Beiträge von Schneckifee1980

    Volleybap: Vielen Dank.
    Ja, scheint seit einigen Jahren so zu sein, lt. Internetrecherche. Wie gesagt, hab ich da bislang nicht recherchiert, da ich immer im Glauben war, es sei ausschließlich mein Part.
    Über die Forensuche habe ich nicht so viel gefunden, was mir weiterhilft.


    Was ich dann nur paradox fände: die Betreuungskosten werden über mein Einkommen berechnet, aber der UE muss diese Kosten als Mehrbedarf mittragen. Ist ja irgendwie inkonsequent (wenn es auch zu meinem Vorteil wäre).


    Ich werde mal beim Jugendamt nachfragen.


    Edit: Ja, Jugendamt sagt auch, Kita ist Mehrbedarf, habe in 2 Wochen dort einen Termin zur Berechnung.

    Hallo zusammen,


    ich war bislang davon ausgegangen, dass die Kitabeiträge (ohne Verpflegungspauschale) ausschließlich vom BE - also in meinem Fall von mir - getragen werden müssen.
    Sie werden nämlich in unserer Kommune (städtische Kita) auch nur über das Elterneinkommen berechnet, bei dem das Kind (ggf. überwiegend) lebt.


    Nun habe ich vorhin im Internet aber Informationen über Rechtsprechungen gefunden, dass Betreuungskosten als Mehrbedarf gelten und somit nicht über die Düsseldorfer Tabelle abgedeckt sind, sondern anteilig von beiden Eltern übernommen werden müssen.
    Wer weiß was dazu?

    Zitat



    du kannst die Nebenkostenabrechnung aus letzten Frühjahr 2015 eingeben und die die du jetzt in 2016 bekommst - dann in die Erklärung für 2016



    Echt, das geht bzw. das darf man?
    Aber darf ich das auch, wenn ich die Abrechnung von Frühjahr 2015 fürs Jahr 2014 bereits verwendet habe?

    So, Steuererklärung feddich (muss nur noch einige Unterlagen wie Nebenkostenabrechnung abwarten, bevor ich's versenden kann).


    Erschreckend war, wie wenig ich insgesamt wiederbekommen werde - allerdings haben die Kinderbetreuungskosten einen ziemlich hohen Anteil daran, sonst wäre es noch weniger! Muss mich noch an die Auswirkungen davon gewöhnen, dass mit steigendem Einkommen (habe in letzter Zeit Job gewechselt und Stunden erhöht) auch der Steuersatz steigt. Hat ja auch alles seine Richtigkeit, ist aber auch iwo ein Trauerspiel:


    deutlich mehr Arbeiten--> etwas mehr Einkommen--> mehr Steuern & deutlich mehr Kitagebühren, weniger Zeit für Kind (und fürs Geldausgeben :D )

    Lena_1977: :thanks:
    Unsere Kommune berechnet die Kitagebühren nach dem Gesamtbrutto (mein Fehler war gewesen, in meiner Berechnung steuerfreies Brutto (aus meinem Angestelltengehalt) nicht miteinzuberechnen, sondern nur das steuerpflichtige Angestelltenbrutto zu betrachten --> dadurch rutsche ich jetzt eben in die nächsthöhere EK-Klasse).
    Zuschuss zu den Kitagebühren würde ich nicht bekommen, da liege ich über dem Satz.


    So, die Sonne scheint, ich höre auf, über das Geld zu jammern, was unverhofft weg ist, und überweis jetzt Kitagebühren und lade mir Elster runter... los gehts! :strahlen

    Noch eine Frage, wo sich hier so pfiffige Leute tummeln (und ich gerade überlegt habe, doch keinem Steuerberater mein Geld schenken zu wollen)
    :
    lt. der guten Frau vom Jugendamt: sofern ich bei der Steuererklärung für 2015 etwas höhere (um etwa 250€ höher)Werbungskosten ansetzen kann, als man pauschal abgezogen bekommt (1000 € oder 920 € pauschal?!), muss ich nicht die Kitabeiträge nachzahlen. Warum, hab ich nicht so recht verstanden... wird also mein Gesamtbrutto fürs JA niedriger dadurch...?!
    Nun gelten Kinderbetreuungskosten ja offensichtlich als Sonderausgaben und nicht als Werbungskosten.
    Habe allerdings das hier gerade gefunden, und das sieht doch danach aus, als würden sie ähnlich wie Werbungskosten betrachtet werden:


    "Der Gesetzgeber regelt daher, dass bei Anknüpfung von außersteuerlichen Normen an die Begriffe „Einkünfte“, „Summe der Einkünfte“ oder „Gesamtbetrag der Einkünfte“ stets auch die Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG in Abzug zu bringen sind (§ 2 Abs. 5a Satz 2 EStG). Unerheblich ist also, dass diese Kosten nicht mehr wie Werbungskosten/ Betriebsausgaben abgezogen werden können."


    Wäre aber auch alles paradox, wenns jetzt so liefe:
    1. Ich zahle die Kitagebühren nach
    2. Ich mache anschließend meine Steuererklärung und gebe meine Kitagebühren an
    3. Durch die Kitagebühren werden mein Werbungskosten/Sonderausgaben höher als die Pauschale und knacken die Schallgrenze
    4. Dadurch sinke ich in der Einkommensgruppe wieder und das Jugendamt zahlt mir meine Kitagebühren zurück
    5. Dadurch sinken meine Sonderausgaben wieder und ....ah... ich bin wieder bei Punkt 1 angekommen. :hilfe


    Kann jemand den Knoten in meinem Kopf lösen?

    Macht mir doch mal bitte gute Laune, wenns geht:


    Leider bin ich gehaltstechnisch 2015 wohl so gerade in die nächsthöhere Einkommensgruppe für die Kitabeiträge gerutscht, und muss recht sicher eine ordentliche Summe nachzahlen.
    Bekommt man davon wenigstens ein nicht ganz kleines Sümmchen bei der Steuererklärung zurück? Ich kann mich nicht so recht erinnern, hatte bislang allerdings auch glücklicherweise nur geringe/keine Beitragskosten wg. zu geringem Einkommen.


    Vielleicht hilft ja die Vorfreude auf nette Rückerstattung dabei, mit der Steuererklärung anzufangen :lach


    edit sagt: nenne Roß und Reiter, dann versteht man auch, worum es geht.

    KV skypt mit Sohni (5)kurz vor dem Schlafengehen (KV meldete sich um die Zeit) und macht wilde, turbulente Sachen beim Skypen, so dass Kind immer aufgekratzter wird. Als ich nach 10 min. hereinkomme und darum bitte, dass Gespräch zu beenden, da der Kurze ins Bett müsse, hätte mich der bitterböse Blick von KV fast in Stein verwandelt.
    Oh mann, wieder meine Schuld. Was erlaube ich auch um die Zeit noch das Skypen... kann der Papa nicht einfach mal mitdenken, dass Kind um halb 8 normalerweise im Bett liegt, und vielleicht das Gespräch kurz und ruhig fasst, statt noch wild irgendwelche Vorführungen auf Plastik-Didgeridoos darzubieten? Er muss ja nicht anschließend Kind ins Bett bekommen und am nächsten Morgen wecken und pünktlich bei Kita und Arbeit erscheinen. :wand

    Ich finde, dass du die Situation und die Problematik sehr sachlich, vernünftig und ehrlich schilderst, Hut ab dafür!


    Meiner Meinung nach ist es erlaubt, sich einzugestehen, dass man viele negative Gefühle dem Beutekind gegenüber hat und die positiven schwinden.
    Aywa belegt ja auch sehr gut, warum sie so negativ übers Kind schreibt.
    Ganz ehrlich, ein Kind, dass sich so benimmt, egal ob von Mutter aufgehetzt oder nicht, das hätte sicherlich auch in den Situationen nicht meine Sympathie!
    Es ist auch kein Kleinkind mehr, sondern in einem Alter, in dem man durchaus sein Verhalten reflektieren kann.
    Sicher ist Kind in einer schwierigen Situation, sitzt zwischen den Stühlen und es ist sicher auch sehr schwierig bis unmöglich in dem Alter, sich von der Mutter abzugrenzen und ihrem Hetzen Einhalt zu gebieten. Aber eine gewisse Freiheit zu handeln und entscheiden hat es dennoch. Und offensichtlich geht die Entscheidung dahin, sich unmöglich zu benehmen.


    Muss Aywa das Kind nur deswegen, weil Kind ja "nix dafür kann" bzw. beeinflusst wird, das Kind dennoch mögen bzw. ihre negativen Gefühle verbergen? Ich denke nicht!
    Vermutlich kennt jeder von uns auch Kinder, die er überhaupt nicht leiden mag, und bei denen man merkt, dass sie verzogen, verwöhnt werden und auf gut Deutsch ihr Charakter verdorben wird. Sehr schade für die Kinder, aber man kann doch seine Gefühle nicht leugnen!


    Das hilft hier jetzt Aywa nicht direkt weiter, aber ich finde es wichtig, dass Aywa nicht angekreidet wird, dass sie diese negativen Gefühle hat!

    Ich klinke mich mal ein:
    bislang habe ich auch meine Einkommensteuererklärung selbst mit Elster gemacht, bei mir gibts nichts Weltbewegendes u. m.E. nix, was man absetzen könnte und ich vergessen hätte (Fahrtkosten, gemeinnütziger Verein, Riester, Altersvorsorge, haushaltsnahe Aufwendungen oder wie das heißt, Kinderbetreuung ("traut" sich hier jemand, den privaten jugendlichen Babysitter von der Steuer abzusetzen oder schießt man sich damit ins eigene Bein?)...
    Also eigentlich recht übersichtlich und mit Elster ganz gut machbar.
    Gibts hier aber jemanden, der trotzdem z.B. eine kommerzielle Steuersoftware empfehlen würde - und wenn ja, welche z.B.? (gerne per PN, denn sonst ist es vermutlich Schleichwerbung)? :frag

    NemesisLady: jedes Kind mit Schnupfen und Husten nach Hause - dann wären aber die Kitas monatelang leer und kein Elternteil könnte mehr arbeiten! Ich würde mich bedanken, wenn ich Kind mit Schnupfen abholen sollte. Anders sieht es auch bei einer richtig dicken Erkältung mit ggf. Fieber etc. aus...
    Und nicht jedes Kind wird jede 2. Woche krank, manche nehmen jeden Infekt mit, manche nicht. Manche haben nur eine kleine Schniefnase, andere haut ein Infekt gleich um - verallgemeinern kann man da nicht.


    Es ist gut, wenn man realistisch ist, und damit rechnet, dass die Kids, v.a. in der kalten Jahreszeit, viel krank sind. Aber man muss nicht pessimistischer sein als nötig. Ich denke, fürs Immunsystem von Kindern und Eltern ist eine "gesunde" Einstellung auch förderlich. :strahlen

    Ich kann dem auch nur zustimmen, dass man im Zweifelsfall zum zuständigen Arzt gehen sollte. Eine Wege-/oder Arbeitsunfall ist immer deutlich besser abgesichert als ein "normaler" Unfall.
    Solltest du also doch was haben, was sich evtl. auch erst später herausstellen kann, ist es dokumentiert und die BG (bzw. wer für dich als Beamte zuständig ist) kann deutlich bessere Leistungen erbringen, als es ein normaler Kassenfall tut. Die Ärzte können einem z.B. Physiotherapie bis zum Abwinken verschreiben, wenns nötig ist, man bekommt (war bei mir zumindest so) den Chefarzt etc. pp. Man wird hier als BG-licher Fall auch meist sehr bevorzugt behandelt, ist mir dann zwar teils unangenehm, aber hat eben auch Vorteile.

    Ach herrje, habe ja meine Steuererklärung vor kurzem online eingereicht. Jetzt kamen die Unterlagen der Rieser-Rente, und ich habe gemerkt, dass ich meine Beiträge dort seit 2014 gesenkt hatte. D.h. ich habe tatsächlich im Jahr 2014 75€ weniger eingezahlt als ich in Elster angegeben habe (hatte die Vorjahreswerte angegeben, weil ich im Kopf hatte, ich hätte nix geändert).
    Hat jemand eine Ahnung, ob das großartig was ändert, sollte ich es besser nachreichen?
    Nicht dass es nachher heißt, ich hätte Falschangaben gemacht. Werd da wohl mal telefonisch beim Finanzamt nachfragen...

    Nunja, ein Thread von 2012 - das Problem sollte sich gelöst haben, ob neue Badewanne oder nicht (also ich kauf meinem Kind allerdings auch kein neues Fahrrad, wenns vom aktuellen einmal runtergefallen ist... wohin soll dieser Lösungsansatz denn führen? In den finanziellen Ruin?)