Beiträge von Käsekuchen

    Ich kann verstehen dass ihr euch Sorgen macht und ich kann auch verstehen dass ihr die Kleine am liebsten ganz zu euch nehmen würdet (wenn man selbst für das Kind sorgen darf ist man doch immer am sichersten ;) )


    Aber ihr solltet auch daran denken das bei der KM ja auch noch der Bruder der Kleinen lebt, auch wenns "nur" der Halbbruder ist. Und gerade wenn Kinder in etwas schwierigen bzw. ungeordneten Verhältnissen groß werden sind oft die Geschwister die allerwichtigsten Bezugspersonen. Ich hab da selbser Erfahrungen gemacht und wenn man mich damals von meinen Geschwistern weg gebracht hätte oder einen meiner Geschwister aus der Familie genommen hätte wäre das für mich eine absolute Katastrophe gewesen.
    Meine Geschwister sind für mich jetzt noch, abgesehen von meinem Sohn, der läuft natürlich außer Konkurrenz,, die wichtigsten Menschen in meinem Leben.

    Also ich würde einfach mal dem Jugendamt Bescheid geben, wenn die Hinweise bekommen das in einer Familie eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt MÜSSEN die das überprüfen.


    Das weiss ich aus Erfahrung. Mein Vermieter wollte ich mich damals unbedingt aus meiner Wohnung raus haben weil es ihm nicht passte das ich dort mit nem Baby wohnte. Also hat er irgendwann beim JA angerufen.
    Daraufhin hat mich ein netter Herr vom JA angerufen und mir erzählt das mein Vermieter geäußert hätte er würde sich Sorgen machen und fragte ob er vorbei kommen dürfe. Dem hab ich gleich zugestimmt und ne Stunde später saß der Mann bei mir in der Wohnung und wir haben uns ganz nett unterhalten. Er hat sich kurz das U-Heft zeigen lassen weil es scheinbar nicht selbstverständlich ist das die Leute mit ihren Kids zu den Vorsorgeuntersuchungen gehen. Und meinte dann das er bei mir in keinster Weise eine Kindeswohlgefährdung sieht.
    Dann ham wir noch n bisschen geklönt, er war grad selbst zum zweiten Mal Vater geworden und sein Sohn war im Alter meines Sohns.


    Also total entspannt alles und wenn man nichts zu verbergen hat kann ja ruhig ein Mitarbeiter des JA zu Besuch kommen, auch kurzfristig. Wenn man dem nicht zustimmt muss man natürlich auch damit rechnen dass das JA hellhörig wird.


    Ach ja: Der nette JA-Mann hat mir dann auch noch ein paar STellen genannt an die ich mich wegen einer neuen Wohnung wenden konnte :D

    Ich hab aber danach gefragt wenn der UET schlecht über den BET spricht bzw. die Kids aufhetzen will. (oder hast du den BET angezeigt um ihr eins reinzuwürgen?)


    Da hab ich noch nicht gelesen dass das irgendwelche Folgen hatte.

    Guten Tag


    Also ich kann hier aus eigener Erfahrung als Kind sprechen.
    Meine Mutter hat nach der Scheidung wieder ihren Mädchennamen angenommen, sie hat uns dann gefragt (ich war damals 10) ob wir auch ihren Mädchennamen mit annehmen möchten. Wollten wir alle drei nicht. Gott sei Dank....denn meine Mutter hat 1 Jahr später wieder geheiratet und er hat ihren Namen angenommen.
    Und es war ätzend immer mit dem Namen meiner Mutter angesprochen zu werden in der Schule, andersrum fand sies doof wenn sie mit meinem Nachnamen angesprochen wurde.
    Ich bin auch namentlich immernoch Papa´s Tochter :D


    Also wenn man die Kinder fragen kann sollte man das tun ( meine Schwester war 8 Jahre alt, mein Bruder grade 5 und wir haben einstimmig beschlossen alle den Namen meines Vaters zu behalten) und keiner von uns hat das bereuht.

    (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.


    Dazu hab ich jetzt auch schon öfter gelesen das BET´s, die dagegen verstoßen haben, was teilweise auch den Entzug des Sorgerechts zur Folge hatte (Kind wurde dahingehend manipuliert nicht mehr zum UET zu wollen)
    Ich lese hier aber auch oft dass der UET schlecht über den BET geredet hat, konnte diesbezüglich aber noch keine Urteile finden in denen das geahndet wurde.
    Aber vielleicht weiss da ja auch jemand hier besser Bescheid?


    Edit: Tastatur schrieb anders als ich wollte :D

    Zitat von »Käsekuchen«
    So, also wenn beide Elternteile dazu verpflichtet sind Umgang mit dem Kind zu pflegen wieso kann ein UET dann nicht gerichtlich dazu gezwungen werden?




    Kann er ja. Klage ist gestattet. Es darf nur keine Strafe geben wenn er es nicht wahrnimmt.

    Naja, das ist ja Erbsenzählerei. Es ist ja kein Zwang wenn bei Nichteinhaltung keine Strafe droht.

    Danke schonmal für die Antworten und seht ihr....schon Dinge die ich noch nicht berücksichtigt habe, also rechtlich gesehen. :thanks:


    Ich hab die Kinderrechtskonvention jetzt mal überflogen und darin steht ja auch folgendes:


    das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;


    das gerät dann doch aber wieder in Konflikt wenn das Kind gegen seinen Willen zum Umgang gedrängt werden soll!?!



    Ganz schön verworren das Ganze....

    Ich stecke zur Zeit so in diesem Thema drin das ich alle möglichen Foren und Gerichturteile lese, auch wenn diese gar nichts mit meinem persönlichen Fall (durch den habe ich ja angefangen mich damit zu beschäftigen) zu tun haben.
    Da ist mir jetzt mal etwas aufgefallen....es geht hier nur um die reine Rechtslage, nicht darum was ich für richtig oder falsch halte.


    Es würde mich einfach nur interessieren wie ihr die Lage seht.





    § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern



    (1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.


    So, also wenn beide Elternteile dazu verpflichtet sind Umgang mit dem Kind zu pflegen wieso kann ein UET dann nicht gerichtlich dazu gezwungen werden? Hier ein Urteil http://www.jurablogs.com/de/bv…nem-kind-gezwungen-werden


    Also selbst wenn der Umgang vom Kind gewünscht ist kann der UET nicht dazu gezwungen werden dies zum Kindeswohl umzusetzen. Anderrum ist das aber möglich. Wenn ein Kind den Umgang mit mit dem UET verweigert kann es gegen seinen Willen dazu gezwungen werden zum eigenen Wohl. Das finde ich etwas konfus.



    (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.


    Wiederspricht das nicht dem Recht auf Meinungsfreiheit?
    Die Meinungsfreiheit, auch Redefreiheit, ist das gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.
    Mal ganz bildlich gesprochen wenn ein BET meint der UET sei ein unfähiger Dusselkopp und ganz fies noch dazu darf er diese Meinung nicht frei in Gegenwart seines Kindes äußern?
    Mal abgesehen von dem was der Anstand gebührt....aber rechtlich gesehen ist das doch fragwürdig.



    Ich freu mich auf eure Meinungen und vielleicht kennt ihr ja auch Gesetze oder Urteile die ich nicht kenne. Oder ich hab einfach etwas nicht bedacht ;)



    Wünsche euch allen einen guten Start in die Woche :winken:

    Was wollt ihr denn beweisen?
    Das die Mutter ein reges Sexleben hat? Mal abgesehen davon das ich finde wenn man sich noch so austoben muss sollte man sein Kind da raushalten, aber das ist nur meine persönliche Meinung, ist das ja nicht strafbar. Und meines Wissens nach ist es auch nicht strafbar das Kind von anderen ins Bett bringen zu lassen.
    In Deutschland ist es ja in der Regel so das erst was gemacht werden kann wenn etwas passiert ist. Und das wünscht sich, denke ich, keiner der Beteiligten.

    Ich muss hier mal äußern das ichs echt schade finde wie hier, besonders auf Umgangsfragen, reagiert wird.


    Natürlich ist das immer eine emotionale Sache, auch für eigentlich fast jeden der antwortet. Das erschwert es natürlich die Frage oder den Fall der fragenden Person objektiv zu betrachten. Aber ich habe das Gefühl das einige hier ihre vorgefertigte Meinung haben was Umgangsregelungen angeht und die werden den Umständen die die fragende Person beschreibt nicht angepasst.


    Ich habe in der einen Woche in der ich nun hier bin in mind. 6 Threads zum Thema Umgangsrecht immer wieder dieselbe Entwicklung gesehen. Und das ist nicht hilfreich. Natürlich kann jeder seine Meinung sagen aber wenn eine Mutter sagt sie hat Angst um ihr Kind wird das quasi ausgeblendet. Und wenn man die Ängste nicht nachvollziehen kann weil man glücklicherweise nie in die Situation kam Angst haben zu müssen sollte man sich vielleicht einfach mal aus dem Thema raushalten.
    Und den Fragenden wird immer unwohler und sie bekommen mehr und mehr das Gefühl wirklich Angst haben zu müssen.


    Ich unterhalte mich mit einigen Müttern hier nur noch über PN weil es einfach nichts bringt auf einen Thread zu antworten. Außer man ist darauf aus Stress zu bekommen und beleidigt zu werden.


    Man sagt doch nicht man habe Angst um so hinterrücks Tipps zu bekommen wie man den UET um seinen Umgang bringt.


    Zudem wird den Fragestellern immer irgendwelches Zeug angereimt.
    Wir sind alle Menschen und wir sind alle unterschiedlich und da sollte man nicht pauschalisieren.

    Wie willst Du es hinbekommen dass Euer gemeinsamer Sohn

    Wo steht das er UNSER Sohn ist?
    In der Geburtsurkunde steht er ist MEIN Sohn, sonst nichts.


    Und ich weiss jetzt nicht genau wer das geschrieben hatte aber ich sehe meinen Sohn nicht als mein Eigentum. Kein Mensch, weder Baby noch Kind, weder Mann noch Frau, weder jung noch alt ist das Eigentum eines anderen Menschen.




    So, das wollt ich nun noch kurz loswerden.


    Schönen Abend noch @ all

    Jetzt hat er mir gestern Abend immer wieder SMS geschrieben, dass er ja weiß das es mich nur im 3er Pack gibt und er damit gar keine Probleme hätte, er mit Kindern gut umkann, usw. Ich schrieb dann er bräcuhte sich um sowas (noch) gar keinen Kopp machen. Da meinte er dann nur drauf das er es nur gesagt haben wollte im Falle eines Falles :Hm


    Naja wie auch immer, jetzt hatte er mit vorgeschlagen das er heute was mit mir und den Kindern unternehmen möchte. Ich hab erstmal geschrieben ich muss schauen was heute anliegt.

    Da ich ihn nicht kenne will ich ja gar nichts unterstellen aber diese Stelle in deinem Text hat mich sofort stutzig gemacht........vielleicht bin ich da nur extrem vorsichtig oder übersensibilisiert (ich hab oft schlimme Erlebnisse meiner Kindergartenkiddies mitbekommen)


    Hoffe den Gadankengang nimmt mir hier keiner übel.

    Ich denke es ist ziemlich normal dass sie nach nem Wochenende bei euch nicht heim will. Denn man darf auch nicht vergessen das ihr den "Wochenend-Bonus" habt. Das ist ähnlich wie bei Großeltern....die können halt verwöhnen und mehr durchgehen lassen weil das Kind nicht permanent bei ihnen ist. Im Alltag gibt es eben mehr Regeln.
    Würde die Kleene bei euch leben würde sie nach einem Mama-Wochenende wahrscheinlich auch nicht wieder zu euch wollen. Wenn ich das richtig verstanden habe leben in eurem Haushalt auch deine Kinder, da würde sie dann sehen dass sie die Aufmerksamkeit von euch auch teilen muss, das würde sich im normalen Alltag mehr bemerkbar machen.

    Soweit ich weiß geht es um Allergien die Kinder entwickeln können, wenn sie vor dem 10 Lebensmonat Kuhmilch zu sich nehmen. Dabei ist die Menge egal.


    Jap, das ist die erste Sache und außerdem ist der DArmtrakt noch gar nicht auf die Verdauung von anderem als MuMi bzw. Babynahrung ausgelegt. Der kleine Organismus produziert nämlich noch nicht die Enzyme die es bedarf um andere Nahrung aufzuspalten.

    Aber kann es sein, dass Du gar nicht möchtest dass Euer Sohn seinen "leiblichen" Papa als Bezugsperson sieht, da Du ja schon geschrieben hast, dass er nur bei Dir und Deinem neuen Partner nicht fremdelt?


    Ich kann die Vermutung verstehen, also ich kann nachvollziehen das man darauf kommen könnte.
    Aber das ist nicht der Fall, ich bin mir sicher das der KV die Defizite nicht mehr in dem Maße nachholen kann. Mein Freund war ab 2 Monate vor der Geburt bei allem dabei, er war der erste der Sohnemann gehalten hat. Und ist jeden Tag zugegen. Ich habe noch nie einen Vater gesehen der sich so liebevoll und fürsorglich um ein Baby kümmert. Und diese Frühkindliche Beziehung und dieses Urvertrauen wird der KV wohl nicht mehr erreichen können.



    Aber ehrlich gesagt will ich mir um dieses Thema auch nicht mehr so riesen Gedanken machen, das hin und herdenken was alles sein könnte und was nicht hat mich die letzten Tage echt wahnsinnig gemacht. Erstmal muss der Papierkram jetzt durch und danach werden wir sehen wies weitergeht.

    @ lenchen: Aber doch nicht wenn das Kind ihn gar nicht kennt.




    Außerdem find ich nur sehr wenig Fälle in denen das per Gericht dann auch so geklappt hat. Das Gericht schreibt was vor, einer hält sich nicht dran oder legt Wiederspruch ein, bis zur nächsten Verhandlung wird das Kind wieder nicht rausgegeben....


    Ich denke man sollte sich einfach zusammensetzen, sofern das irgend möglich ist, und versuchen sich gegenseitig die jeweiligen Wünsche zu erklären und auch Sorgen anzusprechen und dann eine Lösung zu finden die für alle funktioniert.