Ab wann ein Kind nun beim anderen ET übernachten kann/soll hängt von vielen Aspekten ab... an erster Stelle vom Kind, an zweiter Stelle von beiden ET.
Du schreibst, dass KV und Kind eine gute Beziehung zueinander haben... das ist doch schonmal super. Ich würde dem KV das Kind (wenn er euch besucht) in immer längeren Abständen mitgeben... zum Spazierengehen etc.! Wenn du es mit dir vereinbaren kannst, wäre es sicher auch super für das Kind, wenn der KV sich in deiner Wohnung ALLEINE mit dem Kind beschäftigen könnte. Eventuel triffst du dich in der Zeit mit Freunden o,Ä..
Die CHance dabei ist, dass der KV in der gewohnten Umgebung des Kindes immer mehr Fürsorgepflichten übernehmen kann. Das würde ich allerdings auch nicht allzulange herausziehen. Wenn es klappt, dann kann es losgehen.
Erstes WE in Belgien ... Kind ist beim KV und du übernachtest in einer Pension in der Nähe. Du sollst ja nicht ständig anwesend sein, sondern nur im möglichen "Notfall" dazuspringen können. Das könntet ihr ein- bis zweimal so handhaben und dann würde ich die Übernachtungen angehen. Einmal im Monat dürfte dann aber zu wenig sein, einfach weil der Zeitraum für ein Kind in dem Alter zu weit gesteckt ist (auch für ein 3jähriges Kind finde ich einen solchen Abstand alles andere als optimal).
Das finde ich schonmal keine schlechte Idee.... .
Wobei du auch von gewohnter Umgebung sprichst.... würde ich das erste Mal oder die ersten Male in Belgien mit ihr übernachten. Da zwar vertraute Personen da sind, aber ne neue Umgebung.
Wie gesagt, dass wäre zumindest kein schlechter Anfang!
thx