gut es geht unterstützen, aber das kann ich ohne Informationen schlecht.


    Bitte gebt mir ein Paar Denkanstöße wie ich im Zweifelsfalle Argumentieren kann. :(


    (P.S. mein Sohn ist mir Natürlich ne Woche Urlaub und 100€ Wert. Allerdings Rechne ich mit weiteren Gerichtsterminen und vor allen auch Arztterminen (ich darf ja bisher bei keinen dabei sein da ich nicht informiert werde) und da sind sowohl Urlaubstage als auch Geld schnell aufgebraucht. Ich bin nunmal immer auf Montage unterwegs und muss dann meist ne ganze Woche Urlaub nehmen. Bei 4Wochen Jahresurlaub und davon 2 Wochen über Weihnachten bleibt nicht viel übrig :Hm )

    Vielen Dank schonmal für eure Denkanstöße


    Nichtsdestotrotz habe ich gestern Früh bereits den Brief mit Bitte um Terminverlegung abgeschickt. Ich kann im Moment nicht einfach ne ganze Woche Urlaub machen und 100€ für ne Zugfahrt würde ich lieber in meinen Sohn Investieren. Die nette Dame vom Gericht meinte auch am Telefon das wäre in solchen Fällen problemlos möglich.


    Ich möchte den Anwalt ja nicht nur aus finanziellen Gründen einsparen. (Obwohl das auch ein Grund ist da ich momentan keine VKH bekommen würde da knapp über der Vermögensfreigrenze) Ein anderer Grund ist das ich hoffe das meine Ex sich so auch keinen Anwalt nimmt ( bzw. ihr im Zweifelsfall einer auf VKH Basis verwehrt würde, da ich auch keinen habe) und es komplett ohne Anwälte potentiell auch weniger böses Blut geben wird.


    Im übrigen bin ich wohl tatsächlich mit die einvernehmlichste, kompromissbereiteste Person nördlich des Äquators. :lach Ich habe die letzten fast 3 Jahre im Zweifelsfalle zum wohle unseres Sohnes immer zurück gesteckt und immer versucht eine gütliche Einigung zu finden. Dies ist auch beim Jugendamt dokumentiert und dieses steht meines Wissens nach auf meiner Seite. Das es mir nur um das Wohl unseres Sohnes geht kann ich denke ich ebenso nachweisen wie das ich die "Pflichten" immer erfüllt habe, da habe ich überhaupt keine Bedenken bei den Verfahren.


    Entscheidend ist für mich jetzt noch die Folgende Frage: Werde ich Informiert wenn Sie einen Anwalt auf VKH Basis bekommt? Weil nur dann würde ich auch meine Anwältin mit hinzuziehen.


    Im übrigen wurde meine Ex definitiv nicht um eine Stellungsnahme gebeten, ich habe Sie gefragt und bei sowas lügt Sie mich nicht an. Sie hat auch nur die Einladung erhalten. Ich werde Sie aber nicht wegen den Anwalt fragen weil ich befürchte Sie damit auf dumme Ideen zu bringen. :rotwerd

    Sei doch froh, dass es zu einer Anhörung kommt! Dann kann sich das Gericht gleich einen Eindruck verschaffen. In dieses Verfahren müsste sowieso eingestiegen werden, wenn die Mutter dem Antrag widerspricht.
    Die 6 Wochen Frist gilt ürbrigens nur für die Zeit nach der Geburt!


    :brille


    Widerspricht sich das nicht mit deinem Beitrag vom 7.November? Weil das was du damals geschrieben hast deckte sich ja auch mit meiner Interpretation und ich hoffte das es auch so abläuft.


    Ich habe ja prinzipiell nichts gegen den Termin. Mein Problem ist das ich eigentlich keine Zeit dafür habe und dieser Termin meiner Meinung nach unnötige Kosten verursacht. Den Verhandlungstermin muss ich doch mit Sicherheit extra Zahlen, oder ist der mit der Verfahrensgebühr bereits abgedeckt? Außerdem weiß ich doch das die KM nichts Substantielles gegen das GSR vortragen kann. Dann hätte man das ganze auch auf den Schriftlichen weg beschränken können und ich hätte Zeit, Geld und Ärger mit Chef gespart, das stört mich an der ganzen Sache. :rauchen


    Ich habe auch nicht den Richter direkt angerufen, sonder nur Allgemein bei Gericht zwecks Terminverlegung, was natürlich nur Schriftlich möglich ist. Mir ist schon klar das ich den Richter nicht direkt Sagen kann wie es mir am liebsten wäre wie das Verfahren abzulaufen hat. :D

    Nach langen zögern und nachdem die KM den einzigen möglichen gemeinsamen Termin beim JA zur Klärung kurzfristig abgesagt hatte habe ich in der 2ten Januarwoche endlich den Antrag bei Gericht eingereicht. Nach 3 Tagen kam auch schon die Rechnung, fand ich bemerkenswert da in meine 1 Verfahren das Gericht fast nen halbes Jahr gar nichts von sich hat Hören lassen, aber das nur am Rande. :D


    Nun zu meinen eigentlichem Problem. Eigentlich hatte ich die Neue Gesetzeslage so verstanden, das die KM erstmal 6 Wochen Zeit hat um zu Widersprechen und Schriftlich ihre Gründe darzulegen hat die gegen ein GSR Sprechen. Bei Unklarheiten würde es dann evt. zum Termin bei Gericht kommen und/oder das JA um Stellungsnahme gebeten werden. Leider stimmt der zuständige Richter nicht mit meiner Interpretation der Gesetze überein. :lach


    Habe gestern die Ladung zu einem Anhörungtermin in 3 Wochen erhalten. Habe gleich bei Gericht Angerufen um mich nach einen anderen Termin zu Erkundigen (da Arbeitsmäßig nicht möglich) und habe mal nachgefragt warum so Verfahren wird. Die Antwort war das es Ermessensache des Richter ist und er sich wohl als erstes ein Bild der Beteiligten machen möchte.


    Meine Frage ist darf der Richter das tatsächlich? Ohne vorher eine Stellungsnahme der KM anzufordern? Wozu gibt es dann das neue Gesetz wenn trotzdem jeder Richter machen kann was er will? Hat jemand hier schon das GSR nach den neuen Gesetzen beantragt und wie ist es bei ihm abgelaufen?


    Ich weiß das es mit Anwalt vielleicht leichter würde aber dies ist aus verschieden Gründen keine Option. Aber werde ich eigentlich informiert wenn Sie einen Anwalt auf VKH Basis nimmt? Oder kann ich davon ausgehen das Sie ohne Anwalt zum Termin kommt wenn ich vom Gericht nichts anderes höre? Selber bezahlen wird Sie auf keinen Fall einen, das weiß ich.


    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :strahlen

    Interessant,
    danke.
    Ich habe nach wie vor KM als Bezugsberechtigte eingetragen. Bin ich blauäugig? Die Frage mag naiv klingen :hae:


    LG


    Du allein kennst deine Ex in Finanzangelegenheiten und kannst damit diese Frage beantworten ;)


    Wenn du in der Hinsicht zu deiner Ex vollstes Vertrauen hast ist doch alles gut. ;) Ich vertraue meiner Ex in fast allen anderen Angelegenheiten unseres Sohnes betreffend, aber das Finanzielle hat Sie leider nie gelernt.


    Lass dich jetzt nicht kirre machen wenn du deiner Ex in der Hinsicht bisher vertraut hast :lach


    Nicht böse gemeint, aber könnte es sein das du zusätzlich noch an einer Lese Schwäche leidest? Anders kann ich mir nämlich deine Beiträge langsam nicht mehr Erklären. :rotwerd


    Wenn du heute ne RLV abschließt und 4€ einzahlst und Morgen von nem Auto überfahren wirst kann sich dein Kind über 50.000€ "Freuen". Die Gesundheitsprüfung der BU hat auch gar nichts mit der von einer RLV zu tun. Aber ob du Krankheiten hast die dein Leben wahrscheinlich verkürzen weißt nur du und dein Arzt, das würde jetzt zu weit führen.


    Wenn die Eurozone platzt hättest du ganz andere Probleme, denn wenn es soweit kommt hätte auch niemand mehr was an dich zu verschenken. Geht die Versicherung Pleite ist sie über einen Fond abgesichert, geht dieser Pleite wäre wohl das ganze Finanzsystem am Arsch und dann hättest du auch wieder andere Probleme.


    Wenn dein Ex wahrscheinlicher abnippelt könntest du ihn auch versichern. Aber dann nicht auf falsche Gedanken kommen :D

    Meines Wissens ist es nicht so einfach, durch Einsetzen eines "Bezugsberechtigten" quasi etwas an der Erbmasse vorbeizuschleusen. Soweit ich weiß, zählt auch die Summe aus einer RLV erstmal zur Erbmasse (selbst wenn jemand anders eingetragen ist), das heißt der Pflichtteil fällt auch hier an. So gut sind aber meine Finanzen auch nicht, dass ich eine RLV in der doppelten Höhe als benötigt abschließen kann, damit die Summe nach Abzug des Pflichtteils auf jeden Fall bis 18 reicht....


    Ich lasse mich hierbei aber gerne eines besseren belehren, denn dann wäre es wirklich einfach....


    Nein, die RLV Summe zählt nicht in die Erbmasse, solange bei den bezugsberechtigten jemand eingetragen ist (gleiches gilt im übrigen z.B. auch für einen Bausparvertrag). Ist kein Bezugsberechtigter eingetragen oder dieser bereits vorher verstorben fällt es wiederrum wieder in die normale Erbmasse. Habe mich damals extra erkundigt. Also es dir hauptsächlich um die RLV geht und du jemanden hast den du vertraust ist das bedenkenlos möglich ;)

    Ich kenne eine Sorgerechtsverfügung nur als "Nachtod-" Willenserklärung und letztlich als rechtlich nicht bindend. Meine Befürchtung ist, dass da meinem Willen nur stattgegeben würde, wenn ich bereits heute nachweisen könnte, dass der andere ET mit Geld nicht umgehen kann - und wer kann das schon. Ich sehe die gleichen Hürden, die auch bestehen würden, wenn man bei zwei lebenden ET Teile der elterlichen Sorge übertragen lassen will. Dieser Weg scheidet daher bisher für mich aus.


    Da ich Laie bin: Ihr habt doch diese Verfügung sicher notariell aufgesetzt - wie hat denn der Notar beraten?


    Von so etwas würde ich dir auch dringend abraten, da meines Wissens nach Rechtlich nicht bindend.


    Ich stehe auch mehr oder weniger vor dem gleichen Problem seit fast 3 Jahren und habe es bisher auch nur vor mir her geschoben :rotwerd


    Meines Wissens ist die einzige Möglichkeit Notariell einen (nicht billigen) Nachlassverwalter einzusetzen, dies gilt zumindest für meinen Fall da ich keinen Habe den ich das Geld bedenkenlos Anvertrauen kann.


    Allerdings kommt es sehr auf die Umstände an. Besteht dein "Vermögen" hauptsächlich aus der Versicherungssumme deiner RLV? Hast du Eltern/Geschwister/Paten die du in diesem Fall als Bezugsberechtige eintragen kannst? Dann geht es relativ einfach. Bei anderen Vermögen wird es aufgrund von Erbschaftssteuer/Pflichtteil etc. schon wesentlich komplizierter. Dann würde ich dir auf jeden Fall raten dich von einem Notar beraten zu lassen. Ich selbst werde das wohl auch in nächster Zeit tun, außer es hat hier nach jemand einen Tipp wie man es machen kann das der Überlebende ET nicht Zugriff auf das volle Vermögen hat :rauchen

    Darf denn überhaupt jeder ansparen?
    Sehr viele AEs bekommen ja ALG2. Darf man bei dem überhaupt offiziell im Rahmen einer Versicherung fürs Kind sparen?


    Ich befürchte fast das tatsächlich viele nicht Wissen was eine Risikolebensversicherung ist. :ohnmacht: Hätte ich jetzt so nicht erwartet, aber gut.


    Vater1971 Erklärung ist ein wenig sehr abgekürzt. Man spart bei einer RLV nichts an und das eingezahlte Geld ist immer verloren (wenn der Versicherungsnehmer nicht stirbt :D ), sagt ja eigentlich schon der Name aus. Dafür ist es Verhältnissmäßig eine sehr günstige Versicherung. Man bestimmt die Laufzeit des Vertrags und die Höhe der Summe. Zusätzlich kann man noch Wählen ob die Versicherungssumme jährlich fallend oder gleichbleibend ist. Eine fallende Summe kann Sinn machen weil dadurch der Beitrag natürlich niedriger wird. Dies Heißt das die Ausgezahlte Summe jedes Jahr niedriger wird bis Sie zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit auf 0 fällt. Überlebe ich z.B. bis zum 20 LJ meines Sohnes habe ich 60€ im Jahr umsonst gezahlt, konnte dafür aber auch für den Unterhalt meines Sohnes aufkommen. Sterbe ich jetzt erhält mein Sohn die 60k€ Es kann z.B über einen Vermögensverwalter so geregelt werden das eine Monatliche Summe direkt als Unterhalt an den BET fließt und der Rest dann als Einmalsumme zum 18. Geburtstag.


    Es ist wie gesagt die mit Abstand günstigste Möglichkeit für sein Kind vorzusorgen, die Beitragshöhe richtet sich logischerweise nach dem Alter, Laufzeit und Versicherungssumme. Für jeden Gesunden Elternteil dürfte der Beitragssatz aber bis zum 18 Lebensjahr des Kindes kein Problem darstellen.


    :hae:


    Frage: Hast du überhaupt gelesen bzw. Verstanden was ich geschrieben habe?


    Antwort: Deinen Text nach zufolge leider nicht :rotwerd


    Schrieb ich irgendetwas davon das du 5000€ benötigst bzw. Sparen sollst? Ich schrieb das jedes Gesunde Elternteil in Deutschland sein Kind für sehr wenig Geld ausreichend absichern kann. In deinen Fall für etwa 3€ im Monat. Wenn du die nicht auftreiben kannst frag doch mal die Paten oder Tanten oder ähnliche ob Sie das evt. Schenken wollen... Für diese bescheidene Summe bekommt derjenige, welcher dein Kind betreut monatlich ca 200€ und dein Kind 30.000€ z.b. zum 18 Geburtstag im Falle deines Ablebens. (grob gerrechnet)


    Natürlich kann man auch die Allgemeinheit dafür aufkommen lassen. Aber ich persönlich finde das sollte nur denjenigen vorbehalten sein die wirklich nicht selbst vorsorgen können. Dies sehe ich in deinen Fall nicht gegeben. Dies nenne ich Verantwortungslos.


    Denke einfach mal dran das die Sachen. die du Bergeweise bekommen hast an andere Stelle wirklich Bedürftigen fehlen, z.B. im von dir erwähnten Osteuropa, Afrika oder besonders Syrien im Moment. DIe würden sich über diese Sachen wahrscheinlich mehr freuen als über einen Arbeitseinsatz meinerseits. :D


    Wobei ich mich ernsthaft Frage wie du auf sowas kommst und was die Uroma aus Schlesien damit zutun hat. Ich finde du bist immer noch Naiv und denkst nicht weiter. :winken:

    Bei meinen müsste die Halb-Waisentrente auch reichen, er kann ja wie ich auch ab 13 Zeitungen austragen usw. um sich ne größere Summe Geld zusammenzusparen...


    Ich geh davon aus dass Sohn ein Dach über Kopf haben wird, was zu essen und kleidung. daas ist die hauptsache. alles andere ist mehr nice to have.


    Ich hab den Eindruck Vater 1971 stellt sich mit diesem Thread wieder als toller Hecht hin. Wer nicht mal eben ne 4-stelllige Summe als Erbe abdrücken kann ist wohl geizig. :kopf Das :kotz mich an... Immer geht es in seinen Threads um Geld, Geld, Geld... (eigentlich tut mir solch eine materialistische Weltsicht echt leid) ...und das Schüren von Ängster vor doppelter Barunterhaltspflicht (die ja eigentlich an der Leistungsfähigkeit hängt, der SB liegt doch immernoch bei 1000€, da muss entspr. EK da sein)


    Ich Persönlich finde eher deine Einstellung etwas Naiv. Wenn ich auf dein Alter schaue ist es nicht unwahrscheinlich das dein Kind überhaupt keine Halbwaisenrente bekommt wenn du verstirbst. Selbst wenn du wider erwarten doch schon die Anwartschaftszeit erfüllt hast könnte dein Kind froh sein wenn es 30€ Halbwaisenrente erhält. Damit könnte es natürlich gut Leben :winken:


    Die Berechnung der Halbwaisenrente scheint recht kompliziert zu sein, genaue Angaben sind schwer zu finden. Ich habe damals vor der Geburt meines Sohnes auch danach gesucht. Wenn ich mich richtig Erinnere kann man grob sagen das die Halbwaisenrente etwa 10% der vollen Erwerbsminderungsrente beträgt. Dies dürfte bei fast keinen Elternteil auch nur annähernd den Mindestunterhalt abdecken.


    Im Gegensatz dazu stellt die vom TE erwähnte Risikolebensversicherung eine günstige Alternative dar für alle die keine Ernsthaften Erkrankungen haben. Ich z.B. habe nach der Geburt meines Sohnes eine Abgeschlossen mit 20 Jahren Laufzeit über 60.000€. Ich war beim Abschluss 27 und bezahle trotz Rauchertarif nur 60€ im Jahr. Im Falle von Eluchil z.B. wäre eine Absicherung möglich für ca 35€ im Jahr, vorrausgesetzt Sie raucht nicht und ist Gesund. Das kann jeder Bezahlen, auch Hartz 4 Bezieher.


    Mit dieser Summe kann man locker den Mindestunterhalt zahlen bis zum 18 und seinen Kind danach noch etwas Startkapital mit auf den weg geben. Und um ganz ehrlich zu sein finde ich es schon "geizig" bzw. Verantwortungslos wenn man nicht mal diese Summe aufbringen möchte. :rotwerd

    Da ja hier zumindest von einer 1 Person mein Fall als Vergleich heran geführt wurde möchte ich gerne ein paar Dinge klar Stellen.


    1. Ich wurde erst kurz vor den 2ten Geburtstag meines Sohnes sein Rechtlicher Vater. Eingereicht habe ich die Klage kurz nach seinen 1 Geburtstag. Die Frage, ob es sein könnte das der Kläger im Nachbargerichtsbezirk von mir ebenfalls solange auf einen Gerichtstermin wie ich warten musste lasse ich aus Unkenntniss der Fakten jetzt mal offen, Fakt ist das ich nur Rechtlicher Vater werden konnte weil die Ehe meiner Ex zwischenzeitlich geschieden wurde und ohnehin seit ich die KM kannte nur auf den Papier bestand.


    2.Ich wusste seit etwa den 4 SS Monat über die Rechtliche Kompliziertheit der Vaterschaft. Warum ich nicht eher geklagt habe und was evt. die Beweggründe des Klägers waren? Zum einen wurden mir sowohl vom JA als auch von meiner Anwältin nie zu der der Vaterschaftsanerkennung vorm JA geraten. Das Jugendamt wu0te wahrscheinlich nichts von dieser Möglichkeit und die Anwältin sagte mir nur das es eh nix bringt da ich bis zur Scheidung (die damals aus verschiedenen Gründen nicht absehbar war) nicht Rechtlicher Vater sein könnte. Evt. wurden ja den Kläger in diesem Fall die gleichen Informationen gegeben.


    Die Anwältin habe ich erst lange nach der Geburt und nach der Trennung von der KM während der Schwangerschaft genommen. Während der Beziehung fand ich es nicht Zielführend die KM gegen ihren Willen zu verklagen, und ganz ehrlich hatte ich auch vor der Geburt meines 1 Kindes andere Sachen im Kopf als ein Stück Papier. Das mag Naiv gewesen sein aber es war nunmal so.


    Nach der von mir initiierten Trennung im 7 SS Monat schien es mir auch nicht Zielführend die KM gegen ihren Willen zu verklagen. Kurz nach der Geburt wollen ja verständlicherweise alle Frauen nur ihre Ruhe haben und erschwerend kam nun noch ein weiterer Fakt hinzu. Die KM hatte mich mehr oder weniger in der Hand da ich ohne Rechtliche Vaterschaft zu dem Zeitpunkt keinerlei Umgangsrecht hatte wenn das die KM nicht erlaubt hat. Nun steht man also vor der Frage: Verpasst man mind. die ersten 6 Monate im Leben seines Erstgeborenen mit ungewissen Ausgang vor Gericht da die Ex ihren Ehemann in der Hand hat, oder versucht man eine Gütliche Einigung mit seiner Ex zu finden gerade vor den Hintergrund das man mit seiner Ex zum Wohle des Kleinen noch 18 Jahre halbwegs klar kommen muss?


    Ich finde es nicht Unwahrscheinlich das der Kläger hier vor einem ähnlichen Dilemma stand. Es muss schließlich einen Grund geben warum die Beziehung bis 4 Monate nach der Geburt bestand und der Ehemann nach 11 Monaten seine Ehefrau zurück nahm und das Kind als seines annahm, obwohl er augenscheinlich von den Umständen gewußt haben muss.


    Ganz so einfach wie manche es hier darstellen ist die Situation also nicht. Natürlich hätte ich ohne Rücksicht auf Verluste auch gleich Klagen können, aber ich fand das nicht im Interesse meines Sohnes. Wer sagt denn das es beim Kläger in diesen Fall nicht ähnlich ablief und er sich deshalb 4 Monate nach der Geburt trennte?


    Im übrigen habe ich nichts Prinzipiell gegen die Regelung des Ehelichen Kindes. Im Großteil der Fälle ist diese angebracht und vereinfacht auch viele Sachen. Auch gegen die Soziale Familie an sich habe ich nichts. Ich kenne selbst 2 Fälle wo es in Langjährigen Ehen sogenannte Kuckuckskinder gibt und auch alle Seiten davon Wissen. Dies waren allerdings kann andere Sachverhalte und in diesen Fällen ist es wirklich zum Wohle des Kindes das Sie als Ehelich gelten, auch wenn es für die Familien später mal nicht einfach wird.


    Im vorliegenden Fall bin ich mir aufgrund der verfügbaren Informationen nicht so sicher. Meines Erachtens wurde hier ein später unliebsamer Vater einfach entsorgt. Wir Reden hier ja nicht von einen ONS sondern von einer längeren Beziehung. Eine "Sozial-Familäre Beziehung" fängt bei mir nicht erst mit 11 Monaten an weil das Ehepaar der Meinung ist das es zusammen doch die bessere Lösung ist. Bedenkt bitte auch das der Biologische Vater erst seit dem Sommer nach über 4 Jahren überhaupt ein Theoretisches Recht auf Umgang hätte. Ich glaube kaum das er so ein Verfahren Anstrengen würde wenn seine Tochter sehen könnte und eine Gütliche Einigung mit den Eheleuten gefunden hätte.


    P.S. Nebenbei angemerkt, der durchschnittliche Ossi meiner Generation sieht wohl Historisch Bedingt die Institution Ehe nicht ganz so Eng :D

    Naja, wenn du das so siehst, ich sehe es nicht so, dass Väter oder Mütter austauschbar sind, aber man muss untereinander einen Kompromiss finden und miteinander kooperieren! Klar, das wäre für mich eine schreckliche Vorstellung, deswegen räume ich dem KV uneingeschränktes Umgangsrecht ein (gleiches Recht für alle, ich wollte es schließlich auch so)... Aber zusammen aufs JA zugehen und die Vaterschaft eintragen zu lassen hat nichts damit zu tun, das zu machen, was die KM will, sondern lediglich, dass man sich das Recht des leiblichen Vaters sichert. Ist also im Interesse des KV's! Ich kenne tatsächlich zwei Fälle von sozialen Müttern in meinem direkten Umfeld :D Also auch das gibt es, solche Dinge gibt es immer in beide Richtungen!


    Um das wie von FrauRausteiger erwähnte Verfahren nutzen zu können hätte die KM und ihr Ehemann im Trennungsjahr Leben müssen. Wer sagt das es so war? Wenn Sie nicht im Trennungsjahr waren hätte er gar nichts vorm JA machen können. Theoretisch hätte er auch kurz nach der Trennung Klage Einreichen können und es hätte ihm nichts mehr genutzt. Vielleicht war es sogar so? Dann kann man den Vater vorwerfen das er in den ersten 4 Monaten nach der Geburt (wo man meiner Erfahrung nach andere Sachen im Kopf hat) nicht gleich eine Klage angestrengt hat. Vielleicht hat er das auch damals schon getan und das Gericht hat bei ihm ebenfalls solange wie bei mir gebraucht? Nur leider hat er keinerlei Chance solange die Mutter behauptet Sie lebt mit den Ehemann wieder zusammen und es besteht eine "Sozial-familiäre Beziehung" zu den Kind. Da Sie in der Zwischenzeit den Umgang erfolgreich verhindert hat der Biologische Vater auch keinerlei Chancen eine Beziehung aufzubauen bzw weiter zu festigen. Ein Teufelskreis. Keine Ahnung ob es tatsächlich so war, aber die Gesetzeslage würde dies ermöglichen und würde für mich den Klageweg des Vaters erklären.

    Andi deine sind aber genauso Spekulationen. Aus dem Artikel geht nicht hervor wer sich wann und wie verhalten kann.
    Also kann man es in diesem Einzelfall auch nicht beurteilen.


    Ich gebe ja gerne zu das ich aufgrund meiner eigenen Erfahrungen da etwas voreingenommen bin, aber aufgrund dieser Erfahrungen finde ich meine Interpretation der vorhandenen Informationen deutlich Realistischer. Ich glaube einfach nicht daran das sich jemand erst gar nicht um sein Kind kümmert und ihn dann nach Jahren einfällt sich durch alle Instanzen der Deutschen Gerichtsbarkeit zu Klagen um der Mutter eins auszuwischen. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.


    Ich suche ja schon verzweifelt die Alten Entscheidungen vom AG und OLG, aber komischerweise sind diese nicht zu finden. Zumindest die vom OLG Dresden müsste doch eigentlich zu finden sein, aber da ist irgendwie nichts. Habe bort wesentlich Ältere Entscheidungen gefunden, kann mir jemand verraten warum die vom Bverg genannte nicht zu finden ist? Ich denke mit mehr Informationen könnten wir hier wesentlich Sachlicher Argumentieren.


    @Profiler mein ;) war nicht ganz ohne Hintergedanke :D

    Du hast, wahrscheinlich unabsichtlich, da etwas sehr Wichtiges geschrieben, was mich in meiner positiven Meinung über das Urteil bestätigt, denn auch er dürfte für das Kind ein Fremder sein :daumen


    Leider Gottes wirst du wahrscheinlich Recht haben. Ich gehe davon aus das er den Rechtsweg nur Beschritten hat da ihm Umgang verweigert wird und er zum Zeitpunkt der Klageerhebung auch keine andere Chance hatte Umgang einzuklagen. Wie du sowas gutheißen kannst ist mir allerdings Schleierhaft.


    Warum geht ihr eigentlich immer davon aus das der Vater Jahrelang kein Interesse an den Kind hatte? Woraus nehmt ihr euer Wissen? Die bekannten Fakten geben das einfach nicht her. Ihr habt keine Ahnung von solchen Gerichtsverfahren, oder? Bei mir z.B. hat es 11 Monate von Klage Einreichung bis zum Urteil gedauert. Und dabei war bei mir in 30min und 1 Termin alles erledigt! In der Zwischenzeit hätte ich (wie auch der Kläger in diesem Fall) keinerlei Recht gehabt meinen Sohn zu sehen wenn das die KM nicht möchte!! Da kann man sich kümmern wollen wie man will, man hat keine Chance. Jetzt den Vater vorzuwerfen es ist ein Fremdes Kind für ihn weil er auch nach mind 4,5Jahren vor Gericht keine Chance hatte sein Kind zu sehen empfinde ich als Blanken Hohn den Vater gegenüber.


    Im übrigen, ich kannte (wie wahrsch. auch der Vater in diesem Fall) nicht die genaue Gesetzeslage und hätte nie vorher gedacht das man es als Biologischer Vater so schwer in Deutschland hat. Aber du kannst mir die entsprechenden Gesetze bestimmt genau benennen. Ach Nein, muss du ja gar nicht Wissen, als Frau ist deine Rolle ja genau bestimmt ;)

    Sorry, aber Du interpretierst einfach irgendwelche Dinge in den Sachverhalt, also denk noch mal in Ruhe drüber nach, wer hier Blödsinn von sich gibt.


    Glaubst du im Ernst, jemand Investiert mind. 10.000€ und 5 Jahre seines Lebens in Gerichtsverfahren, damit er Rechtlicher Vater eines ihm Fremden Kindes wird, für den er dann Unterhalt Zahlen darf und alle sonstigen Verpflichtungen hat, nur um seiner Ex und deren Familie eins auszuwischen? Wirklich sehr Wahrscheinlich. ;)


    Ich musste bei meinen Verfahren Eidesstattlich Versichern der KM im Empfängnisszeitraum "beigewohnt" zu haben. Dies musste der Kläger mit Sicherheit auch schon wo er seine Klage eingereicht hat, also bist immer noch du diejenige die Blödsinn schreibt. ;) Ist nicht bös gemeint, aber ich habe den ganzen Mist durch und weiß wie das Abläuft, deswegen reagier ich da bissl Pampig wenn ich sowas Lesen muss von Leuten die da keine Ahnung haben :motz:

    Was wäre denn, wenn die Anfechtungsklage nicht abgewiesen worden wäre und sich anhand des Test herausgestellt hätte, dass der Beschwerdeführer doch nicht der biologische Vater des Kindes ist?


    Hätte dann die Familie (das Kind) einfach nur Pech gehabt und müsste mit den (psychischen) Folgen leben? Hauptsache ein Mann, der sich für den biologischen Vater hält, hat seinen Willen durchgesetzt? :rolleyes:


    Ich gehe mal davon aus das der Vater sich schon sehr sicher ist bevor so ein Klageweg bestritten wird. Evt. wurde ja (wie in meinen Fall z.B.) schon vorher ein Privater Vaterschaftstest gemacht. Wenn nicht hätte das Gericht einen angeordntet bevor er überhaupt eine Chance gehabt hätte als Rechtlicher Vater zu gelten. Also deine Argumentation ist, mit Verlaub, Blödsinn. :hae: