Da ja hier zumindest von einer 1 Person mein Fall als Vergleich heran geführt wurde möchte ich gerne ein paar Dinge klar Stellen.
1. Ich wurde erst kurz vor den 2ten Geburtstag meines Sohnes sein Rechtlicher Vater. Eingereicht habe ich die Klage kurz nach seinen 1 Geburtstag. Die Frage, ob es sein könnte das der Kläger im Nachbargerichtsbezirk von mir ebenfalls solange auf einen Gerichtstermin wie ich warten musste lasse ich aus Unkenntniss der Fakten jetzt mal offen, Fakt ist das ich nur Rechtlicher Vater werden konnte weil die Ehe meiner Ex zwischenzeitlich geschieden wurde und ohnehin seit ich die KM kannte nur auf den Papier bestand.
2.Ich wusste seit etwa den 4 SS Monat über die Rechtliche Kompliziertheit der Vaterschaft. Warum ich nicht eher geklagt habe und was evt. die Beweggründe des Klägers waren? Zum einen wurden mir sowohl vom JA als auch von meiner Anwältin nie zu der der Vaterschaftsanerkennung vorm JA geraten. Das Jugendamt wu0te wahrscheinlich nichts von dieser Möglichkeit und die Anwältin sagte mir nur das es eh nix bringt da ich bis zur Scheidung (die damals aus verschiedenen Gründen nicht absehbar war) nicht Rechtlicher Vater sein könnte. Evt. wurden ja den Kläger in diesem Fall die gleichen Informationen gegeben.
Die Anwältin habe ich erst lange nach der Geburt und nach der Trennung von der KM während der Schwangerschaft genommen. Während der Beziehung fand ich es nicht Zielführend die KM gegen ihren Willen zu verklagen, und ganz ehrlich hatte ich auch vor der Geburt meines 1 Kindes andere Sachen im Kopf als ein Stück Papier. Das mag Naiv gewesen sein aber es war nunmal so.
Nach der von mir initiierten Trennung im 7 SS Monat schien es mir auch nicht Zielführend die KM gegen ihren Willen zu verklagen. Kurz nach der Geburt wollen ja verständlicherweise alle Frauen nur ihre Ruhe haben und erschwerend kam nun noch ein weiterer Fakt hinzu. Die KM hatte mich mehr oder weniger in der Hand da ich ohne Rechtliche Vaterschaft zu dem Zeitpunkt keinerlei Umgangsrecht hatte wenn das die KM nicht erlaubt hat. Nun steht man also vor der Frage: Verpasst man mind. die ersten 6 Monate im Leben seines Erstgeborenen mit ungewissen Ausgang vor Gericht da die Ex ihren Ehemann in der Hand hat, oder versucht man eine Gütliche Einigung mit seiner Ex zu finden gerade vor den Hintergrund das man mit seiner Ex zum Wohle des Kleinen noch 18 Jahre halbwegs klar kommen muss?
Ich finde es nicht Unwahrscheinlich das der Kläger hier vor einem ähnlichen Dilemma stand. Es muss schließlich einen Grund geben warum die Beziehung bis 4 Monate nach der Geburt bestand und der Ehemann nach 11 Monaten seine Ehefrau zurück nahm und das Kind als seines annahm, obwohl er augenscheinlich von den Umständen gewußt haben muss.
Ganz so einfach wie manche es hier darstellen ist die Situation also nicht. Natürlich hätte ich ohne Rücksicht auf Verluste auch gleich Klagen können, aber ich fand das nicht im Interesse meines Sohnes. Wer sagt denn das es beim Kläger in diesen Fall nicht ähnlich ablief und er sich deshalb 4 Monate nach der Geburt trennte?
Im übrigen habe ich nichts Prinzipiell gegen die Regelung des Ehelichen Kindes. Im Großteil der Fälle ist diese angebracht und vereinfacht auch viele Sachen. Auch gegen die Soziale Familie an sich habe ich nichts. Ich kenne selbst 2 Fälle wo es in Langjährigen Ehen sogenannte Kuckuckskinder gibt und auch alle Seiten davon Wissen. Dies waren allerdings kann andere Sachverhalte und in diesen Fällen ist es wirklich zum Wohle des Kindes das Sie als Ehelich gelten, auch wenn es für die Familien später mal nicht einfach wird.
Im vorliegenden Fall bin ich mir aufgrund der verfügbaren Informationen nicht so sicher. Meines Erachtens wurde hier ein später unliebsamer Vater einfach entsorgt. Wir Reden hier ja nicht von einen ONS sondern von einer längeren Beziehung. Eine "Sozial-Familäre Beziehung" fängt bei mir nicht erst mit 11 Monaten an weil das Ehepaar der Meinung ist das es zusammen doch die bessere Lösung ist. Bedenkt bitte auch das der Biologische Vater erst seit dem Sommer nach über 4 Jahren überhaupt ein Theoretisches Recht auf Umgang hätte. Ich glaube kaum das er so ein Verfahren Anstrengen würde wenn seine Tochter sehen könnte und eine Gütliche Einigung mit den Eheleuten gefunden hätte.
P.S. Nebenbei angemerkt, der durchschnittliche Ossi meiner Generation sieht wohl Historisch Bedingt die Institution Ehe nicht ganz so Eng