Beiträge von traydor

    Nenene, ich hab meine Meinung gesagt und mir reicht das. Ich werde nicht darauf anspringen was er mir unterstellt. Er kann seine Thesen gerne woanders verbreiten. Dort hat er ja sicherlich gleichgesinnte Mitleser.


    Habe ich was von BU geschrieben? Ich sehe ein Problem wenn man die Kids dem Papa "einfach so" mitgeben würde. Dieser Mensch hat sich offensichtlich nicht unter Kontrolle. Keine Ahnung was er mit den Kids macht. Aber muss man das wirklich auf diese Art herausfinden? Es kann doch nicht sein, daß er die Mutter überfällt und in der Wohnung bedrängt, Sachen stiehlt und diese dann ganz freundlich sagt: "Ey du, heute ist Umgang! Willste nicht noch die Kinder mitnehmen?" :kopf
    Das hat auch meines Erachtens nach nix mit "vermischen" zu tun. Der KV hat sich nicht unter Kontrolle und daher ist eventuell eine Kindswohlgefährdung gegeben wenn die Kinder mit ihm alleine sind und er einen solchen Aussticker bekommt.
    Es ist aber für die Mutter nur schwer bis gar nicht zumutbar, erst einen Prozess anzustrengen um selbiges zu beweisen. Weil bis dahin müsste sie ihm ja Umgang gewähren. Das würde ihr dann im Prozess zu Lasten gelegt. Da lautet dann die Argumentation: "Also wenn der KV wirklich so schlimm und böse ist, warum haben sie ihm dann die Kinder anvertraut? Ihr Verhalten zeigt doch, daß er keine Gefährdung für wen auch immer ist." Daher meine Empfehlung den Umgang erstmal auszusetzen. Wenn ihm dann wirklcih soooooooooooooo viel an den Kindern liegt, kann er ja einen Prozess anstrengen. Und das Ergbnis in diesem Prozess könnte durchaus BU sein. Das liegt ganz beim Richter/in.


    Gruß,
    PapaT


    Ich hab von Anfang an geschrieben, dass ich mir in diesem Fall aktuell nur BU vorstellen kann - insofern bin ich der falsche Adressat für Argumente gegen unbegleiteten Umgang. Aber im Rahmen von BU scheinen mir die Risiken doch überschaubar bis vernachlässigbar. Ich gehe davon aus, dass die Kinder ihren Papa gerne sehen würden.

    ich finde das dt. recht zum kotzen. der kv darf sich verhalten wie der letzte abschaum und hat trotzdem noch chance auf umgang. und wir müssen uns schon überlegen, ob wir das kind mal "streng ansehen" dann steht schon das jugendamt vor der tür. (übertreibung macht anschaulich).


    Übertreibung macht zwar anschaulich, aber Vermischung nicht unbedingt. ;)
    Denn der KV darf sich natürlich nicht gegenüber dem Kind so schlecht verhalten - wegen der Parallele zu "streng ansehen". Er hat sich schlecht zu KM verhalten - wie gesagt, nicht tolerierbar und entsprechend zu ahnden. Es verhalten sich auf der anderen Seite aber auch manche KMs bzw. besser ETs schlecht zum KV/UET, ohne dass Ihnen deshalb das Kind weggenommen wird.

    @3XS: Um Missverständnissen vorzubeugen: Ich finde das Verhalten von KV Dir gegenüber auch sehr daneben und nicht tolerierbar - ich hätte auch die entsprechenden Anzeigen aufgegeben. Sein Verhalten gegenüber den Kindern kann ich allerdings - zumindest anhand der Schilderungen - nicht ebenso beurteilen, geschweige denn als eine Gefährdung des Kindeswohls. Es sind zwei Paar Schuhe, wie er sich gegenüber Dir einerseits und gegenüber den Kinder andererseits verhält. Und bezüglich des Umgangs ist es eben sehr viel wichtiger, wie sein Verhältnis zu den Kindern ist. Und ich tue michein bisschen schwer damit, mir vorzustellen, dass er im Rahmen von BU jetzt plötzlich völlig durchdreht. Er ist ja wohl kein bekannter Schwerverbrecher oder sonst bisher strafrechtlich in Erscheinung getreten, oder (mal Deine Stalkinganzeige außen vor gelassen)? Wie gesagt, wenn er auf Umgang klagt, gehe ich davon aus, dass er sicher BU bekommt. Und im Sinner der Kinder fände ich das auch die beste Lösung.

    Solange der KV sich so verhält stellt er in meinen Augen eine Gefahr für die Kinder dar. Ich würde es für kindswohlgefährdend halten wenn Sonnenschein in einer solchen Situation Umgang gewährt. Da muss man einfach abwägen was die größere Gefahr ist...


    Welche Kindeswohlgefährdung siehst Du da im Rahmen eines BU? Ich meine, er hat sich offensichtlich gegenüber den Kindern jahrelang nichts zu schulden kommen lassen (außer vielleicht, dass er sie öfters sehen wollte, als zugestanden). Wenn er klagt wird er m.E. auf jeden Fall BU bekommen. Halte ich auch für sinnvoll. Damit ist die Mutter bzgl. der Übergabesituation geschützt und die Kinder können weiter das - offenbare gute - Verhältnis zu ihrem Vater behalten.

    Hopsing,


    glaubst du tatsächlich, das von dir verlinkte Urteil geht von einem Gewalttäter aus?
    Falls nein,was soll damit erreicht werden, außer weitere Verunsicherung für Betroffene, die womöglich wieder die Füße ruhig halten. - Um sich dann später genau dieses Ruhighalten vorhalten lassen zu dürfen als Argument, dass ja wohl alles nicht so schlimm gewesen sein könnte.


    Die Vorwürfe oben aus Hopsings Post abzuleiten ist mehr als an den Haaren herbeigezogen. Da empfinde ich Deinen Post im Madelene J. - Thread schon eher als täterloyal.... oder zumindest sehr verständnisvoll - und dabei geht es um Mord an einem Säugling. Die Welt ist ganz einfach: Die männlichen Täter sind - egal was das Vergehen ist - Monster und die Täterinnen sind - egal wie schrecklich die Tat ist- eigentlich Opfer.


    btt:
    Wie in anderen Posts gelesen habe, hat KV das Kind geschlagen. Da bin auch ich absolut der Meinung, dass Umgang ausgesetzt werden muss. Taten der Vergangenheit gegenüber KM sehe ich allerdings nicht dazu geeignet den Umgamg zu boykottieren.

    Könntest du bitte diese täterloyale Argumentation sein lassen. Danke.


    Wo ist denn hier bitte eine "täterloyale" Argumentation? Eine mutterkritische Äußerung ist nicht zu verwechseln mit Loyalität zum Täter. Es sein denn man geht davon aus, dass alle Väter Täter sind, dann könnte eine Kritik an Müttern als Loyalität zu Vätern und damit Tätern verstanden werden.

    Sicher braucht jeder Mensch Anerkennung, ich glaube aber, dass der Ex-Partner da die falsche Adresse ist - egal wer wen verlassen hat und egal wie gut man sich versteht. Eine Trennung hat da meistens doch zu viel auf beiden Seitenkaputt gemacht... Was man erwarten kann ist, dass sich auch getrennte Eltern gut um die Kinder kümmern - das macht er wohl auch. Ich denke mehr kann man nicht erwarten. Allerdings denke ich auch, dass er mal mit dem Kind allein raus gehen sollte bzw. sich um das Kind allein kümmern sollte, damit Du entlastet bist. Das würde ich wohl klar so äußern...

    Auch, wenn die ungewollte Vaterschaft nur ein Nebenthema ist. Einerseits gibt es wohl Väter, die sich immer noch nicht zuständig fühlen, zu verhüten (Frau kann ja die Pille nehmen. Ist ja das bequemste). Andererseits wolllen die ein Mitspracherecht bei Schwangerschaftsabbrüchen?????
    Also auch hier: Keine Verantworung übernehmen, aber mitenscheiden? Und dann ist es wieder die "böse" Frau, die ja nicht verhütet hat und dann noch die Unverschämtheit besitzt, allein über den Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.


    Romi


    Das verstehe ich nicht ganz:
    Fraut hat nicht verhütet - Mann hat nicht verhütet --> also beide gleich beteilgt
    Frau darf über Abbruch entscheiden - Mann nicht --> Mann nicht mehr beteilgt
    --> Warum?


    kann man einen kranken menschen für seine tat, die unter dem einfluss der krankheit passierte, wirklich verantwortlich machen?


    Das mag noch diskutabel sein, aber auch wenn nicht, ist auf jeden Fall die Allgemeinheit vor ihm zu schützen - und zwar um jeden Preis.

    Hallo traydor,


    in der Regel ist es ein einziger Mann, der ein Kind gezeugt hat. Alles andere wäre ein biologisches Novum.
    Auch nach heutiger Rechtssprechung wandern nicht drei Männer in den Knast nur weil die Mutter diese benennt.
    Selbst wenn einem Unterhaltsverweigerer die Vaterschaft nachgewiesen ist, wandert dieser noch lange nicht in den Knast sondern sonnt sich schon gerne mal in der Karibik oder in Italien.


    Sorry, du hast leider nicht verstanden, dass meine Schilderung als Metapher für die von Dir geforderte Willkürentscheidung der Mutter gemeint war.


    Zitat


    Die Gerichte haben im Moment lediglich festgestellt, dass uneheliche Väter nicht benachteiligt werden dürfen gegenüber den ehelichen Vätern.
    Auch sie müssen die Möglichkeit haben dürfen auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht für ihre unehelichen Kinder zu erlangen. Das ist richtig so.
    Der Rest Deiner Verlautbarung ist Wunschdenken.


    Genau das meine ich mit "annähernder Gleichstellung"! :-)



    Beste Grüße
    FrauRausteiger[/quote]


    Hallo krypa,


    Du willst also eine Besserstellung der unehelichen Väter gegenüber der ehelichen Väter?
    Vor welchem Hintergrund meinst Du das haben zu wollen?


    Ganz Einfach: Weil ein Vater ein Vater ist - völlig egal, ob er einen Trauschein hat oder nicht. Oder sagt der Trauschein IRGENDETWAS über die Befähigung eines Mannes zum Vatersein aus? :radab


    Zitat


    Die Überschrift ist sowieso falsch. Für die Mutter ist das ASR nun mal gut - egal wie man das bewerten möchte.


    Aha, es geht also, um das Wohl der Mutter! - ich dachte das Kindeswohl sei diesbezüglich ausschlaggebend...
    Jo, und das Auto-SR für Mütter ist schon so gut wie Vergangenheit! :D

    Ansonsten wird derjenige eingetragen, den die Mutter angibt.
    Die war schließlich bei der Zeugung dabei und ist kein schlechterer Mensch als der Vater.


    Genau! Und außerdem darf eine werdende Mutter noch drei Personen ihrer Wahl lebenslänglich in den Knast schicken! Und natürlich darf sie jede gegen sie anhängige Rechtsangelegenheit selbst entscheiden! :crazy
    Die höchsten Gerichte haben festgestellt, dass Auto-ASR für nicht-eheliche Mütter eine Diskriminierung der Väter darstellt, die nicht mit unserer Verfassung konform ist. Dieser Zustand wird über kurz oder lang aufgelöst werden und die Väter werden am Ende annährend gleichgestellt sein. Dieser Zug ist nicht mehr auf zu halten.


    Ja klar, Du weisst natürlich besser als das OLG Zweibrücken und das OLG Frankfurt, was aktuelle Rechtsprechung ist. Und bzg. des konkreten Falles empfinde ich Dein Szenario als extrem weltfremd. Am besten Du bastelst Dir weiterhin Deine eigene Welt...

    Hallo Traydor,


    bei diesem Urteil ging es um ein Kleinkind, nicht um ein Baby.
    Zudem hatten zuvor monatelang Übernachtungen stattgefunden.
    Es ist in diesem Fall nicht anwendbar - da der Vater ja Gelegenheit hat, am Wohnort der Mutter zu übernachten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger


    Der springende Punkt ist, dass es generell keine Altersgrenze für Übernachtungen in der aktuellen Rechtsprechung gibt! Deshalb hab ich diesen Satz hervorgehoben! Dies gilt auch für diesen Fall! Man muss halt ein bisschen abstrahieren!

    OLG Zweibrücken 5 UF 74/08: Keine Altersgrenze bei Übernachtungen
    OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.07.2008, 5 UF 74/08
    Volltext: http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Displ...521B6B7BD}


    "Umgangsrecht schließt Übernachtung beim Vater mit ein"


    Die Mutter meinte, das Kind sei zu klein, um beim Vater zu übernachten. Es sei zu belastet. Dazu legte sie dem Gericht einen vorläufigen Entlassungsbericht eines Städtischen Krankenhauses vor, in dem das Kind im Februar eine Woche war.


    Das OLG Zweibrücken weist sie ab. Die Diagnosen des Entlassungsberichts belegten nicht, dass der Umgang mit dem Vater das Kind so sehr belastet habe, dass es gerade deshalb in das Krankhaus musste. Mangels ausreichend gesicherter Anknüpfungstatsachen hat das Familiengericht zu Recht dem Antrag auf Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens nicht entsprochen.


    Wenn ein Umgangsrecht ohne Übernachtungen dem Ausschluss des Umgangs wegen der Entfernung der Wohnorte nahe komme, sei eine entsprechende Einschränkung nur dann zulässig, wenn sie das Kindeswohl nachweislich erfordert. Eine generelle Altersgrenze für Übernachtungen wird - entgegen früherer Auffassungen - heute in der Rechtsprechung nicht mehr vertreten (vgl. etwa OLG Frankfurt FamRZ 2002,978; Palandt/Diederichsen, BGB, 67. Aufl., § 1684 Rdnr. 18 m. w. N.).


    Jo, dass es noch JA SBs gibt, die noch im letzten Jahrhundert leben, mag sein. Das hat aber nichts mit RECHTSPRECHUNG zu tun - und ich bin mir sicher, dass der KV vor Gericht mehr bekommen hätte. Wobei ja überhaupt nicht klar ist, was genau de KV wollte... Da kann das JA viel erzählen. Wie gesagt, ich kenne mehrere Fälle, die vor Gericht entschieden wurden, wo Kinder unter 3 Jahren beim KV übernachten dürfen. Aber tolle KM - in Deinem Fall - , die trotz des guten Verhältnis zwischen KV und Kind eisern drüber wacht, dass KV blos keine Sekunde zuviel mit dem Kind verbringt.... :kotz